Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 36667
Eingetragen
2.7.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmensberatung in den Bereichen Informationstechnologie und Strategie

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Dr. Stiemerling
seit 10.12.2001
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
cryptoDesk GmbHAufgelöst
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ecambria systems GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 42.118,00 54.418,00
I. Sachanlagen 42.118,00 54.418,00
B. Umlaufvermögen 498.476,66 565.613,34
I. Vorräte 0,00 35.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.469,36 137.644,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 346.007,30 392.969,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.864,45 358,85
Summe Aktiva 544.459,11 620.390,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 299.252,68 343.295,86
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 118.295,86 0,00
III. Jahresüberschuss 155.956,82 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 318.295,86
B. Rückstellungen 153.090,00 153.100,00
C. Verbindlichkeiten 27.324,56 60.107,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 64.791,87 63.887,22
Summe Passiva 544.459,11 620.390,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die ecambria systems GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 36667).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Sie hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, soweit keine Einstellung in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zu erfolgen hat. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben (Einnahmen) vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv (passiv) abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und Bewegung des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" enthält keine Beträge größeren Umfangs, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 90.685,07) enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nebst Anfertigung der Steuererklärungen sowie die Tantiemeverpflichtung.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 27.324,56 (Vorjahr: EUR 60.107,11). Von den Verbindlichkeiten hat ein Betrag von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag EUR 284,34 (Vorjahr: EUR 252,35).

Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine wesentlichen außergewöhnlichen Erträge bzw. außergewöhnlichen Aufwendungen.

Sonstige Angaben

Nach Abschluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Der Vorjahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Gewinnverwendung aufgestellt.

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen zwei Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dr. Oliver Stiemerling, Informatiker, Köln. Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Köln, den 29. April 2024

__________________

Dr. Oliver Stiemerling

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2024.

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