Beteiligungsgesellschaften
HTB Fondspartner GmbHLiquidiert
An der Reeperbahn 4A, 28217 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Gedwien seit 11.11.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 17.50% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
HTB Swiss AG | 65.00% |
RHOTHAM Vermögensverwaltungs-gesellschaft Deutschland mbH | 17.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HTB Fondspartner GmbH (vormals: WI Kapital GmbH)Bremen (vormals: Fellbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der HTB Fondspartner GmbH mit Sitz in Bremen (vormals: WI Kapital GmbH, Fellbach), eingetragen im Handelsregister unter HRB 35905 HB beim Amtsgericht Bremen, wurde entsprechend dem für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung erfolgte entsprechend der Formblätter 1 (Bilanz) und 3 (Gewinn‑ und Verlustrechnung; Staffelform) der RechKredV. Die HTB Fondspartner GmbH war persönlich haftende Gesellschafterin der WI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Fellbach (WI KVG). Infolge des Ausscheidens der Kommanditistin aus der WI KVG sind das Vermögen und die Schulden der WI KVG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung am 18.06.2020 auf die HTB Fondspartner GmbH übergegangen. Nachfolgend wird die Anwachsungbilanz zum 18.06.2020 dargestellt:
Der positive Differenzbetrag (Eigenkapital) wurde in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die HTB Fondspartner GmbH hat als Rechtsnachfolgerin der WI KVG seit dem 18.06.2020 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe AIF‑Kapitalverwaltungsgesellschaft. Daher gelten für die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2020 die Rechnungslegungsvorschriften des KAGB. Im Vorjahr wurden die Bilanz und die Gewinn‑ und Verlustrechnung nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert; entsprechend wurde der Ausweis der Vorjahreswerte angepasst. Die Vorjahresbeträge zu den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Forderungen an Kunden werden im Vorjahresabschluss unter den Guthaben bei Kreditinstituten bzw. Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die den sonstigen Verbindlichkeiten zugeordneten Beträge werden im Vorjahresabschluss unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. anderen Verwaltungsaufwendungen werden im Vorjahresabschluss unter den Umsatzerlösen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzierungs‑ und BewertungsmethodenDie Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene EDV‑Software wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Erläuterungen zur BilanzAlle Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und bestehen gegen verbundene Unternehmen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen nicht durch Wertpapiere verbriefte Anteile an folgenden Gesellschaften:
Die Angaben gem. § 34 Abs. 3 RechKredV sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen, der Bestandteil des Anhangs ist. Die Zugänge zu den Anschaffungs‑ und Herstellungskosten entfallen in voller Höhe sowie die Zugänge zu den aufgelaufenen Abschreibungen in Höhe von TEUR 28 auf das im Zuge der Anwachsung übernommene Vermögen. Am Bilanzstichtag beinhaltet der Bilanzverlust einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 3). Erläuterungen zur Gewinn‑ und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten mit TEUR 8 Erträge aus einem Forderungsverzicht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen in voller Höhe die Buchverluste aus dem Abgang von Sachanlagen. Sonstige AngabenDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers (ohne Umsatzsteuer) beläuft sich auf TEUR 5. Es entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. Mit Schreiben vom 22.01.2020 hat die Gesellschaft der BaFin das Ruhen der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb angezeigt; die Geschäftstätigkeit wurde bis zum 31.12.2020 noch nicht wieder aufgenommen. Während des Geschäftsjahres war kein Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Herr Andreas Gollan, Leiter Risikomanagement, Herr Jochen Gedwien (ab 01.01.2021), Leiter Portfoliomanagement, Herr Alexander Lang (ab 01.01.2021), Leiter Portfoliomanagement, Herr Dr. Peter Lesniczak (bis 31.12.2020), Leiter Portfoliomanagement. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge gewährt. Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 31 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Bremen, den 25. März 2021 HTB Fondspartner GmbH gez. Jochen Gedwien gez. Andreas Gollan gez. Alexander Lang Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 29.06.2021 festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die WI Kapital GmbH (WI Kapital), Fellbach, war persönlich haftende Gesellschafterin der WI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (WI KVG), Fellbach. Die WI KVG war eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches. Die Tätigkeit der WI KVG war gemäß § 22 KAGB erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis umfasste dabei, die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB für Schiffe und Luftfahrzeuge zu übernehmen. Diese wurde mit Erlaubnis der BaFin am 16. Juli 2018 um den Bereich Immobilien, Private Equity und EU-AIF erweitert. Mit Wirkung ab dem 22. Januar 2020 wurde der BaFin das Ruhen der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb angezeigt. Grund hierfür war die vorläufige Einstellung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. Am 18. März 2020 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der WI Kapital und der WI KVG an die HTB FP Swiss AG, Wilen / Schweiz veräußert. Infolge des Ausscheidens der Kommanditistin aus der WI KVG sind das Vermögen und die Schulden der WI KVG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge am 18. Juni 2020 durch Anwachsung auf die WI Kapital übergegangen. Weiterhin wurde die WI Kapital in HTB FP Fondspartner GmbH (nachfolgend auch HTB FP oder KVG bezeichnet) umfirmiert und der Sitz der Gesellschaft von Fellbach nach Bremen verlegt. Ziele und Strategien Die HTB FP hat das Ziel, ihr Profil als nachhaltiger Anbieter von KAGB-konformen Investmentvermögen stetig auszubauen. Neben einer qualitativen und den regulatorischen Anforderungen entsprechenden Verwaltung der bestehenden und zukünftigen AIF durch ein aktives Risiko- und Portfoliomanagement, soll die langjährige Expertise für die kontinuierliche Angebotserweiterung von soliden und vermögensmehrenden Kapitalanlagen für Anleger und Investoren genutzt werden. Die HTB FP strebt in jedweder Hinsicht langfristige Beziehungen zu Kunden, Partnern und Mitarbeitern an. Diese Faktoren werden als Basis für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung gesehen. Steuerungssystem Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst - unabhängig von der grundsätzlichen Gesamtverantwortung der Geschäftsführung - das Portfoliomanagement und das Risikomanagement. Das Portfoliomanagement ist für die Werterhaltung und idealerweise die Wertsteigerung des von Anlegern in AIF angelegten Vermögens sowie die Fruchtziehung aus dem Vermögen, jeweils unter Beachtung der regulatorischen Vorgaben zum Schutze und im Interesse der Anleger zuständig. Das Risikomanagement ist von den operativen Bereichen hierarchisch und funktionell unabhängig. Das Risikomanagementsystem gewährleistet, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Investmentvermögen sowie der wesentlichen Risiken für die HTB FP selbst jederzeit erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Daneben umfasst die Organisation die Kompetenzen im Hinblick auf Compliance, Geldwäsche, Meldewesen und Datenschutz. Aufgrund des ruhenden Geschäftsbetriebes für nahezu das gesamte Geschäftsjahr 2020 ergaben sich diesbezügliche keine Verpflichtungen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 war geprägt von den Auswirkungen der Covid-19- oder Corona-Pandemie. Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch in dem produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase in dem Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten preisbereinigt mit -3,5 % den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5 % zu. In der Rückschau auf 2020 bleibt festzuhalten, dass sich Anlagen in Immobilien als stabiles Investment für private und institutionelle Investoren erwiesen haben. Zusammen mit den langfristig niedrigen Zinsen ist der anhaltende Kapitaldruck nach wie vor die Triebfeder für Immobilieninvestments. Hinzu kommt, dass zahlreiche institutionelle Investoren ihre jeweiligen Immobilienquoten erhöht haben und hieraus zusätzliche Nachfrage generiert wurde. Vor allem Portfolios waren begehrt, ca. 37,6 Mrd. EUR wurden in Paketkäufe oder Unternehmensübernahmen investiert und damit sogar 7 % mehr als noch in 2019. Der Immobilieninvestmentmarkt hat das Krisenjahr 2020 in Summe weitestgehend unbeschadet überstanden. Mit einem gesamten Transaktionsvolumen in Höhe von rund 81,6 Mrd. EUR (inklusive Living) schließt das "Krisenjahr" 2020 nur um rund 11 % unter dem Vorjahreswert. Mit ca. 25,2 Mrd. EUR (31 %) floss das Gros des investierten Kapitals in die Assetklasse Living. Knapp hinter Living liegen die Büroimmobilien mit einem Anteil von 30 % (24,5 Mrd. EUR). Neben dem starken Jahresauftakt war es definitiv das hohe Investmentgeschehen am Jahresende, das den Gesamtumsatz 2020 auf gut 59,7 Mrd. EUR und damit fast ein Viertel über den zehnjährigen Schnitt gehoben hat. Das Ergebnis zeigt, dass die Investoren davon ausgehen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie temporär begrenzt sein werden und die Marktentwicklung im Anschluss wieder spürbar anziehen wird. Auch 2020 waren Büros die wichtigste Assetklasse und trugen rund 24,7 Mrd. EUR (41 %) zum Ergebnis bei. Dieses Resultat belegt, dass Anleger trotz der Diskussionen über steigende Homeoffice-Anteile von einer langfristig positiven Entwicklung der Nachfrage ausgehen. Mit einem Flächenumsatz von rund 2,7 Mio. m² wurde das Vorjahresresultat um 34 % verfehlt. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Jahr 2019 ein außergewöhnlich gutes Ergebnis registriert wurde. Aufgrund der flächendeckenden Auswirkungen der Pandemie verwundert es nicht, dass alle Städte Umsatzrückgänge hinnehmen müssen. Aufgrund des sehr moderaten Ausgangsniveaus zu Beginn der Pandemie bewegt sich das Flächenangebot aber auch Ende 2020 immer noch auf einem im langfristigen Vergleich niedrigen Niveau. Über alle Standorte lag die Leerstandsquote Ende des Jahres bei 4,5 %. Erwartungsgemäß zeigen sich die Mietpreise trotz des schwächeren Flächenumsatzes bislang stabil. Verantwortlich hierfür ist die im langjährigen Vergleich immer noch relativ moderate Angebotssituation, vor allem im Segment moderner Büroflächen. Im Jahresvergleich hat die Spitzenmiete über alle Standorte demzufolge noch einmal leicht um 2 % angezogen. Der Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2020 um 5 % fällt deutlich niedriger aus, als es im Verlauf des letzten Jahres von vielen Experten erwartet worden war. Dies ist neben der Resilienz der deutschen Wirtschaft auch auf die sehr umfangreichen Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Einkommen zurückzuführen. Nach dem historischen Einbruch im zweiten Quartal von 9,8 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein bemerkenswerter Aufholprozess zu beobachten. Im dritten Quartal konnte die deutsche Wirtschaft ein Plus von 8,5 % verbuchen und erreichte damit wieder rund 96 % ihres Niveaus des Schlussquartals 2019 vor Ausbruch der Pandemie. Das Bruttoinlandsprodukt ist im vierten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal praktisch nicht mehr gewachsen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist daher entscheidend mit der Eindämmung der Pandemie und der darauffolgenden Erholung der Wirtschaft verknüpft. Die Ratingagentur Scope hat das platzierte Eigenkapital geschlossener alternativer Investmentfonds erfasst. Insgesamt investierten Anleger im Jahr 2020 rund 1,2 Mrd. EUR in 57 geschlossene Publikums-AIF. Damit sank das platzierte Eigenkapitalvolumen gegenüber dem Vorjahr um rund 21 %. Wesentliche Gründe waren zum einen die Corona-Pandemie und zum anderen das deutlich gesunkene durchschnittliche Eigenkapitalvolumen der Fonds. Die nach wie vor dominierende Assetklasse Immobilien konnte mit 842 Mio. EUR bzw. 38 AIF rund 69 % des 2020 platzierten Eigenkapitals auf sich vereinen. An zweiter Stelle folgen Private Equity-AIF mit rund 249 Mio. EUR platziertem Eigenkapital (zwölf Fonds) bzw. rund 20 %. An dritter und vierter Stelle liegen die Assetklassen Multi-Asset mit 73 Mio. EUR (fünf AIF; rund 6 %) und erneuerbare Energien mit 50 Mio. EUR (rund 4 %) bei zwei geschlossenen Publikums-AIF. Bezogen auf das platzierte Eigenkapital investierten Anleger im Jahr 2020 zu 88 % (2019: 91 %) in risikogemischte Publikums-AIF. Für das Jahr 2021 erwartet Scope keine Erhöhung der Emissionsaktivitäten der geschlossenen Publikums-AIF, sondern eher ein Niveau leicht unterhalb des Jahres 2020. Hinsichtlich der Assetklassen rechnet Scope ähnlich wie im Jahr 2020 mit einer Dominanz der Immobilienfonds und einem Anteil der Assetklasse Private Equity in etwa auf Höhe des Niveaus von 2020. Sehr entscheidend für die künftige Entwicklung sind natürlich die Folgen der Corona-Krise. Gerade für langfristige Anlagen in illiquiden Vermögenswerten, für deren Entwicklung aktuell hohe Unsicherheiten bestehen, kann dies weiter zu negativen Auswirkungen im Angebotsvolumen und vor allem in der Angebotszusammensetzung führen. Immobilien als Vermögensgegenstände werden dabei aber nicht grundsätzlich aus der Allokation der Anleger verschwinden. Geschäftsverlauf Mit Wirkung ab dem 22. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ruhte der Geschäftsbetrieb der KVG. Grund hierfür war die vorläufige Einstellung des Geschäftsbetriebes und der Verkauf der Anteile an der KVG an die HTB FP Gruppe in Bremen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Aufgrund des ruhenden Geschäftsbetriebes ist die Ertragslage neutral. Ausgaben wurden weitestgehend vermieden. Durch die Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 31 TEUR ab. Der Finanzmittelbestand betrug am Bilanzstichtag 139 TEUR und beinhaltet u. a. die Kapitalanforderungen des § 25 KAGB. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Aufgrund des Ruhens des Geschäftsbetriebes wurde auf eine ausführliche Darstellung der Vermögenslage verzichtet. Gesamtaussage Das Jahr 2020 war insgesamt geprägt durch das Ruhen des Geschäftsbetriebes der KVG. Die KVG wurde an die HTB Gruppe in Bremen veräußert. Die Vereinigung der Geschäftsanteile der KG mit der HTB FP war ein weiterer Schritt in der strukturellen Neuausrichtung. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Risikobericht Aufgrund des Ruhen des Geschäftsbetriebes vom 22. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 ergaben sich keine wesentlichen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb. Risikomanagementsystem Die Geschäftsleitung der HTB FP legt jährlich eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie fest. Aus ihr werden die Risikoprofile und Risikolimits abgeleitet, die im Zuge des Risikomanagementprozesses fortwährend zu überwachen sind. Die Risikostrategie der HTB FP ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Mit Hilfe von für alle Mitarbeiter transparenten Prozessen und Systemen sind die frühzeitige Identifikation von Risiken und die zeitnahe Einleitung von Gegenmaßnahmen gewährleistet. Im Rahmen der Risikosteuerung werden alle im Verlauf des Risikomanagementprozesses identifizierten und als wesentlich bewertete Risiken durch geeignete Maßnahmen gesteuert. Die eingesetzten Maßnahmen tragen dabei gleichermaßen zu einer Optimierung des Chancen-Risiko-Verhältnisses und zur Einhaltung gesetzlicher bzw. interner Risikovorgaben bei. Der Risikomanagementprozess der HTB FP ist unterteilt in die Teilprozesse Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken sowie deren Kommunikation. Es wird zwischen den Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko unterschieden. Ad-hoc-Risikomeldungen bei plötzlich auftretenden Risikoveränderungen ergänzen den Prozess. Sie sind in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit außergewöhnlichen Vorfällen zu erstellen. Darunter können vor allem Überschreitungen von definierten Schwellenwerten verstanden werden. Ad-hoc-Risikomeldungen stellen sicher, dass wesentliche zwischen zwei Turnusmeldungen identifizierte Risiken oder erhebliche Veränderungen der Risikosituation zeitnah an das Risikomanagement und die Geschäftsführung gemeldet werden. Die Identifikation von Risiken stellt den Ausgangspunkt für einen funktionsfähigen Risikomanagementprozess dar, da nur wahrgenommene Risiken bewertet werden können. Die Risikoidentifizierung erfolgt jährlich im Rahmen einer Risikoinventur durch die Risiko-Verantwortlichen und mündet in einen Risikokatalog für die KVG und jeden einzelnen AIF. Für alle Risiken wird von den Verantwortlichen anhand festgelegter Methoden und Verfahren eingeschätzt, mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit die identifizierten Risiken eintreten können und welche potenziellen Schäden mit ihnen für die KVG und der von ihr verwalteten Fonds einhergehen. Daraus ergibt sich eine Einschätzung bezüglich der Quantifizierung und Gewichtung eines Risikos. Im Zuge der Risikosteuerung und Überwachung wird geprüft, ob die vorhandenen Maßnahmen ausreichend sind, um das bestehende Gefährdungspotential wirksam zurückzuführen. Die regelmäßige Berichterstattung und Dokumentation der Risiken an die Unternehmensleitung ist ein wesentlicher Eckpunkt für einen funktionierenden Überwachungskreislauf. Zur Unterstützung werden Frühwarnindikatoren festgelegt und überwacht. Es wird auf ein Risikomanagementsystem zurückgegriffen, das die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In ihm werden alle relevanten Risikoarten und alle Phasen des o. a. Risikomanagementprozesses erfasst. Der Geschäftsführung ist es so möglich, sich jederzeit einen Überblick über die wesentlichen Risiken zu verschaffen, diese zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung zu ergreifen. Als prozessunabhängige Kontrollinstanz gewährleistet die interne Revision der HTB FP die Einhaltung der internen Kontrollverfahren und überprüft die Wirksamkeit des gesamten Risikomanagementprozesses. Risikolage im Berichtszeitraum Aufgrund des Ruhens des Geschäftsbetriebes vom 22. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 ergaben sich keine wesentlichen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb. Marktrisiken Das Geschäftsmodell der HTB FP ist auf die Konzeption KAGB-konformer AIF, deren Portfolioverwaltung und Risikomanagement sowie die Erbringung von Service-KVG-Leistungen ausgerichtet. Eine mangelnde Zugriffsmöglichkeit auf Sachwerte und Beteiligungen sowie eine fehlende Investitionsbereitschaft auf Seiten der Anleger hätte erhebliche Auswirkungen auf den zukünftigen Cash flow sowie die Ertragslage der Gesellschaft. Darüber hinaus sind die laufenden Verwaltungsvergütungen von der NAV-Entwicklung der Investmentvermögen abhängig. Veränderungen der NAV-Entwicklung aufgrund von Markteinflüssen haben damit auch Auswirkungen auf die laufenden Erträge der Gesellschaft. Zudem steht die HTB FP mit anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften im Wettbewerb. Es besteht das Risiko, dass die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringt. Beispielsweise können Miet- oder Pachtzahlungen bei den Immobilien verschoben werden oder entfallen, Anschlussmieter schwieriger zu finden sein, Leerstandsraten steigen, Wertminderungen eintreten und generell Immobilienverkäufe erschwert sein. Es besteht das Risiko, dass bei der Wertermittlung bei Ankauf von Immobilienfonds die vorgenannten Faktoren nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Dies würde insgesamt zu geringeren Einnahmen der Gesellschaft aus den Immobilienfonds führen. Generell sind Ausmaß und Folgen der Corona-Pandemie, insbesondere auf die Immobilienwirtschaft und die Wertentwicklung bei Immobilien derzeit noch nicht vollends absehbar. Liquiditätsrisiken Im Geschäftsjahr 2020 haben sich durch das Ruhen des Geschäftsbetriebes und die starke keine Liquiditätsrisiken ergeben. Operationelle Risiken Im Berichtszeitraum ergaben sich keine relevanten operationellen Risiken, da der Geschäftsbetrieb ruhte. Finanzielle Risiken Ziel des Finanz- und Risikomanagements der HTB FP ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Die HTB FP hat ausschließlich originäre Finanzinstrumente im Einsatz. Hierzu zählen am Bilanzstichtag täglich fällige Forderungen gegen Kreditinstitute, Forderungen gegen Kunden, sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Verbindlichkeiten. Diese Finanzinstrumente entstehen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit, so dass eine Vermeidung von Risiken möglich ist. Guthaben bei Kreditinstituten werden nur bei bonitätsstarken Banken mit einer guten Reputation hinterlegt. Die Gesellschaft nimmt zum Bilanzstichtag weiterhin keine Kreditlinien von Kreditinstituten in Anspruch. Geschäftsbeziehungen werden grundsätzlich nur mit Geschäftspartnern eingegangen, die über eine gute Reputation verfügen. Die entstandenen Ansprüche werden in Bezug auf ihre Fälligkeit laufend überwacht. Bei Zahlungsverzug sorgt ein effizientes und zeitnahes Mahnwesen für die Geltendmachung der Ansprüche. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenfalls als Finanzinstrumente zu klassifizieren. Hierzu zählen insbesondere Steuerverbindlichkeiten sowie Dienstleistungsverbindlichkeiten aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die Zielsetzung besteht in einer fristgerechten Begleichung dieser Verbindlichkeiten. Die Finanzinstrumente der Gesellschaft unterliegen derzeit keinem erkennbaren bzw. wesentlichen Marktrisiko. Gesamtbewertung der Risikosituation Die wesentlichen Risiken resultieren aus dem Beschaffungsrisiko von Assets, Risiken aus Auslagerungssachverhalten sowie einem Personalrisiko. Es ist ein Risikomanagementsystem etabliert, das die Geschäftsführung in die Lage versetzt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Bestandsgefährdende Risiken sind zum Berichtsstichtag und für das folgende Geschäftsjahr derzeit nicht erkennbar. Chancenbericht Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war in 2020 stark geprägt durch die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie. Gleichwohl gibt es im Jahr 2021 weiterhin einen stabilen Markt für sachwertorientierte, unternehmerische Beteiligungen. Für den Vertrieb von geschlossenen Beteiligungen werden daher in 2021 gute Chancen gesehen. Als einer der großen neuen Geschäftsfelder soll der Bereich Private Equity neu besetzt werden. Für den Aufbau des Geschäftsbereichs konnte der neue Geschäftsleiter im Bereich Portfolio-Management, Herr Alexander Lang gewonnen werden. Im Geschäftsfeld Private Equity ist die Auflage von neuen Publikums- und/oder Spezial-AIF in Vorbereitung. Ein erstes Private Equity Produkt soll bereits in 2021 realisiert werden. Als mittelständisch geprägter Anbieter von Kapitalanlagen ist die HTB FP darauf angewiesen, Produktnischen zu besetzen. Zusätzlich soll auch das Unternehmensfeld Service-KVG erschlossen werden, welches ebenfalls weitere Chancen auf entsprechende Erträge bietet. Hiermit wendet sich die HTB FP gezielt an neue Kunden, für die neue Produkte und Lösungen, die sich unter Beachtung von Rendite und Risiko gezielt an speziellen Kundenwünschen orientieren, entwickelt werden. Service-KVG-Leistungen sollen auch weiterhin ausgewählten Partnern angeboten werden. Diesbezüglich sollen erste Mandate von der Schwester KVG, der HTB FP Hanseatischen Fondshaus GmbH nach Ende der Vertriebsphase in 2022 übernommen werden. Eine weitere Chance für zukünftige Finanzprodukte ergibt sich in der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien. Die HTB Gruppe, inklusive der HTB FP, hat sich entschieden, mittel- bis langfristig ebenfalls einen wachsenden Beitrag zu nachhaltigen Produkten und Investments in der Finanzwelt zu leisten sowie ihr Handeln zunehmend am Nachhaltigkeitsgedanken auszurichten, um dabei nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitskriterien zu vermeiden. Maßgeblich sind die sogenannten ESG-Kriterien, die von den Unternehmen hinsichtlich ihres Umgangs mit Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und ihrer Unternehmensführung (Governance) beachtet werden. Das Portfoliomanagement berücksichtigt die beschriebenen Nachhaltigkeitsthemen anhand einzelner Kriterien im Prozess der Auswahl der möglichen Zielprojekte. Ebenso werden diese Aspekte im Risikomanagement geprüft. Die Nachhaltigkeitsrisiken sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Vergütungspolitik der HTB FP Gruppe sowie der HTB FP einbezogen. Prognosebericht Das Geschäftsjahr 2020 ist nach Auffassung der Geschäftsführung und der Gesellschafter als Jahr des Wechsels und Aufbaus einer stabilen Geschäftsbasis zu verstehen. Für das Jahr 2021 ist die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes und die Realisierung eines ersten Private Equity Produktes geplant. Es wird aufgrund der Aufbauphase ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 erwartet. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Ausbreitung des Corona-Virus erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringt, deren Ausmaß und Folgen derzeit noch nicht absehbar sind. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis in erheblicher Hinsicht beeinflussen. Des Weiteren ist die Erweiterung des Geschäftsbereiches in den Bereichen Erstmarkt-Immobilien geplant. Die Gesellschaft wird die personellen Kapazitäten dem Geschäftsumfang anpassen und weiter in die Optimierung von Geschäftsprozessen investieren. Bremen, den 25. März 2021 HTB Fondspartner GmbH gez. Jochen Gedwien gez. Andreas Gollan gez. Alexander Lang BestätigungsvermerkBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die HTB Fondspartner GmbH, Bremen (vormals: WI Kapital GmbH, Fellbach): Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HTB Fondspartner GmbH, Bremen (vormals: WI Kapital GmbH, Fellbach) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HTB Fondspartner GmbH, Bremen (vormals: WI Kapital GmbH, Fellbach), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für große Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für große Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB, § 340a HGB und § 38 KAGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzliche Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, den 26. Mai 2021 Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ( Hamburg) gez. Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin gez. Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer |
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