Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 21206
Vorher
UGT Bikes Lichtenau Handels GmbH
Eingetragen
17.2.2004
Branche
Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörEinzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Zweiradfahrzeugen und Zubehör, sowie Serviceleistungen ohne Reparaturen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Beier
seit 17.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Chemnitz
15.000 €
50.00%
Chemnitz
15.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKM Bikes Handels GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

A K T I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

3.586,00 2,00
II. Sachanlagen 352.667,00 244.816,00
III. Finanzanlagen 500,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.479.581,20 1.207.878,00

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

482.859,70 348.747,70

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

3.216,90 25.186,30
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 13.448,40 2.066,00
SUMME Aktiva 2.335.859,10 1.828.696,00

P A S S I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Bilanzgewinn 305.108,10 292.080,10
IV. buchmäßiges Eigenkapital 360.108,10 347.080,10

B. EINLAGEN STILLER

GESELLSCHAFTER

10.000,00 10.000,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 79.290,30 107.035,90
D. VERBINDLICHKEITEN 1.842.974,80 1.318.061,80
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 43.485,90 46.518,20
SUMME Passiva 2.335.859,10 1.828.696,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUGerstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze konnten aufgrund der Vorgaben des BilRUG nicht beibehalten werden. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800 EURO dürfen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Im vorliegenden Fall stehen diesem Vorgehen aus handelsrechtlicher Sicht unter dem Blickpunkt des true and fair value keine Vorschriften entgegen. Von welcher Methode im Einzelfall Gebrauch gemacht worden ist, kann dem beigefügten Anlageverzeichnis entnommen werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden.

c) Umrechnung fremder Währungen in Euro

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

1.

Vorräte

Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, sind der Höhe nach aber nicht relevant und berichtspflichtig. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerrückforderungen und debitorische Kreditoren (aus Jahresboni-Vereinbarungen) enthalten.

4.

Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten

Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen.

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr bestand nur geringer Abgrenzungsbedarf, aus vorausgezahlten Versicherungen und einem Wartungsvertrag.

6.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (Aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Für steuerliche Zwecke wurde ein Investitionsabzugsbetrag von 9.586 EUR gebildet und bestimmte Sonderabschreibungen genutzt. Daher waren passive latente Steuern zurückzustellen. Es wurde ein kombinierter GST/KST Rückstellungssatz von 31,575% angewendet.

7.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 30.000,00.

8.

Ausschüttungssperre

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten die eine Ausschüttungssperre auslösen.

9.

Verbindlichkeitsspiegel gem. § 285 Nr. 1 und 1b HGB

Art der Verbindlichkeit / Restlaufzeiten Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
davon
gesichert
Ver-merk
 
ggü. Kreditinstituten 1.334.865 1.252.072 82.793   1.334.865 2,4,5
aus Anzahlungen 2.510 2.510        
aus Lieferungen und Leistungen 380.088 380.088     380.088 6
Schuldwechsel            
gegen verbundene Unternehmen            
gegen Gesellschafter 21.847 21.847        
gegen Stille Gesellschafter 4.664 4.664        
Sonstige Verbindlichkeiten 85.006 85.006        
Umsatzsteuerverbindlichkeit 13.995 13.995        
 
Summe Verbindlichkeiten
 
1.842.975
 
1.760.182
 
82.793
   
1.714.953
 

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen

3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten

4 = Sicherungsübereignung Vorräte

5 = Sicherungsabtretung Forderungen

6 = Eigentumsvorbehalt

10.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 21.847, zugleich bestanden Forderungen iHv EUR 3.237. Die Verzinsung erfolgte mit 2,0% über dem BGB Zinssatz zum 01.01. des Jahres. Gegen verbundene Unternehmen bestanden weder Verbindlichkeiten noch Forderungen. Zugleich bestanden Forderungen an eine GbR, die mit den Gesellschaftern verbunden ist. Die Forderung umfasst EUR 271.114 und wurde in Höhe von 250.000 EUR mit 2,00% verzinst, darüber hinaus mit 3,50%.

11.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

5. Sonstige Angaben

1.

Anzahl Arbeitnehmer

Anzahl Arbeitnehmer: 14,6

2.

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Dirk Beier und Herrn Rene Knöfler geführt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.02.2025

gez. Dirk Beier, Kaufmann

Nachrichten & Medien

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