Competo
Capital Invest GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
der Competo Capital Invest GmbH, München,
für das Geschäftsjahr 2023
1.
Geschäftsmodell
Die Competo Capital Invest GmbH ("CCI") ist eine
externe KVG und verwaltet als solche inländische
geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF), bei denen
es sich ausschließlich um Spezial-AIF handelt. Die
KVG verwaltet Spezial-AIF, die derzeit in die Assetklassen
Immobilien (Deutschland) bzw. Private Real Estate Debt in
Form von Mezzanine Darlehen, gemäß der
Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzaufsicht, investieren. Das Leistungsspektrum der KVG
umfasst den kompletten Produktzyklus von der Ideenfindung
angefangen, bis zu Konzeption, Design, Portfolio- und
Risikomanagement bis hin zum Reporting, Datenmanagement und
weiteren Dienstleistungen. Aktuell hält die
Muttergesellschaft, die Competo Capital Partners GmbH, 100
% der Anteile an der KVG.
2.
Wirtschaftsbericht
Die Gesellschaft verwaltet derzeit zwei geschlossene
Spezial-AIF:
· Competo Mezzanine Fonds I GmbH
& Co. geschlossene Investment KG
· Competo Mezzanine Fonds II GmbH
& Co. geschlossene Investment KG
I.
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Im Jahr 2023 ist das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 %
gesunken. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor
krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der
jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise
auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur.
Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch
steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In-
und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen
Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht
weiter fort.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im
Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022
erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit
geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch
bei +6,9 % gelegen. Sie ist mit knapp 6 Prozent aber
weiterhin auf einem hohen Stand.
Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der ins Stocken
geratenen Konjunktur als robust bis resilient.
Die Entwicklung des privaten Verbrauchs wird
weiterhin durch eine hohe Inflationsrate als auch die
Ängste einer anhaltenden Rezession belastet.
Hinsichtlich der Immobilienwirtschaft ist folgendes
festzuhalten.
Die Assetklasse Wohnimmobilien kommt nach wie vor
vergleichsweise gut durch die Krise. Die Nachfrage nach
Mietwohnungen ist ungebrochen hoch und übersteigt in
den meisten Ballungsräumen das gegebene Angebot. Gegen
den anhaltenden Trend der steigenden Mieten hilft nur der
Neubau von Wohnungen, gerade in den Metropolen und den
Universitätsstädten.
Der Büromarkt hinkt dem Konjunkturzyklus in der
Regel ein bis zwei Jahre hinterher. Während moderne,
ESG-konforme Büroflächen an attraktiven
Standorten mit modernen Arbeitsplatzkonzepten
grundsätzlich immer noch nachgefragt werden und die
Nachfrage hier auf ein begrenztes Angebot trifft, sind
ältere Flächen, insbesondere an peripheren
Standorten der Verlierer der aktuellen Entwicklung der
Büroflächennachfrage.
Schwierig ist und bleibt die Lage bei den
Handelsimmobilien (mit Ausnahme der klassischen
Nahversorgung), da hier die Kaufzurückhaltung der
Konsumenten in Verbindung mit steigenden Mieten die
Liquidität der Händler über den Maßen
belastet.
Der Hotelimmobilienmarkt konnte sich indes erholen,
da das Reisegeschehen und die Zimmerauslastung im Jahr 2023
im Vergleich zu 2022 nochmals deutlich zugenommen haben und
nahezu wieder vor Corona-Pandemie-Niveau erreicht haben.
Logistikimmobilien sind nach wie vor die
Krisengewinner. Nicht nur mehr E-Commerce, sondern auch die
Nachfrage nach Lagerkapazitäten der Industrie befeuern
diese Asset-Klasse.
Die bisher eher ein Nischendasein fristende
Assetklasse der sog. Health-Care-Immobilien (u.a.
Seniorenwohnanlagen, Pflegeheime, Ärzte- und
Gesundheitszentren) stieß 2023 nach wie vor auf
Investoreninteresse und wird auf Grund des demografischen
Wandels eine gefragte Assetklasse, insbesondere bei der
Nutzernachfrage bleiben.
Der anhaltend hohe Leitzins und die damit
einhergehende Reduzierung des Renditespreads zwischen
risikofreien Anlagen und Anlagen in Immobilien hat den
Immobilientransaktionsmarkt 2023 weitestgehend zum Erliegen
gebracht. Es wird damit gerechnet, dass institutionelle
Investoren nicht wieder vor Ende Q2-24 bzw. einer Senkung
der Leitzinsen aktiv als Käufer auftreten werden. Des
Weiteren wird das Thema ESG den Immobilieninvestmentmarkt
im Jahr 2024 weiter beschäftigen mit der Tendenz, dass
nicht ESG-konforme Immobilien bzw. Immobilien, die nicht
einem entsprechenden Refurbishment unterzogen werden, weder
auf der Nutzer- noch auf der Käuferseite auf Nachfrage
stoßen werden. Banken werden weiterhin bei
Immobilienfinanzierungen sowohl im Bestand als auch
für Refurbishments wie auch Projektentwicklungen eine
restriktive Kreditvergabepolitik praktizieren.
II.
Marktentwicklung
Die Verwerfungen auf den Immobilienmärkten mit
gestiegenen Zinsen, eingebrochenen
Transaktionsmärkten, gestiegenen Baukosten als auch
langwierigen Entscheidungsprozessen bei Finanzierern,
Mietern und Investoren zeigen auch auf dem Markt für
immobilienbezogene Mezzanine- bzw. Nachrang-Darlehen erste
Auswirkungen. Laut dem aktuellen 9. FAP-Mezzanine-Report
sind erstmals seit Erhebung weniger Anbieter am Markt
tätig. Das durch diese vergebene Darlehensvolumen
bewegt sich nach wie vor in einer Größenordnung
von rd. EUR 10 Mrd., wobei auf Grund des intransparenten
Marktes diese Zahlen ausschließlich auf
Schätzungen basieren. In Summe, so der
FAP-Mezzanine-Report 2023, werden die Volumina der
Neuengagements wieder kleiner mit einem deutlichen
Schwerpunkt in der Finanzierung von Bestandsimmobilien und
so gut wie keinen Projektentwicklungsfinanzierungen mehr.
Die Nachfrage nach Mezzanine-Darlehen ist weiterhin
ungebrochen hoch, was insbesondere auch auf die
Finanzierungszurückhaltung der Banken
zurückzuführen ist.
Die Zurückhaltung der Banken in der gewerblichen
Immobilienfinanzierung wird auf Grund der anhaltenden Krise
auf dem Immobilientransaktionsmarkt weiter zunehmen. Dies
wird die Nachfrage nach Mezzanine-Darlehen durch
Immobilienprojektentwickler in den nächsten Jahren
weiter verstärken. Hierbei wird allerdings ganz klar
zwischen Mezzanine-Darlehen für solide
durchkalkulierte Projekte mit angemessenem
Sicherheitenpaket und reduzierten Risiken hinsichtlich
Baurecht, Baukosten und Vermarktung und damit einem
Zinssatz zwischen 8% und 10% bis 12% p.a. - wie diese auch
durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die Competo
Capital Invest GmbH (nachfolgend als KVG oder CCI
bezeichnet) verwaltete Competo Mezzanine Fonds I GmbH &
Co. geschlossene Investment-KG (CMF I) und Competo
Mezzanine Fonds II GmbH & Co. geschlossene
Investment-KG (CMF II) vergeben werden - als auch
hochverzinslichen Mezzanine-Darlehen für Projekte mit
größerem Risikopotential als auch den
krisenbedingt weniger attraktiven Assetklassen, wie u.a.
Hotels, Gastronomie und non-food Einzelhandel, zu
unterscheiden sein. Weitere Mezzanine-Anbieter werden auch
dazu übergeben whole-loans als Ersatz für
Bankfinanzierungen mit erstrangiger Besicherung anzubieten.
Die Anzahl der Anbieter ist im Jahr 2023 erstmals
zurückgegangen. Der Trend weg von nicht
institutionalisierten Anbietern, wie u.a. Family Offices,
hin zu Darlehens- / Kreditfonds im regulierten Rahmen eines
AIF geht unverändert weiter. Erste Anbieter bzw.
Investment-Manager für Mezzanine-Darlehen und
whole-loans sind insolvent oder müssen die
Investment-Management-Mandate an andere Anbieter abgeben.
Immobilien-Mezzanine-Anbieter, insbesondere in Form
eines AIF, bieten professionellen als auch
semi-professionellen Investoren die Möglichkeit zu
attraktiven Renditen im Bereich zwischen 4% p.a. und bis zu
12% p.a. - so zeigen dies auch die wenigen vorhandenen
Marktreports im Bereich der Mezzanine-Darlehen für
Immobilienfinanzierungen - indirekt in Immobilien bzw.
deren Finanzierung bei beherrschbarem Risiko zu
investieren.
Die anhaltend hohen Leitzinsen in Verbindung mit dem
gesamtwirtschaftlichen Umfeld haben im Jahr 2023 zu einer
allgemeinen Zurückhaltung sowohl bei direkten als auch
indirekten Immobilienanlagen auf Seiten der
institutionellen als auch semi-institutionellen Investoren
geführt. Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass
Ende Q2-24 die Nachfrage durch diese Investoren nach
Immobilien- und Fondsanlagen wieder zunehmen wird.
III.
Marktbeurteilung
Für die Anbieter von Mezzanine-Darlehen zur
Immobilienfinanzierung ergibt sich nach wie vor aus den
oben beschriebenen Marktgegebenheiten die Möglichkeit
das Investitionskapital der Investoren in einem von hoher
Nachfrage nach Mezzanine-Darlehen bei gleichzeitig auf
Grund des Vergabevolumens an sich und den spezifischen
Darlehensvergabebedingungen der einzelnen Anbieter
begrenzten Angebotes an Nachrang-Darlehen zu investieren.
Mit Blick auf die aktuelle Lage auf dem
Immobilientransaktionsmarkt in Verbindung mit bereits
ausgefallenen Projektfinanzierungen als auch Insolvenzen
von Projektentwicklern haben die Anbieter von
Nachrang-Darlehen ihre Vergabekriterien ebenso wie
Darlehensbedingung, und hier insbesondere die Sicherheiten,
risikoadäquat angepasst. Es ist insofern zu erwarten,
dass geringere LTCs bei deutlich verstärkter
Sicherheitenposition durch die Anbieter von
Mezzanine-Finanzierungen als auch whole-loans angeboten
werden.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass das
Portfolio- und Risikomanagement einzelner
Darlehensportfolios am Markt ausgeschrieben wird. Hiermit
ergibt sich für KVGn, wie die CCI, ein weiteres
Betätigungsfeld im Investment- / Assetmanagement
bereits vergebener, ggf. ausfallgefährdeter Darlehen.
Die CCI war im Jahr 2023 mit der Verwaltung des
· CMF I (geschlossen zum
31.12.2021)
· CMF II (seit 13.07.2022)
betraut.
Der CMF I wurde zum 31.12.2021 mit Investorenzusagen
in Höhe von TEUR 115.700 geschlossen.
Aus den zugesagten Mitteln wurden in 2023 TEUR 16.600
(Vorjahr: TEUR 10.455) als Mezzanine-Darlehen an ein
Immobilienprojekt ausgeliehen und für zwei weitere
Projekte Darlehenszusagen in der Größenordnung
von weiteren TEUR 9.000 erteilt.
Auf Grundlage der durch die Gesellschaft in
Bearbeitung und Prüfung befindlichen
Finanzierungspipeline kann davon ausgegangen werden, dass
die verbleibenden rd. MEUR 14 an Zusagen bis
spätestens zum Ende Q2 2024 ausgeliehen werden
können.
Mit Blick auf die Laufzeiten der vergebenen Darlehen
können im Jahr 2024 voraussichtlich Wiederanlagen von
TEUR 14.800 getätigt werden.
Der CMF II verfügt per 31.12.2023 über
Investorenzusagen von TEUR 27.500. Die Zeichnungsfrist des
CMF II wurde von bisher 31.12.2023 auf den 31.12.2024
verlängert. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur
Schließung Investorengelder in einer
Größenordnung von TEUR 10 bis TEUR 30 akquiriert
werden können. Das Zielvolumen des CMF II von TEUR
200.000 wird nicht erreicht werden können.
Der CMF II vergibt Darlehen zusammen mit dem CMF I
solange dies die Liquiditätslage beider Fonds
ermöglicht. Sofern die Maximalgrenze des
Einzeldarlehensbetrages dies zulässt, erfolgen die
Vergaben jeweils 50/50 andernfalls im möglichen
Verhältnis mit Blick auf die Maximalgrenze.
Aus den zugesagten Mitteln wurden in 2023 TEUR 3.450
als Mezzanine-Darlehen an ein Immobilienprojekt ausgeliehen
und für weitere zwei Projekte Darlehenszusagen in der
Größenordnung von weiteren TEUR 9.000 erteilt.
Auf Grundlage der durch die Gesellschaft in
Bearbeitung und Prüfung befindlichen
Finanzierungspipeline kann davon ausgegangen werden, dass
vor weiteren Zusagen die verbleibenden rd. TEUR 13.800 an
Zusagen bis spätestens zum Ende Q2 2024 ausgeliehen
werden können.
Mit Blick auf die Laufzeiten der vergebenen Darlehen
sind Wiederanlegen erst im Jahr 2025 zu erwarten.
Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023
auf die Fortführung des weiteren Geschäfts des
CMF I und II als auch die Akquise von Investoren für
den CMF II konzentriert.
Die Risikosteuerung als auch die Sonder- /
Intensivbetreuung von drei Darlehensengagements im CMF I
waren wesentliche Meilensteine im Geschäftsjahr 2023.
Die weiteren Verwerfungen am
Immobilientransaktionsmarkt als auch die
gesamtwirtschaftliche Lage hatte nicht unerhebliche
Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der CCI:
· in den laufenden Finanzierungen
des CMF I waren Laufzeitanpassungen und teilweise ein
engeres Monitoring des Projektes mit dem Darlehensnehmer
(Sonder- / Intensivbetreuung) umzusetzen;
· die Vergabe neuer Darlehen war
mit einem deutlich längeren Due Diligence Prozess
verbunden, da neben der Wirtschaftlichkeit der Projekte mit
Blick auf Baukosten- und Finanzierungskostensteigerungen
insbesondere die Bonität und Krisen Resilienz der
Projektpartner intensiver geprüft werden musste;
· die Verwerfungen an den
Kapitalmärkten in Kombination mit dem zum Erliegen
gekommenen Transaktionsmarkt für Immobilien führt
zu einer deutlichen Zurückhaltung bei
Neu-Investitionen durch semi-professionelle und
professionelle Investoren in Spezial-AIFs wodurch der CMF
II bisher auch nicht das gewünschte Zeichnungsniveau
erreicht werden konnte.
3.
Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
I.
Ertragslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im
Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis von
TEUR +441 (Vorjahr TEUR +50) ab.
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf TEUR 1.464
(Vorjahr TEUR 908), was sich in einer
Umsatzrentabilität (auf EBT-Basis) von 43,08%
(Vorjahr: 74,80%) manifestiert.
Die Aufwendungen des Geschäftsjahres betragen
TEUR 843 (Vorjahr TEUR 815). Hiervon entfallen TEUR 530
(Vorjahr: TEUR 506) auf den mit der Muttergesellschaft, CCP
bestehenden Dienstleistungs- und Gestellungsvertrag, TEUR
23 (Vorjahr: TEUR 22) auf Prüfungs- und
Veröffentlichungskosten, TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 33)
auf Versicherungen, TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 119) auf Rechts-
und Beratungskosten und TEUR 174 (Vorjahr: TEUR 81) auf
sonstige Aufwendungen.
Die Wesentlichen, für das realisierte Ergebnis
des Geschäftsjahres relevanten Einflüsse waren im
internen Planungsprozess für das Jahr 2023 im
Wesentlichen bekannt. Das Ergebnis des Geschäftsjahres
deckt sich daher weitestgehend mit den Planungswerten als
auch den Erwartungen der Geschäftsleitung.
Die Ertragslage ist als positiv zu beurteilen.
II.
Finanzlage
Der Zahlungsmittelbestand reduzierte sich durch eine
Ausschüttung an die Gesellschafter auf TEUR 549
(Vorjahr TEUR 1.108).
Auszug aus der Kapitalflussrechnung (in TEUR):
Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
|
44,00
|
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
|
0,00
|
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
|
-602,00
|
Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelfonds
|
-559,00
|
+ Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode
|
1.108,00
|
= Finanzmittelfonds am Ende der
Periode
|
549,00
|
Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten
Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem
Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein.
III.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2023
TEUR 940 (Vorjahr TEUR 1.287). Das Eigenkapital der CCI
beläuft sich auf TEUR 676 (Vorjahr TEUR 835), was
einer Eigenkapitalquote von 71,9% (Vorjahr 64,9%)
entspricht.
Auf der Aktivseite bestehen Barmittel und
Barmitteläquivalente in Höhe von TEUR 549
(Vorjahr TEUR 1.108). Daneben bestehen aktive
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 35
(Vorjahr TEUR 34).
Auf der Passivseite bestehen Rückstellungen in
Höhe von TEUR 24 (Vorjahr TEUR 378) sowie sonstige
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 37).
Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach
§ 2 Abs. 4 KAGB ist es gesetzlich nicht
vorgeschrieben, ein Mindestkapital i.S.d. § 25 KAGB zu
unterhalten. Gleichwohl überwacht die
Geschäftsleitung die Kapitalausstattung entsprechend
unter Anwendung von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen.
IV.
Finanzielle und nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren
Im Berichtsjahr erfolgt die Steuerung der KVG nach
vorhandener bzw. benötigter Liquidität.
Wesentlicher finanzieller Leistungsindikator ist dabei der
Cashflow. Eine Steuerung über nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren ist nicht vorgesehen.
4.
Chancen und Risikobericht sowie Prognosebericht
I.
Chancen
Mit Blick auf die beschriebenen Marktgegebenheiten
besteht die Chance das Investitionskapital in einem Markt
mit steigender Nachfrage nach Mezzanine-Darlehen zur
Immobilien-Projektfinanzierung bei gleichzeitig limitiertem
Gesamt-Angebot zügig und bei einer
risikoadäquaten Verzinsung zu investieren. Die in
mehreren Marktberichten sich widerspiegelnde, sich
verschärfende Zurückhaltung von Banken in der
Kreditvergabe bzw. in der Kredithöhe in Verbindung mit
ansteigenden Eigenkapitalerfordernissen für
Immobilien-Projektfinanzierungen eröffnet dabei die
Chance mit Projektentwicklern als
Mezzanine-Darlehensnehmern zusammenzuarbeiten, die bisher
auf Grund ihrer Bonität und Kapitalstärke keine
Notwendigkeit zur Einbindung von Mezzanine-Darlehen in ihre
Finanzierungsstruktur hatten.
II.
Risiken
Das Risikomanagement System der KVG (Software RICA
auf Datenbasis der Software Synapplix; Synapplix bildet
Gesellschafts- und Portfoliomanagement mit Prognose- und
Ist-Zahlen ab) wird seit Gründung der Gesellschaft im
Jahr 2020 kontinuierlich weiterentwickelt und auf die
jeweils, für die CCI relevanten regulatorischen
Anforderungen (KAGB, Level II Verordnung, KAMaRisk, KAIT,
etc.) angepasst.
Das Risikomanagement System der KVG ist im
Risikomanagement Handbuch dokumentiert; insbesondere sind
im Risiko Management Handbuch die dem Risikomanagement
zugrundeliegenden Vorkehrungen, Prozesse, Verfahren und
Methoden festgelegt.
Die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens
ist zur Risikobegrenzung angemessen.
Das Risikomanagement Handbuch dient der Darstellung
der organisatorischen Regelungen und Maßnahmen des
Risikomanagement Systems und als Arbeitsgrundlage für
die Mitarbeiter. Das Risikomanagement System dient dem
Zweck, mögliche Risiken zu identifizieren, zu erfassen
und zu bewerten. Mittels der einschlägigen Techniken
des Risikomanagements wird die Entwicklung der
möglichen Risiken fortlaufend gemessen und gesteuert.
Das Gesellschaftsvermögen ist im Wesentlichen
Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken,
Marktpreisrisiken und operationellen Risiken in Form von
Dienstleister-, Informations- und Managementrisiken direkt
ausgesetzt. Mittelbar müssen auch die Risiken der
durch die KVG verwalteten Fonds berücksichtigt werden.
Die genannten Einzelrisiken werden mindestens
vierteljährlich bewertet bzw. einem
vierteljährlichen Stresstest unterzogen.
Adressenausfallrisiken
Adressenausfallrisiko ist das Verlustrisiko für
ein Investmentvermögen, das aus der Tatsache
resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei
der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren
Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann
bzw. nicht nachkommt.
Für die CCI kommt als potenzielles
Adressausfallrisiko der Ausfall von Vertragspartnern in
Betracht.
Folgende Risikosituationen sind diesbezüglich
u.a. vorstellbar:
· Ausfall der Bank, bei der die
Konten der Gesellschaft geführt werden
· Ausfall der Hauptkunden, aktuell
der CMF I und CMF II
Im vergangenen Geschäftsjahr haben sich auf
Seiten der KVG keine der hier aufgezeigten Risiken ereignet
und es zeichnen sich nach eigenem Kenntnisstand für
das kommende Geschäftsjahr keine ab.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko ist das
Zahlungsunfähigkeitsrisiko, welches daraus resultiert,
dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren
gegenwärtigen und zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder
nicht fristgerecht nachkommen kann. Davon abzugrenzen ist
das Marktliquiditätsrisiko als der Gefahr, bedingt
durch außergewöhnliche Begebenheiten
Vermögenswerte nur mit Abschlägen am Markt
liquidieren zu können. Das so definierte
Marktliquiditätsrisiko wird fast durchgehend dem
Marktrisiko- und nicht dem Liquiditätsrisikomanagement
zugeordnet.
Zur Überwachung der Liquidität der CCI wird
laufend ein Management der Bankguthaben, Forderungen,
Verbindlichkeiten und deren Fristigkeit, sowohl im kurz-
als auch im mittel- bis langfristigen Bereich auf Ebene der
KVG durchgeführt und kontinuierlich die
Eigenmittelausstattung überwacht. Im Berichtszeitraum
wurden die Eigenmittelausstattungsgrenzen zu jedem
Zeitpunkt eingehalten.
Darüber hinaus wird eine detaillierte Ertrags-
und Liquiditätsplanung auf Jahressicht, sowie
längerfristige Planungen für weitere Jahre
erstellt, aus denen wesentliche Risiken der Ertrags- und
Liquiditätslage der Gesellschaft frühzeitig
erkannt werden können.
Dem Liquiditätsrisiko trägt die CCI durch
eine Liquiditätssteuerung im Rahmen des
Portfolio-Managementsystems Synapplix (Anbieter Synapplix
GmbH, München) Rechnung. Des Weiteren wurde ein
Liquiditäts-Minimum von EUR 170.000 für das
Geschäftsjahr 2023 festgelegt. Dieses Limit wurde im
Jahr 2023 eingehalten und entspricht 25% der
jährlichen Fixkosten.
Operationelle Risiken
Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für
ein Investmentvermögen, das aus unzureichenden
internen Prozessen sowie aus menschlichem oder
Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder
aus externen Ereignissen resultiert; darin eingeschlossen
sind Rechts- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus
den für ein Investmentvermögen betriebenen
Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.
Rechtsrisiken beinhalten das Risiko von Schäden durch
(vor-)gerichtliche Auseinandersetzungen, (insbesondere
Klagen, und durch die Nichtdurchsetzbarkeit von
Verträgen sowie die mangelnde rechtliche
Fähigkeit zur Einhaltung eigener Verpflichtungen. Sie
entstehen i.d.R. als Folge von eingetretenen Risiken aus
anderen Risikoarten. Unter Reputationsrisiken wird die
Gefahr der Rufschädigung gegenüber Kunden,
Vertriebspartnern, Aufsichtsbehörden, Dienstleistern
und sonstigen Geschäftspartnern mit nachteiligem
Einfluss auf die zukünftige
Geschäftstätigkeit verstanden. Sie entstehen
prinzipiell dann, wenn Erwartungen der vorgenannten
Stakeholder nicht erfüllt werden.
Bei der CCI beziehen sich operationelle Risiken auf
ein potenzielles Dienstleisterrisiko, Informationsrisiko
bzw. Managementrisiko.
Das Dienstleisterrisiko beschreibt eine Fehl- oder
Schlechtleistung durch Dritte. Insbesondere bei den hier
erfolgten Auslagerungen von Teilprozessen (z.B.
Datenschutzbeauftragter, Geldwäschebeauftragter,
IT-Sicherheitsbeauftragter) gewinnt dieses Risiko an
Relevanz.
Im Jahr 2023 gab es diesbezüglich keine
anmerkungsbedürftigen Vorgänge, da mit
entsprechend professionell aufgestellten Partnern
gearbeitet wurde.
Das Risiko der KVG aufgrund von fehlenden,
unvollständigen bzw. falschen Informationen
Fehlentscheidungen zu treffen, sog. Informationsrisiko, ist
im Betrachtungszeitraum nicht evident geworden.
Gleiches gilt in Bezug auf das Managementrisiko der
CCI. Im Jahr 2023 gab es keinen Ausfall der
Entscheidungsträger. Bei der KVG gibt es zudem mehrere
Entscheidungsträger mit entsprechenden
Vertretungsregelungen.
Das Risiko für Fehlentscheidungen muss hingegen
differenziert betrachtet werden, da die Analyse dieser oft
erst im Rückblick möglich ist und die
Zeiträume im größeren Zusammenhang zu sehen
sind.
III.
Prognosebericht
Aus volkswirtschaftlicher Perspektive stehen alle
Anbieter von realwertorientierten Kapitalanlagen im
Wettbewerb mit den Entwicklungen an den internationalen
Kapitalmärkten. Der weitere Unternehmenserfolg wird
von der Akzeptanz des Marktes hinzukommender Fondsprodukte
und der Investorenbedürfnisse abhängen.
Die anhaltend hohen Leitzinsen in Verbindung mit dem
gesamtwirtschaftlichen Umfeld hat im Jahr 2023 zu einer
allgemeinen Zurückhaltung sowohl bei direkten als auch
indirekten Immobilienanlagen auf Seiten der
institutionellen als auch semi-institutionellen Investoren
geführt. Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass
Ende Q2-24 die Nachfrage durch diese Investoren nach
Immobilien- und Fondsanlagen wieder zunehmen wird, sofern
bis dahin die EZB die Leitzinsen gesenkt hat.
Die KVG hat ein geeignetes Risikomanagementsystem -
RICA (Anbieter Synapplix GmbH, München) -
implementiert, mit dem auch die Risiken des CMF I und des
CMF II gesteuert werden.
Für das Geschäftsjahr 2023 bestand ein
positiver Ausblick auf die Geschäftsentwicklung. In
der Rückschau haben sich die Geschäfte im Jahr
2023 wie erwartet entwickelt.
Für 2024 wird mit einer Ausweitung der
Geschäftsaktivitäten der CCI gerechnet. Die
Geschäftsführung rechnet für 2024 mit einem
Ergebnis auf Niveau des Jahres 2023.
Zum 03.01.2024 wurde mit Frau Ulrike Sabel weitere
Geschäftsführerin mit Tätigkeitsschwerpunkt
"Marktfolge / Risikomanagement" bestellt.
München, 12. Februar
2024
gez.
Thomas Pscherer
gez.
Ralf Simon
gez.
Benedikt Huber
gez.
Ulrike Sabel
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.502,00 |
73.318,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
24.818,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
2,00 |
24.818,00 |
| II.
Finanzanlagen |
48.500,00 |
48.500,00 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
28.500,00 |
28.500,00 |
| 2.
Beteiligungen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
856.808,57 |
1.180.096,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
308.146,55 |
72.162,00 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
250.646,55 |
72.162,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
57.500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
548.662,02 |
1.107.934,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.517,63 |
34.405,13 |
| Aktiva |
939.828,20 |
1.287.820,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
676.013,80 |
835.349,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.349,29 |
585.849,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
440.664,51 |
49.499,73 |
| B.
Rückstellungen |
23.560,00 |
378.440,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
341.300,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
23.560,00 |
37.140,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
240.254,40 |
74.030,71 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
47.805,71 |
27.172,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
47.805,71 |
27.172,81 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
34.198,69 |
36.857,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
34.198,69 |
36.857,90 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
10.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
10.000,00 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
158.250,00 |
|
| davon
aus Steuern |
158.250,00 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
158.250,00 |
|
| Passiva |
939.828,20 |
1.287.820,00 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
1.463.780,79 |
907.598,48 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
2.142,75 |
1.652,40 |
| 3.
Materialaufwand |
610.215,70 |
555.261,16 |
| a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
610.215,70 |
555.261,16 |
| 4.
Abschreibungen |
24.816,00 |
36.867,65 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
24.816,00 |
36.867,65 |
| 5.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
208.308,35 |
223.638,07 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
7.976,74 |
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
184,27 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
189.895,72 |
43.800,00 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
440.664,51 |
49.499,73 |
| 10.
Jahresüberschuss |
440.664,51 |
49.499,73 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Competo Capital Invest GmbH hat ihren Sitz in
München und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht München (HR-Nr.: HRB 255586).
Die Competo Capital Invest GmbH, München, ist
eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von
inländischen Alternativen Investmentfonds (AIF), bei
denen es sich ausschließlich um Spezial-AIF handelt,
auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1
i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und 2 lit. b) KAGB.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gemäß § 267a HGB aus. Die Erstellung des
Jahresabschlusses erfolgte gem. § 45 KAGB nach den
Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten
Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB angewandt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßigen linearen
Abschreibung angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen erfolgten
nicht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, die liquiden Mittel und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Eine Abzinsung erfolgte nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
01.01.2023
EUR
|
Zugänge
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
31.12.2023
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
81.117,60
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
81.117,60
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
81.117,60
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
81.117,60
|
II. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Anteile an
verbundenen Unternehmen
|
28.500,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
28.500,00
|
2. Beteiligungen
|
20.000,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
20.000,00
|
Summe Finanzanlagen
|
48.500,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
48.500,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
129.617,60
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
129.617,60
|
|
kumulierte
Abschreibung
01.01.2023
EUR
|
Abschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
kumulierte
Abschreibung
31.12.2023
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
56.299,60
|
24.816,00
|
0,00
|
0,00
|
81.115,60
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
56.299,60
|
24.816,00
|
0,00
|
0,00
|
81.115,60
|
II. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Anteile an
verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2. Beteiligungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
56.299,60
|
24.816,00
|
0,00
|
0,00
|
81.115,60
|
|
Zuschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Buchwert
Geschäftsjahr
31.12.2023
EUR
|
Buchwert
Vorjahr
31.12.2022
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
0,00
|
2,00
|
24.818,00
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
2,00
|
24.818,00
|
II. Finanzanlagen
|
|
|
|
1. Anteile an
verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
28.500,00
|
28.500,00
|
2. Beteiligungen
|
0,00
|
20.000,00
|
20.000,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
48.500,00
|
48.500,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
0,00
|
48.502,00
|
73.318,00
|
III.
Sonstige Angaben
A) Erläuterungen zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 34.198,69 Euro (Vorjahr:
36.857,90 Euro) enthalten.
B) Organe
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
· Herr Thomas Pscherer, Bankkaufmann
· Herr Ralf Simon, Bankkaufmann
Die Geschäftsführer vertreten die
Gesellschaft alleine; mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
· Herr Benedikt Huber, Kaufmann
· Frau Ulrike Sabel, Bankkauffrau
(ab 1. Januar 2024)
Der Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren
Geschäftsführer, mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
C) Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
keine Arbeitnehmer.
D) Nachtragsbericht
Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag vor.
München, den 8. Februar
2024
Competo Capital Invest GmbH
Geschäftsführung
gez.
Thomas Pscherer, Geschäftsführer
gez.
Ralf Simon, Geschäftsführer
gez.
Benedikt Huber, Geschäftsführer
gez.
Ulrike Sabel, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Competo Capital Invest GmbH, München:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der
Competo Capital Invest GmbH, München, -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Competo Capital Invest GmbH,
München, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 45a KAGB
i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a KAGB i.V.m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Stuttgart, 15. Mai 2024
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez.
Lorenz Muschal, Wirtschaftsprüfer
gez.
Frank Rudolph, Wirtschaftsprüfer
|