gKteso MedSolutions GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Josef Auer seit 26.1.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rmt-software GmbHOberasbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR GLIEDERUNG, BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 1. Grundlagen Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Auf die Angabe eines Ergebnisverwendungsvorschlags und einer Ergebnisverwendung wurde in analoger Anwendung des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB zum Schutz der persönlichen Verhältnisse der jeweils beteiligten natürlichen Person verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen. Auf die eventuelle Aufstellung des Anteilsbesitzes wird in Anwendung des § 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. 2. Gliederung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB gegliedert. Abweichungen zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. 3. Bilanzierung und Bewertung 3.1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet worden. 3.2. Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird linear oder degressiv unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliches Anlagevermögen bis EUR 150 Anschaffungs- oder Herstellkosten wird im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam verbucht. Bewegliches Anlagevermögen mit Anschaffungs- oder Herstellkosten über EUR 150 bis EUR 410 wird aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Eine Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte nicht. 3.3. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Berücksichtigung eines eventuell niedrigeren beizulegenden Wertes oder Tageswertes angesetzt. 3.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. 3.5. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des mutmaßlichen Bedarfs. 3.6. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung höherer Tageswerte angesetzt. 3.7. Soweit nötig wurden Sachverhalte in Fremdwährungen auf Euro umgerechnet. II. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSITIONEN IN DER BILANZ 1. Die Verbindlichkeiten werden wie folgt erläutert: Restlaufzeit von über fünf Jahren: EUR 0,00 Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betragen insgesamt EUR 0,00. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. 2. Die Position Sonstige Verbindlichkeiten beinhaltet Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 22.087,50 gegenüber Gesellschaftern. 3. Die Position Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von EUR 0,00. 4. Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. 5. Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Gegenstände des Anlagevermögens oder der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert unterliegt, beträgt 0,00 Euro. III. ERGÄNZENDE ANGABEN 1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Thomas Auer, Informatiker 2. Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter bei anderen Unternehmen.
Oberasbach, den 02.12.2011 Gez. Thomas Auer, Geschäftsführer |
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