Redlich Elektroinstallationen GmbHLiquidiert

85356 Freising, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 113794
Eingetragen
7.8.1996
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Durchführung von Elektroinstallationen sowie Handel mit Elektrogeräten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Redlich
seit 1.2.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Redlich Elektroinstallationen GmbH

Hallbergmoos

Jahresabschluss zum 24. Januar 2012

Finanzamt: Freising

Steuer-Nr: 115/136/20278

Bilanz zum 24. Januar 2012

Redlich Elektroinstallationen GmbH

AKTIVA

  Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.989,05 5.989,05
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 36.034,11 36.034,11
  42.023,16 42.023,16
PASSIVA    
  Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -61.598,70 -39.535,16
III. Jahresüberschuss 0,00 -22.063,54
nicht gedeckter Fehlbetrag 36.034,11 36.034,11
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Verbindlichkeiten 42.023,16 42.023,16
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 42.023,16 (EUR 42.023,16)    
  42.023,16 42.023,16

Anhang zum 24. Januar 2012

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.658,66 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 €

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen: 0,00 €
Verbindlichkeiten: 37.364,50 €

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Beate Scherdin

Die Gesellschaft wurde mit notariellem Beschluss zum 31.12.2011 liquidiert und aufgelöst.

Sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2014 festgestellt.

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