CARA GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sibylle Prof. Dr. Loibl seit 2.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AUCTUS neunund-sechzigste Beteiligungsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cancer Research & Trials Institute GmbHNeu-IsenburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023
Konzern-Kapitalflussrechnung 2023
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023Inhalt 1. Allgemeine Angaben 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses 2.2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.3. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden 2.4. Konsolidierungskreis und -grundsätze 3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 4. Umsatzerlöse 5. Sonstige betriebliche Erträge 6. Personalaufwand 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Abschreibungen 9. Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten 10. Finanzaufwendungen 11. Finanzerträge 12. Ertragsteuern 13. Immaterielle Vermögenswerte 14. Sachanlagen 15. Leasingverhältnisse 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 17. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 18. Zahlungsmittel 19. Gezeichnetes Kapital 20. Kreditaufnahmen 21. Rückstellungen 22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23. Vertragsverbindlichkeiten 24. Sonstige Verbindlichkeiten 25. Weiterführende Informationen zu Finanzinstrumenten und Risiken 25.1. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 25.2. Beizulegende Zeitwerte und deren Bemessung 25.3. Kapitalrisikomanagement 25.4. Finanzrisikomanagement 26. Sonstige Informationen 26.1. Haftungsverhältnisse, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten 26.2. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 26.3. Ereignisse nach der Berichtsperiode 26.4. Honorar des Konzernabschlussprüfers 1. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der Cancer Research & Trials Institute GmbH (im Folgenden "die Gesellschaft" oder "das Mutterunternehmen" oder "CaRTI") und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "der Konzern") für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 27. Juni 2024 durch den Beschluss der Unternehmensleitung der Gesellschaft (im Folgenden auch Management genannt) genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Die CaRTI GmbH ist eine in München gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Neu-Isenburg. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Dornhofstraße 10 in 63263 Neu-Isenburg. Sie ist beim Amtsgericht Offenbach unter der Nummer HRB 50214 in das Handelsregister eingetragen. Der Konzern vereint kommerzielle und akademische medizinisch-wissenschaftliche Forschung und Ausbildung unter einem Dach. Das Tochterunternehmen GBG Forschung GmbH mit Sitz in Neu- Isenburg (im Folgenden auch "GBG") ist hauptsächlich in den Bereichen der Planung, Durchführung und Organisation klinischer Studien unter medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten zur Prävention und Behandlung gutartiger und bösartiger Erkrankungen sowie der Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen tätig. Das Tochterunternehmen GCG Research gGmbH, Dornhofstraße 10 in 63263 Neu-Isenburg (im Folgenden auch "GCG"), wurde am 27. April 2022 gegründet. Es widmet sich der Förderung der akademischen Krebsforschung, der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung, der Förderung des akademischen, wissenschaftlichen Nachwuchses und der Durchführung klinischer Studien und Registerstudien. Die GCG wird seit ihrer Gründung in den Konsolidierungskreis einbezogen.. Beide Tochterunternehmen nehmen die Möglichkeit zur Befreiung von bestimmten Vorschriften über die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses bzw. Lageberichts gemäß § 264 Abs. 3 HGB vollständig oder zum Teil in Anspruch. Folglich wird die Inanspruchnahme der Befreiung im Konzernanhang im Sinne des § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB angegeben. Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Konzernunternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Sämtliche Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 3 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Der Konzernabschluss ist in der funktionalen Währung EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Es liegen allerdings keine Geschäftsvorfälle vor, deren Wertentwicklung im Sonstigen Ergebnis abzubilden wären. Somit entspricht das Gesamtergebnis des Konzerns (Konzernergebnis) dem Jahresüberschuss der Gewinn und Verlustrechnung (Periodenergebnis). Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips historischer fortgeführter Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Folgenden erfolgt eine zusammenfassende Darstellung ausgewählter Bilanzierungsmethoden, die für wesentliche Positionen näher erläutert werden:
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren bei erstmaliger Erfassung im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. 2.2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Konzern ist in den Bereichen der Planung, Durchführung und Organisation klinischer Studien unter medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten sowie der Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen tätig und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Der Konzern tritt bei seinen Umsatztransaktionen stets als Prinzipal auf, da er üblicherweise die Leistungsverpflichtungen selbst erbringt oder hierfür einsteht. Dienstleistungen im Rahmen klinischer Studien Der Konzern erbringt jedoch in erster Linie verschiedene Dienstleistungen im Rahmen klinischer Studien, die stets im Bündel an Kunden veräußert werden. Verträge über den gebündelten Verkauf von Studiendienstleistungen enthalten Leistungsverpflichtungen, die aufgrund ihrer individuellen Ausgestaltung im Rahmen der jeweiligen Studie eng aufeinander abgestimmt sind und daher jeweils nicht separat verkauft werden (können). Demzufolge erhält der Konzern den Transaktionspreis einer Studie für die gesamte gebündelte Dienstleistung. Der Transaktionspreis spiegelt damit den Einzelveräußerungspreis einer solchen Gesamtstudie wider. Der Konzern erfüllt seine Leistungsverpflichtungen in den Studien über einen bestimmten Zeitablauf im Zuge der Leistungserbringung. Der Konzern wendet für die Ermittlung des Leistungsfortschritts einer Studie ein inputbasiertes Verfahren an. Dabei werden die bis zu einem Zeitpunkt kumuliert angefallenen Kosten einer Studiendienstleistung ins Verhältnis zu den geschätzten Gesamtauftragskosten gesetzt (Cost-to-Cost-Methode). Dieses Verfahren spiegelt den Leistungsfortschritt aus Sicht des Managements angemessen wider, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Arbeitsaufwand des Konzerns und der Übertragung der Dienstleistung auf den Kunden besteht. Es bestehen keine wesentlichen Rücknahme- und Erstattungspflichten. Die von dem Konzern den Kunden gewährten Gewährleistungen entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorgaben zur Mängelhaftung und stellen somit keine erweiterten Garantien bzw. eigenständigen Leistungsverpflichtungen dar. Für entsprechende, ansatzfähige Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Dienstleistungen bei der Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen Der Konzern schließt mitunter Verträge mit Kunden für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen ab. Bei diesen wissenschaftlichen Veranstaltungen geht die Verfügungsgewalt der Güter und Dienstleistungen vereinfachend im Zeitpunkt der jeweiligen wissenschaftlichen Veranstaltung auf den Kunden über. Variable Gegenleistung Sollte eine vertragliche Gegenleistung eine variable Komponente enthalten, bestimmt der Konzern die Höhe der Gegenleistung, die ihm im Austausch für die Übertragung der Güter auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Finanzierungskomponenten Der Konzern erhält während der klinischen Studien Fundingbeträge von den Kunden. Auch wenn diese Fundingbeträge nicht vollständig synchron mit dem Fertigstellungsgrad der Studien zufließen, entstehen keine signifikanten Finanzierungskomponenten innerhalb der Transaktionspreise der Studien, da die Zeitspanne zwischen der Übertragung des zugesagten Gutes oder der zugesagten Dienstleistung und der Zahlung regelmäßig ein Jahr nicht übersteigt. Nicht zahlungswirksame Gegenleistungen Der Konzern erhält von vielen Kunden (direkt oder indirekt) Medikamente, die ausschließlich bei der jeweiligen klinischen Studie für diese Kunden (kooperierende Pharmapartner) eingesetzt werden dürfen. Die Verfügungsgewalt dieser Medikamente geht dabei nicht auf den Konzern über, da ihre Verwendung für den Konzern stets vertraglich genau reglementiert und somit nicht frei verfügbar ist. Vertragskosten Vertragskosten, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, werden grundsätzlich sofort als Aufwand erfasst. Im Konzern sind bisher nur unwesentliche Kosten bei der Anbahnung von Verträgen mit Kunden entstanden und dies wird ebenso in der Zukunft erwartet. Vertragsvermögenswerte Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Wenn der Konzern den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Dienstleistungen auf einen Kunden nachkommt, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung, das heißt, dass die Fälligkeit automatisch durch Zeitablauf eintritt. Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die der Konzern eine Gegenleistung (noch) erhalten wird. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung bevor der Konzern Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Hat der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber einem Kunden erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung des Konzerns und der Zahlung des Kunden ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Sie werden als sonstige betriebliche Erträge in der Ergebnisrechnung erfasst. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand umfasst tatsächliche Steuern und latente Steuern. Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuerschulden und Steueransprüche aus Ertragsteuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörde bzw. eine Erstattung von der Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in Deutschland gelten oder in Kürze gelten werden. Dabei werden die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Von der sog. "globalen Mindestbesteuerung" ist der Konzern nicht betroffen. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende so genannte temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem entsprechenden Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Letzteres gilt nicht für Sachverhalte, die im Zeitpunkt ihrer erfolgsneutralen Erfassung zu identischen zu versteuernden und steuerbaren temporären Differenzen führen. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und für nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können. Dies gilt mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Letzteres gilt jedoch nicht für Sachverhalte, die im Zeitpunkt ihrer erfolgsneutralen Erfassung zu identischen zu versteuernden und steuerbaren temporären Differenzen führen. Latente Steuern werden nicht erfasst für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (sog. outside basis differences), sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich gelten werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Grundlage sind die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Sie werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. Hierbei werden ertragsteuerliche Organschaftsverhältnisse berücksichtigt. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung Euro aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals erfasst wird, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Entwicklungskosten aktiviert, wenn die Entstehung eines solchen immateriellen Vermögenswertes objektiviert nachgewiesen werden kann. Derzeit wird keine Entwicklung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im Konzern verfolgt. Kosten aus Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Allgemein können immaterielle Vermögenswerte in solche mit begrenzter und solche mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden werden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. In ihrem Buchwert wird auch eine Wertberichtigung berücksichtigt, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen und Wertberichtigungsbedarf ermittelt wird. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig linear wie folgt abgeschrieben:
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere der Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich oder bei Auftreten entsprechender Anhaltspunkte oder Hinweise auf der Ebene ihrer zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Werthaltigkeit überprüft. Es wird auch gewürdigt, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird prospektiv eine Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten zu einer begrenzten Nutzungsdauer vorgenommen. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge erfasst. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
Sachanlagen werden entweder bei Abgang (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, wirtschaftliche Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Sachanlagevermögen mit sehr geringen Anschaffungskosten, die für die Abbildung der Vermögenslage des Konzerns keine Bedeutung haben, werden direkt bei Erwerb im Aufwand erfasst. Leasingverhältnisse Der Konzern, der ausschließlich als Leasingnehmer und nicht als Leasinggeber auftritt, beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden grundsätzlich planmäßig linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse abgeschrieben:
Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswertes ermittelt. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Leasingverbindlichkeiten Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto feste Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltende Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, sowie Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlungen auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der einem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz regelmäßig nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten um dessen Verzinsung erhöht und um Tilgungen aus Leasingzahlungen verringert. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z.B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kauf- oder Kündigungsoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Der Konzern kann auf Leasingverträge, denen ein Vermögenswert mit geringem Wert zugrunde liegt, selektiv entscheiden, ob die Leasingzahlungen nur linear über die Laufzeit als Aufwand erfasst werden sollen, ohne ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu erfassen. In diesem Fall werden die Leasingaufwendungen linear über die Dauer des Leasingverhältnisses verteilt. Wertminderungen des Firmenwerts Firmenwerte entstehen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen und stellen die Differenzgröße zwischen Kaufpreis und den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten dar. Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich bzw. anlassbezogen, ob Firmenwerte wertgemindert sind. Firmenwerte werden auf Wertminderungen getestet, indem der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("carrying amount") mit ihrem erzielbaren Betrag ("recoverable amount") verglichen wird. Die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basiert im Konzern auf den gesellschaftsrechtlichen Entitäten, denen ein Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss zugeordnet wurde. Sie bilden die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die unabhängige Mittelzuflüsse erzeugen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less cost of disposal") und dem Nutzungswert eines Bewertungsobjektes ("value in use"). Der Konzern ermittelt hierfür grundsätzlich den Nutzungswert. Wenn der Nutzungswert höher ist als der Buchwert, ist es nicht notwendig, den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu berechnen; das Bewertungsobjekt ist dann nicht wertgemindert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die erwarteten Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, welchem die Entwicklungen und Erfahrungen der jüngsten vergangenen Jahre zugrunde liegen. Die Planungen umfassen die aus der Tätigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit künftig erwarteten Umsatzerlöse und die einzelnen Aufwendungen für Material, Personal und weitere betriebliche Bedarfe. Sollte der Nutzungswert den erzielbaren Betrag nicht bestätigen, werden zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als erzielbarer Betrag kürzlich erfolgte vergleichbare Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor, und es ist auf den ermittelten erzielbaren Betrag abzuschreiben, indem zunächst der Firmenwert und anschließend gegebenenfalls weitere Vermögenswerte wertzumindern sind. Eine spätere Zuschreibung infolge des Wegfalls der Gründe für einen zuvor erfassten Wertminderungsaufwand des Firmenwerts ist nicht zulässig. Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budgetrechnungen zugrunde. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet bestimmte Finanzinstrumente zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Der beizulegende Zeitwert bilanzierter Finanzinstrumente ist regelmäßig am Markt abzulesen oder direkt aus öffentlich zugänglichen Marktdaten ableitbar. In bestimmten Situationen müssen beizulegende Zeitwerte für Einzelereignisse und nicht für die laufende Rechnungslegung ermittelt werden. Sollte der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktdaten ermittelbar sein, legt der Konzern die expliziten Bewertungsannahmen des IFRS 13 bei dessen Ermittlung zugrunde und/oder bedient sich externer Experten zum Zwecke einer entsprechenden Bewertung unter höchstmöglicher Wahrung der Stetigkeit der Bewertungsverfahren. Dabei werden regelmäßig DCF-Modelle verwendet. Die Verwendung maßgeblicher, am Markt beobachtbarer Inputfaktoren wird dabei möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Käufe oder Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Finanzinstruments eingegangen ist. Finanzielle Vermögenswerte Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die vertraglichen Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung ihrer vertraglichen Cashflows zu halten. Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden demgegenüber im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Dieses Geschäftsmodell wird im Konzern derzeit nicht verwandt. Alle anderen Geschäftsmodelle führen zu einer erfolgswirksamen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert. Der Betrag, den der Konzern im Zeitpunkt des Erwerbs eines finanziellen Vermögenswerts ausgegeben hat bzw. der Nominalwert einer Forderung aus Lieferung und Leistungen ohne Finanzierungskomponente spiegelt den beizulegenden Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wider. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte im Konzern in folgende Kategorien klassifiziert: ● zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten (im Folgenden auch mit "AC" (Amortized Costs) abgekürzt) bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Hierbei handelt es sich im Konzern im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden vereinfachend unter Berücksichtigung ihres erwarteten Ausfallbetrags erfasst. Ein weiterer zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteter finanzieller Vermögenswert des Konzerns ist ein Darlehen an den Anteilseigner des Konzerns, welches langfristig unter den finanziellen Vermögenswerten erfasst wird. Seit erstmaliger Erfassung dieses Finanzinstruments wurde keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos festgestellt. • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Der Konzern hält verschiedene Wertpapiere innerhalb der finanziellen Vermögenswerte langfristig vor allem als Liquiditätsreserve. Diese werden einheitlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (im Folgenden auch mit "FVPL" (at Fair Value through Profit or Loss) abgekürzt) ausgewiesen, da nicht alle jener finanziellen Vermögenswerte das SPPI-Kriterium erfüllen und ein potentieller Verkauf auch vor Endfälligkeit möglich sein soll. Zinsen aus dieser Kategorie zugeordneten Schuldinstrumenten und Dividenden aus Fondsanteilen werden als sonstiger Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Zudem kann der Konzern derivative Finanzinstrumente halten, um potentielle finanzielle Belastungen aus einer möglichen Erhöhung variabler Zinsen aus der Konzernfinanzierung zu begegnen. Derivative Finanzinstrumente werden ebenso erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und innerhalb der finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Der Konzern kann in Zukunft weitere Geschäftsmodelle für künftig neu zu erwerbende finanzielle Vermögenswerte definieren. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen hat und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, oder die Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert übertragen hat. Werden nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken bei einer Durchleitungsvereinbarung übertragen, kann der finanzielle Vermögenswert weiterhin zu bilanzieren und durch eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit aus der Durchleitung zu ergänzen sein. Wertminderung Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Im Wesentlichen wird hierfür bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein Verfahren zur Wertberichtigung angewandt, indem bei Erfassung des Instruments das gesamte Ausfallrisiko dieser Posten vollständig antizipiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt dies abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Kreditaufnahmen, Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Kontokorrentkredite. Für die Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten in zwei Kategorien klassifiziert:
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern in der Regel ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert innerhalb der finanziellen Vermögenswerte erfasst; bilanzielle Sicherungsbeziehungen können, werden aber nicht gebildet. Der Konzern bildet zum Bilanzstichtag keine bilanziellen Sicherungsbeziehungen. Zahlungsmittel Der Posten "Zahlungsmittel" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand und Bankguthaben. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel die genannten Bestandteile abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite, da diese integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Der jeweilige Stand der Gewinnrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Gewinnrücklage in den Geschäftsjahren ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. Sachverhalte oder Transaktionen, die im Sonstigen Ergebnis zu erfassen wären, liegen nicht vor. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sind. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden langfristige Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken spiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Der Konzern erfasst gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft. Rückstellungen für Restrukturierungen oder Rückstellungen für Entsorgungsaufwand liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. 2.3. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden Im Geschäftsjahr 2023 neu anzuwendende International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC) Folgende Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 01. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, wurden berücksichtigt: • Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge Mit der Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge werden die Erfassung, Bewertung und Abbildung von Versicherungsverträgen neu geregelt und IFRS 4 ersetzt. • Änderungen an IAS 1 zur Darstellung von Rechnungslegungsmethoden Die Änderungen an IAS 1 betreffen Angabeanforderungen für wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. In Folge der erstmaligen Berücksichtigung der Vorschriften wurden Angaben gekürzt bzw. unterlassen. • Änderungen an IAS 8 zur Definition von Schätzungen Die Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler stellen die Definitionen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen neu auf. • Änderungen an IAS 12 zu Latenten Steuern aus Vermögenswerten und Schulden aus einer einzelnen Transaktion Die Änderungen führen eine Rückausnahme zur Abgrenzung latenter Steuern zur sog. "Initial Recognition Exemption" ein. Demnach gilt diese nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. • Änderungen an IAS 12 zur Internationalen Steuerreform - Säule-2-Modellregeln Die Änderungen sehen Angabevorschriften und Wahlrechte zu diesen Angaben hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern vor. Der Konzern ist von der "globalen Mindestbesteuerung" nicht betroffen. Aus den Änderungen haben sich keine wesentliche Änderung an der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, da das Geschäftsmodell der CaRTI-Gruppe von den genannten Änderungen gar nicht oder nur marginal betroffen ist, bzw. die neuen Vorschriften zu IAS 12 bereits seit der Umstellung auf IFRS angewandt hat. Das IASB hat unter anderem die nachfolgenden Rechnungslegungsstandards, Interpretationen und Änderungen herausgegeben, die in der EU in Zukunft verpflichtend anzuwenden sind und von dem Konzern nicht vorzeitig angewendet werden: Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC) • Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig Verschiedene Änderungen konkretisieren, dass die vertraglichen Rechte, auf deren Grundlage die Klassifizierung in kurz- oder langfristig erfolgt, am Bilanzstichtag vorliegen müssen und bei der Würdigung nicht von der Erwartung des Unternehmens auszugehen ist, von einer Aufschiebung der Fälligkeit Gebrauch zu machen. Weiter wird klargestellt, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Bar-, oder Eigenkapitalmitteln oder sonstige Vermögenswerte oder Leistungen bezieht. In einer weiteren Änderung werden Klarstellungen für die Erfüllung von Kreditauflagen (Covenants) für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten gegeben. Die gesamten Änderungen sollen nunmehr für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2024 beginnen. Die Europäische Union hat die gesamten Änderungen entsprechend freigegeben. Der Konzern erwartet aus den Änderungen keine wesentliche Änderung an der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da die derzeitigen Finanzierungen nicht sensibel auf die Anpassungen reagieren. ● Änderungen zu IAS 7 und IFRS 7 zu Angaben bezüglich Lieferanten-Finanzierungsvereinbarungen Die Änderungen betreffen Angabevorschriften, diese zusätzlich zu bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2024 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern erwartet, keine Auswirkungen aus den Änderungen, da entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zurzeit nicht angewandt werden. ● Änderungen an IFRS 16 zur Folgebilanzierung von Sale and Lease Back Transaktionen Die Änderungen an IFRS 16 fügen Folgebewertungsvorschriften für die Leasingverbindlichkeit, die aus einer Sale and Lease Back Transaktion entsteht und ausschließlich aus variablen Leasingzahlungen besteht, den bestehenden Vorschriften klarstellend hinzu. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2024 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen freigegeben. Der Konzern erwartet aus den Änderungen keine wesentliche Änderung an der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da keine entsprechenden Transaktionen vorliegen und nur in Zukunft auftreten könnten. • Änderungen an IAS 21 zu Wechselkursen - Mangel an der Umtauschbarkeit Die Änderung an IAS 21 enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2025 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern erwartet aus den Änderungen keine wesentliche Änderung an der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da keine entsprechenden Transaktionen vorliegen oder in Zukunft erwartet werden. • Einführung von IFRS 18 Darstellungen und Angaben im Abschluss IFRS 18 wird den bisherigen IAS 1 ersetzen. Die Zielsetzung von IFRS 18 besteht entsprechend darin, Anforderungen an die Darstellung und die Offenlegung von Informationen in Abschlüssen festzulegen, um sicherzustellen, dass diese relevante Informationen liefern, die die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens getreu darstellen. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2027 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern erwartet aus den Änderungen keine Änderung, die zur Anpassungen der Bewertungsmethoden führen. Allerdings kann die Berücksichtigung des IFRS 18 zu umfangreichen Änderungen der Darstellung der Ertragslage, jedoch weniger der Vermögens- und Finanzlage führen. Außerdem werden weitere Anhangangaben erwartet. • Einführung von IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben Die Zielsetzung von IFRS19 besteht darin, die Angabevorschriften zu spezifizieren, die ein Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf, wenn es als in einen anderen Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2027 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern prüft zurzeit, inwiefern er in Zukunft von den Vorschriften des IFRS 19 betroffen sein könnte. • Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Die Änderungen konkretisieren die Ausbuchungsbedingungen von finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs. Außerdem werden die Vertragsbedingungen (mitunter durch weitere Beispiele) oder Definitionen konkretisiert, ob Finanzinstrumente die Eigenschaften einer elementaren Kreditvertrages erfüllen und ob "nicht-rückgriffsberechtigte finanzielle Finanzinstrumente" und "vertraglich verknüpfte Instrumente" vorliegen. Des Weiteren werden künftig weitere Anhangsangaben gefordert und zwar bezüglich Eigenkapitalinstrumenten, die wahlweise als finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis fortgeführt werden, sowie Eventualereignissen, die den Zeitpunkt oder die Höhe vertraglicher Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten ändern könnten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bilanziert werden. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 01. Januar 2026 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern wird aus derzeitiger Sicht von den Änderungen kaum betroffen sein, da einschlägige Zahlungssysteme nicht verwendet, betroffene Finanzinstrumente nicht gehalten bzw. entsprechende Klassifikationskategorien nicht angewandt werden. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, Interpretationen und sonstigen Verlautbarungen, die erst in späteren Jahren verpflichtend anzuwenden sind, ist im Geschäftsjahr 2023 nicht erfolgt. Ausweisänderungen im Geschäftsjahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 wurden ausstehende Eingangsrechnungen von den sonstigen Verbindlichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die ausstehenden Eingangsrechnungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 5.952 (Vorjahr: TEUR 6.717). Das Management ist zur der Erkenntnis gelangt, dass die Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen gegenüber Lieferanten funktional eher den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzurechnen sind und hat diese entsprechend umgegliedert. Um die Vergleichbarkeit der Perioden zu gewährleisten, wurde der Ausweis der Vorjahreswerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 entsprechend angepasst. 2.4. Konsolidierungskreis und -grundsätze Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst die Einzelabschlüsse der Cancer Research & Trials Institute GmbH, des seit 01. Juli 2017 beherrschten Tochterunternehmens GBG Forschungs GmbH, Neu-Isenburg ("GBG") sowie des am 27. April 2022 neu gegründeten Tochterunternehmens GCG Research gGmbH (Anteil 100 %). Die GCG wird seit ihrer Gründung als voll konsolidiertes Tochterunternehmen im Konsolidierungskreis berücksichtigt. Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der Tag der Gründung der GCG, der 27. April 2022. Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern aufgrund seines Engagements bei einem Beteiligungsunternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Der Anteil der CaRTI GmbH am jeweiligen Eigenkapital der GBG GmbH und der GCG gGmbH bzw. der damit verbundenen Stimmrechten betrug zu jedem dargestellten Bilanzstichtag stets 100 %, wodurch die Bestimmungsmacht begründet wird. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der Konzern Beherrschung über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein solcher Geschäftsbetrieb besteht zumindest aus Vermögenswerten, die zusammen mit Verfahren und Prozessen geführt werden, um Erträge zu erwirtschaften. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als beizulegender Zeitwert der Summe der übertragenen Gegenleistung im Erwerbszeitpunkt, wobei im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten als Aufwand erfasst werden. Das identifizierbare Nettovermögen des erworbenen Geschäftsbetriebs wird zu diesem Zeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt die Gegenleistung des Unternehmenszusammenschlusses das erworbene Nettovermögen, entsteht ein Firmenwert aus Erstkonsolidierung. Im umgekehrten Fall kann nach erneuter Würdigung der Identifikation und Bewertung des Nettovermögens ein Ertrag aus dem Unternehmenserwerb entstehen, wenn ein höheres Nettovermögen erworben wird, als an Gegenleistung hergegeben wurde. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden so ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss nach den jeweiligen Vorschriften erfasst. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden im Konzern nicht gehalten. 3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken können. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden mitunter zu Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Ermessensentscheidungen und die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb eines kommenden Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein kann, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. • Erlösrealisation nach IFRS 15 Identifizierung eines Kundenvertrages und dessen Leistungsverpflichtungen Im Rahmen der Verträge mit Kunden über das Durchführen und die wissenschaftliche Unterstützung von klinischen Studien, welche den Anforderungen des IFRS 15.9 genügen, werden einzelne Aufgaben des Konzerns genannt. So können regelmäßig Studien zu konzeptionieren oder zu planen, national wie international Studienteilnehmerinnen sowie klinische Forschungseinrichtungen zu rekrutieren, Ethikkommissionen oder andere wissenschaftliche Organe zu gründen und zu unterhalten, Forschungsanträge bei staatlichen Aufsichtsorganen zu stellen, die Studien-Qualität zu sichern und hierüber zu berichten oder ein Abschlussbericht zu erstellen sowie weitere wissenschaftliche oder organisatorische prozessuale Unterstützungstätigkeiten zu leisten sein. Jene Leistungen werden vertraglich unterschiedlich (implizit oder explizit) genannt und (als Haupt- oder Nebenleistung der jeweiligen Studie) akzentuiert. Aufgrund der hohen Spezifikation der sich gegenseitig bedingenden Leistungen innerhalb einer klinischen Studie geht der Konzern regelmäßig davon aus, dass die einzelne Aufgabe dem Kunden autark keinen wesentlichen Nutzen stiftet, sondern die eng aufeinander abgestimmten und aufeinander aufbauenden einzelnen Leistungen als gebündelte Gesamtleistung vom Kunden als klinische Studie nachgefragt, beauftragt und entlohnt wird. Demzufolge erhält der Konzern den Transaktionspreis einer Studie für die gesamte gebündelte Dienstleistung. Der Transaktionspreis spiegelt damit den Einzelveräußerungspreis einer solchen Gesamtstudie wider. In diesen zu einer Gesamtleistung gebündelten vertraglichen Leistungsverpflichtungen ist der Konzern selbst für deren Erbringung verantwortlich, so dass er stets als so genannter Prinzipal auftritt. Wird zunächst die Konzeption einer möglichen Studie beauftragt und entwickelt sich hieraus die Beauftragung zur Durchführung der konzeptionierten Gesamtstudie, werden die so genannten Pre-Study-Agreements mit den Hauptverträgen kombiniert, da aus diesen Verträgen ein gemeinsames Vertragspaket entsteht und häufig die Entlohnung der Pre-Study- Agreements in den Hauptverträgen angerechnet wird. Bestimmung des Transaktionspreises Das Funding einer Studie durch einen Kunden erfolgt studienbegleitend, tendenziell bevor die mit einer Funding-Komponente erwarteten Kosten auftreten. Eine Finanzierungskomponente kann nur entstehen, wenn dem Kunden ein Finanzierungsvorteil aus dem zeitlichen Auseinanderfallen der Übertragung der Verfügungsmacht und dem Fälligkeitszeitpunkt einer Zahlung entsteht. Der Barverkaufspreis müsste sich entsprechend wesentlich von der Höhe der Zahlung im Fälligkeitszeitpunkt unterscheiden. Da der Zahlungszufluss für eine Studienteilleistung regelmäßig zeitlich vor der Durchführung jener Studienteilleistung gewährt wird und die Verfügungsgewalt über Studien regelmäßig über den Zeitraum der Studie auf den Kunden übergeht, kann aus Sicht des Konzerns regelmäßig keine wesentliche Finanzierungskomponente innerhalb des Transaktionspreises von Studien entstehen. Darüber hinaus kann in einzelnen Verträgen die Bestimmung des Transaktionspreises einer Studie mit Ermessenentscheidungen und Schätzungen vor dem Hintergrund branchenüblicher Unsicherheiten verbunden sein, wenn an Ereignisse eines Zahlungsplans (Meilensteine) einer Studie Anreize zu einer Termin- oder anderen Variablen gerechten Erfüllung einer Forschungsleistung geknüpft werden sollten. In solchen Fällen werden die im Zahlungsplan an Ereignisse geknüpften Zahlungen entsprechend der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens im Transaktionspreis berücksichtigt. Im Rahmen einzelner Verträge mit Kunden können Meilensteinzahlungen von der tatsächlichen Anzahl rekrutierter Studienteilnehmerinnen abhängig sein. Es ist dabei zu unterscheiden, ob der Konzern auf diese tatsächliche Anzahl Einfluss nehmen kann. Hierbei muss zunächst berücksichtigt werden, dass das Geschäftsmodell des Konzerns darauf ausgerichtet ist, den Auftraggebern neutral wissenschaftlich valide Studien- und Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Der Konzern soll nicht und wird nicht für ein bestimmtes Resultat einer Studie entlohnt oder incentiviert. Insofern beziehen sich von der tatsächlichen Anzahl an Studienteilnehmerinnen geknüpfte Zahlungen eher auf die geplante oder erwartete Anzahl der Studienteilnehmerinnen, wenn die Kosten und deren Erstattungen auf Basis der Teilnehmerzahl kalkuliert werden. Über diesen Wert besteht zwischen den Vertragspartnern in den einzelnen Planungszeitpunkten große Einigkeit, auch wenn sich die Ausprägung des Wertes im Laufe einer Studie ändern kann. Wenn auf die Anzahl der Studienteilnehmerinnen Einfluss genommen werden kann, geht der Konzern auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Rekrutierungszahlen davon aus, dass das Erreichen der in der jeweiligen Studie benötigten Anzahl an Teilnehmerinnen statistisch das wahrscheinlichste Ereignis ist, so dass diese Anzahl als Grundlage für die Schätzung des zu verwendenden Transaktionspreises herangezogen wird. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, wird zumindest die Schätzung in einer späteren Periode, in der die Unsicherheit bezüglich der Anzahl abgenommen hat, in laufender Rechnung angepasst. Meistens kommt es bei solchen Entwicklungen aber zu einer vertraglichen Modifikation, um die vertragliche Anzahl der Studienteilnehmerinnen mit der wirklichen Anzahl zu synchronisieren. Variable Transaktionspreiskomponenten sind somit insgesamt eine Ausnahme. Weiter kann zu Beginn einer Studie nicht mit abschließender Sicherheit vorhergesagt werden, wie lange eine Studie durchgeführt wird. Insofern wird dabei von einer Vertragslaufzeit ausgegangen, die mit dem Zeithorizont der Budgetierung in dem jeweiligen Studienvertrag übereinstimmt. Zeitpunkt und Höhe der Umsatzrealisierung Der Konzern erfasst die Erlöse aus den wissenschaftlichen Studiendienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum, da der Konzern mit entsprechenden Studien zu einem bestimmten Wirkstoff oder Medikament regelmäßig einen immateriellen Vermögenswert des Auftrag gebenden Kunden insoweit verbessert, als dass jene Studien(ergebnisse) potentiell dazu beitragen können, eine Zulassung(svoraussetzung) für den zugrunde liegenden Wirkstoff oder das zugrunde liegende Medikament bei den jeweiligen Regulierungsbehörden zu erlangen oder erlangen zu können. Dem Kunden wird so die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert übertragen, während dieser verbessert wird. Weiter sehen die entsprechenden Verträge mit Kunden in einem potentiellen Kündigungsfall regelmäßig einen Rechtsanspruch auf eine "pro rata" Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen vor, während die Studiendienstleistung keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern als die spezifische Veräußerung an den Kunden aufweist. In anderen Verträgen über Studien(dienst)leistungen fließt der Nutzen aus diesen den Kunden gleichzeitig zu, während der Konzern die Leistungen erbringt. Für Kundenverträge, die über die Vertragslaufzeit realisiert werden, wendet der Konzern als inputbasierte Methode ein an den erwarteten Gesamtkosten orientiertes Verfahren an, um den Leistungsfortschritt der Studiendienstleistungen (Fertigstellungsgrad) zu ermitteln. Die Schätzung der erwarteten Gesamtkosten kann planungsinhärent von der Höhe der später tatsächlich aufzuwendenden Material-, Personal- und sonstigen Kosten abweichen. Bei der Anwendung der Percentage-of-Completion Methode sind Einschätzungen des Managements unter anderem hinsichtlich des Leistungsfortschritts, der noch anfallenden Gesamtauftragskosten und der Gesamtauftragserlöse erforderlich. Änderungen der Einschätzungen können zu einer Erhöhung oder Verminderung der Umsatzerlöse in der Berichtsperiode führen und sich damit auf die Marge aus Studienverträgen auswirken. Aufgrund der Erfahrung bei der Planung solcher erwarteten Kosten und angemessenen Sorgfalt wird der Anpassungsbedarf an solche Entwicklungen möglichst gering gehalten. Trotzdem kann es durch Schätzunsicherheiten bzw. Schätzänderungen zu Anpassungen der Leistungsstandsparameter in laufender Rechnung kommen, die sich auf die folgenden Perioden der jeweiligen Studienzeit auswirken. Die Allokation der Einzeleffekte aus Schätzungsänderungen von Gesamtkosten auf Kostenarten oder Studienzeitperioden wird unterlassen, weil die Schätzung dieser Auswirkungen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen der Berichtsperiode und zukünftigen Perioden undurchführbar ist. Der Konzern geht davon aus, dass auch vor dem Hintergrund einer gewissen Planungsunsicherheit ausgewiesene Umsatzerlöse in einer späteren Periode voraussichtlich künftig nicht revidiert werden müssen. Im Geschäftsjahr 2023 sind durch vertragsbegleitende Verhandlungen neue Leistungsverpflichtungen bei verschiedenen Studienprojekten hinzugefügt worden, so dass insgesamt ein größeres Vertragsvolumen vereinbart wurde. Die einzelnen Vertragsmodifikationen führten im Berichtsjahr insgesamt zu einer Reduktion von bereits in Vorperioden realisierten Erlösen in Höhe von TEUR 2.347. Dieses auf einer Vertragsmodifikation und entsprechenden Planungsrevision fußende Ereignis führt zu keiner grundsätzlichen Neueinschätzung, dass die auf Grundlage der unterstellten Planungssicherheit erfassten Umsatzerlöse in einer künftigen Periode revidiert werden müssten. • Wertminderung des Firmenwerts Zur Berechnung des Nutzungswerts im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung des Firmenwerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die erwarteten Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, welchem die Entwicklungen und Erfahrungen der jüngsten vergangenen Jahre zugrunde liegen. Die Planungen umfassen die aus der Tätigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit künftig erwarteten Umsatzerlöse und die einzelnen Aufwendungen für Material, Personal und weitere betriebliche Bedarfe. Die Erwartungsbildung ist im Wesentlichen auf die Nutzung der kurzfristig verfügbaren Ressourcen beschränkt. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted- Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. • Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen, Leistungen und Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten Der Konzern wendet für die Ermittlung potentieller Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten im Einklang mit IFRS 9 eine Methode an, indem sämtliche erwartete Ausfälle direkt bei Erfassung berücksichtigt werden, sofern diese wesentlich für die Darstellung im Konzernabschluss sind. Bislang hat der Konzern keinerlei signifikante Forderungsausfälle von seinen regelmäßig hochliquiden und hochbonitären Kunden der Pharmaindustrie erlitten. Die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen werden regelmäßig termingerecht geleistet. Auf Basis dieser Erfahrungen, Abwägung der derzeitigen branchenbezogenen wirtschaftlichen Gegebenheiten zum Bilanzstichtag sowie der Extrapolation und kritischen Abwägung dieser Rahmendaten für die Laufzeit der erfassten Forderungen und Vertragsvermögenswerte erwartet der Konzern diesbezüglich keine Änderungen der Parameter, die auf Kreditausfälle hindeuten. Für sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte liegen dem Konzern weder Hinweise auf ein wesentliches Kreditausfallrisiko bei Erfassung noch auf eine Verschlechterung der Bonität des Schuldners seit Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments vor. • Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen für Gewährleistungsrückstellungen, personalbezogenen Verpflichtungen und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen durch das Management verbunden. Diese Einschätzungen können sich infolge neuer Informationen, zum Beispiel mit zunehmendem Projektfortschritt oder dem Stand von Verfahren, ändern. Die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse beziehungsweise Aufwendungen können von den ursprünglichen und aktualisierten Schätzungen abweichen und sich entsprechend auf die Ertragslage auswirken. • Latente Steuern Latente Steuern reflektieren eine etwaig enthaltene Unsicherheit in den Ertragsteuern. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Bilanzstichtag ergeben. Latente Steueransprüche werden für bestehende steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die steuerlichen Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden, kann eine Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich sein. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht. Sie können mit zu versteuernden Einkommen anderer Konzerngesellschaften verrechnet werden, sofern sie nach dem Zeitraum der Gründung der ertragssteuerlichen Organschaft entstanden sind. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne - unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen - auf Basis der Planungsrechnung ermittelt. Insoweit werden zum Bilanzstichtag aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in voller Höhe gebildet und bei der Saldierung mit erfassten passiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert. Sollten Ungewissheiten bei der Bestimmung steuerlicher Auslegungen von Sachverhalten zum Beispiel bezüglich der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns bzw. steuerlichen Verlusts, der steuerlichen Basen zur Steuerabgrenzung, der nicht genutzten steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften oder der Steuersätze bestehen, geht der Konzern bei der Verwendung eines wahrscheinlichsten steuerlichen Wertes stets von der Perspektive bzw. der gesetzestreuen Auslegung der zuständigen Steuerbehörde aus, die nach Prüfung und Erlangung der vollständigen Kenntnis des Sachverhalts alle relevanten Informationen besitzt. In die Steuerabgrenzung werden auch temporäre Differenzen aus Leasingverhältnissen einbezogen, da dies aus Sicht des Managements zu einer angemessenen Darstellung der in solchen Transaktionen inhärenten steuerlichen Situation im Konzernabschluss führt. • Leasingverhältnisse Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses. Weiter werden Zeiträume berücksichtigt, die sich aus einer Option zur Verlängerung oder Verkürzung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese Option ausüben wird. Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, wenn dieser vom Leasinggeber nicht kommuniziert wird. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen. Im Rahmen der Schätzungen werden ein zur durchschnittlichen Kapitalbindung eines Leasingverhältnisses laufzeitäquivalenter Basiszinssatz und die Kreditrisikoprämie angewendet. Der Basiszinssatz ist abgeleitet aus Staatsanleihen. Die Grundlage für die Kreditrisikoprämie stellen Kreditrisiken dar, die sich an aktuellen Finanzierungsverhältnisses orientieren. 4. Umsatzerlöse Aufgliederung der Erlöse Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:
Bei den über den vertraglichen Zeitraum realisierten medizinischen Studien und Dienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Verträge. Bei Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, handelt es sich um Dienstleistungsverträge, bei denen feste Stundensätze für geleistete Stunden in Rechnung gestellt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Vertragssalden:
Vertragssalden Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Erlöse aus laufenden Studienverträgen. Vertragsvermögenswerte entstehen, wenn die Erfüllung der Studienleistungen den vertraglichen Funding-Bedingungen vorauseilt. Vertragsverbindlichkeiten entstehen im umgekehrten Falle, wenn das Funding des jeweiligen Kunden vor einer Studienleistung erfolgt. Erreichte Studien- Meilensteine werden entsprechend als Forderungen in Rechnung gestellt. In der Regel sind Studienverträge so ausgestaltet, dass der Konzern vor Beginn der Leistung mit ausreichend Liquidität für die Tätigkeit ausgestattet wird, so dass die vertragliche Leistung des Konzerns nach der Gegenleistung des Kunden erfolgt. Gleichzeitig sind die Meilensteine vertraglich meistens so gestaffelt, dass keine übermäßigen Vorauszahlungen vor der folgenden Leistung anfallen, so dass sich Vertragsverbindlichkeiten aus den einzelnen Verträgen kurzfristig wieder auflösen. Entsprechend werden die Vertragsverbindlichkeiten in der Regel kurzfristig im folgenden Geschäftszyklus realisiert. Die Salden der Posten schwanken in Abhängigkeit von der Anzahl der laufenden Studien zum Jahresende. Weitere signifikante Einflusseffekte über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus wirken nicht auf die Vertragssalden ein. Zum 31. Dezember 2023 sowie 31. Dezember 2022 bestanden Vertragsvermögenswerte von TEUR 961 bzw. TEUR 655. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2023 betrifft mit TEUR 258 drei Studien, welche im Berichtsjahr neu gestartet wurden und darüber hinaus im Wesentlichen Zahlungen der finanzierenden Studienpartner. Weder im Geschäftsjahr 2023 noch im Jahr 2022 waren Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei Vertragsvermögenswerten nötig. Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich in den Jahren 2023 und 2022 wie folgt entwickelt:
Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten resultiert im Geschäftsjahr 2023 vor allem aus dem Leistungsfortschritt einiger Studien, bei denen der zu realisierende Umsatz des Jahres 2023 über den Zahlungen der finanzierenden Studienpartner im selben Zeitraum lag. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welches Volumen an künftigen Studienleistungen zu den Stichtagen jeweils vertraglich ausstehend war und wann der Umsatz aus diesem Studienvolumen voraussichtlich realisiert werden kann.
5. Sonstige betriebliche Erträge
Der Konzern beteiligt sich an von Institutionen der öffentlichen Hand, insbesondere des Bundes (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. - Gesundheitsforschung) und der EU-Kommission, sowie von Institutionen in gemeinnütziger Trägerschaft, angestrengten oder unterstützten Forschungsvorhaben im Bereich der Krebsentstehung, -progression und Therapie bestimmter Arten. Hierfür werden Zuwendungen im Wesentlichen für entstandene Personalkosten bzw. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer gewährt. Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um Erstattungen von Gerichtskostenvorschüssen aus früheren Jahren sowie um Entschädigungsleistungen von Versicherungen. 6. Personalaufwand Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer gliedern sich in Gehaltsaufwand und gesetzlichen Aufwand für die soziale Sicherheit in Deutschland auf:
Die Aufwendungen für soziale Sicherheit betreffen gesetzliche und freiwillige Leistungen. Sämtliche dieser Leistungen gelten als beitragsorientierte Zusagen, unabhängig davon, ob sie gegenüber staatlichen oder privatrechtlichen Versicherern zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 134 (Vorjahr: 123) Arbeitnehmer beschäftigt. Sämtliche Arbeitnehmer sind Angestellte. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den übrigen betrieblichen Kosten sind Kosten für u.a. Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten (2023 TEUR 212, 2022 TEUR 126), Stellenanzeigen (2023 TEUR 182, 2022 TEUR 168), Fortbildungskosten (2023 TEUR 70, 2022 TEUR 67) und Betriebsbedarf (2023 TEUR 51, 2022 TEUR 66) enthalten. 8. Abschreibungen Die planmäßigen Abschreibungen betreffen das Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer sowie Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen:
Eine Aufgliederung der jeweiligen planmäßigen Abschreibungen kann aus den Übersichten der Anhangangaben zum Sachanlagevermögen, immateriellen Vermögenswerten und den Leasingverhältnissen entnommen werden. Die regelmäßige Überprüfung der Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden führte zu keiner Revision der erwarteten Nutzungsverläufe der Vermögenswerte. 9. Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten Wertminderung des Firmenwerts Im Rahmen von Wertminderungsprüfungen des Firmenwerts wurde der erzielbare Betrag der im Konzern einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, GBG Forschungs GmbH, welcher der Firmenwert vollständig zugeordnet ist, auf Basis des Nutzungswerts höher eingeschätzt als die Summe ihrer Buchwerte. Die Wertminderungsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit beinhaltet den gesamten Geschäftsbereich der GBG Forschungs GmbH. Auf der Grundlage dieser Wertminderungsprüfungen des Firmenwerts nach IAS 36 hat sich weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 noch zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ein außerplanmäßiger Wertminderungsbedarf des Firmenwerts ergeben. Die wesentlichen Annahmen der Wertminderungsprüfung basieren im Wesentlichen auf der konzerninternen Einschätzung des Managements in Bezug auf die Umsatz- und Aufwandserwartungen aus dem Projektgeschäft und der angenommenen Wachstumsraten der Märkte. Die Umsatz- und Aufwandserwartungen beruhen dabei auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Erwartungen über die zukünftige Projekt- und Marktentwicklung. Die Prognose der Zahlungsströme bezieht sich im Rahmen einer Detailplanungsphase auf einen Zeitraum von drei Jahren und geht danach über in eine ewige Rente. Die Annahmen basieren auf den nachfolgend aufgeführten Parametern. Den Ermittlungen des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für die dargestellten Zeitpunkte zum 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2022 sind gewichtete Kapitalkosten nach Steuern von 8,76 % bzw. 6,80 % zugrunde gelegt worden. Hieraus können gewichtete Kapitalkosten vor Steuern von 12,62 % bzw. 9,40 % abgeleitet werden. Für den Zeitraum nach der dreijährigen Detailplanungsphase wird im Rahmen der Wertminderungsprüfung zum 31. Dezember 2023 eine Wachstumsrate von 1,20 % verwendet. Zum vorherigen Stichtag betrug die Wachstumsrate 1,10 %. Der ermittelte Nutzungswert basiert insbesondere auf den erwarteten Umsatzerlösen und den erwarteten Aufwendungen, den daraus abgeleiteten Zahlungsströmen sowie den gewichteten Kapitalkosten und der Wachstumsrate. Das Ergebnis, dass kein Wertminderungsbedarf zu den Zeitpunkten eingetreten ist, bleibt auch bei der Modifikation der Grundannahmen, das heißt für wesentlich pessimistischere Erwartungen der gewichteten Kapitalkosten und der Wachstumsrate sowie der Umsatz- und Aufwandserwartungen zum 31. Dezember 2023 unverändert. 10. Finanzaufwendungen
Bei dem Bewertungsaufwand zum beizulegenden Zeitwert handelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang eines Zinsbegrenzungsgeschäfts (CAP) sowie um Aufwendungen aus Wertminderungen eines anderen CAPs. 11. Finanzerträge
Der Anstieg der Zinserträge betrifft fast ausschließlich Zinsen auf Bankguthaben aufgrund der gestiegenen und wieder positiven Guthabenzinsen bei Banken. 12. Ertragsteuern Der Konzern unterliegt in Deutschland der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag, welche kumuliert zu einem Ertragsteuersatz des Konzerns von 27,375 % (Vorjahr: 27,375 %) führen. Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Das Periodenergebnis des Konzerns kann wie folgt auf den Ertragsteueraufwand für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 übergeleitet werden:
Der Konzern bilanziert zum 31. Dezember 2023 Forderungen aus Ertragsteuern von TEUR 472, von denen TEUR 105 auf steuerliche Rückerstattungsansprüche aus der ertragsteuerlichen Veranlagung des Jahres 2022 aufgrund eines Körperschaftsteuerverlustrücktrags aus dem Veranlagungszeitraum 2023 in 2022 entfallen. In 2023 wurden die Ertragsteuerschulden für Vorjahre von TEUR 5.206 vollständig beglichen. Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Zum 31. Dezember 2023 bestehen TEUR 1.292 gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dezember 2022: TEUR 940). Die steuerlichen Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragbar. Das Volumen der Umkehrung der latenten Steuerschulden im Planungszeitraum des Konzerns stellt sicher, dass der Betrag der latenten Steueransprüche zum Stichtag durch die latenten Steuerschulden gedeckt ist, so dass die aktivierten latenten Steueransprüche als werthaltig anzusehen sind. Zwischen dem Nettovermögen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen und ihren steuerlichen Bewertungsansätzen bestehen am Bilanzstichtag 2023 temporäre Differenzen von TEUR 17.770 (zum 31. Dezember 2022: TEUR 11.801). Auf diese "Outside Basis Differenzen" werden keine latenten Steuern gebildet, da ihre Umkehrung weder geplant noch erwartet wird. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine berichtspflichtigen unsicheren Steuerpositionen. 13. Immaterielle Vermögenswerte
Die Immateriellen Vermögenswerte sind als Sicherheiten gegenüber Finanzinstituten verpfändet. Die kumulierten Abschreibungen auf den Firmenwert stammen aus planmäßigen Abschreibungen vor der Erstanwendung der IFRS. Der Firmenwert ist vollständig der GBG Forschungs GmbH zugeordnet. Im Rahmen des Wertminderungstests des Firmenwerts wurde der Nutzungswert als erzielbarer Betrag ermittelt. Hieraus wurde keine Wertminderung des Firmenwerts festgestellt. 14. Sachanlagen
Die Sachanlagen sind als Sicherheiten gegenüber Finanzinstituten verpfändet. 15. Leasingverhältnisse Der Konzern hat als Leasingnehmer Leasingverträge für Büroräume und Kraftfahrzeuge sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziell erfasst, die er in seinem Betrieb einsetzt. Der Konzern hat zwei Leasingverträge über Kraftfahrzeuge im Berichtsjahr 2023 abgeschlossen. Bei Kraftfahrzeugen und Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen drei und fünf Jahren und kann in Einzelfällen durch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen an die jeweils aktuellen Betriebsverhältnisse angepasst werden. Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Der Konzern hat darüber hinaus Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattungen abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen oder Vermögenswerte mit geringem Wert betreffen. Auch für diese Leasingverträge werden die Regelungen des IFRS 16 angewendet. In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten und deren Veränderungen während der Berichtsperiode:
In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden insgesamt TEUR 252 bzw. TEUR 238 Leasingzahlungen geleistet. Weder in 2023 noch in 2022 lagen variable Leasingzahlungen vor. Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten (auf Bruttobasis, vor Abzug der Finanzierungskosten) ist in der folgenden Übersicht dargestellt.
Leasingverbindlichkeiten sind faktisch gesichert, da die Rechte an den im Abschluss erfassten Leasinggegenständen bei Zahlungsausfall an den Leasinggeber zurückfallen. 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. In den dargestellten Geschäftsjahren bedurfte es keiner Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder von Vertragsvermögenswerten. Wertberichtigungen sind vor dem Hintergrund der regelmäßigen vertraglichen Vor-Finanzierung der Studienleistungen grundsätzlich auch nicht zu erwarten. 17. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die übrigen sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten zum 31. Dezember 2023 TEUR 343 Geld in Transit (Bezahlung von Rechnungen innerhalb des Konzerns, die am Bilanzstichtag 2023 dem Bankkonto der zahlenden Gesellschaft bereits belastet, dem der empfangenden Gesellschaft jedoch noch nicht gutgeschrieben waren.). 18. Zahlungsmittel Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand umfassen die Zahlungsmittel auch für die Darstellung innerhalb der Kapitalflussrechnung. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum großen Teil verzinst. Negativzinsen früherer Jahre auf Bankguthaben werden in den Finanzaufwendungen erfasst. Zum 31. Dezember 2023 verfügte der Konzern über Zahlungsmittel von TEUR 23.016, zum 31. Dezember 2022 von TEUR 48.108. Die Bankkonten sind als Sicherheiten gegenüber Finanzinstituten verpfändet. 19. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital besteht aus 25.000 Geschäftsanteilen zu einem jeweiligen Nennwert von einem Euro. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile hat sich über die dargestellten Geschäftsjahre nicht verändert. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt. Weitere Eigenkapitalrücklagen bestehen nicht. Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. 20. Kreditaufnahmen Im Vorjahr wurden zwei Darlehenstranchen, kurz vor dem Bilanzstichtag von einem Bankenkonsortium aufgenommen. Die vorhergehenden Kreditaufnahmen bei Banken und Darlehen von nahestehenden Unternehmen des Vorjahres wurden zum Zeitpunkt jener Kreditaufnahmen vollständig getilgt.
Tranche A der Darlehenskreditneuaufnahmen gegenüber Banken wurde im Geschäftsjahr 2023 nominal mit dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich 3,0 % p.a. verzinst und unterliegt einer halbjährlichen Regeltilgung bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 29. Dezember 2023 wird die Tranche A mit dem 6- Monats-EURIBOR zuzüglich 2,5 % p.a. verzinst. Die Zinsmarge kann sich in Abhängigkeit des Konzernverschuldungsgrades verändern. Die Tranche B, welche nominal mit dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich 3,5 % p.a. verzinst wurde und in zwei Tranchen ä TEUR 6.500 Mitte und Ende 2028 zu tilgen war, wurde im Berichtszeitraum 2023 vollständig durch eine Sondertilgung vorzeitig zurückgezahlt. Darüber hinaus besteht eine ungenutzte Betriebsmittellinie von TEUR 1.000. Im Folgenden werden die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten des Geschäftsjahres dargestellt:
Die zahlungsunwirksamen Veränderungen des Berichtsjahres resultieren fast ausschließlich aus Zinsabgrenzungen. Die Buchwerte der als Sicherheiten verpfändeten Vermögenswerte für Kreditaufnahmen stellen sich wie folgt dar:
Im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme muss der Konzern entsprechend des Darlehensvertrages mit Kreditinstituten verschiedene finanzielle Kreditauflagen (Covenants) einhalten, die im Berichtsjahr nicht verletzt wurden. 21. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen solche für gesetzliche Garantieleistungen, welche sich wie folgt entwickelt haben:
Der Rückgang der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der laufenden Inanspruchnahme des Berichtsjahres. Es bestehen Gewährleistungsverpflichtungen nach Abschluss von vertraglichen Projektleistungen, für die Rückstellungen gebildet sind, die im Rahmen des folgenden Geschäftszyklus erfüllt werden. 22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden ausstehende Eingangsrechnungen von den sonstigen Verbindlichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die ausstehende Eingangsrechnungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 5.952 (Vorjahr: TEUR 6.717). Das Management ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen gegenüber Lieferanten funktional eher den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzurechnen sind und hat diese entsprechend umgegliedert. Um die Vergleichbarkeit der Perioden zu gewährleisten, wurde der Ausweis der Vorjahreswerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 entsprechend angepasst. Aus der im Vorjahr vorgenommenen Abgrenzung von ausstehenden Eingangsrechnungen resultierte im Berichtsjahr ein Ertrag von TEUR 375, der im Materialaufwand ausgewiesen wird. 23. Vertragsverbindlichkeiten Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Vorauszahlungen von Kunden, um den Konzern frühzeitig mit ausreichender Liquidität für Forschungsleistungen laufender Projekte auszustatten. Die jeweiligen Mittel werden gemäß den Kundenverträgen regelmäßig sofort für Forschungstätigkeiten eingesetzt, so dass die mit den Vertragsverbindlichkeiten verbundenen Leistungsverpflichtungen zeitnah nach Erhalt sukzessive erfüllt werden, bevor neue Vorauszahlungen durch den Kunden geleistet werden. Zum 31. Dezember 2023 bestanden unerfüllte Leistungsverpflichtungen von TEUR 22.154 (Vorjahr: TEUR 23.784). 24. Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist fällig. Im Geschäftsjahr 2023 wurden ausstehende Eingangsrechnungen von den sonstigen Verbindlichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die ausstehende Eingangsrechnungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 5.952 (Vorjahr: TEUR 6.717; von diesem Vorjahresbetrag der ausstehenden Eingangsrechnungen waren im Vorjahr T€ 106 unter den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen). Das Management ist zur der Erkenntnis gelangt, dass die Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen gegenüber Lieferanten funktional eher den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzurechnen sind und hat diese entsprechend umgegliedert. Um die Vergleichbarkeit der Perioden zu gewährleisten, wurde der Ausweis der Vorjahreswerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 entsprechend angepasst. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Personalverbindlichkeiten und darüber hinaus mit TEUR 320 Verbindlichkeiten für nachlaufende Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der GBG. 25. Weiterführende Informationen zu Finanzinstrumenten und Risiken 25.1. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte
Die bilanziell als langfristig ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte enthalten die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte, welche sich entsprechend der oben dargestellten Teilbeträge auf TEUR 413 zum 31. Dezember 2023 sowie auf TEUR 384 zum 31. Dezember 2022 summieren. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumente enthalten im Wesentlichen Finanzinvestitionen in einen Fonds, der zur langfristigen Anlage liquider Mittel am Kapitalmarkt gehalten wird. Darüber hinaus hat das Mutterunternehmen im Geschäftsjahr 2023 zur Absicherung eines künftigen Anstieges des mit einem Kreditinstitut für die gewährten Darlehen vereinbarten variablen Zinssatzes (EURIBOR) zwei Zinsbegrenzungsgeschäfte (sog. CAPs) abgeschlossen. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen wurden nicht gebildet. Die CAPs haben eine Laufzeit vom 30. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2027, einen Bezugsbetrag von TEUR 7.800 bzw. TEUR 8.667 und begrenzen den Anstieg des 6-Monats-EURIBOR auf maximal 3,5 %. Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt TEUR 257. Aufgrund der vorzeitigen Tilgung der Darlehenstranche B Ende 2023 ist einer der beiden CAPs ebenfalls vorzeitig abgegangen. Der beizulegende Zeitwert des verbleibenden CAPs betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 29. Im Geschäftsjahr 2023 wurden daher Abgangsbewertungsaufwendungen (TEUR 174) und Wertminderungen in Bezug auf den noch zum Bilanzstichtag bestehenden CAP (TEUR 53) in einer Gesamtsumme von von TEUR 227 berücksichtigt. Die finanziellen Vermögenswerte sind als Sicherheiten gegenüber Finanzinstituten verpfändet. Finanzielle Verbindlichkeiten
Aus Abschnitt 15. (Leasingverhältnisse) ist ersichtlich, dass in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 für Leasingverhältnisse TEUR 252 bzw. TEUR 238 (bestehend aus Tilgung und Verzinsung) ausbezahlt wurden. In Finanzaufwendungen sind TEUR 2.419 (Vorjahr: TEUR 1.082) bzw. in Finanzerträgen sind TEUR 701 (Vorjahr: TEUR 22) enthalten, die aus finanziellen Vermögenswerten resultieren, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 25.2. Beizulegende Zeitwerte und deren Bemessung Die nachfolgenden Tabellen zeigen, nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 gegliedert, Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns, mit Ausnahme jener, deren Buchwerte angemessene Annäherungen des beizulegenden Zeitwerts sind:
Die Buchwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente nahezu ihren beizulegenden Zeitwerten. Dies gilt gleichwohl für den kurzfristigen Teil der verzinslichen Darlehen und Leasingverbindlichkeiten. Für verschiedene finanzielle Vermögenswerte in Form notierter Eigenkapital- und Schuldinstrumente sowie Derivate des Konzerns bestehen aktive Märkte. Fair-Value-Hierarchie für Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, ist keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungs- Hierarchie erfolgt. Beizulegende Zeitwerte von Derivaten werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) nach der "mark-tomarket" Methode durch ein Kreditinstitut ermittelt und bewertet. Der Konzern bildet zum Bilanzstichtag keine bilanziellen Sicherungsbeziehungen. 25.3. Kapitalrisikomanagement CaRTI verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern. Als Zielgröße wird eine kontinuierliche Verbesserung der Konzerneigenkapitalquote angestrebt. Per 31. Dezember 2023 betrug die Eigenkapitalquote des Konzerns 27,5 % (31. Dezember 2022: 19,9 %). Die Eigenkapitalquote fungiert hierbei als passives Steuerungskriterium, während Umsatz und operatives Ergebnis (EBITDA) als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden. Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie die Erfolgsvorträge vergangener Perioden, deren Summe in der Bilanz und der Eigenkapitalrechnung abzulesen ist. Das Finanzmanagement des Konzerns ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Dabei unterliegt der Konzern bestimmten, in Darlehensverträgen vereinbarten Finanzkennzahlen externer Kapitalgeber, die der Konzern einzuhalten hat. Der Konzern berücksichtigt diese, indem er sein Kapital mithilfe eines Zinsdeckungsgrades und eines Verschuldungsgrades überwacht. Außerdem sind durch jene vereinbarten Auflagen die Investitionen auf einen für die erwartete Geschäftsentwicklung angemessenen Betrag begrenzt. Die Entwicklung der relevanten Finanzkennzahlen ist fester Bestandteil des sog. Banken-Reportings, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen und gegenzusteuern bzw. mit den Kreditgebern Verhandlungen aufzunehmen. Sämtliche Finanzkennzahlen wurden im Geschäftsjahr eingehalten. 25.4. Finanzrisikomanagement Zur vollständigen Risikoberichterstattung wird entsprechend IFRS 7.B6 auf die Risikoberichterstattung in Abschnitt 'IV. 1. Risikobericht - Finanzielle Risiken' des Konzernlageberichts verwiesen. Nachfolgend werden ergänzend quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt. Der Konzern ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen von Marktparametern und weiteren Entwicklungen schwanken. Hierzu zählen insbesondere Marktrisiken (Zinsrisiko, Währungsrisiko und Aktienpreisrisiko), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Der Konzern setzt zur Steuerung dieser Risiken ein konzerneinheitliches Risikomanagementsystem ein. Ziel ist es, eine auf Maßnahmen und somit stetiger Risikominimierung basierende Arbeitsweise zu erreichen. Derivative Finanzinstrumente können selektiv innerhalb des Konzerns ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Darlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern investiert darüber hinaus vereinzelt in Schuld- und Eigenkapitalinstrumente. Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, u.a. dem Markt-, dem Ausfall- und dem Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Diesem liegt ein angemessenes Rahmenkonzept mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren zur Steuerung solcher Risiken zugrunde. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien und vertraglicher Auflagen nicht betrieben. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u.a. Kreditaufnahmen, Schuld- und Eigenkapitalinstrumente sowie derivative Finanzinstrumente. Die Sensitivität der relevanten Posten in der Gesamtergebnisrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Unternehmen können diesem Risiko sowohl durch variable als auch durch festverzinsliche Finanzinstrumente ausgesetzt sein. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert aus den langfristigen sonstigen Finanzinstrumenten. Zinsrisiken wird im Konzern mitunter durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen zu bilden. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Zinssätzen zurückgehen. Seit Aufnahme der neuen Konzernfinanzierung Ende des Vorjahres ist der Konzern keinen wesentlichen kapitalmarktinduzierten Zinsrisiken mehr ausgesetzt. Insofern bedarf es keiner zinsorientierten Sensitivitätsanalyse für das laufende Jahr. Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz Im Konzern werden überwiegend variabel verzinsliche Finanzinstrumente gehalten. Der variable Anteil der Verzinsung der im Berichtsjahr gehaltenen Kreditaufnahmen basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR und weiteren Zinskomponenten, die durch die finanzierende Bank erhoben werden. Im Geschäftsjahr 2023 hätte eine mögliche Variation des EURIBIORs um +/- 50 Basispunkte eine Auswirkung von TEUR -187 bzw. TEUR +41 auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns des Geschäftsjahres 2023 gehabt. Währungsrisiko Wesentliche Wechselkursrisiken bestehen zum Stichtag nicht mehr und waren zuvor auch bereits vernachlässigbar. Aktienkursrisiko Der Konzern hält innerhalb der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte Fondsanteile, welche anfällig für Marktpreisrisiken sind, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen zugrunde liegender Wertpapiere ergeben. Die Unternehmensleitung überprüft und genehmigt sämtliche Entscheidungen über die Investition in Eigenkapitaltitel. Die Fondsanteile hatten einen Marktwert von TEUR 352 am 31 Dezember 2023 und von TEUR 346 am 31. Dezember 2022. Sensitivitätsanalyse zum Aktienkursrisiko Wenn die Marktpreise der betroffenen Finanzinstrumente 10 % höher / niedriger gewesen wären, wäre das Konzernergebnis für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr um TEUR 35 gestiegen / gesunken (31. Dezember 2022: Anstieg / Rückgang um TEUR 35). Dies resultiert aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinvestitionen in Fonds. Ausfallrisiko (Kreditrisiko) Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit grundsätzlich Ausfallrisiken insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sowie Risiken im Rahmen der sonstigen Finanzinstrumente ausgesetzt. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen, wenn er über 90 Tage überfällig ist oder ein zuständiges Gericht die Zahlungsunfähigkeit feststellt. In diesem Zeitpunkt wird der finanzielle Vermögenswert abgeschrieben, wenn keine Prozesse und Verfahren zum Erhalt der Zahlungen unternommen wurden. Das maximale Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auf deren Buchwert beschränkt. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf die nachfolgende Anhangangabe. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen Forderungen entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Kunden des Konzerns sind nahezu ausschließlich große nationale und internationale Unternehmen der Pharmabranche mit guter oder sehr guter Bonität. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen (Monitoring des Überfälligkeitsstatus) des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte ein Verfahren zur Wertberichtigung an, indem bei Erfassung das gesamte Ausfallrisiko dieser Posten antizipiert wird. Das Ausfallrisiko der Kunden ist durch die in der Regel im Voraus an Liquidität ausgestatteten Forschungsleistungen und die hohe Bonität der Kunden in seiner Wesentlichkeit meist vernachlässigbar. Entsprechend sind überfällige Forderungen für den Konzern eine seltene Ausnahme und sind dann meist nicht mit dem Ausfallrisiko oder der Bonität der Kunden, sondern mit Abwicklungskomplexitäten zu begründen. Zu den jeweiligen Stichtagen hatten alle Forderungen mit Ausnahme sehr weniger Einzelfälle eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen. Insgesamt wurden hierauf keine Wertminderungen erfasst. Bei den betroffenen Einzelfällen bestanden jeweils Gründe, die nicht in der Bonität der Kunden begründet lagen, und in den auch keine Forderungsausfälle zu verzeichnen waren. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht trotzdem grundsätzlich dem Buchwert jeder ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei den Vertragsvermögenswerten als sehr gering. Sonstige Finanzinstrumente Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur in Form durch den Vorstand genehmigter Geschäfte und innerhalb enger Kriterien vorgenommen. Der Konzern investiert ausschließlich in notierte Schuldverschreibungen und Fonds mit einem sehr geringen Ausfallrisiko, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Entsprechend bedarf es keiner Ermittlung einer potentiellen Wertberichtigung für die am Kapitalmarkt ablesbaren beizulegenden Zeitwerte. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsprognose. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Kreditaufnahmen und Leasingverträgen zu wahren. Dem Konzern stand zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 jeweils ein Kontokorrentrahmen von TEUR 1.000 in Form von Bankdarlehen oder Avalkrediten zur Verfügung, der bislang nicht in Anspruch genommen wurde. Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Fälligkeitsprofil der finanziellen Verpflichtungen des Konzerns auf Basis der vereinbarten undiskontierten Zahlungen für Zinsen und Tilgungen:
Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten In der nachfolgenden Tabelle sind die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien dargestellt:
Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden zugunsten des Kreditgebers durch den Konzern folgende Sicherheiten gestellt:
Darüber hinaus bestehen gegenüber dem Kreditgeber verschiedene Informationspflichten sowie Zusicherungen der Einhaltung vereinbarter Auflagen in Form bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheiten wird durch die Gesellschaft auf Grundlage des positiven Liquiditätsstatus und der Konzernplanung sowie der Einhaltung der Covenant Kennziffern als sehr gering angesehen. 26. Sonstige Informationen 26.1. Haftungsverhältnisse, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Konzern. Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten Es liegen keine wesentlichen Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten zu den dargestellten Bilanzstichtagen vor. 26.2. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahe stehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, die im Konzernabschluss der CaRTI GmbH erfassten Gesellschaften zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- oder Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Unternehmen und Personen auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse berücksichtigt. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören die CARA GmbH, Neu-Isenburg, die als alleinige Gesellschafterin die CaRTI GmbH beherrscht, sowie die Auctus IV GmbH & Co. KG, Grünwald, die AUCTUS IV Co-Investment GmbH & Co. KG, Grünwald, und die Vitalitata GmbH, Neu-Isenburg, die von nahestehenden Unternehmen und Personen in Schlüsselpositionen beherrscht werden können. Als nahestehende Personen in Schlüsselpositionen im Sinne von IAS 24 gelten die Mitglieder der Geschäftsführung des Mutterunternehmens sowie deren nahestehende Personen. Geschäftsführung des Mutterunternehmens Die Geschäftsführung der Muttergesellschaft erfolgte im Jahr 2023 unverändert durch Frau Prof. Dr. med. Sibylle Loibl, Ärztin, Frankfurt am Main. Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. Dezember 2023 wurde Herr Dr. Andree Beckerling mit Wirkung zum 01. März 2024 zum weiteren Geschäftsführer des Mutterunternehmens bestellt. Die Gesellschaft hat nach § 315e Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 315e Abs. 1 HGB von der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB betreffend die Angaben zu der Vergütung der Geschäftsführung der Muttergesellschaft nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) und b) HGB Gebrauch gemacht. Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine offenen Salden mehr aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen. Die Kreditaufnahmen in Form von Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen von TEUR 18.668 zum 31. Dezember 2021 wurden aus eigenem Ermessen des Mutterunternehmens Ende Dezember 2022 vollständig zurückgeführt. Bis dahin wurden sie im Vorjahr mit 5 % pro Jahr kumulierend verzinst. Im Geschäftsjahr 2023 haben keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die vorstehenden Angaben hinaus bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 26.3. Ereignisse nach der Berichtsperiode Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 am 27. Juni 2024 sind keine wesentlichen Ereignisse aufgetreten, die über die gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten hinaus gingen. 26.4. Honorar des Konzernabschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 143. Es entfallen TEUR 112 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 6 auf andere Bestätigungsleistungen und TEUR 25 auf sonstige Leistungen.
Neu-Isenburg, 27. Juni 2024 Cancer Research & Trials Institute GmbH Prof. Dr. med. Sibylle Loibl, Geschäftsführerin Dr. Andree Beckerling, Geschäftsführer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Der Cancer Research & Trials Institute GmbH Konzern (im Folgenden auch CaRTI Konzern) besteht aus der Management-Holdinggesellschaft Cancer Research & Trials Institute GmbH (im Folgenden auch "CaRTI" oder "Mutterunternehmen"), der operativen Gesellschaft GBG Forschungs GmbH, Neu-Isenburg ("GBG") und der im April 2022 gegründeten GCG Research gGmbH, Neu-Isenburg ("GCG"). Der Konzern entstand durch den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der GBG durch die CaRTI im Juni 2017. Allgemeiner Gegenstand der GBG sind die Planung, Durchführung und Organisation klinischer Studien unter medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten zur Prävention und Behandlung gutartiger und bösartiger Erkrankungen, die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie das Schaffen einer Plattform für Krankenhäuser und pharmazeutische Unternehmen. Alle Aktivitäten der GBG betreffen die Prävention oder Behandlung speziell von Brustkrebs. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau in entwickelten Ländern. Sie stellt somit eine wichtige Indikation für die Entwicklung neuer Medikamente dar. Während die pharmazeutischen Unternehmen die Entwicklung ihrer Substanzen bis zur ersten Zulassung im Allgemeinen selbst durchführen, beteiligen sich danach medizinisch-wissenschaftliche Arbeitsgruppen daran, so auch die GBG, die Indikationsstellung insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Therapien exakter zu definieren und auszuweiten. Durch die ständig zunehmende Zahl verfügbarer Medikamente werden die Kombinationsmöglichkeiten immer vielfältiger, die in klinischen Studien untersucht werden müssen. CaRTI stellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. 2. Forschung und Entwicklung Neben der Durchführung der klinischen Forschungsprojekte führt der Konzern auch über diese Zielsetzung hinausgehende Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch. Diese sind:
II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das weltweite Produktionswachstum erwies sich im vergangenen Jahr als unerwartet widerstandsfähig. Anfang 2023 schien eine stärkere Wachstumsverlangsamung angesichts sinkender Realeinkommen und einer raschen und weit verbreiteten Straffung der Geldpolitik möglich. Die Inflation ist schneller zurückgegangen als ursprünglich erwartet, und Energiesparprogramme haben dazu beigetragen, die Einkommen der Haushalte abzufedern und die Wirtschaftstätigkeit in vielen Volkswirtschaften zu stützen. (OECD Economic Outlook) 1 Das Wachstum war in den Vereinigten Staaten während des gesamten Jahres, einschließlich des vierten Quartals, besonders lebhaft, was auf die starken Verbraucherausgaben, bei denen die Haushalte die seit Beginn der Pandemie angehäuften überschüssigen Ersparnisse weiter abbauten, und die höheren Staatsausgaben zurückzuführen war. In vielen anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, insbesondere in Europa, waren die Ergebnisse schwächer, was auf die relative Bedeutung der bankbasierten Finanzierung und die anhaltenden negativen Auswirkungen des Energiepreisschocks zurückzuführen ist. Das Wachstum schwächte sich auch in den Ländern ab, in denen sich die höheren Leitzinsen rasch in höheren Kreditzinsen niederschlugen. (OECD Economic Outlook) 1 Die deutsche Wirtschaft hat sich nach einem Wachstum um +1,9 % im Jahr 2022 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um -0,2 % 2 gegenüber dem Vorjahr im Jahr 2023 in Richtung Rezension entwickelt. Das Wachstumskurve des Bruttoinlandsprodukts flachte somit gegenüber dem Vorjahr weiter ab und entwickelte sich sogar negativ. Die Situation in den Gesundheitssystemen in Europa und den USA hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert und bleibt weiterhin angespannt. Die Nutzenbewertung des AMNOG Gesetzes vor nunmehr mehr als zehn Jahren stellte einen erheblichen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Arzneimittelbewertung und Preisbildung dar. Der von pharmazeutischen Unternehmen gesetzte Preis für ein innovatives Medikament, das von der EMA zugelassen wurde, wird nur im ersten Jahr uneingeschränkt und in Folgejahren nicht oder nur zu einem deutlich geringeren Betrag erstattet. Neue Medikamente mit hohen Entwicklungskosten können infolgedessen nur noch bei außerordentlicher Wirksamkeit hohe Marktpreise erzielen. Die Pharmaunternehmen reinvestieren rund 16 % ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Medikamente 3. Da klinische Studien mit unternehmensexternen akademischen Partnern häufig geringere Kosten bedingen, ist eine zunehmende Bereitschaft der pharmazeutischen Industrie zur Förderung akademisch-klinischer Studien bemerkbar. Im Bereich Brustkrebs erfordern aber neue zielgerichtete Prüfsubstanzen immer enger definierte Patientengruppen, so dass nicht nur eine qualitativ hochwertige Studiendurchführung, sondern auch der Zugang zu sehr großen Patientengruppen erforderlich ist. Die deutsche Biotechnologiebranche ist weiterhin in Aufschwung, unter biotechnologischen Medikamenten handelt es sich um Substanzen, die unter hohem technologischen Aufwand und aufwendigen Entwicklungs- und Fertigungsmethoden hergestellt werden. Es besteht ein hohes Entwicklungspotential, da mit Hilfe der Bioinformatik Methoden erarbeitet werden, um alle relevanten Informationen aus der Datenmenge herauszufiltern. Im Jahr 2018 wurden in den USA und Europa Gentherapien zugelassen, mit denen weitere Möglichkeiten eröffnet werden sollen, komplexe Krankheiten zu bekämpfen und heilen.
1 Quelle: OECD Economic Outlook, Interim Report
February 2024: Strengthening the Foundations for Growth
2. Grundlagen für die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Geschäftsverlaufs Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wendet der CaRTI Konzern die Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) an. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden ebenfalls nach IFRS überwacht, auf deren Grundlage auch die Planung und Prognose des Jahres 2023 erfolgte. Entsprechend sind die Größen nach IFRS auch Grundlage der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf folgenden Kennzahlen:
Zu der Entwicklung der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen. Es werden keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns verwendet. 3. Geschäftsverlauf und Analyse des Konzernergebnisses 2022 und Lage des Konzerns a) Ertragslage
Der Geschäftsverlauf des Berichtsjahres hat sich bezogen auf die Umsatzerlöse prognosegemäß entwickelt. In der Prognoseberichterstattung des Vorjahres wurde über einen deutlichen Anstieg berichtet. Die Materialaufwendungen sind betragsmäßig gestiegen, im Verhältnis zur Steigerung der Umsatzerlöse aber unterproportional. Die Personalaufwendungen sind absolut deutlich gestiegen, relativ zu den Umsatzerlösen jedoch nur in einem geringen Umfang. Der sonstige betriebliche Aufwand ist im Verhältnis zum Umsatz konstant geblieben. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist die EBITDA-Quote leicht gestiegen. Aufgrund des Umsatzanstiegs bei verbesserter EBITDA-Marge ist das EBITDA, wie im Konzernlagebericht 2022 erwartet, im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, und liegt um TEUR 1.224 über dem des Geschäftsjahres 2022. Die Ertragslage des Konzerns entwickelte sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 resultieren mit TEUR 29.433 (Vorjahr: TEUR 26.031) aus dem Leistungsfortschritt klinischer und wissenschaftlicher Studien sowie mit TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 202) aus Erlösrealisationen aus wissenschaftlichen Symposien und weiteren zeitpunktbezogenen Erlösen. Die gesamten Umsatzerlöse von TEUR 30.053 (Vorjahr TEUR 26.233) lagen so um 15 % über denen des Vorjahres. Aus den beiden größten Studien der Gesellschaft resultierten im Berichtsjahr 68 % (Vorjahr: 66 %) der gesamten Umsatzerlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Berichtsjahr deutlich auf TEUR 492. Ursache hierfür ist insbesondere eine Steigerung der Zuwendungen der öffentlichen Hand auf TEUR 289 (Vorjahr: TEUR 126). Die Materialaufwendungen (TEUR 11.871) enthalten, wie in den Vorjahren, im Wesentlichen Aufwendungen für projektbezogene Fremdleistungen und Honorare sowie Prüfarzthonorare. Die Aufwendungen sind auf bestehende und damit laufende sowie neue klinische Studien und Dienstleistungsverträge zurückzuführen. Der Materialaufwand ist in absoluten Zahlen um TEUR 897 höher, relativ im Verhältnis zu den stärker gestiegenen Umsatzerlösen (Materialaufwandsquote) mit 39 % leicht gesunken. Der Personalaufwand ist aufgrund der im Berichtsjahr gestiegenen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie höherer Gehälter um TEUR 1.552 gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 134 (Vorjahr: 123) Arbeitnehmer beschäftigt, die Geschäftsführer der Gruppengesellschaften sowie die Auszubildenden nicht mitberücksichtigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 278 ebenfalls gestiegen, prozentual zum Umsatz jedoch konstant geblieben. Wesentliche Aufwandsarten sind Wartungskosten für Hard- und Software, Veranstaltungskosten, Raumkosten und Abschluss- und Prüfkosten. Insgesamt konnte so ein deutlich gestiegenes EBITDA von TEUR 7.532 erwirtschaftet werden, welches erwartungsgemäß über dem des Vorjahres liegt. Die EBITDA-Marge von 25 % ist unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen der Ertragslage und den dafür ursächlichen Faktoren im Berichtjahr um einen Prozentpunkt gestiegen. Die Abschreibungen betrugen im Jahr 2023 insgesamt TEUR 336, wovon TEUR 226 auf Abschreibungen von Nutzungsrechten und TEUR 110 auf planmäßige Abschreibungen auf das übrige Anlagevermögen entfallen. Das Finanzergebnis setzt sich zusammen aus Finanzaufwendungen von TEUR 2.419 (Vorjahr: TEUR 1.082) und Finanzerträgen von TEUR 701 (Vorjahr: TEUR 22). Die Finanzaufwendungen entfallen vor allem auf die langfristige Finanzierung des Erwerbs der GBG. Während die Finanzaufwendungen aufgrund der Ende 2022 vorgenommenen Refinanzierung deutlich gestiegen sind, stiegen die Finanzerträge im Vergleich zum Vorjahr deutlich, da die Gruppe auf die hohen Bestände an liquiden Mitteln aufgrund der geänderten Zinslandschaft wieder Guthabenzinsen bei Banken erhält. Der Ertragssteueraufwand von TEUR 1.469 (Vorjahr: TEUR 1.293) betrifft mit TEUR 1.690 latente Ertragsteuern und mit TEUR 221 einen Ertrag aus tatsächlichen Ertragsteuern u.a. aufgrund eines körperschafsteuerlichen Verlustrücktrags in das Vorjahr. Das steuerrechtliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegt unter dem nach IFRS. Ursache hierfür ist die nach HGB abweichende Bilanzierung von Studienergebnissen nach der sog. Completed-Contract-Methode ('CoC'), wonach Gewinne aus Studien erst nach Abschluss der Studie erfasst werden dürfen, während sie nach IFRS über den Leistungsfortschritt (sog. Percentage-of-Completion-Methode - 'PoC') erfasst werden. Nach Finanzergebnis und Ertragsteuern wurde ein Konzernergebnis von TEUR 4.009 (Vorjahr: TEUR 3.567) erzielt. b) Vermögenslage
Der Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Zahlungsmittel um TEUR -25.092 zurückzuführen, dem auf der Passivseite ein aus Tilgungen resultierender Rückgang der Kreditaufnahme um TEUR -15.128 und der Ertragssteuerschuld um TEUR -5.206 gegenübersteht (vgl. Kapitalstruktur). Zudem erfolgte eine Ausschüttung an die Gesellschafter von TEUR 4.000. Die langfristigen Vermögenswerte besitzen mit TEUR 40.573 einen Anteil an der Bilanzsumme von 60 % (Vorjahr: 43 %), davon entfallen unverändert TEUR 38.912 auf den Buchwert des Firmenwerts, der aus der Erwerbsbilanzierung der GBG im Jahr 2017 resultiert. Das übrige langfristige Vermögen besteht aus sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Nutzungsrechten sowie finanziellen Vermögenswerten. Die Investitionen des Berichtsjahres erfolgten insbesondere in Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (neue Kraftfahrzeuge), die Geschäftsausstattung sowie EDV-Hardware. Den Investitionen in Sachanlagen von insgesamt TEUR 45 standen planmäßige Abschreibungen von TEUR 80 gegenüber. Den Investitionen in Nutzungsrechte von insgesamt TEUR 67 standen planmäßige Abschreibungen von TEUR 226 gegenüber. Die kurzfristigen Vermögenswerte von TEUR 27.345 machen 40 % (Vorjahr: 57 %) der Bilanzsumme aus. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 2.026 haben im Berichtsjahr einen Anteil von 3 % (Vorjahr: 4 %) an der Bilanzsumme. Zusätzlich werden Zahlungen von Kunden aus den laufenden Studien und Dienstleistungen von TEUR 961 (Vorjahr: TEUR 655) erwartet, für die der Konzern bereits Leistungen erbracht hat (Vertragsvermögenswerte, 1 % der Bilanzsumme). Mit 34 % (Vorjahr: 51 %) besitzen die liquiden Mittel (TEUR 23.016) einen wesentlichen Anteil an der Bilanzsumme. Hinsichtlich der Entwicklung der flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten und des Kassenbestandes wird auf die Ausführungen zur Finanzlage verwiesen. c) Finanzlage Oberste Ziele des Finanzmanagements im Konzern sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Es ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Kapitalstruktur
Der Konzern ist zu ca. 84 % (Vorjahr: 66 %) durch Eigenkapital und unverzinsliche Schulden finanziert (TEUR 22.154 Vertragsverbindlichkeiten, TEUR 7.316 latente Steuerschulden, TEUR 6.659 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, TEUR 936 sonstige Verbindlichkeiten sowie TEUR 1.040 Rückstellungen). Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 25; die Gewinnrücklagen mitsamt dem Konzernergebnis summieren sich auf TEUR 18.661. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund des Rückgangs der Bilanzsumme deutlich auf 27,5 % (Vorjahr: 20 %). Die Kreditaufnahmen bestehen zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 10.400 aus nur noch einer Darlehenstranche eines Bankenkonsortiums. Diese Darlehenstranche mit einer zum 31. Dezember 2023 bestehenden Restschuld von TEUR 10.400 (Erfüllungsbetrag; Barwert: TEUR 10.169) hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Tilgung erfolgt halbjährlich, der Zinssatz beträgt aktuell 6,385 % p.a. Die im Vorjahr aufgenommene zweite Darlehenstranche von TEUR 13.000 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 wurde Ende 2023 durch eine Sondertilgung vorzeitig vollständig abgelöst. Zudem bestehen gegenüber dem Kreditgeber verschiedene Informationspflichten sowie Zusicherungen der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Der Zinssatz der verbliebenen Tranche wird jährlich nach Maßgabe der Finanzkennzahlen gegebenenfalls angepasst. Des Weiteren beinhalten die Schulden passive latente Steuern von TEUR 7.316 (Vorjahr: TEUR 5.626), welche sich hautsächlich aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanzwerten des Saldos aus Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten ergaben. Der Rückgang der übrigen Schulden um TEUR-11.073 betrifft im Wesentlichen mit TEUR -5.206 Ertragsteuerschulden und mit TEUR -4.856 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Ertragsteuerschuld betrifft das Jahr 2021 und wurde im ersten Quartal 2023 beglichen. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultiert überwiegend aus der Studie GeparDouze. Liquiditätsentwicklung Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2023 einen negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR -3.777 erwirtschaftet. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist insbesondere geprägt von dem gestiegenen Periodenergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 5.478, von Ertragsteuerzahlungen von TEUR -5.265 sowie von Zahlungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit den beiden größten Studien der GBG. Der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit von TEUR 399 betrifft im Wesentlichen erhaltene Zinsen, denen Investitionen in das Sachanlagevermögen und Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte gegenüberstehen. Die Tilgung der Bankdarlehen von TEUR 15.600 ergeben zusammen mit den Zinsauszahlungen von TEUR 1.862, dem Tilgungsanteil von Leasingzahlungen von TEUR 252 sowie einer an die Gesellschafterin gezahlten Dividende von TEUR 4.000 den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR -21.714. Aufgrund dieser Cashflows verringerte sich der aus Barmitteln und Sichteinlagen bestehende Finanzmittelfonds des Konzerns im Berichtsjahr um TEUR -25.092 auf TEUR 23.016. Darüber hinaus besteht eine ungenutzte Betriebsmittellinie bei einem Kreditinstitut von TEUR 1.000. Die Zahlungsverpflichtungen sind im Geschäftsjahr 2023 fristgerecht erfüllt worden. Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns war und ist daher hinreichend gesichert. Für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen standen dem Konzern im Berichtsjahr stets ausreichend eigene Mittel und Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zur Verfügung. Die Gesellschaften des Konzerns sind im Berichtsjahr und bis zum Tag der Aufstellung des Konzernabschlusses jederzeit in der Lage gewesen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 4. Gesamtaussage Den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023 und die Ergebnisentwicklung des Konzerns betrachten wir angesichts der positiven Entwicklung bei Volumen und Fortschritt der klinischen Studien als erfreulich. III. Prognosebericht Im Hinblick auf den anhaltenden Krieg in der Ukraine, den Konflikt im Nahen Osten und die gestiegenen Energie- und Erzeugerpreise hat CaRTI bisher keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 festgestellt, bleibt aber vorsichtig und beobachtet die weitere Entwicklung der Gesamtsituation sehr genau. Ein Bericht des International Monetary Fund (IMF) 4 analysiert die weltwirtschaftliche Lage zu Beginn des Jahres 2024 wie folgt: Die Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19-Pandemie, dem Einmarsch Russlands in der Ukraine und der Lebenshaltungskostenkrise erweist sich als erstaunlich widerstandsfähig. Die Inflation geht schneller als erwartet von ihrem Höchststand im Jahr 2022 zurück, wobei die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit geringer als erwartet ausfallen, was die günstigen Entwicklungen auf der Angebotsseite und die Straffung der Zentralbanken widerspiegelt, die die Inflationserwartungen auf einem festen Niveau gehalten hat. Gleichzeitig wird erwartet, dass hohe Zinssätze zur Inflationsbekämpfung und eine Rücknahme der fiskalischen Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung das Wachstum im Jahr 2024 belasten werden. Die globale Wachstumsprognose liegt bei 3,1 Prozent im Jahr 2024 und 3,2 Prozent im Jahr 2025 und damit 0,2 Prozentpunkte höher als im World Economic Outlook (WEO) vom Oktober 2023. Gründe dafür sind die überraschende Widerstandsfähigkeit der USA, einiger großer Schwellenländer und die fiskalische Unterstützung in China. Dennoch liegt die Prognose unter dem historischen Durchschnitt von 3,8 Prozent, da die Zinsen steigen, die fiskalische Unterstützung zurückgeht und das Produktivitätswachstum gering ist. Die Inflation sinkt schneller als erwartet und wird weltweit auf 5,8 Prozent im Jahr 2024 und 4,4 Prozent im Jahr 2025 (nach unten revidiert) prognostiziert. Desinflation und stabiles Wachstum verringern das Risiko einer harten Landung, die Risiken sind jedoch ausgewogen. Eine schnellere Desinflation könnte die finanziellen Bedingungen weiter lockern, während eine zu lockere Finanzpolitik vorübergehend zu höherem Wachstum, aber auch zu kostspieligen Anpassungen führen könnte. Strukturreformen könnten die Produktivität steigern, während neue Rohstoffpreisspitzen und geopolitische Schocks zu einer Straffung der monetären Bedingungen führen könnten. Probleme im chinesischen Immobiliensektor oder abrupte Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen anderswo könnten das Wachstum ebenfalls beeinträchtigen. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts bestehenden hohen Unsicherheiten über kurz- und mittelfristige Folgen der Inflation und der veränderten Zinslandschaft ist es weiterhin schwierig, die potenziellen Auswirkungen auf die zukünftigen Umsätze und die zukünftige finanzielle Performance verlässlich vorherzusagen und zu quantifizieren. Vor diesem Hintergrund wird die Konzernplanung auf Basis von IFRS für das Geschäftsjahr 2024 abgegeben. Die Umsatzerlöse des Jahres 2024 werden auf Grundlage der Konzernplanung im Vergleich zum Jahr 2023 plangemäß stark steigen. Trotz ebenfalls deutlich steigenden Materialaufwendungen und steigender Materialintensität wird der Rohertrag 2024 moderat über dem des Jahres 2023 erwartet. Bei ebenfalls deutlich steigenden Personal- und rückläufigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden EBITDA bzw. Konzernjahresüberschuss 2024 nach der Planung moderat bzw. stark gegenüber den Vorjahreswerten steigen. Für das Geschäftsjahr 2025 werden plangemäß weiter deutlich steigende Umsatzerlöse erwartet. Bei weiter überproportional wachsenden Materialaufwendungen wird der Rohertrag nach der Planung weiter steigen und über dem Rohertrag der Jahre 2024 und 2023 liegen. Personal- und sonstiger betrieblicher Aufwand 2025 werden leicht steigend geplant. Im Ergebnis der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2025 werden EBITDA deutlich und Jahresergebnis leicht steigen. Der Konzern geht für das Jahr 2024 und 2025 aufgrund der Konzernplanung von hohen positiven operativen Cashflows und Free Cashflows (operativer Cashflow abzüglich Cashflow aus der Investitionstätigkeit) aus. Dabei bleibt der Konzern mit einem hohen Bestand an liquiden Mitteln solide finanziert. Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns in dem Prognosezeitraum bis 2025 ist somit trotz der im langfristigen Projektgeschäft üblichen Schwankungen unverändert als positiv zu beurteilen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ist die Liquidität (Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand) gegenüber dem 31. Dezember 2022 aufgrund einer vorfälligen Tilgung von Bankdarlehen, Steuerzahlungen und einer Gewinnausschüttung deutlich gesunken, beträgt aber immer noch weit mehr als 20 Mio. Euro. Für den Bilanzstichtag 2024 wird mit einem gegenüber dem 31. Dezember 2023 in etwa konstanten Liquiditätsstand gerechnet. Für das Ende des Geschäftsjahres 2025 wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber 2024 gerechnet. Die Überdeckungen der zugrunde gelegten Cash-Planung zeigen auf, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllt werden können. Der Konzern überwacht auf wöchentlicher Basis den Liquiditätsstatus des Konzerns. Seinen Zahlungsverpflichtungen wird der Konzern auch zukünftig fristgerecht nachkommen können. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Grundzüge des Risikomanagements Die Geschäftsführung hat in ihrer Gesamtverantwortung für die CaRTI Gruppe ein auf die Konzerngröße angemessen ausgestaltetes Risikomanagementsystem eingerichtet, damit bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden können. Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichtserstattungsprozesses. Risiken aus Studienprojekten, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren der CaRTI Gruppe darstellen können und potenzielle Auswirkungen auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben, werden analysiert. Die einzelnen Risiken werden anhand ihres Schadenpotentials untersucht. Die monatliche Berichterstattung mit detaillierten Soll-Ist-Analysen und die laufenden Kontakte mit den Projektverantwortlichen zeigen der Geschäftsleitung sich abzeichnende Abweichungen zeitnah auf. Vermögensrisiken sowie Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung können somit frühzeitig erkannt werden. Ukraine-Krieg, gestiegene Energie- und Erzeugerpreise und veränderte Zinslandschaft Der im Februar 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg, die gestiegenen Energie- und Erzeugerpreise sowie die veränderte Zinslandschaft hatten bisher keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der CaRTI Gruppe im Geschäftsjahr 2024. Aufgrund der weiter bestehenden hohen Unsicherheiten über kurz- und mittelfristige Folgen des Ukraine- Kriegs, des erhöhten Preisniveaus und der steigenden Zinsen ist es schwierig, die potenziellen Auswirkungen auf die zukünftigen Umsätze und die zukünftige finanzielle Performance verlässlich vorherzusagen und zu quantifizieren. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass mögliche Preissteigerungen bei Eingangsleistungen (z.B. Prüfarzthonoraren und Monitoring-Kosten) zu einem großen Teil an Auftraggeber und Finanzierungspartner weitergegeben werden können. Beherrschbare negative Auswirkungen auf die Leistungsindikatoren EBITDA und Cashflow können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Marktrisiken und politische Risiken Die Geschäftsaussichten werden auch weiterhin von Änderungen in den nationalen Gesundheitssystemen beeinflusst, so dass sich aus dem politischen Umfeld Risiken für die Geschäftsentwicklung ergeben können. Die Risiken erscheinen aber aufgrund des Geschäftsbereichs und entsprechend gestalteten Verträgen als beherrschbar. Wir verfügen über klinische Daten von mehr als 50.000 Brustkrebs-Patientinnen und mit der Erfahrung von mehr als 30 Jahren Forschung gehören wir zu einem der weltweit führenden Brustkrebsforschungsinstitute. Der Ausbau dieser Marktführerschaft ermöglicht es uns, auch in politisch schwierigen Zeiten und sinkenden Forschungs- und Entwicklungsbudgets Sponsoren für unsere Projekte zu erreichen. Projektrisiken Der Konzern übernimmt insbesondere die Planung, Durchführung und Organisation klinischer Studien unter medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten zur Prävention und Behandlung gutartiger und bösartiger Erkrankungen. Es handelt sich dabei häufig um langlaufende Projekte mit bis zu 15 Jahren Laufzeit. Die Begrenzung der Projektrisiken ist eine wesentliche Aufgabe der für das jeweilige Projekt verantwortlichen Personen unter Einbeziehung des zentralen Controllings und der Geschäftsführung als zusätzliche Kontrollinstanzen von der Angebotsausarbeitung, der Auftragsdurchführung bis zum Studienabschluss. Die Bewertung und Steuerung dieser Projekte erfolgt anhand eines Ablaufprozesses mit hierfür geeigneten Controlling-Instrumenten. Hierbei steht die monatliche bzw. quartalsweise Ermittlung projektbezogener Ergebnisrisiken zwecks frühzeitiger Gegensteuerung im Vordergrund. Bei der Planung und Durchführung von klinischen Studienprojekten bestehen aufgrund der Langfristigkeit des Leistungszeitraumes grundsätzlich Kalkulationsrisiken, insbesondere könnten in Studienverträgen erzielbare Ergebnismargen durch Änderungen unterschiedlichster Einflussfaktoren von den ursprünglichen Berechnungen abweichen. Nicht umfassend antizipierte Projektanforderungen und daraus folgende terminliche Verzögerungen, Fachkräftemangel, technische Probleme, logistische Schwierigkeiten, Kostenüberschreitungen können sich spürbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzern bzw. das EBITDA auswirken. Es bestehen darüber hinaus Risiken, dass mit Kunden vereinbarte Projekt-Meilensteine nicht erreicht werden und es insbesondere zu Projektverzögerungen kommt, mit der Auswirkung, dass Erlösrealisationen nicht wie geplant vorgenommen werden können bzw. sich auf einen längeren Zeitraum erstreckt. Darüber hinaus kann der Projekterfolg abhängig von der tatsächlich erreichten Rekrutierungszahlen in Bezug auf neue Studienteilnehmer sein. Als Teil des Risikomanagementsystems werden die Projektfortschritts-, Rekrutierungs-, Umsatz- und Kostenentwicklungen der jeweiligen Projekte in regelmäßigen Abständen kritisch durchgesehen, um ggf. rechtzeitig Korrekturmaßnahmen einleiten zu können. Die Erreichung der geplanten Rekrutierungszahlen wird durch ein aktives Projektmanagement in Bezug auf die Anzahl der in die Studienprojekte einzubeziehenden onkologischen Zentren sichergestellt. Den dargestellten Risiken wird mit der fachlich ausgeprägten Kompetenz und langjährigen Projekterfahrung der spezialisierten Projektmitarbeitenden entgegengewirkt. Aufgrund der Forschungstätigkeit am Menschen ergeben sich insbesondere ethische und medizinrechtliche Fragestellungen, die ein Risiko für den Konzern darstellen können. Allerdings unterliegen die einzelnen Projekte der Beratung, Aufsicht und Kontrolle der zuständigen Ethikkommission. Durch das Einschalten der Ethikkommission wird diesem Risiko entgegengewirkt. Ebenso wurden entsprechende Probanden- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, um das Risiko für den Konzern zu minimieren. Personelle Risiken Personelle Risiken ergeben sich aufgrund der Komplexität der Anforderungsprofile auch weiterhin aus der Rekrutierung von entsprechend qualifiziertem Personal zur Betreuung bereits begonnener oder neu zu akquirierender Studienprojekte. Diesem Risiko von krankheits- bzw. todesfallbedingten Personalausfällen begegnen wir mit umfangreichen Rekrutierungsmaßnahmen und durch ein aktives Bewerbermanagement. Bei bestehenden sowie bei neuen Projekten streben wir durch Einbindung mehrerer qualifizierter Mitarbeiter an, das Know-how auf mehrere kompetente Wissensträger zu verteilen, um bei personellen Ausfällen abgesichert zu sein. Des Weiteren wird unser Mitarbeiterstamm regelmäßig mit qualifizierten Arbeitnehmern aufgestockt. Organisatorische und IT-Risiken Risiken organisatorischer Art können sich auch aus Ausfällen sowie durch unberechtigten Zugriff von Dritten im Bereich der IT ergeben. Insbesondere durch den Einsatz entsprechender hard- und softwareseitiger Sicherheitsvorkehrungen und durch ein personalisiertes Zugriffskonzept wirken wir diesen Risiken entgegen. Des Weiteren wird unsere Soft- und Hardware durch qualifizierte Dienstleister regelmäßig gewartet und aktualisiert, um auf dem neusten Stand der Technik zu sein. Datenschutzrisiken begegnet der Konzern, unterstützt durch den bestellten internen Datenschutzbeauftragten, mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der seit dem 25. Mai 2018 anzuwendenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte erstattet jährlich Bericht an die Geschäftsführung in Bezug auf die vorhandene Datenschutzkonformität des Konzerns. Unternehmerische und rechtliche Risiken Rechtliche und juristische Risiken sowie aus Gerichts- bzw. Vergleichsverfahren sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Wir versuchen, dieses Risiko durch unser internes Qualitätsmanagement und im Vorfeld im Rahmen der Vertragsgestaltung zu minimieren. Allgemeinen unternehmerischen Risiken wird durch den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge entgegengewirkt. Finanzielle Risiken Das generelle Ziel des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements des Konzerns ist auf die Absicherung des Geschäfts gegen wesentliche Risiken ausgerichtet, welche geeignet sind, die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens negativ zu beeinflussen. Beim Management der Finanzpositionen wird eine konservative Risikopolitik verfolgt. Kernbestandteile des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements sind das interne Kontrollsystem sowie die laufende und fallbezogene Überwachung wesentlicher Indikatoren im Liquiditätsbereich, wie beispielsweise der Bestand an Zahlungsmitteln sowie die Entwicklung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten. Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Wertpapiere des Finanzanlagevermögens, Forderungen, Zinscaps, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten. Das Risiko von Ausfällen bei Ausleihungen und Forderungen ist sowohl von der gesamtwirtschaftlichen als auch von der individuellen finanziellen Situation der Geschäftspartner und Kunden abhängig. Die Auftraggeber des Konzerns sind im Wesentlichen große, renommierte Pharmaunternehmen, mit denen eine langjährige Zusammenarbeit besteht. Forderungsausfälle sind daher momentan nicht zu erwarten. Dieses Risiko von Forderungsausfällen wurde bei der Bildung von Wertberichtigungen entsprechend berücksichtigt. Gleichwohl können einzelne - auch größere - Ausfälle von Kundenforderungen nicht ausgeschlossen werden. Bei erkennbaren Risiken werden geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung getroffen. Gewinn- und Vorabausschüttungen der GBG früherer Jahre werden in dem Umfang zurückgefordert, der nach Auffassung der Geschäftsführung und der beratenden Rechtsanwälte der Höhe nach unzulässig war. Die rechtliche Auseinandersetzung ist bis zum Tag der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht abgeschlossen. Ein Vermögenswert für diese Eventualforderung wurde nicht erfasst, da die Wahrscheinlichkeit des wirtschaftlichen Zuflusses von einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung abhängt. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet grundsätzlich Fremdwährungsrisiken. Fremdwährungsrisiken werden durch das Finanzmanagement laufend überwacht. Wesentliche Kursänderungen relevanter Währungen sowie deren potenzielle Erfolgswirkungen werden untersucht. In vielen Fällen, insbesondere bei großen internationalen Studien, wird das Fremdwährungsrisiko von den Auftraggebern getragen und es wird in Euro fakturiert. Darüber hinausgehende Fremdwährungsrisiken verbleiben bei dem Konzern. Für sie werden keine Sicherungsinstrumente für Fremdwährungsrisiken geschlossen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken wie Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken des Konzerns erfolgt auf Ebene des Finanz- und Rechnungswesens der Muttergesellschaft im Rahmen eines auf die Konzerngröße angemessen ausgestalteten Risikomanagements. Die Steuerung dieser Risiken umfasst unter anderem die Herstellung von Sicherungsbeziehungen. Aus der Verpflichtung zur Bedienung der Fremdfinanzierung des Konzerns bestehen verschiedene Risiken. Zum einen müssen vertraglich vereinbarte Tilgungen geleistet werden. Zur jederzeitigen Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen muss dem CaRTI Konzern eine entsprechende Liquidität zur Verfügung stehen. Durch die derzeitige Finanzlage des Konzerns (Bestand an liquiden Mitteln und des für das Geschäftsjahr 2024 erwarteten positiven Cashflows aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit) zeigt sich das Liquiditätsrisiko begrenzt. Der CaRTI Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Zinsrisiken ausgesetzt. Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund Änderungen des Marktzinses. Sie können bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu Zinszahlungsschwankungen führen und sich somit positiv oder negativ auf das Ergebnis auswirken. Der Zins für die Fremdfinanzierungen im Konzern setzt sich aus einer Zinsmarge sowie dem EURIBOR zusammen. Zinsänderungsabsicherungen erfolgten im Geschäftsjahre 2023 im Wesentlichen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Zinssätzen zurückgehen. Zur Absicherung eines Anstieges des EURIBOR wurden im Konzern Zinsbegrenzungsgeschäfte (CAP) abgeschlossen, welche das Zinsrisiko bis Ende 2027 auf max. 3,5 % beschränken. Der auf Ebene der Muttergesellschaft geschlossene Kreditvertrag enthält marktübliche Covenant Vereinbarungen hinsichtlich Verschuldungskoeffizienten und Zinsdeckung. Ein Risiko im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung kann sich aus der Nichteinhaltung bzw. Verschlechterung der im Kreditvertrag aufgeführten Finanzkennzahlen ergeben. Ein Risiko für die Aufrechterhaltung von derartigen, covenantbasierten Finanzierungen besteht grundsätzlich dann, wenn eine deutlich unter Planung verlaufende Geschäftsentwicklung und infolgedessen die Ertrags- und Finanzsituation ein Einhalten solcher Bedingungen nicht mehr gewährleistet. In solchen Fällen ist der Fortbestand der Finanzierung davon abhängig, inwieweit die finanzierenden Banken erforderlichen Anpassungen zustimmen. Sowohl zum Bilanzstichtag 2023 als auch unterjährig im Geschäftsjahr 2023 bzw. 2024, hat CaRTI alle Finanzkennzahlen mit ausreichendem Abstand zu den Ober- bzw. Untergrenzen eingehalten. Für die Zukunft wird CaRTI die Einhaltung wie bisher laufend überwachen und durch regelmäßige Forecasts eine frühzeitige Indikation erhalten, sollten sich Veränderungen ergeben. Aktuell sieht die Geschäftsführung nur ein sehr geringes Risiko, da die Verschuldung im Verhältnis zur Ergebniskraft (EBITDA) reduziert werden wird und für die Zukunft mindestens konstante Ergebnisse erwartet werden. Die ausschließlich aus Schwankungen von Zahlungsströmen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit des Konzerns resultierenden Liquiditätsrisiken werden auf Ebene des Finanz- und Rechnungswesens der Muttergesellschaft auf Basis einer umfassenden Liquiditätsplanung und -kontrolle abgesichert. Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Konzerngesellschaften ist ein wichtiges Konzernziel. Durch den implementierten Liquiditätsplan, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt, werden mögliche Fehlentwicklungen und Engpässe rechtzeitig transparent gemacht und angemessene Schritte ausgelöst. Im Rahmen der Konzernplanung wird die Liquiditäts- und Finanzierungslage für den Planungshorizont von zwei Jahren prognostiziert. Aufgrund der hohen verfügbaren liquiden Mittel und der konservativen Anlagepolitik werden Liquiditätsengpässe als sehr unwahrscheinlich betrachtet. Die vereinnahmten erhaltenen Anzahlungen werden demgemäß verwaltet. Dem Risiko von Verlusten im Bereich der Geldanlagen wird mit einem diversifiziert ausgestalteten Depot entgegengewirkt und dessen Umfang im vergangenen Geschäftsjahr deutlich reduziert. Bei der Anlage etwaiger Liquiditätsreserven besteht grundsätzlich das Risiko, dass Anlagen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit einer Bank oder anderer Adressen ausfallen. Aus diesem Grund achten die Konzernunternehmen auf eine konservative Anlage der Liquiditätsreserven bei Banken. Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Wertpapiere des Finanzanlagevermögens, Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten. Ein Währungsrisiko besteht nur im geringen Ausmaß, da der Großteil der Umsatzerlöse in EUR umgesetzt werden und auch der überwiegende Teil der liquiden Mittel in EUR gehalten wird. Zur Finanzierung des Working Capital stehen den operativen Konzerngesellschaften liquide Mittel und eine Betriebsmittelfinanzierung in Form einer Kontokorrentlinie in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Tilgung von Bankdarlehen ist auf die zukünftige Ertragskraft des wesentlichen operativen Tochterunternehmens ausgerichtet. Im Falle einer bestandsgefährdenden Entwicklung des CaRTI Konzerns, des Mutterunternehmens CaRTI und des Tochterunternehmens GBG durch Nichteintreten der abgegebenen Prognosen, zum Beispiel verursacht durch zeitliche Verzögerungen bei geplanten Studienabschlüssen sowie einer daraus resultierenden wesentlichen Unsicherheit hinsichtlich der Unternehmens- und Konzernfortführung würde die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafterin der Muttergesellschaft erforderlich sein. Die Geschäftsführung der Gesellschafterin beabsichtigt den Fortbestand des Konzerns und der Konzerngesellschaften durch geeignete finanzielle Mittel und Instrumente sicherzustellen. Eine solche adverse Entwicklung ist jedoch nicht zu erkennen. 2. Chancenbericht Geschäftschancen werden insbesondere darin gesehen, dass die Notwendigkeit klinischer Studien im Bereich der Onkologie weiterhin gegeben und eine gewisse Tendenz der Pharmaunternehmen zu beobachten ist, Teilbereiche ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf externe Forschungsunternehmen auszulagern. Neben den pharmazeutischen Unternehmen sieht aber auch die öffentliche Hand zunehmend einen Bedarf, unabhängige, akademische und klinische Forschung durchzuführen, so dass sich zukünftig für die GBG Forschungs GmbH auch andere Finanzierungsmöglichkeiten für klinische Studien auftun können. Die GBG ist der rechtliche Sponsor bei den meisten aktiven Studien und trägt somit die Gesamtverantwortung hierfür. Damit kommt auch das Prestige der GBG Forschungs GmbH zum Ausdruck. Durch wiederholte interne und externe Audits sowie behördliche Inspektionen konnte in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob sämtlichen nach Good Clinical Practice bzw. nach der GCP-Verordnung (GCP/GCP-V) geforderten Aufgaben eines Sponsors nachgekommen wurde. Die Prozessqualität wird regelmäßig überwacht. Durch derartige Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass sich der Konzern durch ein hohes Maß an Qualität gegenüber Mitbewerbern behaupten kann. 3. Gesamtaussage Über das Dargestellte hinaus sind keine Risiken erkennbar, die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Risiken des Konzerns insbesondere aufgrund des Prestiges der GBG und der soliden wirtschaftlichen und finanziellen Situation als beherrschbar erscheinen und die aufgezeigten und sich bietenden Chancen genutzt werden können.
Neu-Isenburg, 27. Juni 2024 Cancer Research & Trials Institute GmbH Prof. Dr. med. Sibylle Loibl, Geschäftsführerin Dr. Andree Beckerling, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cancer Research & Trials Institute GmbH, Neu-Isenburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Cancer Research & Trials Institute GmbH, Neu-Isenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Cancer Research & Trials Institute GmbH, Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn, den 27. Juni 2024 Rödl
& Partner GmbH
Michael Giebermann, Wirtschaftsprüfer Christian Schöffel, Wirtschaftsprüfer |
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