Epatec
GmbH
Kellmünz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.479,00 |
24.525,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.479,00 |
24.525,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.734,27 |
203.200,06 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.019,79 |
26.637,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.714,48 |
176.412,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.095,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.213,27 |
229.820,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.205,63 |
37.467,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.467,14 |
3,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.261,51 |
-10.463,92 |
| B.
Rückstellungen |
5.780,00 |
9.320,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.227,64 |
183.032,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.227,64 |
183.032,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.213,27 |
229.820,06 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I. Bilanzierungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des §267 des Handelsgesetzbuches einzustufen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256 HGB sowie den besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 269 - 274, 279 - 283 HGB) vorgenommen.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit
den um planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
immateriellen Vermögensgegenständen werden die
Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Bei den
Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen nach der linearen
bzw. degressiven Methode, je nachdem welche Methode zu
einer höheren Abschreibung führt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
EUR 150,00, die einer selbständigen Nutzung fähig
sind wurden gem. §6 Abs. 2 EStG im Berichtsjahr voll
abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von über EUR 150,00 bis zu EUR
1.000,-, die einer selbständigen Nutzung fähig
sind wurden gem. §6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über einen
Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst.
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages passiviert. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zum Jahresschluss
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr enthalten.
Die GmbH hat eine Forderung gegenüber
Gesellschafter in Höhe von EUR 3.957,71.
2. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten und sonstigen
Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Im Berichtsjahr bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
2. Angaben zu Geschäftsführungsorganen
Im Berichtsjahr war zum alleinigen
Geschäftsführer bestellt:
Herr Erwin Palige, Konstrukteur
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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