GR Mietwohn GmbH
Eußenheimer Straße 9A, 97753 Karlstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Michael Rüb seit 21.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GR Mietwohn GmbHKarlstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten. Von den für kleine Kapitalgesellschaften geschaffenen größenabhängigen Erleichterungen wurde weitestgehend Gebrauch gemacht.
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2020 wurden unverändert übernommen. Insoweit ist ein Vergleich der Zahlen des Berichtszeitraumes mit denen des Vorjahres gegeben.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Vorsicht beachtet; namentlich sind alle für die Geschäftsführung vorhersehbaren und erkannten Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen den Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit sie am Abschlußstichtag bereits realisiert waren. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, abzüglich der vorzunehmenden planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften (gebäude)degressiv oder linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten, soweit zulässig, in Anlehnung an die jeweils geltenden Vereinfachungsregeln des Steuerrechts. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 (bis 2017 EUR 410,00 sowie in den Jahren 2008 und 2009 bis zu einem Wert von EUR 150,00) wurden, soweit angezeigt, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Sofortabschreibung ist beziehungsweise war in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wurde aber jeweils aus Vereinfachungsgründen von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in der Spalte Abgang getrennt ausgewiesen. Zugänge (mittelwertiger) beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden, soweit vorhanden, in den Jahren 2008 und 2009 gemäß der steuerlichen Vorschrift des § 6 Absatz 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der jeweils gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst wurde. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Zum Bilanzstichtag ausgefallene Mieten wurden nicht ausgewiesen. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren nicht zu bilden. Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Börsen- oder Marktpreis) in Ansatz gebracht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach den allgemeinen Vorschriften gebildet und bewertet. Die stille Beteiligung stellt - bis auf ein [gegebenenfalls] über die Einlageverpflichtung hinaus erbrachtes Darlehensguthaben (EUR 0,00 [Vorjahr EUR 0,00]) - de facto Eigenkapital dar. Ihr Ausweis auf der Passivseite erfolgte deshalb unmittelbar im Anschluß an die Darstellung des satzungsmäßigen Eigenkapitals der Gesellschaft. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und bewertet. Sie berücksichtigen alle am Bilanzstichtag für die Geschäftsführung erkennbaren sowie erkannten Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde, soweit angezeigt, nach den allgemeinen Vorschriften gebildet und bewertet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Abschreibungen (nur) aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen weisen sich eine ausstehende und nicht eingeforderte Einlage auf die stille Beteiligung in Höhe von EUR 222.156,32 (Vorjahr EUR 222.156,32) sowie ein Verrechnungskontoguthaben gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von EUR 342.624,64 (Vorjahr EUR 370.602,06) aus. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet keine Beträge im Sinne des § 250 Absatz 3 HGB. Die Rückstellungen beinhalten Beträge zur Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag sowie zur Gewerbesteuer für die Jahre 2020 und 2021, für die Abschlusskosten der Jahre 2020 und 2021 sowie den Aufwand für die Publizität der Jahresabschlüsse 2020 bis 2021. Verbindlichkeiten mit einer planmäßigen Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in Höhe von EUR 101.546,33 (Vorjahr EUR 127.229,01) enthalten. Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten) mit einer planmäßigen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von EUR 304.957,92 (Vorjahr EUR 392.063,30), davon wiederum mit einer planmäßigen Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 91.234,92 (Vorjahr EUR 182.634,30) passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausbezahlte Miete(n) für den Folgemonat.
Sonstige Angaben
Kreditsicherheiten
Passivierte Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten) in Höhe von EUR 356.841,92 (Vorjahr EUR 442.865,30) waren durch Grundpfandrechte in Höhe von EUR 505.645,93 (Vorjahr EUR 505.645,93) gesichert. Für Verbindlichkeiten im laufenden Geschäftsverkehr bestanden die üblicherweise formularmäßig vereinbarten Eigentumsvorbehalte.
Personalentwicklung
Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung wurde im gesamten Geschäftsjahr wahrgenommen von Herrn Gerhard Rüb, 97753 Karlstadt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuß, zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, als Gewinn in Höhe von EUR 219.529,45 auf neue Rechnung vorzutragen. Bescheinigung Vorstehender Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2021 wurde aufgrund der von mir nach den vorgelegten Unterlagen und der mir seitens der Gesellschaft erteilten Auskünfte mit dem System DATEV gefertigten Finanzbuchhaltung sowie mit Hilfe des DATEV-Programm(verbund)es pro erstellt. Eine sachgemäße Anwendung der Systeme DATEV lag vor. Die Prüfung beziehungsweise Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten (Buchführungs- und Abschluß)Unterlagen sowie der Posten des Jahresabschlusses war nicht Gegenstand meines Auftrags. Würzburg, den 2023-05-24 Dipl.-Kfm. Th. Hartmann Steuerberater
Karlstadt, den 24. Mai 2023 gez. Gerhard Rüb Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Mai 2023 |
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