HiBrook financial advisors GmbH
Lichtweg 50, 36145 Hofbieber, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Dr. Püntmann seit 4.6.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Michael Stark-Uzendenik | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HiBrook financial advisors GmbHHofbieberJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017Lagebericht zum 30.6.2017HiBrook financial advisors GmbHGliederung: I. Grundlagen II. Wirtschaftsbericht i. Marktumfeld ii. Geschäftliche Entwicklung iii. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage III. Prognose-, Chancen-, Risikobericht i. Entwicklungspotentiale, Ausblick und Chancen ii. Risikobericht Lagebericht: I. Grundlagen Geschäftsmodell der HiBrook: Das Geschäftsmodell beinhaltet v.a. die Anlageberatung und -vermittlung von Finanzprodukten an institutionelle Investoren (Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke). Deshalb verfügt die HiBrook financial advisors über die Zulassung als Anlageberater und -vermittler nach § 32.1 und 1(a) KWG und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Geschäftstätigkeit wurde am 1.7.2015 aufgenommen. Daneben berät die HiBrook financial advisors auch die o.g. institutionellen Kunden im Asset-Liability Management ("ALM") und der Asset Allokation ("AA"), was als solches zwar nicht zum aufsichtspflichtigen Geschäft gehört, woraus sich aber aufsichtspflichtiges Geschäft entwickeln kann. Ebenfalls berät die HiBrook financial advisors Produktanbieter aus dem In- und Ausland bei der Entwicklung und Vermarktung Ihrer Finanzprodukte und -konzepte mit Hinblick auf die o.g. institutionellen Kunden. Dabei stehen illiquidere Anlageklassen im Vordergrund, wie z.B. Immobilien oder Collateralized Loan Obligations ("CLO"), aber auch Private Equity/Debt. Am Rande betätigt sich die HiBrook financial advisors auch im Bereich von Immobilien, was zwar nicht zum aufsichtspflichtigen Geschäft nach Par. § 32 KWG gehört, was aber in der Lizenz eingeschlossen ist. II. Wirtschaftsbericht Marktumfeld: HiBrook ist im zugrundeliegenden Geschäftsjahr in zwei Geschäftsfeldern aktiv gewesen, im deutschen Immobilienmarkt und im Markt für Verbriefungen von Mittelstandskrediten. Der deutsche Immobilienmarkt erfreut sich bei institutionellen Anlegern immer noch starker Nachfrage, obwohl der große Boom der letzten Jahre merklich nachgelassen hat. Zum einen erwarten die institutionellen Anleger vom Immobilienmarkt immer noch auskömmlichere Renditen von Immobilien, als dies in den Kapitalmärkten in der derzeitigen, schon viele Jahre anhaltende Niedrigzinsphase möglich ist. Zum anderen gilt Betongold nach wie vor als eine sichere Assetklasse, die eine Absicherung darstellt sowohl gegen Inflation als auch Schuldnerausfälle bei Staaten, was in den turbulenten Zeiten von drohendem Euro-Zerfall und Brexit kein gering zu schätzendes Risiko ist. Die Märkte für Verbriefungen von Mittelstandskrediten (CLOs) und anderen Krediten (ABS) und Hypotheken (RMBS, CMBS) erleben derzeit in Deutschland wieder einen Boom. Nachdem diese Assetklasse in den letzten Jahren sehr stark durch negative Presse und viele Regularien zurückgedrängt worden war, erlebt sie v.a. bei nicht regulierten institutionellen und professionellen Investoren derzeit wieder eine hohe Nachfrage. Selbst nach Solvency II regulierte Anleger fragen wieder nach. Das liegt zum einen an den vielen Mechanismen, die bei Verbriefungen zur höheren Sicherheit eingesetzt werden (z.B. Risk Retention Rule, höhere Subordination der gerateten Tranchen), zum anderen liegt es aber einfach auch an der nach wie vor höheren Rendite im Vergleich zu anderen Rentenmärkten. Tätigkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, wo sich HiBrook im vergangenen Jahr noch betätigt hat, wurden aufgrund der hohen Intransparenz der Märkte und der hohen politischen Risiken für die Kunden, nicht weiterverfolgt. Geschäftliche Entwicklung: HiBrook's geschäftliche Entwicklung in 2016/17 hatte ihren Schwerpunkt v.a. in zwei Geschäftsfeldern, wo man aktiv Mandate betreute und Erträge generierte: a. Vermittlung von Fonds und Finanzprodukten (insb. CLOs, Immobilienfonds), b. Beratung im Asset-Liability Management bei Pensionskassen, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage: HiBrook hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge i.H.v. 137 TEUR (Vj. 129 TEUR) erwirtschaftet, wovon 124 TEUR Provisionserträge herrühren (51 TEUR Provisionserträge aus dem lizenzpflichtigen Geschäft, 73 TEUR Provisionserträge aus dem nicht-lizenzpflichtigen Geschäft). Die Differenz von 13 TEUR stammt aus sonst. betrieblichen Erträgen und Zinserträgen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen i.H.v. 83 TEUR (Vj. 102 TEUR). Nach Abschreibungen i.H.v. 28 TEUR und Steuern i.H.v. 7 TEUR ergibt sich somit ein Jahresüberschuss von 18 TEUR (Vj. 8 TEUR). Bei den Abschreibungen wurde neben den normalen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (i.H.v. 6 TEUR) eine Wertberichtigung auf eine Kundenforderung aus dem Vorjahr vorgenommen (i.H.v. 22 TEUR). Diese Wertberichtigung ist als reine Vorsichtsmaßnahme zu werten, um einem nicht auszuschließenden Ausfallrisiko der Kundenforderung gerecht zu werden. Der Anspruch auf die Kundenforderung besteht nach wie vor in voller Höhe und der Dialog mit dem Kunden besteht nach wie vor. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen sich zum Bilanzstichtag stabil dar. Folgeaufträge sowohl in der Beratung als auch in der Vermittlung bestehen bereits. Somit existieren derzeit vier laufende Mandate, ein Vermittlermandat zu einem Immobilienfonds, die laufende Betreuung eines CLO-Mandats (beides aufsichtspflichtige Geschäfte) und zwei zahlende Beratermandate für institutionelle Kunden (nicht-aufsichtspflichtige Geschäfte). Weitere Mandate befinden sich in der Anbahnung. Das Eigenkapital der HiBrook belief sich zum Bilanzstichtag auf 96 TEUR. Die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag belief sich auf 153 TEUR. Außerbilanzielles Vermögen sowie Eventualverbindlichkeiten bestanden zum Abschlusszeitpunkt nicht. Die Liquiditätslage der Gesellschaft wird von der Geschäftsführung laufend überwacht. Am Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über eine angemessene Liquiditätsreserve i.H.v. 16 TEUR (Vj. 34 TEUR). Die Zahlungsfähigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. III. Prognose-, Chancen-, Risikobericht Entwicklungspotentiale, Ausblick und Chancen: Die Geschäftsführung ist für das Marktumfeld, die Geschäftsentwicklung und die Auftragslage zuversichtlich für das kommende Geschäftsjahr 2017/18. Der im letzten Jahr angestrebte Fokus, die Grundaufwendungen durch Beratermandate zu decken, aber genug Zeit und Personal vorzuhalten, um Vermittleraufträge erfolgreich platzieren zu können, hat sich als erfolgreich erwiesen. Dabei ist die Pipeline der derzeitigen Aufträge bis 2018 hinein ausgefüllt, und weitere Mandate befinden sich in der Verhandlung, die nahtlos in 2018 aufgenommen werden können. HiBrook hat neben seinen 3 festangestellten Mitarbeitern und dem Geschäftsführer auch zwei Berater unter Vertrag gehabt, die für das nicht-lizenzpflichtige Geschäft bei Projekten mit den Kunden für die HiBrook aufgetreten sind. Risikobericht: Das Risikomanagement der Gesellschaft wird ausführlich im Organisationshandbuch (OHB) der Gesellschaft beschrieben. Dabei werden die verschiedenen Risiken identifiziert, beobachtet und gemanagt. Bei Auftreten gibt es einen entsprechenden Katalog an Maßnahmen, um den Risiken und deren Folgen einzudämmen und zu reduzieren. In der Risikoinventur werden folgende Risikokategorien identifiziert und beobachtet: a. Ertrags- und Liquiditätsrisiken Zu Ertragsrisiken zählen unerfüllte Vertragsvereinbarungen, zahlungsunfähige Vertragspartner, nicht zustande gekommene Geschäftsaufträge oder -abschlüsse und damit verloren gegangene Provisionserträge. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr hatte HiBrook einen großen Kunden, der in Rückstand mit seinen Zahlungsverpflichtungen geraten ist. Die Geschäftsführung von HiBrook befindet sich aber nach wie vor im Dialog mit diesem Kunden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Ein Anwalt ist bereits mit der Thematik betraut. Während die Geschäftsführung nach wie vor von einer vollständigen Tilgung der Kundenforderung ausgeht, wurde aber in der Bilanz eine Abschreibung i.H.v. einem Drittel der Kundenforderung vorsichtshalber eingestellt. Zu den Liquiditätsrisiken zählen, dass fällige Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern, Dienstleistern und anderen Dritten nicht fristgemäß erfolgen können. Da im laufenden Geschäftsjahr die Einnahmen weit über den Ausgaben lagen, war ein Liquiditätsengpass zu keinem Zeitpunkt gegeben. Sowohl bei den Ertrags- als auch den Liquiditätsrisiken steht außerdem die Fähigkeit des Hauptgesellschafters zur Verfügung, hier mit Darlehen und Einlagen die Gesellschaft zu unterstützen. Der Hauptgesellschafter hat hierzu gegenüber der Aufsicht auch seine Vermögenverhältnisse offengelegt (März 2016), die sich bis heute nicht stark verändert haben. b. Marktpreis- und Adressausfallrisiken Marktpreisrisiken bestehen bei der HiBrook generell nicht, da keine aktiven Positionen in Wertpapieren oder anderen marktpreisabhängigen Vermögensbeständen gehalten werden. Auch darf HiBrook keine Gelder von Kunden zur Vermögensanlage annehmen, verwalten oder betreuen. Ein Adressausfallrisiko besteht aufgrund von Forderungen gegenüber Kunden. Hier ist im abgelaufenen Geschäftsjahr nur das Adressausfallrisiko durch den einen Kunden, der oben beschrieben wurde, anzumerken. Hier läßt sich HiBrook aber juristisch beraten und hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Wertberichtigung vorgenommen, um so die Bilanz weniger anfällig für eine nicht anzunehmende, aber nicht auszuschließende Insolvenz des Kunden zu machen. c. Operationelle Risiken Das Haftungsrisiko stellt das wahrscheinlich für die Gesellschaft größte Risiko dar. Dieses ist durch entsprechende Versicherungspolicen sowie durch das Haftungskapital der Gesellschaft gedeckt. Der Geschäftsführer hat eigens zu dem Thema Abdeckung der Haftungsrisiken mit dem Versicherungsbüro Groot Bramel aus Kelkheim, das auf die Haftungsversicherungen von Finanzdienstleistern spezialisiert ist und die HiBrook seit ihrer Gründung beraten hat, im März 2017 eine vollständige Prüfung durchlaufen, um noch eventuell ausstehende Haftungsrisiken abzudecken. Das Reputationsrisiko ist daneben das zweitgrößte Risiko für die Gesellschaft. Es bezeichnet die Möglichkeit, dass in der öffentlichen oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Vorkommnisse und Schäden bzgl. dieses Risikos aufgetreten. Personalrisiken sind der Ausfall von Mitarbeitern durch Austritt oder Krankheit, sowie fehlende Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern, ebenso wie der falsche Einsatz von Mitarbeitern. Auch existieren Vertreterregelungen im Falle, dass der einzige Geschäftsführer ausfällt, sowohl auf der Vertriebsseite als auch auf der Beraterseite. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren sonst keine Vorkommnisse und Schäden bzgl. dieses Risikos aufgetreten. Rechtsrisiken umfassen das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen, sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Vorkommnisse und Schäden bzgl. dieses Risikos aufgetreten. IT-Risiken beziehen sich auf (a) die Verwaltung und Geheimhaltung von sensitiven Kunden- oder Produktdaten, (b) die Aufrechterhaltung von Datenbanken, IT-Prozessen und die Funktionalität der IT-Infrastruktur, (c) die Zugänge zu den firmeninternen Daten und der Infrastruktur. Die IT-Infrastruktur wird von einem eigens angestellten IT-Spezialisten gewartet und überwacht, sowie deren Zugänge, Datensicherheit und Back-ups. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Vorkommnisse und Schäden bzgl. dieses Risikos aufgetreten.
Hofbieber, den 26.11.2017 gez. Dr. Christoph Püntmann, Geschäftsführender Gesellschafter BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 30. Juni 2017der HiBrook financial advisors GmbH, 36145 HofbieberInhalt I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 1. Allgemeine Angaben III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen 1.1 Anlagespiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) 2. Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 3. Rückstellungen 3.1 Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeitsspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB; § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Außergewöhnliche Posten 2. Provisions- und sonstige betriebliche Erträge 3. Aufwendungen VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) 2. Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB) 3. Gesamtbezüge der Organe (§ 285 Nr. 9 a HGB) 4. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§285 Nr. 9 c HGB) 5. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) 6. Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (§ 285 Nr. 34 HGB) I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) Die HiBrook financial advisors GmbH hat ihren Sitz in Hofbieber. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda und HRB 6512 eingetragen. Die Gesellschaft nahm mit Erlaubnis der BaFin zu Beginn des Geschäftsjahres 15/16 Ihre Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 u. 1a KWG auf. Folglich hat sie gemäß § 340 Abs. 4 Satz 1 i. V. M. § 340a 1 HGB die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu beachten. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), für Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Rechnungslegungsvorschriften nach der RechKredV entsprechend berücksichtigt und angewandt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) 1. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die linearen Abschreibungen erfolgen planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 Jahre) Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die auch etwaige Nebenkosten umfassen, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. Alle risikobehafteten Posten wurden durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vor- und Geschäftsjahr betreffenden, bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen 1.1 Anlagespiegel (§ 284 Abs. 3 HGB)
2. Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten täglich fällige Forderungen (T€ 16; Vj. T€ 34). Die Forderungen an Kunden (T€ 75; Vj. T€ 75) haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Gesellschaftern (T€ 40; Vj. T€ 12) und Provisions- u. Spesenvorschüsse gegenüber Herrn Bernd Burmeister (T€ 16; Vj. T€ 0). 3. Rückstellungen 3.1 Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeitsspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB; § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Gesellschaftern (T€ 2; Vj. T€ 2), Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (T€ 5; Vj. T€ 9) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 1; Vj. T€ 0), Verbindlichkeiten aus Nebenkosten (T€ 21; Vj. T€ 15). 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Außergewöhnliche Posten Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 22.377,21 entstanden, die ausschließlich Abschreibungen von Forderungen betreffen. 2. Provisions- und sonstige betriebliche Erträge Die Provisionserträge gliedern sich wie folgt auf: Aufsichtspflichtiges Geschäft:
Die Position "sonstige betriebliche Erträge" beinhaltet im Wesentlichen Sachbezüge (T€ 10). 3. Aufwendungen Die Position "andere Verwaltungsaufwendungen" beinhaltet im Wesentlichen Miete (T€ 6) + Nebenkosten (T€ 5), Versicherungen (T€ 2), Bewirtungs- und Reisekosten im Rahmen der Akquise (T€ 12), Bürokosten (IT, Telefon, Bürobedarf, insg. T€ 6), Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 14), Buchführungskosten (T€ 4), Fremdleistungen (T€ 5) und Beiträge (T€ 5). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 7.219 belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Das Jahresergebnis wurde nicht durch Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen beeinflusst. VI. sonstige Pflichtangaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (ohne GF): 3 2. Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB) Mitglieder der Geschäftsführung
3. Gesamtbezüge der Organe (§ 285 Nr. 9 a HGB) Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das abgelaufene Geschäftsjahr EUR 0,00. Ferner wurde noch eine Gehaltszahlung in Höhe von 3,5 T€ für das Vorjahr geleistet. 4. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§285 Nr. 9 c HGB) An Mitglieder der Geschäftsführung wurden Darlehen in Höhe von T€ 39,6 gewährt. Die Darlehen sind mit 4,5% zu verzinsen; die vereinbarte Laufzeit beträgt bis zu 2 Jahre. 5. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Als Aufwand für den Abschlussprüfer ist ein Betrag in Höhe von T€ 8 für Abschlussprüfungsleistungen enthalten, die sich folgendermaßen aufgliedern:
Daneben sind im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 750,00 € für Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Geldwäsche angefallen. 6. Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (§ 285 Nr. 34 HGB) Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 17 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Hofbieber, den 30. November 2017 gez. Dr. Christoph Püntmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2018 festgestellt. BestätigungsvermerkDen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hibrook financial advisors GmbH, Hofbieber, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 4. Dezember 2017 FFA
Frankfurt Finance Audit GmbH
gez. Schliemann, Wirtschaftsprüfer |
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