Monosuisse GmbH
Herborner Straße 61, 35614 Aßlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hanspeter Meier seit 7.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Monosuisse AG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Monosuisse GmbHAßlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage des Unternehmens 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.1.3 Lagebericht 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Bewertungsgrundlagen 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 6. Schlussbemerkung Anlagen 1. Prüfungsauftrag Unser nachstehend erstatteter Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts der Monosuisse GmbH zum 31. Dezember 2023 ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet. In der Gesellschafterversammlung vom 17. April 2023 der Monosuisse GmbH, Aßlar(im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt)wurden wir, die JPLH Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gewählt. Daraufhin beauftragte uns die Geschäftsführung der Gesellschaft, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in Anwendung der §§ 316 und 317 HGB zu prüfen. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen und daher prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319, 319b HGB, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 28 ff. BS WP/vBP entgegen. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Januar bis März 2024 in unseren Geschäftsräumen durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 22. März 2024 schriftlich bestätigt. Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss 2023, bestehend aus Bilanz (Anlage I), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage II) und Anhang (Anlage III), sowie den geprüften Lagebericht 2023 (Anlage IV) beigefügt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in den Anlagen VI bis VII dargestellt. Wir haben diesen Prüfungsbericht nach dem IDW PS 450 n.F. (10.2021) "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf erstellt. Unserem Auftrag liegen die als Anlage VIII beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gesellschaft, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten sollen. 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage des Unternehmens 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir nachfolgend in unserer vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter Stellung. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören vertiefende Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Insbesondere gehen wir auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben. Die von uns geprüften Unterlagen i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren, also den Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und den Lagebericht sowie alle Unterlagen, wie Kostenrechnungsunterlagen, Planungsrechnungen, wichtige Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an die für die Überwachung Verantwortlichen, die wir im Rahmen unserer Prüfung herangezogen haben. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Monosuisse GmbH im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die Geschäftsführung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend. Zu den gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft verweisen wir im Übrigen auf die Anlagen VI und VII. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die gegenüber uns als Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von falschen Darstellungen im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Im Verlaufe unserer Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und der Lagebericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Prüfungsurteile bildet. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeiteten wir zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des Unternehmensumfeldes und auf Auskünften der Geschäftsleitung über die wesentlichen Unternehmensziele und Geschäftsrisiken. Unsere Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Wir haben unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sind wir wie folgt vorgegangen: Ausgehend von den externen Faktoren, den Unternehmenszielen, der Geschäftsstrategie und den Steuerungs- und Überwachungsprozessen auf der Unternehmensebene haben wir anschließend die Geschäftsprozesse analysiert. In diesem zweiten Schritt der Prozessanalyse haben wir beurteilt, inwieweit die wesentlichen Geschäftsrisiken, die einen Einfluss auf unser Prüfungsrisiko haben, durch die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen reduziert worden sind. Die Erkenntnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt. Soweit nach unserer Einschätzung wirksame funktionsfähige Kontrollen implementiert waren und damit ausreichende personelle, computergestützte oder mechanische Kontrollen die Richtigkeit der Jahresabschlussaussage sicherstellten, konnten wir unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen im Hinblick auf Einzelfälle insbesondere im Bereich der Routinetransaktionen weitgehend einschränken. Soweit uns eine Ausdehnung der Prüfungshandlungen erforderlich erschien, haben wir neben analytischen Prüfungshandlungen in Form von Plausibilitätsbeurteilungen einzelne Geschäftsvorfälle anhand von Belegen nachvollzogen und auf deren sachgerechte Buchung hin überprüft. Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten unserer Prüfung:
Externe Bestätigungen wurden wie folgt eingeholt: Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen nach bewussten Auswahlkriterien in Stichproben überzeugt. Bankbestätigungen wurden von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwalts- und Steuerberaterbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten wurden erbeten und vorgelegt. An der körperlichen Bestandsaufnahme der Inventur haben wir teilgenommen. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem von uns geprüften Vorjahresabschluss übernommen. Alle von uns erbetenen, nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung von den gesetzlichen Vertretern benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in der von uns eingeholten Vollständigkeitserklärung am 22. März 2024 schriftlich bestätigt. 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Im Rahmen unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist klar und übersichtlich geordnet, sodass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen wurden nach dem Ergebnis unserer Prüfung in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in der Buchführung, im nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht abgebildet. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von BAAN IVc (Version 4C4) durchgeführt. Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten und damit eine Verarbeitung entsprechend den GoB gem. § 238 HGB. 4.1.2 Jahresabschluss In dem uns zur Prüfung vorgelegten, nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Monosuisse GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sind nach unseren Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso in allen wesentlichen Belangen beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von uns nicht an anderer Stelle berichtet wird, stellen wir fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ausgeführt wurde. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der gesetzlichen Vertreter im Anhang gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB zu Recht erfolgt. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 1 HGB wurden in Anspruch genommen. 4.1.3 Lagebericht Im Rahmen unserer Prüfung zur Gesetzeskonformität des Lageberichts haben wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB festgestellt, dass der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Über das Ergebnis unserer Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB entspricht, berichten wir nachstehend. Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stellen wir fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Es ist nicht Gegenstand unserer Feststellungen zur "Gesamtaussage des Jahresabschlusses", die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen. Der Lagebericht war in die Gesamtschau der durch die Rechnungslegungsgrundsätze bestimmten Darstellung der wirtschaftlichen Lage nicht einzubeziehen; die von diesen Grundsätzen unabhängigen Darstellungen im Lagebericht konnten daher die erforderlichen Aussagen im Jahresabschluss nicht ersetzen. Unsere Feststellungen zur Prüfung des Lageberichts waren gesondert zu treffen. Um den Adressaten eine eigene Beurteilung dieser Maßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehen wir nachstehend im Einzelnen ein auf:
4.2.2 Bewertungsgrundlagen Die Bewertungsgrundlagen i. S. d. § 321 Abs. 2 Satz 4 erster Satzteil HGB umfassen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren (Parameter, Annahmen und die Ausübung von Ermessensspielräumen). Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang, weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde. Von uns vorgenommene Verweise auf den Anhang stehen in ihrer Art oder in ihrem Umfang nicht im Widerspruch zu der nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB gebotenen Klarheit der Berichterstattung. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter obliegt nicht uns als Abschlussprüfer. Sie sind als geschäftspolitische Entscheidungen von den Adressaten des Berichts zu beurteilen. 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Grundsätzlich sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB die gewählten Bewertungsmethoden beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern. Gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Änderungen bei den wesentlichen Bewertungsgrundlagen (Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen der wertbestimmenden Faktoren, Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen) ergeben. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern
Dabei berichten wir im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss wesentlich zu beeinflussen. Im Hinblick auf Art und Umfang unserer Berichterstattung gelten unsere Ausführungen zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend.
5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 22. März 2024 dem als Anlagen I bis III beigefügten Jahresabschluss der Monosuisse GmbH, Aßlar, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage IV beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Monosuisse GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Monosuisse GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Monosuisse GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." 6. Schlussbemerkung Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Dautphetal, 22. März 2024 JPLH
Treuhand AG
Lenz, Wirtschaftsprüfer Heß, Wirtschaftsprüfer Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechtliche Verhältnisse Wirtschaftliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Monosuisse GmbHAßlar
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Monosuisse GmbH mit Sitz in Aßlar ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wetzlar, HRB 8023 und ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Monosuisse GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 und 288 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde durch eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung und den Verzicht auf bestimmte Angaben im Anhang Gebrauch gemacht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Monosuisse GmbH steht zu 100 % im Eigentum der Monosuisse AG, mit Sitz in Emmen, Geschäftsanschrift: Gerliswilstraße 19, CH - 6020 Emmenbrücke, eingetragen im Handelsregister des Kantons Luzern, CHE 114.768.384. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Budgetplanung für die kommenden zwölf Monate zeigt einen positiven Cash-Flow. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über 3 bis 5 Jahre. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Technische Anlagen und Maschinen werden zwischen 5 bis 15 Jahre, andere Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Falls erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG. In den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungs- oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen für Bewertungsrisiken vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten bewertet, die angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen enthalten. Ist der voraussichtliche Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten niedriger, wird dieser Wert angesetzt. Handelswaren sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellkosten gleichaltriger Vorräte wird unterstellt, dass die angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden (Fifo-Verfahren). Vertriebs- sowie Alterungsrisiken sind angemessenen berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Sämtliche kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs umgerechnet. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Nettobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen, Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Sämtliche kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs umgerechnet. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Blatt 3) dargestellt. AnlagenspiegelMonosuisse GmbH Aßlar
2. Vorräte Bei den Vorräten besteht der branchenübliche Eigentumsvorbehalt. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sämtliche zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, innerhalb eines Jahres fällig. 4. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8 betreffen Lieferungen und Leistungen an Schwestergesellschaften. 5. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, alle innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 85. 6. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Die Anteile am Stammkapital hält die Monosuisse AG, mit Sitz in Emmen, Geschäftsanschrift: Gerliswilstraße 19, CH - 6020 Emmenbrücke, eingetragen im Handelsregister des Kantons Luzern, CHE 114.768.384. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Betrag in Höhe von TEUR 6.400 in die Kapitalrücklage eingestellt. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (Urlaubs- und Freizeitansprüche, ausstehende Bonuszahlungen) in Höhe von TEUR 69, Rückstellungen für Prüfungs-und Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 27, Kundenboni in Höhe von TEUR 38 sowie aus Reklamation und Gewährleistung in Höhe von TEUR 53. 8. Verbindlichkeitsspiegel
9. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.663 (Vorjahr: TEUR 9.364) beinhalten ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.400 gegenüber der Monosuisse AG. Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Zinsaufwendungen an die Gesellschafter (TEUR 74), Lizenzgebühren (TEUR 180) an die Muttergesellschaft sowie vom Schwesterunternehmen in Polen und Rumänien bezogenen Leistungen (TEUR 9). II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand / Mitarbeiter
1. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung der Gesellschaft: Hanspeter Meier, Maschineningenieur Die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
3. Konzernzugehörigkeit Die Monosuisse GmbH ist ein Konzernunternehmen der Monosuisse AG, Emmen, Schweiz und der Sefar Holding AG, Thal, Schweiz, die gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen ist. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss
Die Gesellschaft wird in den nach Swiss GAAP FER erstellten Konzernabschluss der Sefar Holding AG konsolidiert. Die Sefar Holding AG ist nicht börsennotiert und in Familienbesitz. Somit wird der Konzernabschluss nicht veröffentlicht.
Aßlar, den 13. März 2024 Hanspeter Meier Lagebericht Wirtschaftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb unterschiedlicher Kunststoff-Monofilamente für industrielle Einsätze. Die Geschäftstätigkeit bezieht sich ausschließlich auf den B2B Markt. Wesentliche Absatzmärkte sind im Papiermaschinenmarkt zu finden, sowie in technisch anspruchsvollen Anwendungen. Forschungs- und Entwicklungsbericht Eine weitere Verschmelzung der Entwicklungsaktivitäten in der Monosuisse-Gruppe sowie das strategisch einheitliche Monosuisse - Erscheinungsbild gegenüber unseren globalen Kunden unterstreicht den Fokus, unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf die Innovationserfordernisse unserer globalen Kunden auszurichten. Die im November 2022 abgeschlossenen Modernisierungsarbeiten an einer veralteten Trockensiebanlage brachte die gewünschte Effizienzsteigerung. Die neue Trockensiebanlage, welche angepasst auf die qualitativen Produktanforderungen unserer Kunden im ersten Quartal 2024 betriebsbreit ist, wurde Vorort mit dem Knowhow der Monosuisse - Organisation entwickelt und aufgebaut. Mit doppelten Produktionsausstoß bei gleichen Personaleinsatz wird eine verbesserte Produktionsqualität und Ausstoßeffizienz erwartet. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der erwartete Rückgang der Wirtschaftsaktivität in 2023 und Q1/2024 ist breitflächig verteilt und auf mehrere Ursachen zurückzuführen: Die privaten Haushalte sind aufgrund der hohen Inflation mit einer sinkenden Kaufkraft ihrer Einkommen konfrontiert und reduzieren daher ihre Konsumausgaben. Dies strahlt auf den Einzelhandel und andere konsumnahe Dienstleister aus. Diese werden zudem selbst, wie viele andere Branchen auch, durch die hohen Energiekosten belastet. Die energieintensive Industrie hat ihre Produktion bereits kräftig zurückgefahren und dürfte sie zunächst weiter reduzieren. Zudem ist die Energie- und Rohstoffpreisdifferenz zwischen asiatischen und europäischen Herstellern deutlich angestiegen. Dieser Wettbewerbsnachteil schlägt sich ebenfalls auf die Auftragslage nieder. Insgesamt kommt die Industrie aber wohl recht glimpflich durch den Winter (2023-2024). Der Auftragseingang ging zwar seit Jahresbeginn stark zurück, die Auftragsbücher sind aber noch gut gefüllt. Zudem profitieren einige Industriebranchen von nachlassenden Spannungen in den globalen Lieferketten. Dies könnte den Abwärtsdruck auf die Exporte abmildern, der von der infolge hoher Energiekosten reduzierten Wettbewerbsfähigkeit und der schwächelnden Auslandsnachfrage ausgeht. Die Investitionen werden zudem von der hohen Unsicherheit und den gestiegenen Finanzierungskosten gedämpft. Im Jahr 2024 wächst die deutsche Wirtschaft dann um 0,2 % und 2025 um 1,0 %. Damit werden die erwarteten Wachstumsraten für 2024 ganz erheblich und für 2025 ebenfalls leicht nach unten revidiert. Maßgeblich für die Abwärtsrevisionen sind vor allem die infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine massiv verschlechterten Angebotsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Energieversorgung. Aber auch eine schwächer steigende Auslandsnachfrage und höhere Finanzierungskosten spielen eine Rolle. Die deutsche Wirtschaft operiert gegenwärtig deutlich unterhalb ihrer mittelfristigen Leistungsfähigkeit. Die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten werden erst 2025 wieder in etwa normal ausgelastet sein. Für die Produktionslücke bis dahin dürfte jedoch kein Nachfragemangel ausschlaggebend sein. Vielmehr spielen in erster Linie Angebotsstörungen eine Rolle, vor allem bei der Energieversorgung. Diese sind zu einem Teil als vorübergehend anzusehen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Kosten der Energieversorgung in Deutschland langfristig wieder auf ihr Niveau vor der aktuellen Energiekrise zurückgehen. Dies führt zu Wertschöpfungseinbußen. Die Zuwachsrate des Produktionspotenzials wird nunmehr 2024 auf + 0,4% und 2025 auf + 0,7 % veranschlagt. (Quelle: Deutsche Bundesbank) Es ist davon auszugehen, dass die Produktion grafischer Papiere weiter zurückgeht, die Nachfrage nach Verpackungspapieren jedoch zunehmen wird. Im Zuge dieser Änderungen in der Papiernachfrage müssen die Produktionsanlagen der Papierhersteller umgebaut werden, was den Branchenakteuern Aufträge bescheren wird. Die Produktion von Papieren wächst in Asiatischen Ländern überdurchschnittlich auf Kosten der Europäischen. (Quelle: IBISWorld Bericht - C28.95DE - Updated: November 14, 2023) Geschäftsverlauf Im ersten Quartal 2023 konnte der überdurchschnittliche Auftragsbestand aus 2022 mit voller Anlagenauslastung produziert werden. Konstante Lieferketten und eine erfolgreiche Rohmaterialumstellung unterstützte die positive Geschäftsentwicklung der ersten Monate. Auftragsstornierungen und ein Mangel an Neuaufträgen ließen das Auftragspolster ab Mai 2023 sehr stark schmelzen. Dieser Bestelleinbruch konnte teilweise durch Kurzarbeit und dem Bestandabbau in den Kundenlägern kompensiert werden. Die Monosuisse GmbH konnte das Geschäftsjahr mit einem positiven Geschäftsergebnis in Höhe von ca. TEUR 156 abschließen. Auftrags- und Umsatzentwicklung/Produktion Unter den schwierigen und wechselnden Rahmenbedingungen 2023 konnte zwar nicht auf dem Vorjahresniveau produziert werden; trotz Umsatzrückgang von 9 % im Vergleich zum Vorjahr 2022 brachte das Wirtschaftsjahr 2023 erneut ein solides positives Resultat. Das im 3. Quartal 2022 eingeführte 24/7 Schichtsystem sowie verbesserte und optimierte Produktionsabläufe sind die Grundlage für eine stabile Ertragssituation. Finanzlage Das Finanzmanagement der Gesellschaft hat als oberste Aufgabe die Sicherstellung der benötigten Liquidität. Mit einem freiwilligen Gesellschafterzuschuss von TEUR 6.400 in 2023 wurde die Eigenkapitalsituation wesentlich verbessert. Die Finanzierungsmaßnahmen und -vorhaben sind durch Darlehenszusage des Mutterkonzerns gedeckt. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden in Ersatzinvestitionen i. H. v. TEUR 41 investiert. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Ersatz für diverse Prüfgeräte sowie ergänzende Produktionseinrichtungen. Die neue Trockensieblinie, für welche in 2022 Anzahlungen in Höhe von TEUR 466 geleistet wurden, ist in 2023 weitestgehend aufgebaut. Die Investition beträgt insgesamt ca. TEUR 2.000 und wurde aus eigenen liquiden Mitteln finanziert. Im 1. Quartal 2024 wird die Anlage für die Produktion von Kundenaufträgen zu Verfügung stehen. Die wesentlich verbesserte Effizienz der Anlage trägt maßgeblich dazu bei, eine Antwort auf den immensen Preisdruck der Kunden zu finden. Vermögenslage Auf der Kapitalseite steht das Gesellschafterdarlehen i. H. v. TEUR 2.400. (Vorjahr TEUR 7.150). Der dazugehörige flexibel ausgestaltete Darlehensvertrag ermöglicht dem Unternehmen das Darlehen jederzeit zu tilgen, bzw. aufzustocken. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 6.400 in die Kapitalrücklage eingestellt. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung unter anderem die Kennzahl Umsatzrendite heran. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Umsatzrendite um 0,2 Prozentpunkte verbessert. Prognosebericht Sehr gute Kundenkontakte und eine ausgezeichnete Marktpositionierung im PMC - Geschäft sind die Grundlage für einen im Wesentlichen im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibenden Umsatz in 2024. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist die Beibehaltung des letztjährigen Umsatzes ein positives Resultat. Wir erwarten, dass sich der Markt in der 2. Jahreshälfte stabilisiert und ein erhöhtes Bestellaufkommen aufgrund aufgebrauchter Auftragspolster und Kundenläger den schwachen Auftragseingang der ersten Wochen kompensiert. Die Kostensituation kann dank der Abschwächung der Inflation stabil gehalten werden. Kostenoptimierungen in 2023, stabile Logistik- und Lieferketten, ein flexibler Stromvertrag und ein leistungsstarker Mitarbeiterpool sind die Basis, um ein positives Ergebnis auf Vorjahresniveau mit einem EBIT von 2 % zum Nettoumsatz zu erwarten. Chancen- und Risikobericht Risikobericht Wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Unternehmen positioniert sich weiter als "Problemlöser" für seine Kunden. In 2023 optimierte Produktionsabläufe, weitreichende Schulungen unserer Fachkräfte sowie die Verjüngung und Modernisierung des Anlagenbestandes tragen dazu bei, den unsicheren Rahmenbedingungen der deutschen Wirtschaft mit verbesserter Produktivität standzuhalten. Durch einen flexiblen gestalteten Stromvertrag kann dem Preisdruck der Kunden entsprochen werden. Mit stabilen ökonomischen Einflussfaktoren ist das Unternehmen gut vorbereitet, im Jahr 2024 an der guten Umsatz- und Ertragssituation anzuschließen. Andere wesentliche Risiken Für sonstige, unter die Vorsorgedefinition des HGB fallende Risiken wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Finanzinstrumente Durch ein umfassendes Planungs-, Forecast- und Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Geschäftsleitung über mögliche Risiken regelmäßig und zeitnah informiert wird. Die Sicherungsmaßnahmen werden ausschließlich durch das Rechnungswesen koordiniert und durchgeführt. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Großteil unserer Kunden. Sicherungsrichtlinien Sicherungsrichtlinien bestehen z.Z. nicht, da der überwiegende Teil der Umsätze in Euro abgewickelt wird. Für größere Fremdwährungspositionen wird eine direkte Abstimmung zwischen dem Rechnungswesen und den Hausbanken, unter Information der Geschäftsführung, herbeigeführt. Zins- und Preisänderungsrisiken Da die Gesellschaft zwar auch durch verzinsliches Fremdkapital finanziert wird, aber derzeit überwiegend feste Zinssätze vereinbart sind, besteht nur ein sehr geringfügiges Zinsrisiko. Die Konzerndarlehen der Gesellschaft bestehen in Euro. Liquiditätsrisiko Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität bzw. der Liquiditätsrisiken besteht ein Cash Management mit Prüfung und Koordinierung der Zahlungsströme. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau stellt die Liquiditätsversorgung sicher. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Politik. Beschaffungsrisiken Eine langfristigere Vorplanung und vertraglicher Absicherung ist die Basis für die Versorgung mit den benötigten Rohstoffen. Für Strom wurde ein flexibler Vertrag über den Termin-Markt abgeschlossen, welcher ein kurzfristiges Agieren auf verändertes Preisverhalten ermöglichst. Bestandsgefährdende Risiken Bestandsgefährdende Risiken sind für den von uns zugrunde gelegten Prognosezeitraum aufgrund der bestehenden Kreditlinien nicht gegeben. Sonstige Risiken Rechtliche Risiken aus juristischen Auseinandersetzungen, Produktionsrisiken, Finanzrisiken, Umweltrisiken und sonstigen Risiken sind derzeit nicht bekannt. Chancenbericht Die ersten Wochen des Geschäftsjahres 2024 zeigen ein weiterhin schwächelndes Bestellverhalten der Kunden. Mit mittlerweile aufgebrauchten Kundenbeständen und einer Marktbelebung spätestens im 2. Halbjahr 2024 erwarten wir eine optimistische Entwicklung. Das Unternehmen ist mit seinem Produkt- und Leistungsangebot gut positioniert. Die Branche ist überschaubar und weist keine zusätzlichen neuen Mitbewerber auf, sodass auch im Jahr 2024 mit einem stabilen Geschäftsverlauf zu rechnen ist. Die Voraussetzungen für einen guten Geschäftsverlauf sind - allerdings ohne Abwägung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung der Weltwirtschaft und daraus erwachsender Risiken - implementiert.
Aßlar, den 13. März.2024 Monosuisse GmbH Hanspeter Meiers, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Monosuisse GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Monosuisse GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Monosuisse GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dautphetal, 22. März 2024 JPLH
Treuhand AG
Lenz, Wirtschaftsprüfer Heß, Wirtschaftsprüfer Rechtliche Verhältnisse Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung vom 17. April 2023 wurde der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 13. April 2023 mit dem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zusammen mit dem Lagebericht festgestellt. Der Geschäftsführung wurde für das vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 laufende Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wurde die JPLH Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dautphetal, gewählt. Wirtschaftliche Verhältnisse Wesentliche Verträge Die Monosuisse GmbH verfügt über ein Gesellschafterdarlehen des Mutterkonzerns in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro). Der Darlehensvertrag ist flexibel ausgestaltet und ermöglicht so eine jederzeitige Tilgung oder Aufstockung. Mit Gesellschafterbeschluss vom 9. Februar 2023 wurde ein Betrag in Höhe von 6,4 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Gesellschafterin der Monosuisse GmbH, die Monosuisse AG, erwarb durch den Kaufvertrag vom 8. April 2020 zum Stichtag 16. April 2020 die dem Teilgeschäftsbereich "Technische Fäden" zuzuordnenden immateriellen Vermögensgegenstände aus der Insolvenzmasse der bedea Berkenhoff & Drebes GmbH. Über einen Lizenzvertrag, der mit Wirkung zum 16. April 2020 in Kraft trat, erteilte die Gesellschafterin der Monosuisse GmbH eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der immateriellen Vermögensgegenstände zur Herstellung und zum Vertrieb der Vertragsprodukte. Die jährliche Lizenzgebühr hängt vom Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) der Monosuisse GmbH als Lizenznehmer ab. Die Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr entsteht nur dann, wenn die tatsächliche EBIT-Marge (EBIT/Nettoumsatzerlöse) des Lizenznehmers 2 % während seines Geschäftsjahres übersteigt. Die Lizenzgebühr entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlich vom Lizenznehmer erzielten EBIT eines Geschäftsjahres und dem EBIT, das sich unter Anwendung einer EBIT-Marge von 2 % ergibt. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. |
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