ubitec
gmbh
Bergneustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.094,50 |
24.677,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
952,50 |
2.249,50 |
| II.
Sachanlagen |
11.142,00 |
22.427,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.390.484,58 |
1.888.782,53 |
| I.
Vorräte |
814.991,56 |
1.253.146,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
392.400,75 |
633.126,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.092,27 |
2.508,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.260,97 |
1.415,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.403.840,05 |
1.914.875,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
489.899,34 |
59.711,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.711,70 |
31.731,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
430.187,64 |
2.980,18 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
6.161,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
909.440,71 |
1.849.002,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.403.840,05 |
1.914.875,03 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2011
der Ubitec GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3) Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
4 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten
verrechnet.
7) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
11) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
1 ) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen; soweit steuerrechtliche
Bestimmungen dem nicht entgegen stehen wurde die Bewertung
einheitlich vorgenommen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
7) Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
8) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
9) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten
|
gesamt
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
551.080,03
|
401.080,03
|
150.000,00
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
192.058,87
|
192.058,87
|
|
|
aus Anzahlungen
|
22.500,00
|
22.500,00
|
|
|
Schuldwechsel
|
|
|
|
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gegen verbundene
Unternehmen
|
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|
|
|
gegenüber
Gesellschaftern
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|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
143.801,81
|
143.801,81
|
|
|
Summe
|
909.440,71
|
759.440,71
|
150.000,00
|
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2. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
1 ) Die Gesellschaft schuldete dem
Gesellschafter Uwe Bindler insgesamt 105.767,91 €.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt
vertragsgemäß mit 4,7 % aus dem Mittel des
jährlichen Darlehensstandes.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.‑Posten
1. außerordentliche Erträge
In den außerordentlichen Erträgen sind
Erträge aus dem Forderungsverzicht gegen
Besserungsschein des Herrn Uwe Bindler in Höhe von
€ 450.000,00 enthalten.
E. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Uwe Bindler geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum ___________________
Unterschrift ___________________
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2012 festgestellt.
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