Karin
Zimmermann GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.696,00 |
1.707,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.696,00 |
1.707,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.171,11 |
69.105,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.115,51 |
65.553,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.055,60 |
3.552,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.867,11 |
70.812,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.362,79 |
55.331,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.767,37 |
29.180,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.030,83 |
587,13 |
| B.
Rückstellungen |
7.366,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.138,32 |
11.480,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.138,32 |
11.480,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.867,11 |
70.812,81 |
Anhang
1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Karin Zimmermann GmbH wird
nach den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz entspricht dem Gliederungsschema des § 266 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das Bilanzrechtsmoderunisierungsgesetz (BilMoG) wird
seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 angewendet.
Sofern sich daraus Änderungen im Ansatz und in der
Bewertung von Bilanzposten oder der Gewinn- und
Verlustrechnung ergeben, werden die Vorjahreswerte in
Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bewertungseffekte aus der erstmaligen Anwendung des
BilMoG haben sich nicht ergeben.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften §§ 252 ff. HBG unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007
angeschafft wurden, und deren Anschaffungskosten Euro
150,00 bis Euro 1.000,00 betragen, wurde ein Sammelposten
gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in
den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
fünftel aufgelöst.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
mit ihrem Nominaltrag.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, mit dem die Gesellschaft
voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder den sie zur
Abdeckung des Risikos benötigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Frau Karin Zimmermann,
Kauffrau.
5. Beschluss über die Ergebnisverwendung
Gemäß Gesellschafterversammlungsprotokoll
vom 27. Dezember 2011 soll der Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Regensburg, 27. Dezember 2011
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011
festgestellt.
|