BDS
Projektentwicklung GmbH
Konstanz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
20.688.303,41 |
20.304.920,08 |
| I.
Vorräte |
19.461.981,13 |
17.638.801,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.026.067,69 |
2.323.145,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.254,59 |
342.973,48 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.901,97 |
|
| Aktiva |
20.700.205,38 |
20.304.920,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.236.982,81 |
3.230.876,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.205.876,01 |
3.137.360,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.106,80 |
68.515,83 |
| B.
Rückstellungen |
84.158,39 |
182.541,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.378.744,18 |
16.891.343,05 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
320,00 |
160,00 |
| Passiva |
20.700.205,38 |
20.304.920,08 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die BDS Projektentwicklung GmbH hat ihren Sitz
in Konstanz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter der Nummer HRB 711939 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der BDS
Projektentwicklung GmbH für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den
ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichts- und im Vorjahr lediglich eines der in § 267
Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und
zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften
Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden
insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266
Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB sowie für
Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich
in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
5. Die unter den
Vorräten ausgewiesenen
fertigen Erzeugnisse wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am
Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.
6. Die im
Vorratsvermögen erfassten und
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu den Herstellungskosten entsprechend § 255
Abs. 2 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei
entsprechend dem Arbeitsfortschritt mit den steuerlichen
Mindestansätzen unter Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen Aufwendungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden bei allen Bauobjekten einbezogen.
Sofern angezeigt, wurde jedoch der am Bilanzstichtag
niedrigere beizulegende Wert gemäß § 253
Abs. 3 HGB angesetzt.
7. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
8.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
10. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
11. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
12. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 793.671,77 €
(Vorjahr: 2.193.275,62 €). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Die Beträge weisen
Laufzeiten von bis einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
13. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
14. Bei den Verbindlichkeiten handelst es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Von den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind 9.984.776,37 € (Vorjahr:
13.535.509,57 €) durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Sicherheiten:
- Grundschulden
- Globalzession
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
15. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
16. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0 (Vorjahr: 0).
17. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
Namen der Geschäftsführer
18. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2023 von
- Herrn Roland Deggelmann, Konstanz
und
- Hern Felix Deggelmann
geführt. Die Geschäftsführer
sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
78467 Konstanz, den
15.08.2024
BDS Projektentwicklung GmbH
gez.
Roland Deggelmann, BDS Projektentwicklung GmbH
gez.
Felix Deggelmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024
festgestellt.
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