Nellio
Verlag GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.941,06 |
98.501,56 |
| I.
Vorräte |
65.311,89 |
76.539,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.706,90 |
8.864,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.922,27 |
13.097,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
240,00 |
250,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.278,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.460,81 |
98.752,56 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.643,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.356,33 |
13.734,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.922,42 |
5.621,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.278,75 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.060,81 |
92.108,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.460,81 |
98.752,56 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Nellio Verlag GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit offenlegungspflichtig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 276, 286, 287, 288, 325 und 327 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlauf-vermögen,
das Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 86.552,97 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 94.060,81 €.
4. Sonstige Angaben
Angaben zu Organen der Gesellschaft:
Geschäftsführerinnen der Gesellschaft waren
im Geschäftsjahr 2012 Frau Dr. Stefanie Köhler
und Frau Martina Kohnle. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.922,42 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2013 festgestellt.
Stuttgart, 20.12.2013
gez. Dr. S. Köhler und M. Kohnle
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