EGC
Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH
Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.415,00 |
137.394,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.514,00 |
62.599,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.901,00 |
74.795,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.287.240,85 |
3.983.971,33 |
| I.
Vorräte |
2.122.656,45 |
2.092.433,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.953,56 |
229.999,72 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
143.606,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.055.630,84 |
1.661.537,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.716,39 |
9.910,83 |
| Aktiva |
4.407.372,24 |
4.131.276,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.206.977,17 |
3.921.340,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.607.660,98 |
6.607.660,98 |
| III.
Verlustvortrag |
2.716.320,47 |
3.079.738,58 |
| IV.
Jahresüberschuss |
285.636,66 |
363.418,11 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
23.336,67 |
38.432,67 |
| C.
Rückstellungen |
68.694,62 |
120.908,56 |
| D.
Verbindlichkeiten |
108.006,78 |
50.594,42 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
3.007,62 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
357,00 |
|
| Passiva |
4.407.372,24 |
4.131.276,16 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH (im
Folgenden "EGC"), hat ihren Sitz in Cottbus und ist in das
Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus (HRB 3201)
eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Die
Vermögensgenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen linear über die voraussichtliche
wirtschaftliche Nutzungsdauer. Das Vorratsvermögen
(Grundvermögen) wurde mit den Anschaffungskosten und
mit den anteiligen Herstellungskosten
(Erschließungskosten) bewertet. Soweit der nach den
vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von
Gegenständen des Vorratsvermögens über dem
Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wird
dem durch außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Die Herstellungskosten wurden um die
erhaltenen Fördermittel reduziert.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
ausgewiesen.
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert bewertet. Unter dem aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse
enthält Investitionszuwendungen zum
Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens
erfolgt linear über die Nutzungsdauer des
geförderten Anlagegutes.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden entsprechend des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht. Unter den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. Forderungen an
Gesellschafter mit TEUR 47,0 (Vorjahr 143,6) enthalten.
Die Steuerrückstellungen betreffen die
Umsatzsteuer für das Jahr 2015 sowie
Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von TEUR 28,2. Für
das Risiko der Nachzahlung von Kapitalertragssteuern wurde
keine Rückstellung gebildet. Diese wird entsprechend
der steuerlichen Vorschriften bei der Gesellschaft erhoben,
Schuldner ist jedoch originär der Empfänger der
Kapitalerträge. In Höhe des Zahlungsrisikos
besteht ein Erstattungsanspruch (§ 44 Abs. 1 S. 7
EStG) gegen den Gesellschafter als Schuldner. Da die
Gesellschaft durch diesen Erstattungsanspruch nicht mehr
wirtschaftlich belastet ist, erfolgte eine
Nettobilanzierung, d.h. der gegenläufige Anspruch
wurde direkt mit der zu passivierenden Verbindlichkeit
verrechnet.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für Personalaufwand inklusive
Beiträge für die Berufsgenossenschaft (TEUR 18,9
Vj. TEUR 13,5) sowie für ausstehende Leistungen wie
Jahresabschlussprüfung.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen bis
zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen
sich auf TEUR 12,8 (Vj. TEUR 9,2) und die Verbindlichkeiten
aus sozialer Sicherheit auf TEUR 0,5 (Vj. TEUR 0,1).
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
(ohne Geschäftsführer) nach Gruppen betrug:
Angestellte (ohne Geschäftsführung)
einschließlich geringfügig Beschäftigter
und
Werkstudenten: 20,5 (VJ: 17)
Geschäftsführung
Alleiniger Geschäftsführer der EGC
Entwicklungsgesellschaft Cottbus GmbH, Cottbus, war
bis zum 31.12.2023 Herr Peter Doell, Cottbus.
Cottbus, 09.08.2024
Tim Berndt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2024
festgestellt.
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