RD Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Kämpf seit 19.3.2009 | Liquidator |
Matthias Herpich seit 19.3.2009 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Susann Marx | 34.45% |
| 27.34% | |
| 21.88% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IDEKOM GmbHStollbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Aktiva
Anhang zum 31. Dezember 2006IDEKOM GmbH1. Anwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss der IDEKOM GmbH, Stollberg zum 31. Dezember 2006 wurde nach den im Handelsgesetzbuch enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde nur teilweise Gebrauch gemacht. Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie entgeltlich erworben wurden, mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer nach der linearen bzw. degressiven Methode ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Den direkt zuordenbaren Risiken wurde durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch die aktivische Absetzung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Die Bildung des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfolgte aufgrund steuerlicher Vorschriften (§ 7g Abs. 1 u. 3 EStG). Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 ist als Blatt 18 beigefügt. 3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Gesamtbetrag von EUR 101.072,85 (Vorjahr: EUR 313.189,00) sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten (Vorjahr: EUR 0,00). Forderungen gegen Gesellschafter bestanden zum 31. Dezember 2006 in Höhe von EUR 116,48 (Vorjahr: EUR 616,48). 3.3. Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 999,00 (Vorjahr: EUR 2.760,12) enthalten. 3.4. Sonderposten mit Rücklageanteil Sonderposten gem. § 7g Abs. 1 Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern können Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen neben den laufenden Abschreibungen Sonderabschreibungen von bis zu 20 vom Hundert der Anschaffungskosten in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 1 EStG). Die Gesellschaft hat in den Vorjahren von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Die Sonderabschreibung wurde jedoch nicht in einen Sonderposten eingestellt, sondern direkt von den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter abgesetzt. Insoweit ergibt sich nur noch ein eingeschränktes Bild der Vermögenslage. Sonderposten gem. § 7g Abs. 3 Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Die Rücklage darf 40 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten des begünstigten Wirtschaftsgutes nicht überschreiten, das der Steuerpflichtige voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen wird. Die in den Vorjahren eingestellten Beträge wurden vollständig aufgelöst. 3.5. Sonderposten aus Investitionszuschüssen Die Gesellschaft hat zur Förderung von Investitionen Zuschüsse in Höhe von 102.600,00 EUR erhalten. Werden für Anlagegüter Zuschüsse aus öffentlicher oder privater Hand gewährt, so besteht ein Wahlrecht insoweit, dass die Zuschüsse ergebniswirksam als Betriebseinnahme vereinnahmt werden, oder die Zuschüsse direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt werden können. Dieses steuerliche Wahlrecht muss in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist jedoch unter Berücksichtigung des § 264 Abs. 2 HGB sowie der Stellungnahme des IDW in HFA 1/84 ein passiver Ausweis geboten. Die Auflösung der passivisch ausgewiesenen Zuschüsse erfolgt entsprechend der für die bezuschussten Wirtschaftsgüter vorgenommenen Abschreibung. Insgesamt wurde in 2006 der Posten in Höhe von EUR 14.805,31 EUR (Vorjahre: EUR 6.669,69) aufgelöst. 3.6. Sonderposten aus Investitionszulagen Für getätigten Investitionen hat die Gesellschaft im Vorjahr Investitionszulage in Höhe von 77,6 TEUR erhalten. Die Investitionszulage ist steuerfrei. Die sofortige ergebniswirksame Vereinnahmung bewirkt keine steuerliche Mehrbelastung. Im Interesse der Darstellung eines periodengerechten Ergebnisses soll jedoch die Investitionszulage gemäß IDW HFA 1/84 passivisch abgegrenzt werden. Davon ist die Gesellschaft in den Vorjahren abgewichen, so dass die Vermögens- und Ertragslage der Vorjahre insoweit nicht vergleichbar ist. 3.7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Kosten des Jahresabschlusses, die Abrechnung für die Berufsgenossenschaft 2006, Urlaubsrückstellungen und Rückstellung für geleistete Mehrarbeit (Ansparstunden). 3.8. Verbindlichkeiten
Im Vorjahr erfolgte unter der Position "Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten" auch der Ausweis einer Verbindlichkeit ggü. der Leasingfinanzierungsgesellschaft. In diesem Jahresabschluss erfolgte die Korrektur des Ausweises nunmehr unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten". Das Vorjahr wurde angepasst. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine finanziellen Verpflichtungen, die nicht bereits aus der Bilanz ersichtlich sind. 5. Sonstige Angaben 5.1. Organe der Gesellschaft Zur Geschäftsführung wurden bestellt:
5.2. Ergebnisverwendungsvorschlag Das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12. 2006 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.803,04 EUR ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 94.609,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Stollberg, 20. Mai 2007 IDEKOM GmbH Geschäftsführung |
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