Memo
GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.074,00 |
8.280,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.074,00 |
8.280,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.557,80 |
2.930.241,17 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
38.480,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.068,27 |
2.789.516,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.489,53 |
102.243,28 |
| Aktiva |
310.631,80 |
2.938.521,17 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.697,55 |
71.907,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.907,70 |
26.018,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.789,85 |
20.888,87 |
| B.
Rückstellungen |
13.163,89 |
20.945,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212.770,36 |
2.845.668,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
212.770,36 |
2.845.668,40 |
| Passiva |
310.631,80 |
2.938.521,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Fa.
Memo GmbH hat Ihren Sitz in Korschenbroich und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neuss
unter der Register Nr. B 17789.
Der Jahresabschluss der
Memo GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegen- stände linear vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten ohne
Umsatzsteuer 410 Euro nicht übersteigen, wurde im
Zugangsjahr aus Vereinfachungsgründen im Jahr der
Anschaffung ein Abgang angenommen und sind voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen waren weder Einzelwertberichtigungen noch
Pauschalwertberichtigungen erforderlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffenden noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen
und Ertrag. Diese Steuern betreffen ausschließlich
das Betriebsergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Des Weiteren sind
Umsatzsteuererstattungsansprüche aus der
Sondervorauszahlung für 2024 in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten.
Das Bankguthaben wurden mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das das
vorangegangene Geschäftsjahr betreffenden noch nicht
veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag. Diese Steuern
betreffen ausschließlich das Betriebsergebnis des
vorangegangenen Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Kosten für die Erstellung der
laufenden Finanzbuchhaltungen bis zum Ablauf des
Wirtschaftsjahres, der Erstellung des Jahresabschlusses und
der Steuererklärungen sowie die Kosten der
Aufbewahrung für steuerlich relevante Unterlagen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt Euro 212.770,36 (Vorjahr: Euro 2.635.666,68).
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro -,--
(Vorjahr: Euro 210.001,72).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen:
Haftungsverhältnisse / Haftungssachverhalte nach
§ 251 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB
liegen nicht vor.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BILRUG erfasst und gegliedert.
Sonstige betriebliche Erträge und sonstige
betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Erträgen und
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine
wesentlichen periodenfremden und auch keine
außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Gesellschaft durch die
einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Ramendra Bilka, Korschenbroich
und Prateek Banthia, London (UK) vertreten.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Memo GmbH
Geschäftsführer
Korschenbroich, den
06.08.2024
gez.
Ramendra Bilkha
gez. Prateek Banthia
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt.
|