Staufer -
Bau GmbH
Rieden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.931,52 |
135.974,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,50 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
17.321,50 |
22.364,50 |
| III.
Finanzanlagen |
113.605,52 |
113.605,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.593.835,16 |
8.240.556,51 |
| I.
Vorräte |
7.176.224,32 |
7.183.193,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.366.043,82 |
1.021.889,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.567,02 |
35.473,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.517,51 |
1.517,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.726.284,19 |
8.378.048,54 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.432.667,88 |
1.427.122,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.407.103,29 |
1.401.558,13 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.401.558,13 |
1.386.426,46 |
| B.
Rückstellungen |
113.351,29 |
139.952,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.180.265,02 |
6.810.973,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.812.699,06 |
6.530.973,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
367.565,96 |
280.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.726.284,19 |
8.378.048,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- (gem.
§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (gem. §
255 Abs. 2 bis 3 HGB) angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen
geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale
Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die
betriebliche Altersversorgung werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den
Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Einzelne Aktiva betreffende Angaben
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen in Höhe von 0,00 € vor.
Einzelne Passiva betreffende Angaben
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit größer 5
Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind am
Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt: 35 AN
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Markus Staufer,
Rieden
Rieden, den 28.05.2021
gez. Eva-Maria Staufer
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Eva-Maria Staufer (Rechtsnachfolgerin)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2020 -
31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 280.000,00 EUR.
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 280.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2021 festgestellt.
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