Forum Consulting GmbHLiquidiert
Schmölderstraße 61, 41239 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Nowakowski seit 21.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Nowakowski | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Forum Consulting GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss per 31.12.2010 der Forum Consulting GmbH Mönchengladbach Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Forum Consulting GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2010
entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Das gesamte Umlaufvermögen ist mit den jeweiligen Nominalwerten angesetzt worden. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen bewertet.
Es wurden keine Rückstellungen entsprechend der
Vorschrift des § 249 HGB gebildet.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Rückzahlungsbeträgen. Sonstige Verbindlichkeiten, die aus Ansprüchen von Gesellschaftern resultieren, sind in der Bilanz gem. § 42 Abs. 2 GmbHG gesondert mit einem Davon-Vermerk versehen. Mönchengladbach, 04.09.2012 Peter Nowakowski
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