Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 6014
Eingetragen
10.8.2010
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Import und Export von Textilien, Metall- und Holzprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Ashok K. Seth
seit 8.11.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Ashok K. Seth
33.33%
Amrish Mehta
33.33%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Ashok K. Seth
Am Wingert 4, 35580 Wetzlar-Nauborn
33.33%
Amrish Mehta
No. 1 Venkatesan Street, T. Nagar, Chennai – 600017, Tamilnadu, Indien
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASRON GmbH Ex-und Import von Textilien

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 6.781,00
I. Sachanlagen 6.781,00
B. Umlaufvermögen 4.297,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 820,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.476,32
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.802,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.880,35

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00
II. Jahresüberschuss 30.802,30
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.802,30
B. Rückstellungen 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 13.680,35
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.680,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.880,35

Anhang


     ANHANG zur Bilanz der ASRON GmbH zum 31. Dezember 2010

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss des Rumpf-Wj vom 16.04.2010 bis 31.12.2010 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- und BEWERTUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN


Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung. Die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes wurde zugrunde gelegt. Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv. Der Übergang zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu 410 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN


Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB zu vermerken.


III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens ausschließlich durch den Geschäftsführer , Herrn Ashok K. Seth, geführt.

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten in Höhe von 9.082,05 EUR.

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