STUDIO 22 GmbH
Am Feldrain 22, 41844 Wegberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Michael Krings seit 24.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STUDIO 22 UG (haftungsbeschränkt)WegbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2021
a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss
b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung der Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet sich im Einzelfall nach folgenden Grundsätzen: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die Nutzungsdauern betragen 4 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr 2021 nicht erforderlich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nach der Maßgabe der Bonität zum Nennwert ausgewiesen. Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
bilanziert.
Wegberg, den 27. Februar 2023 gez. Wilma Vongehr-Krings Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. März 2023 |
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