SiGer
Technologie GmbH
Tangermünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
19.113,18 |
29.354,38 |
| B.
Anlagevermögen |
511.696,00 |
211.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
178.337,00 |
77.631,00 |
| II.
Sachanlagen |
313.359,00 |
133.490,00 |
| III.
Finanzanlagen |
20.000,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.367.659,21 |
994.913,81 |
| I.
Vorräte |
801.075,32 |
536.195,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
461.991,17 |
380.109,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.886,66 |
69.399,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.592,72 |
78.608,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.518,88 |
8.900,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.908.987,27 |
1.244.289,67 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.221,90 |
97.187,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
46.751,14 |
30.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
52.470,76 |
42.187,87 |
| davon
Gewinnvortrag |
42.187,87 |
23.480,29 |
| B.
Rückstellungen |
39.873,71 |
21.717,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.744.891,66 |
1.125.384,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.517.249,66 |
774.271,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.908.987,27 |
1.244.289,67 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
31.500,00 |
0,00 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde durch notariell beurkundete
Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2006 mit einem
Stammkapital von EURO 25.000,00 gegründet
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2009 wurde auf der Grundlage der Vorschriften des HGB und
des GmbHG erstellt.
Die erforderlichen Mindestangaben für die
Rechnungslegung befinden sich teilweise in der Bilanz und
teilweise in der Gewinn- und Verlustrechnung, teilweise
auch in diesem Anhang.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Ansatzvorschriften des § 246 - 251 HGB
wurden beachtet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu Einzelanschaffungskosten von EURO 150,00 bis EURO
1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten
eingestellt und linear abgeschrieben.
Es wurde in den Vorjahren gem. § 269 HGB eine
Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
aktiviert. Diese wird gemäß § 282 HGB zu
einem Viertel durch Abschreibungen getilgt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen aus dem Forderungsfactoring,
Forderungen gegen die Finanzbehörden sowie gegen die
SiGer Trading Ltd.
Bank- und Kassenguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt.
Zum Zwecke der Periodenabgrenzung werden
Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Rückstellung für latente Steuern
resultiert aus dem steuerlichen Abzinsungsgebot nach §
6 Abs. 1 Nr. 3 EstG und der Inanspruchnahme von
Steuergestaltungsmöglichkeiten nach § 7g EStG.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkei- ten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern der Tageswert am Bilanzstichtag über
den Rückzahlungsbeträgen lag, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Privatdarlehen, Ausleihungen durch Geschäftspartner,
Verbindlichkeiten aus Lohnzahlungen sowie solche
gegenüber den Finanzbehörden.
3. sonstige Pflichtangeben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
anzugeben sind, bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
einer Restlaufzeit von größer 5 Jahren bestehen
in Höhe von EURO 55.546,00
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von
Kaufmann Herrn Denny Baklarz und Dipl.-Ing. Herrn Carsten
Aschoff.
Tangermünde, den 17. Juni 2010
D. Baklarz
C. Aschoff
|