Dialog Medien Verwaltungsgesellschaft mbH

Cheruskerring 21, 48147 Münster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 4780
Vorher
Dialogverlag Presse- und Medien Service GmbHDialog-Medien und Emmaus-Reisen GmbHDialog-Medien und Emmaus-Reisen gemeinnützige GmbH
Eingetragen
10.10.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
2.1. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung von allgemeinen Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Verlag und Medienmanagement (Print/Online), Reiseveranstaltung und -vermittlung sowie Agenturgeschäft, insbesondere für Gesellschaften des katholischen Bistums Münster aber auch darüber hinaus. 2.2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. 2.3. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 2.4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.5. Die Gesellschaft bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkannt die bischöfliche Grundordnung des kirchliche Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefanie Kemper
seit 25.1.2022
Prokura
David Rönker
seit 25.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Bistum Münster
93.32%
Bischöflicher Stuhl, Münster
4.68%
Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster
2.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Bistum Münster
Germany
656.974 €
93.32%
Bischöflicher Stuhl, Münster
Germany
32.946 €
4.68%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dialog Medien Verwaltungsgesellschaft mbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 6.289.782,51 2.537
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 814,00 1
II. Sachanlagen 6.213.968,51 2.536
III. Finanzanlagen 75.000,00 0
B. UMLAUFVERMÖGEN 5.006.478,97 6.209
I. Vorräte 10.769,99 74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.427.219,15 377
- davon gegen Gesellschafter: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 1)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.568.489,83 5.758
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 17.932,47 50
11.314.193,95 8.796

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 5.186.730,53 5.217
I. Gezeichnetes Kapital 704.000,00 704
II. Kapitalrücklage 525.846,89 526
III. Gewinnrücklagen 32.033,70 32
IV. Gewinnvortrag 3.954.293,31 2.020
V. Jahresfehlbetrag/-überschuss -29.443,37 1.935
B. RÜCKSTELLUNGEN 292.113,00 595
C. VERBINDLICHKEITEN 4.795.762,42 2.025
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.148.947,06 (Vorjahr: TEUR 1.125)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 3.646.815,36 (Vorjahr: TEUR 900)
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 1.039.588,00 959
11.314.193,95 8.796

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Dialog Medien Verwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster, Reg. Nr. HRB 4780.

Zum 30. Juni 2023 wurden die operativen Geschäftszweige der Gesellschaft auf drei Tochtergesellschaften übertragen. Insofern ist ein Jahresvergleich der Geschäftsjahre 2023 zu 2022 nicht sinnvoll möglich.

Der Jahresabschluss der Dialog Medien Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.

Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nominalbeträgen unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt entsprechend dem Zeitablauf.

Rückstellungen für Pensionen wurden im Vorjahr auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens für die Pensionsverpflichtungen gebildet, die nach dem 31. Dezember 1986 entstanden sind. Diese Verpflichtungen sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 entfallen.

Die Verpflichtungen wurden bis zum Vorjahr anhand des allgemein anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Der Bewertung lagen die folgenden weiteren Parameter zugrunde:

Biometrische Parameter: Richttafeln 2018 G nach Dr. Klaus Heubeck

Angenommene Restlaufzeit: 15 Jahre

Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank (10 Jahre): 1,78 %

Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank (7 Jahre): 1,44 %

Bewertungsverfahren: Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)

Anwartschaftstrend: 0,00 %

Rententrend: 1,75 %

Fluktuation: keine Berücksichtigung

Bei der Ermittlung der Höhe der Pensionsverpflichtungen wurde der Durchschnittzinssatz der Deutschen Bundesbank für einen Zeitraum von 10 Geschäftsjahren verwendet. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB betrug im Vorjahr TEUR 2; aufgrund des Entfalls der Verpflichtung im Geschäftsjahr, entfällt auch ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zum Bilanzstichtag.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der Ansatz der passiven latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung des zutreffenden Steuersatzes und der erforderlichen Auflösung im Zeitablauf. Die Wahlrechte nach § 274 Absatz 1 Sätze 2 und 3 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter, bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser Kurs angesetzt.

Unter dem Posten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten werden ausländische Kassen und Banken geführt, die auf Fremdwährungen lauten.

Von den Verbindlichkeiten haben EUR 3.062.180,90 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.847.436,60 sind durch eine Patronatserklärung des Bischöflichen Stuhls zu Münster besichert.

IV. Sonstige Angaben

Kirchliche Zusatzversorgungskasse

Einem Teil der Arbeitnehmer der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2020 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt EUR 136.174,33.

Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf EUR 2.431,47. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt EUR 41.783,00.

Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde.

Anzahl Mitarbeiter

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren 23 Mitarbeiter beschäftigt (durchschnittliche Kopfzahl).

 

Münster, den 15. November 2024

David Rönker, Geschäftsführer

In der Gesellschafterversammlung vom 2. Dezember 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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