KBG Europe GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephanus Park seit 20.10.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CO-WORLD GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz zum 31. Dezember 2007AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum 31. Dezember 2007
Der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr
2007 ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB
aufgestellt worden.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von
der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen
der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe
des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer
genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein
Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben
keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
mir gemäß Auftrag geprüft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2007 entsprechen den
Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2006.
Die auf den 31.12.2007 durchgeführte Inventur wurde
von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen
und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden
von mir ebenfalls nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in
einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An
der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt
diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie
bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren -
ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken
nach dem bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im
Anhang verwiesen.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben ich im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des
EStG.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßig Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der vorraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2007 Herr Stephanus Park.
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