INGENERIC
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
629.334,00 |
701.241,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
31.967,00 |
46.713,00 |
| II.
Sachanlagen |
597.367,00 |
654.528,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.368.909,86 |
1.125.293,66 |
| I.
Vorräte |
420.406,55 |
409.634,52 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
339.841,15 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
935.512,76 |
649.956,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.990,55 |
65.702,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.314,61 |
20.278,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.021.558,47 |
1.846.812,95 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
940.711,78 |
741.884,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
470.566,21 |
470.566,21 |
| III.
Bilanzgewinn |
440.145,57 |
241.318,22 |
| B.
Rückstellungen |
316.891,48 |
436.099,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
763.955,21 |
668.828,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.021.558,47 |
1.846.812,95 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ingeneric GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2013 wurde
nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientierten sich - sofern
Wesentlichkeitsgründe nicht dagegen sprachen - an den
ertragsteuerlichen Vorschriften. Insgesamt ergibt der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei
wurde das Realisations- und Imparitätsprinzip sowie
das Anschaffungskostenprinzip beachtet, sofern die
Restlaufzeit der umzurechnenden Bilanzpositionen am
Abschlussstichtag mehr als ein Jahr betrug.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen drei und fünf
Jahren), bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen zwei und 14 Jahren) angesetzt.
Sachanlagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung
konkreter Forschungsprojekte erworben worden sind, wurden
zu Anschaffungskosten vermindert um hierfür erhaltene
Zuschüsse und lineare Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der linearen Abschreibung wurde
berücksichtigt, dass diese Sachanlagen voraussichtlich
einer erhöhten Abnutzung unterliegen. Die
voraussichtliche Nutzungsdauer wurde vor diesem Hintergrund
auf die voraussichtliche Projektlaufzeit von drei Jahren
angepasst.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr
sofort abgeschrieben (§ 6 a Abs. 2 EStG).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten) bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden zusätzlich durch
eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich
ausschließlich um andere Gewinnrücklagen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
voraussichtlichen Tantiemen der Gesellschafter
Geschäftsführer wurden aufgrund der lt.
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag bestehenden
Tantieme-Vereinbarungen berechnet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in fremder Währung wurden zum Devisenkassakurs zum
Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei wurde das Realisations-
und Imparitätsprinzip sowie das
Anschaffungskostenprinzip beachtet, sofern die Restlaufzeit
der umrechnenden Bilanzpositionen am Abschlussstichtag mehr
als ein Jahr betrug.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Auf die Erstellung eines Anlagengitters i.S.v. §
268 Abs. 2 HGB wurde verzichtet (§ 274 a Nr. 1 HGB).
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen insgesamt weniger
als ein Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr betragen
EUR 738.276,44.
Die Verbindlichkeiten sind durch
Sicherungsübereignungen der den
Finanzierungsgeschäften zugrunde liegenden
Vermögensgegenstände besichert. Darüber
hinaus bestehen persönliche Bürgschaften der
Gesellschafter. Der unter der Position Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von insgesamt EUR 20.202,84 ausgewiesen.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2013 bestand die
Geschäftsführung aus
| • |
Dr. Volker Sinhoff (bis
17.09.2013),
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| • |
Dr. Stefan Hambücker und
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| • |
Dr. Olaf Rübenach.
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Aachen, den 11. November 2014
gez. Dr. Stefan Hambücker gez. Dr.
Olaf Rübenach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2014 festgestellt.
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