Beteiligungsgesellschaften
Elektro-Hermle GmbH
Alte Baumechanik 4, 08485 Lengenfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Hermle seit 15.10.2024 | Prokura |
Dominik Hermle seit 5.9.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro-Hermle GmbHLengenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
PFLICHTENANHANG GEMÄSS §§ 284, 285 HGB für das Geschäftsjahr 2010für die Firma Elektro-Hermle GmbH, Alte Baumechanik 4, 08485 LengenfeldDER KLEINEN KAPITALGESELLSCHAFT GEM. §§ 2845, 285 HGB I. ALLGEMEINE ANGABEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ERLÄUTERUNGEN ZU DER BILANZ PER 31.12.2010 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Elektro Hermle GmbH für das Geschäftsjahr zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der ab dem 01. Januar 2010 geltenden Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 2. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethode 2.1 Grundsätze der Bilanzierung gem. § 284 II Nr. 1 HGB Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt sind. Rückstellungen (§ 249 HGB) und Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) wurden im dem jeweils gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Wechselverbindlichkeiten gem. § 251 HGB etc., sind nicht bekannt. Ein grundlegender Wechsel von Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2.2 Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen; rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten stehen einer Fortführung nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigt, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet. A. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen ermitteln sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, linear verteilt auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung des Vermögensgegenstandes. Hinsichtlich der im Berichtsjahr erfolgten Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern im Gesamtwert von EUR 3.718,11 wurde Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG beansprucht. Auf die Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr verzichtet B. Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurde gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. C. Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen wurden zutreffenderweise nicht gebildet. D. Zum Bilanzstichtag war das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 25.000 voll erbracht E. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt feststellbar waren. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. F. Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre bestehen nicht. Verbindlichkeiten, welche durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zu- oder Abflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht berücksichtigt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Hinweis auf § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses: Der Jahresüberschuss für 2010 beträgt EUR 13.173,29. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Lengenfeld, 14.12.2011 Dieter Hermle, Geschäftsführer Elektro-Hermle GmbH Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.12.2011 |
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