Miditech
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.066,00 |
47.779,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.066,00 |
1.298,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
46.481,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.676,41 |
38.696,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.198,16 |
32.678,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.478,25 |
6.017,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.742,41 |
86.475,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.035,07 |
16.926,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
8.638,50 |
20.398,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.108,97 |
11.759,61 |
| B.
Rückstellungen |
24.022,64 |
65.919,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.684,70 |
3.630,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.742,41 |
86.475,50 |
Anhang
Miditech GmbH, Köln
für das Geschäftsjahr 2010
A.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im
Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs wurden mit der Ausnahme, dass ein
Anlagenspiegel nach
§ 268 Abs. 2 HGB aufgestellt wurde, in
Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir "davon-Vermerke" zu
Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Aus dem gleichen
Grunde wurden die Angaben zu Haftungsverhältnissen
(§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) sowie die
Angaben zur Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 2 HGB)
zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls im Anhang gemacht.
B.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Im Berichtsjahr sind die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vollumfänglich
zu beachten. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte
nicht.
Insoweit sind die Vorjahreszahlen nur
eingeschränkt vergleichbar. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses sind folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt worden.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten
angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer -
soweit steuerlich zulässig - nach der degres-
siven Methode.
Alle anderen abnutzbaren Anlagegegenstände
werden linear abgeschrieben.
Die Möglichkeit des Übergangs von der
degressiven auf die lineare Abschreibung wird in Anspruch
genommen. Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 410,00 werden
im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforder-
lich werden Abschreibungen vorgenommen.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen,
das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr € 17.366,58) enthalten.
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens
betragen zum Bilanzstichtag € 50.915,00.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre
darstellen, bewertet.
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ist auf der
Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen erfolgt.
Die Berechnung erfolgte auf Basis des Teilwertverfahrens.
Für den Rechnungszins wurde von der
Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
Gebrauch gemacht. Für die Ermittlung des
Erfüllungsbetrages zum 1. Januar 2010 wurde ein
Rechnungszins von 5,25 % (gemäß
Abzinsungstabelle der Deutschen Bundesbank für
Zinssätze mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren)
gewählt. Zum Bilanzstichtag wurde ein Zinssatz von
5,15 % gewählt. Es wurde ein Gehalts- und Rententrend
von 0,0 % angenommen. Ferner wurde bei der Berechnung die
Sterbetafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde
gelegt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1
HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem
Deckungsvermögen der Gesellschaft saldiert. Der
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
beträgt € 68.939,00. Die Saldierung mit dem
Zeitwert des Deckungsvermögen (€ 50.915,00)
führt zu einem passivischen Überhang von
€ 18.024,00 der gemäß § 266 Abs.
3 HGB unter den Bilanzposten Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen
wird.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind
ausreichend bemessen und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Rückstellungen mit Laufzeiten von
über einem Jahr werden mit fristadäquaten
Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 6.841,02 (Vorjahr
€ 0,00) enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr € 3.588,75)
enthalten.
C.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführer war bestellt:
- Herr Constantin Naoum.
Köln, im Februar 2012
Constantin Naoum
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2012 festgestellt.
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