LOGOFAM e.K.
19mVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Stockmann seit 25.6.2009 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Theobit GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz wird in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen werden nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze werden beibehalten. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) und § 248 (2) HGB werden beachtet. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 (7) HGB im Anhang angegeben. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet. Namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wird ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu 410,00 Euro werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Ein in den Vorjahren gebildeter Sammelposten für GwG zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wird beibehalten. Die Leistungsforderungen werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden beibehalten. C. Angaben zu Bilanzposten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 15.677,09 Euro. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
Die Gesellschaft hatte Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Gesellschafter in Höhe von 117.181,72 Euro. Die Verzinsung erfolgte mit 5 % . Der Gesellschafter hat am 20. September 2005 eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von 136.623,08 Euro abgegeben. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgt nicht. Er ist in der Position Sonstige Verbindlichkeiten enthalten. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 288, 274 a HGB wurde weitestgehend Gebrauch gemacht. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestelltAußer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christian Stockmann geführt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt. |
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