Riesewick
GmbH
Vreden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.907,00 |
82.410,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.397,00 |
80.900,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.158.028,16 |
2.254.263,60 |
| I.
Vorräte |
819.406,85 |
1.782.353,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.081,13 |
469.169,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.254,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.540,18 |
2.741,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.400,00 |
2.282,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
14.495,00 |
4.574,88 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.071,95 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.252.902,11 |
2.343.530,48 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
240.949,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
210.272,43 |
317.621,24 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
264.021,89 |
107.348,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.071,95 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
120.800,00 |
124.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.132.102,11 |
1.977.880,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.048.066,02 |
1.758.812,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84.036,09 |
219.067,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.252.902,11 |
2.343.530,48 |
Anhang
Riesewick GmbH zum 31. Dezember 2017
I. Vorbemerkung
Die Riesewick GmbH hat ihren Sitz in Vreden. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HR B
4279 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2017 bis 31.12.2017 der Riesewick GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, der relevanten Vorschriften des
GmbH-Gesetzes und der entsprechenden Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungssätzen nach
für kleine Kapital-gesellschaften geltende
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Änderungen
aufgrund des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
haben sich insoweit nicht ergeben. Änderungen durch
die Ausweitung der Definition der Umsatzerlöse durch
das BilRUG haben sich nicht ergeben (Art. 75 II EGHGB).
Die Gesellschaft wendet für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gliederungsschema des
Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB an. Zur
Verbesserung der Übersichtlichkeit sind
vermerkungspflichtige Angaben, soweit sie nicht in der
Bilanz enthalten sind, im Anhang erläutert. Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
der §§ 274 a und 288 HGB werden in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der
Bewertung und des Ausweises die gesetzlichen Vorschriften
und die entsprechenden Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages. Im Einzelnen werden folgende
Grundsätze angewandt:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten
aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.
Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig
abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung reduziert und teils
degressiv und teils linear wie folgt vorgenommen:
Anlagegruppe
|
Abschreibungsverfahren
|
Nutzungsdauer in Jahren
|
Bauten auf fremden
Grundstücken
|
linear
|
5
- 15
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
linear/degressiv
|
5
- 10
|
Andere Anlagen, Betriebs
- und Geschäftsausstattung
|
linear/degressiv
|
4
- 10
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung in voller Höhe abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 a EStG werden in einem Sammelposten erfasst
und linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
2. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
3. Vorräte
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren
Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Unfertige Leistungen sind mit den Herstellungskosten
angesetzt. Berücksichtigt sind hierbei direkt
zurechenbare Kosten sowie die Materialgemeinkosten und die
Fertigungsgemeinkosten.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
vorgenommen. Einzelwertberichtigungen werden für
zweifelhafte Forderungen vorgenommen. Für das
allgemeine Kreditrisiko sowie für zu erwartende Skonti
wird auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 2 % gebildet.
5. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
6. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Pensionsrückstellungen werden nach der
"PUC-Methode" gebildet. Es werden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr.
24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 3,67 % für
eine Laufzeit von 15 Jahren (Restlaufzeit), der von der
Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 0 %
angesetzt
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2005 G"
Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird der
Wert der Rückdeckungsversicherung mit der
Pensionsverpflichtung verrechnet. Der beizulegende Wert der
Rückdeckungsversicherung zum Bilanzstichtag
beträgt 191.738,00 € und ist gegenüber dem
Vorjahr um 27.325,12 € gestiegen (§ 285 Nr.
28 HGB).
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
siebenjährigen und des zehnjährigen
Durchschnittszinssatzes gem. § 253 Abs. 6 HGB
beläuft sich auf 19.816,00 €.
Zum 31. Dezember 2017 übersteigt der Aktivwert
der Rückdeckungsversicherungen den Passivwert der
Pensionsrückstellungen. Auf Grund der nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB vorzunehmenden Verrechnung ergibt sich
nunmehr ein Aktivwert, der unter der Bilanzposition
"Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen wird.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages in Ansatz gebracht worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
7. Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
soweit vorhanden zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 €.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat langfristige Mietverträge
abgeschlossen. Daraus resultieren die folgenden
Verpflichtungen:
< 1 Jahr T€
|
|
1 - 5 Jahre T€
|
|
> 5 Jahre T€
|
53
|
|
190
|
|
211
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Heinrich Riesewick, Kaufmann, Vreden
Herr Christian Berski, Kaufmann, Vreden
2. Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer:
Angestellte Vollzeit
|
|
|
24
|
Angestellte Teilzeit
|
|
|
7
|
|
|
Insgesamt
|
31
|
2. Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit dem
bestehenden Gewinnvortrag zur verrechnen.
48691 Vreden, 30. März 2018 gez. Heinrich
Riesewick
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2018 festgestellt.
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