TransMUC
GmbH
Unterschleißheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
318.253,00 |
189.186,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
286.253,00 |
149.186,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
409.458,01 |
358.966,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
238.439,16 |
218.924,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
171.018,85 |
140.042,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.171,00 |
2.199,00 |
| Aktiva |
729.882,01 |
550.351,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.566,84 |
228.299,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
120.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
43.299,52 |
51.256,37 |
| IV.
Jahresüberschuss |
67.267,32 |
32.043,15 |
| B.
Rückstellungen |
38.648,27 |
20.633,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
435.666,90 |
301.418,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
235.912,71 |
241.474,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
199.754,19 |
59.944,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
40.470,00 |
| Passiva |
729.882,01 |
550.351,70 |
Anhang
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der Gliederung des Vorjahres
unter Anwendung der Gliederungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
In diesem Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, auch wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
entgeltlich erworbene Firmenwert wird auf 15 Jahre
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu
einem Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.
§ 253 Abs. 4 HGB sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
4. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlageposten im
Geschäftsjahr 2023 sind der beigefügten
Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten im Wesentlichen Steuerrückforderungen von
insgesamt EUR 2.069,89 sowie sonstige Forderungen von
insgesamt EUR 2.250,00.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00, ist in voller Höhe eingezahlt und wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Rückstellung
für Tantiemen
|
24.228,00
|
11.268,00
|
Kirchensteuer 2022
|
3500,00
|
3.000,00
|
Gesamtbetrag
|
27.728,00
|
14.268,00
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über fünf Jahren.
5. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
6. Sonstige Angaben
Im Abschlusszeitraum waren im Durchschnitt 6
Mitarbeiter beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Der Geschäftsführer Herrn Thomas
Zehentmeier ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der
Gesellschaftsorgane wird unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
7. Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 67.267,32
auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterschleißheim, 28.
November 2024
gez.
Thomas Zehentmeier, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024
festgestellt.
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