Metalldesign Peschkes GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.154,00 |
10.723,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.154,00 |
10.723,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.812,34 |
11.290,43 |
| I.
Vorräte |
3.916,89 |
3.127,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.254,75 |
1.496,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.640,70 |
6.666,37 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.473,01 |
5.324,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.439,35 |
27.337,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-2.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
22.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.824,03 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.648,98 |
27.824,03 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.473,01 |
5.324,03 |
| B.
Rückstellungen |
2.095,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.344,35 |
25.537,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.439,35 |
27.337,46 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 34.648,98.
Auf neue Rechnung werden Euro 34.648,98
vorgetragen.
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss 2010 entspricht den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
0,00 bilanziert.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten,
vermindert um Zuschüsse und planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden
planmäßig, und zwar nach Maßgabe der
jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze,
vorgenommen. Dabei wird die lineare und degressive
Abschreibungsmethode angewandt; bei Anwendung der
degressiven Abschreibungsmethode wird auf die lineare
übergegangen, sobald diese die degressive Abschreibung
überschreitet.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von netto unter € 150,- werden direkt
im Aufwand ohne gesonderte Erfassung verbucht.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert zwischen netto 150,- € und
1.000.- €, die selbstständig nutzbar sind, werden
gem. § 6 Abs. 2a EStG einem Sammelposten
zugeführt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben
wird. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in
gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen
erfasst. Im Folgejahr werden sie als Vollabgang
ausgewiesen. Der ab dem Geschäftsjahr 2008 zu bildende
Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
wird nach Ablauf der fünfjährigen
Abschreibungsdauer als Vollabgang erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt
(§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,575 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450%.
|
Wertansatz in €
|
|
handelsrechtlich
|
steuerlich
|
Differenz
|
Aktivische Steuerlatenzen
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Aktivposten: (-)
Passivposten: (+)
|
(+)
(-)
|
|
Sonstige
Rückstellungen Abzinsung, notwendiger
Erfüllungsbetrag
|
95
|
90
|
+5
|
Summe
|
|
|
5
|
Die aktiven latenten Steuern nach Anwendung des
Ertragssteuersatzes € 2,00.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz wurde nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
2.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens iist aus den
Anlagen zum Jahresabschluss ersichtlich.
2.2. Forderungen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im
Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 0,0
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr =
T€ 0,0
2.3. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert
ausgewiesen.
2.4. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist voll eingezahlt.
Im Geschäftsjahr 2010 wurde keine
Ausschüttung beschlossen.
2.5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen gebildet für Aufbewahrungsverpflichtungen
(T€ 0,1), Offenlegungskosten (T€ 0,5) sowie
für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 1,5).
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.
2.6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren = € 0,00,
bis zu einem Jahr = T€ 54,3,
gegen Gesellschafter = T€ 41,3.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2
(Vorjahr: 2) Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende
wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
4.1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine nicht bilanzierten
Haftungsverpflichtungen.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung
befinden sich in Fremdeigentum. Über die Nutzung des
Gebäudes wurde ein Mietvertrag abgeschlossen. Die
jährliche Miete liegt bei T€ 10,8.
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge
bestehen nicht.
4.3. Namen der Organmitglieder der Metalldesign
Peschkes GmbH
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft erfolgt durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Karl F. Peschkes - Kaufmann.
Die Angabe der Vergütungen unterbleibt gem.
§ 286 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungen des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht
Korschenbroich, den 30. Juni 2011
Karl F. Peschkes
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt.
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