Stadtsparkasse FelsbergLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Strack seit 4.2.2015 | Vorstandsmitglied |
Ingo Karl Lange seit 8.2.2011 | Vorsitzender des Vorstands |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse FelsbergFelsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015LageberichtA. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist weiterhin in guter Verfassung. Die Jahresrate des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) erreichte in 2015 ca. 1,7 %. Bei dieser Stabilität halfen sicherlich die Stützung durch die günstige Finanzierungssituation, die Abwertung des Euro und der Kaufkraftgewinn durch das billige Öl. Treiber des realen Wachstums war die inländische Güterverwendung. Die starke binnenwirtschaftliche Nachfrage machte überwiegend die Gesamtwachstumsrate aus. Besonders der Konsum expandierte kräftig. Der private Konsum konnte sich auf eine weiter ausgebaute Beschäftigungslage, steigende Löhne und die hohe verbleibende Kaufkraft angesichts des geringen Preisauftriebes stützen. Die Beschäftigung hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht, die Arbeitslosigkeit ist weiter zurückgegangen. Merklich gestiegenen Arbeitseinkommen standen zudem nur geringe Preissteigerungen gegenüber. Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in der Summe waren 2015 nominal um 2,8 % höher als im Jahr zuvor. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresdurchschnitt 2015 um 0,3 %. Der Staatskonsum erhöhte sich noch stärker als der private Konsum. Dazu trugen die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und für erste Integrationsmaßnahmen bei. Trotz des höheren staatlichen Konsums hat sich der Finanzierungssaldo des Staatssektors weiter in den Überschuss bewegt. Die Einnahmen stiegen noch stärker als die Ausgaben. Inzwischen haben auch die Bundesländer zusammengefasst einen ausgeglichenen Budgetsaldo erreicht. Der Bruttoschuldenstand des deutschen Staatssektors reduzierte sich Ende 2015 angesichts der günstigen Entwicklung mit Wachstum und zugleich leichten Budgetüberschüssen auf 71,4 % des BIP. [1] Im Berichtsjahr spiegelte sich die deutsche Wirtschaftsentwicklung auch im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Felsberg wider. Dies kommt in der Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit zum Ausdruck. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich in Deutschland per Ende Dezember 2015 um 0,3 % auf 6,4 %. Auch für den Bereich Korbach ermäßigte sich die Arbeitslosenquote um 0,3 % auf 4,8 %. Die Arbeitslosenquote für den Bereich Korbach liegt unter dem Hessenwert von 5,5 % (Vorjahr: 5,7 %). Der IHK-Klimaindex der für den Schwalm-Eder-Kreis zuständigen Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg zeigt eine stabile und befriedigende Lage der nordhessischen Wirtschaft mit gleichbleibenden Konjunkturerwartungen in der Jahresanfangsumfrage. Die Konjunktur 2015 war von positiven Sondereffekten geprägt. Niedrige Zinsen, ein sehr niedriger Ölpreis und ein schwacher Euro haben die Investitionsschwäche kaschiert. Der starke Zugang von Flüchtlingen hat in einigen Branchen für Sonderkonjunktureffekte gesorgt. Die Industrie in Nordhessen geht mit Optimismus in das neue Jahr. Der industrielle Bereich bestätigt diese Einschätzung und zeigt eine starke aktuelle Lage mit gleichbleibenden Zukunftserwartungen mit einem steigenden Klimaindex. Im Einzelhandel dagegen ist der Klimaindex gefallen. Die gegenwärtige Situation wird als befriedigend beurteilt. Die zukünftige Lage wird auf diesem Niveau erwartet. Begründet wird dies mit einem guten bis sehr guten Weihnachtsgeschäft und dem nun normalen Handelsalltag verbunden mit den Herausforderungen des zunehmenden Onlinehandels. Der Klimaindex des Gastgewerbes steigt und ist der Gewinner in der Jahresanfangsumfrage 2016. Sowohl die aktuelle Lage als auch die zukünftigen Aussichten werden positiv beurteilt. Das Gastgewerbe zeigt seit Monaten einen kontinuierlichen Aufwärtstrend. Das Kreditgewerbe geht aktuell von einer befriedigenden Situation aus mit einem eher ungünstigen Ausblick. Das Geschäftsmodell Kreditinstitut ist der größte Verlierer der europäischen Geldpolitik, die zunehmend an die Substanz der Kreditinstitute geht. Besonders bitter ist die Tatsache, dass nun Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Folgen aus der Finanzkrise mitzahlen müssen, obwohl sie den Schaden nicht verursacht haben. Der Arbeitsmarkt profitiert von der aktuellen konjunkturellen Situation. Es wird weiterhin von einem gleichbleibenden hohen Beschäftigungsniveau ausgegangen. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften bleibt weiterhin bestehen und verschärft sich im ländlichen Raum. Die Wirtschaft in Nordhessen und Marburg ist mit guten Werten in das Jahr 2016 gestartet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gegenwärtige Lage über alle Branchen hinweg positiver beurteilt wird als die zukünftige Geschäftserwartung. Unsicherheiten bei den Unternehmen zeichnen sich ab. Insbesondere in Europa müssen weitere Schritte zur Gesundung der Wirtschaft eingeleitet werden. Portugal und Spanien stehen am Scheideweg hinsichtlich ihrer Reformprozesse. Die Flüchtlingskrise hat viele ökonomische Probleme in den letzten Monaten überstrahlt. Weitere Belastungen für die heimische Wirtschaft sind abzulehnen. Der Investitionsstau für die öffentliche Infrastruktur muss dringend angegangen werden. Bei guten und innovativen Standortbedingungen in der Mitte Deutschlands zeigt sich jedoch der demografische Wandel in der Region als struktureller Nachteil. Nach einer auf die Region bezogenen Bevölkerungsvorschau ist bis 2030 ein Bevölkerungsrückgang von ca. 8 % zu erwarten, während für Hessen ein Bevölkerungszugang von ca. 2 % prognostiziert wird. Die Sparkasse befindet sich im Geschäftsgebiet in einer Wettbewerbssituation mit genossenschaftlich organisierten Instituten (insbesondere Volks- und Raiffeisenbank Schwalm-Eder sowie Sparda-Bank), Großbanken (Postbank) und der Kreissparkasse Schwalm-Eder. Zusätzlich standen im Berichtsjahr verbundfremde Versicherungsagenturen sowie Direktbanken im Wettbewerb mit der Sparkasse. 1.2. Branchensituation Am 4. November 2014 nahm der gemeinsame Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism: SSM) im Rahmen der Säule I seine Arbeit auf. In diesem Rahmen übernimmt die europäische Zentralbank (EZB) der Beaufsichtigung der als bedeutend eingestuften Banken. Bei den weniger bedeutenden Instituten liegt die Verantwortung für die direkte Aufsicht weiterhin bei den nationalen Aufsehern, die EZB übt allerdings eine indirekte Aufsicht im Sinne einer Überwachungsfunktion aus. Die Sparkasse gehört zu den weniger bedeutenden Instituten und unterliegt weiterhin der nationalen Aufsicht. Im Rahmen der Säule II wird der SSM durch den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism: SRM) ergänzt. Dieser soll in den am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten eine einheitliche grenzüberschreitende Abwicklung von Banken gewährleisten. Die letzten rechtlichen Voraussetzungen für den Start dieses institutionellen Mechanismus zum 1. Januar 2016, bestehend aus einem neu geschaffenen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board: SRB) und einem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund: SRF), wurden fristgerecht erfüllt. Im Zuge der SRM-Verordnung sollen künftig primär Anteilseigner und Gläubiger herangezogen werden, Verluste im Abwicklungsfall zu tragen. Erst danach soll auf den Abwicklungsfonds und nur als letzte Instanz und lediglich unter bestimmten Umständen auf den Steuerzahler zurückgegriffen werden. Mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz wurde in Deutschland die Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an die Vorgaben der SRM-Verordnung vorgenommen. Hervorzuheben ist hierbei die ab 1. Januar 2017 in Kraft tretende Änderung der Insolvenzreihenfolge für Ansprüche aus unbesicherten Bankschuldverschreibungen. Sie werden künftig im Insolvenz- und Abwicklungsfall zu nachrangigen Verbindlichkeiten der Banken. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2015 Vorschläge unterbreitet, wie eine gemeinsame europäische Einlagensicherung als dritte Säule der Bankenunion verwirklicht werden könne. Ziel einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung ist es, Auswirkungen von wirtschaftlichen Schocks aufzufangen, die ein Land treffen und die nationale Einlagensicherung überfordern können. Auch wenn sich die Eigenkapitalsituation deutscher Banken im abgelaufenen Jahr weiter verbessert hat, ist es unstrittig, dass eine lang anhaltende Phase sehr niedriger Zinsen zu einer wirtschaftlichen Belastungsprobe für die Institute werden kann. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik wurde seitens der deutschen Bankenaufsichtsbehörden im Jahr 2015 eine Umfrage zur Lage deutscher Kreditinstitute im Niedrigzinsumfeld durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, der deutschen Bankenaufsicht einen Eindruck über die Auswirkungen verschiedener Zinsszenarien auf die deutsche Kreditwirtschaft zu verschaffen. Die Umfrage hat gezeigt, dass die anhaltend niedrigen Zinsen die deutschen Kreditinstitute in allen abgefragten Szenarien über einen Zeitraum von fünf Jahren deutlich belasten. [2] Auch das Geschäftsjahr 2015 war geprägt von aufsichtsrechtlichen Neuerungen im Bankenbereich, die überwiegend durch die europäische Bankenaufsicht (EBA) veranlasst wurden. Umgesetzt wurden in 2015 die europäische Bankenabgabe, die EU-Einlagensicherung, die deligierte Verordnung zur Liquiditätsanforderung und weitere EBA-Standards. Des Weiteren wurde die Verordnung von Finanzinformationen um die Risikotragfähigkeitsinformationen (FinaRisikoV) nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ergänzt und die Beleihungswertverordnung (BelWertV) implementiert. Die leichte Straffung des deutschen Bankennetzes hat sich mit einem weiteren Rückgang fortgesetzt. Die Bankenfusionen konzentrierten sich auf die Kreditgenossenschaften. 1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Stadtsparkasse Felsberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Trägerin der Sparkasse ist die Stadt Felsberg. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Hessische Sparkassengesetz sowie die Satzung der Sparkasse. Gemäß § 3 des Hessischen Sparkassengesetzes unterstützt der Träger die Stadtsparkasse Felsberg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Stadtsparkasse Felsberg erfüllt ihren öffentlichen Auftrag mit einer flächendeckenden Versorgung aller Bevölkerungskreise mit Finanzdienstleistungen, der Sicherstellung der Finanzierung des Mittelstandes und einer aktiven Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Geschäftsgebiet. Diesem Lagebericht ist ein statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2014 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG beigefügt. Die Stadtsparkasse Felsberg ist in das Verbundkonzept der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen eingebunden. Die strategischen Verbundziele dieses Konzeptes sind auf eine Optimierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, den Erhalt und Ausbau der guten Marktpositionen sowie der Optimierung der Verbundzusammenarbeit ausgerichtet. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen hat von zwei Ratingagenturen ein Verbundrating erhalten. Die Ratingagentur Standard & Poor's hat am 27.08.2015 für die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen das langfristige Bonitätsrating mit "A" und das kurzfristige Bonitätsrating mit "A-1" sowie den "Ausblick" mit "stabil" bestätigt. Die Ratingagentur Fitch bestätigte zuletzt am 25.01.2016 der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen das langfristige Bonitätsrating mit "A+" und das kurzfristige Rating mit "F1+" sowie den "Ausblick" mit "stabil". Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Ergänzend zur bisherigen Institutssicherungsfunktion wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion ergänzt. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen bis zum 31. Mai 2016 spätestens 20 Arbeitstage und ab dem 1. Juni 2016 spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin entschädigt werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. 1.4. Geschäftsentwicklung Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr um ca. 3,8 Mio EUR auf 159,9 Mio EUR. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) belief sich zum Bilanzstichtag auf 160,4 Mio EUR. Auf der Aktivseite reduzierten sich die Eigenanlagen/Wertpapiere. Dagegen waren Zuwächse sowohl bei den Forderungen an Kreditinstituten als auch bei dem Kundenkreditvolumen zu verzeichnen. Auf der Passivseite ermäßigten sich die Kundeneinlagen, während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zunahmen.
Das Kundenkreditvolumen (einschließlich Treuhandkredite und Eventualverbindlichkeiten) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr auf 119,0 Mio EUR. Die im Kreditgeschäft getätigten Auszahlungen von 20,6 Mio EUR (Vorjahr: 14,1 Mio EUR) lagen über den Tilgungen. Das Kundenkreditvolumen besteht zu 43,5 % (Vorjahr: 45,9 %) aus grundpfandrechtlich gesicherten Krediten, zu 42,9 % (Vorjahr: 41,1 %) aus Personaldarlehen, zu 13,2 % (Vorjahr: 12,5 %) aus Kommunaldarlehen sowie zu 0,4 % (Vorjahr: 0,5 %) aus Avalkrediten. Die Ausweitung des Kundenkreditvolumens lag leicht über den Erwartungen und spiegelt die Kreditrisikostrategie der Sparkasse wider, in der sie eine breit diversifizierte Ausweitung des Kreditgeschäftes anstrebt, wobei das Risiko-Chance-Verhältnis das elementare Entscheidungskriterium bei der Kreditgewährung ist. Das Kundenkreditgeschäft besteht zu ca. 50 % aus Privatkunden und zu ca. 37 % aus Geschäftskunden sowie zu 13 % aus öffentlichen Haushalten. Insgesamt entfallen 74,2 % unseres Geschäftsvolumens nach 74,7 % im Vorjahr auf das Kundenkreditgeschäft. Die gesamten Kundeneinlagen ermäßigten sich zum Bilanzstichtag um ca. 0,4 Mio EUR auf 99,6 Mio EUR. Diese Entwicklung wurde durch größere Umschichtungen in Sichteinlagen und Spareinlagen geprägt, während bei den Sparkassenbriefen und institutionellen Einlagen zum Teil planmäßige Rückgänge zu verzeichnen waren. Entgegen der erwarteten Zuwächse bei den Kundeneinlagen war ein Rückgang zu verzeichnen, der fast ausschließlich die institutionellen Einlagen betraf. Der Ausbau der aktiven Kundenansprache und die dauerhafte Qualitätssicherung der ganzheitlichen Beratung in allen Kundensegmenten hat die Betreuung der Kunden nachhaltig stabilisiert. Die Akquirierung von Neugeschäft gestaltete sich unverändert schwierig, konnte jedoch punktuell in 2015 erfolgreich umgesetzt werden. Die Kundeneinlagen bestehen zu 44,6 % (Vorjahr: 42,6 %) aus Spareinlagen, zu 43,6 % (Vorjahr: 39,6 %) aus täglich fälligen Verbindlichkeiten und zu 11,8 % (Vorjahr: 17,8 %) aus Verbindlichkeiten mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist. Die Kundeneinlagen stellen mit 62,1 % (Vorjahr: 63,8 %) des Geschäftsvolumens den bedeutendsten Passivposten dar. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere haben sich um ca. 4,2 Mio EUR auf 26,1 Mio EUR ermäßigt. Das im Jahresverlauf 2015 erneut gefallene Zinsniveau in dem ohnehin hartnäckig anhaltenden Niedrigzinsumfeld führte dazu, dass die Sparkasse verzinsliche Wertpapiere unter Berücksichtigung anstehender Fälligkeiten teilweise vorzeitig prolongierte. Somit lag der Bestandsrückgang im Rahmen der Erwartungen. Die durchschnittliche Restlaufzeit dieser Wertpapiere beläuft sich auf 3,25 Jahre. Die Wertpapiere sind komplett der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die eigenen Wertpapiere haben einen Anteil am Geschäftsvolumen von 16,3 % (Vorjahr: 19,3 %). Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um ca. 6 Mio EUR auf 11,6 Mio EUR und bestehen überwiegend aus langfristigen Geldanlagen. Diese Entwicklung übertraf die Erwartungen, da die Sparkasse ihren Bestand deutlich über das erwartete Volumen ausgeweitet hat. Das hartnäckig anhaltende Niedrigzinsniveau führte zu einer Verschiebung in den Assetklassen (Schuldscheindarlehen). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um ca. 4,3 Mio EUR auf 41,5 Mio EUR und liegen über den Planungsannahmen. Die Bestandsausweitung entstand überwiegend durch Refinanzierung des erhöhten Volumens bei den Eigenanlagen in Form von Schuldscheindarlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen zu rund 3 % aus kurzfristigen und zu 51 % aus langfristig aufgenommenen Geldern sowie zu 46 % aus Weiterleitungsmitteln. Die Beteiligungen der Sparkasse blieben erwartungsgemäß im Berichtsjahr mit 1,1 Mio EUR nehezu unverändert. Der Bestand an Sachanlagen blieb erwartungsgemäß nahezu unverändert mit ca. 0,4 Mio EUR, da die planmäßigen Abschreibungen und Abgänge über den Zugängen lagen. Notwendige Investitionen wurden im Bereich Geschäftsräume, Betriebs- und Geschäftsausstattung und der technischen Ausstattung getätigt. Der Ansatz aus der Planungsrechnung für Investitionen wurde im Berichtsjahr unterschritten. In Abhängigkeit von der Notwendigkeit einzelner Investitionsmaßnahmen hat die Sparkasse geplante Investitionen teilweise umgesetzt und andere in Folgejahre verschoben. Außerbilanzielle Instrumente wurden ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuches eingesetzt. Dabei wurden Zinsswapgeschäfte genutzt, deren Auswahl über die Abbildung einer von der Stadtsparkasse Felsberg verfolgten Benchmark im Rahmen des passiven Managements des Zinsbuches erfolgte. Im Geschäftsjahr 2015 erfolgten zwei neue Abschlüsse von Zinsswaps. Zum Jahresende 2015 belief sich das Volumen der Zinsswaps auf nominal 14 Mio EUR. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1. Ertragslage Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Ertragslage 2015 im Vergleich zum Vorjahr:
Der Zinsüberschuss fiel mit 3,5 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio EUR geringer aus und lag über den Erwartungen. Im Verhältnis zur erhöhten Durchschnittsbilanzsumme (DBS 2015: 165,9 Mio EUR; DBS 2014: 160,3 Mio EUR) ermäßigte sich die Zinsspanne von 2,32 % auf 2,11 %. Dabei fiel die Minderung der Zinsspanne in % der DBS nicht so hoch aus wie erwartet. Verantwortlich für den niedrigeren Zinsüberschuss sind das weiterhin gesunkene Zinsniveau und das hartnäckig anhaltende Niedrigzinsumfeld. Diese Situation sorgte für einen weiteren Rückgang beim Zinsertrag, wobei die Senkung des Zinsaufwandes nicht im gleichen Umfang möglich war. Das im Vergleich zum Eigengeschäft ertragreichere Kundenkreditgeschäft konnte zwar auf dem hohen Niveau sogar leicht ausgeweitet werden, jedoch nicht in den margenstarken Darlehensbereichen. Auf der Passivseite kam es bei den Kundeneinlagen (inkl. der institutionellen Einlagen) zu Bestandsrückgängen und im Eigengeschäft zu Bestandserhöhungen, die letztendlich den Zinsaufwand entlasteten. Hinzu kamen im abgelaufenen Berichtsjahr Belastungen aus den Zinsswaps, die die Sparkasse zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken im Bestand hält. Das Zinsergebnis aus Derivaten fiel jedoch negativer aus als im Planwert angenommen und war geprägt durch den Abschluss von zwei Zinsswaps. In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 81 TEUR für die vorzeitige Auflösung eines Refinanzierungsdarlehens enthalten. In den Zinserträgen befinden sich vereinnahmte Ausgleichszahlungen von 49 TEUR für vorzeitig aufgelöste Darlehen. Trotz der Erhöhung der Fristentransformation reduzierten sich die Erträge aus dem Eigengeschäft gegenüber dem Vorjahr deutlich. Dabei lag das Zinsergebnis aus dem Eigengeschäft über den Erwartungen. Der Zinsüberschuss bleibt die bedeutendste Ertragsquelle unseres Hauses. Der Provisionsüberschuss konnte auf ca. 0,7 Mio EUR gesteigert werden. Die einzelnen Planungspositionen des Provisionsüberschusses zeigen überwiegend eine positive Ertragsentwicklung. Ertragssteigerungen im Kundengeschäft, insbesondere aus dem Zahlungsverkehrsbereich, ragen als positive Abweichung heraus. Dem gegenüber standen deutliche Ertragsminderungen aus dem Kreditgeschäft und dem sonstigen Geschäften, die höher ausfielen als erwartet. Bei weiterhin straffem Kostenmanagement verminderten sich die Verwaltungsaufwendungen inklusive Abschreibungen auf Sachanlagen um ca. 0,4 Mio EUR auf 3,4 Mio EUR. Für die Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützungen wurden im Berichtsjahr 2,4 Mio EUR verwendet. Das entspricht einer Kostenminderung von 0,4 Mio EUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen mit ca. 0,9 Mio EUR liegen unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt fielen die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen geringer aus als erwartet. Durch die gesunkenen Verwaltungsaufwendungen in Verbindung mit einem niedrigeren Zinsüberschuss sowie einem verbesserten Provisionsüberschuss und sonstigen ordentlichen Erträgen ergab sich eine niedrigere Aufwandsquote von 78,2 % (Vorjahr: 85,6 %), die deutlich unter den Erwartungen lag. Das Betriebsergebnis vor Bewertung betrug im Berichtsjahr 1,0 Mio EUR (Vorjahr: 0,7 Mio EUR). Daraus ergibt sich im Verhältnis zur DBS ein Wert von 0,58 % (Vorjahr: 0,42 %), der über den Erwartungen (0,45 % der DBS) lag. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sowie die Kursverluste und Abschreibungen im Wertpapiergeschäft betrugen nach den gemäß § 340f Abs. 3 HGB bzw. § 340c Abs. 2 HGB zulässigen Verrechnungen mit Erträgen unter Berücksichtigung der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,4 Mio EUR nach einem Aufwand von 0,3 Mio EUR im Vorjahr. Bei dem Bewertungsergebnis ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil zur Stärkung des Kernkapitals dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zugeführt wurde. Während im Vergleich zum Vorjahr keine Risikovorsorgeaufwendungen im Kreditgeschäft erforderlich waren, entwickelten sich die Bewertungsergebnisse im Wertpapiergeschäft erwartungsgemäß ungünstiger. Das Bewertungsergebnis, ohne Berücksichtigung der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken, lag in der Gesamtheit deutlich unter den Erwartungen. Insgesamt ermöglichten uns die Entwicklungen im Berichtsjahr, für alle erkennbaren Risiken ausreichend Vorsorge zu treffen und das Kernkapital deutlich zu stärken. Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Das Betriebsergebnis nach Bewertung betrug im Berichtsjahr ca. 0,5 Mio EUR nach 0,4 Mio EUR im Vorjahr. Daraus ergibt sich im Verhältnis zur DBS ein Wert von 0,33 % (Vorjahr: 0,23 %), der über dem Planwert von 0,21 % lag. Die Eigenkapitalrentabilität als Verhältnis des Betriebsergebnisses nach Bewertung zur Sicherheitsrücklage übersteigt mit 5,6 % sowohl den Vorjahreswert (3,8 %) als auch den Planwert (2,1 %) und lag damit über den Erwartungen. Nach Abzug des Steueraufwandes in Höhe von 337 TEUR (Vorjahr: 171 TEUR) beträgt der Jahresüberschuss, der dem Bilanzgewinn der Sparkasse entspricht, im Berichtsjahr 207 TEUR. Damit hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr der Bilanzgewinn im Vergleich zum Vorjahr um 11 TEUR erhöht. 2.2. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassene Liquiditätsverordnung hat die Sparkasse stets eingehalten. Zum Jahresende betrug die Liquiditätskennziffer 1,40 (Vorjahr: 1,61). Im Laufe des Jahres ergab sich für diese Kennziffer eine Bandbreite von 1,08 bis 1,47 (aufsichtsrechtliche Untergrenze 1,0). Neben der aufsichtsrechtlichen Kennziffer aus dem Laufzeitband 1 gibt es noch weitere Beobachtungskennziffern in den Laufzeitbändern 2 bis 4. Das Laufzeitband 2 mit einer Restlaufzeit von über einem bis 3 Monaten erreicht zum Jahresende einen Wert von 1,51, das Laufzeitband 3 mit einer Restlaufzeit von über 3 Monaten bis 6 Monaten einen Wert von 1,19 und das Laufzeitband 4 mit einer Restlaufzeit von über 6 Monaten bis 12 Monaten einen Wert von 0,94. In den Laufzeitbändern 2 bis 4 gibt es im Gegensatz zum Laufzeitband 1 keine aufsichtsrechtliche Mindestkennziffer. Mit Umsetzung von Basel III ist von den Kreditinstituten die kurzfristige Liquiditätskennziffer (LCR) und die längerfristige Refinanzierungskennziffer (NSFR) gemäß der Capital Requirement Regulation (CRR) zu erfüllen. In 2015 wurden von der EU im Rahmen einer delegierten Verordnung (delVO) die Vorschriften der LCR präzisiert. Die Inhalte der delVO sind seit dem 01.10.2015 verbindlich einzuhalten. Seit dem 01.10.2015 ist die LCR-Kennziffer als aufsichtliche Kennziffer eingeführt und ist mit 60 % zu erfüllen. Ab dem 01.01.2016 steigt der Einhaltungsgrad auf 70 %, ab 2017 auf 80 % und ab 2018 ist die Kennziffer zu 100 % zu erfüllen. Zum Jahresende betrug die Liquiditätskennziffer LCR nach CRR 1,74 und nach delVO 1,87. Die Refinanzierungskennziffer NSFR kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da derzeit nur Grundwerte gemeldet werden und die Kennziffer von der europäischen Bankenaufsicht (EBA) noch detailliert festzulegen ist. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Risikobericht. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften der Europäischen Zentralbank wurden ent-sprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die Sparkasse war in der Lage, allen vertretbaren Finanzierungswünschen der Kunden zu entsprechen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde in 2015 nicht genutzt. Für die Inanspruchnahmen der von der Deutschen Bundesbank eingeräumten Refinanzierungsangebote können Wertpapiere im Rahmen des Pfandpoolverfahrens verpfändet werden. Darüber hinaus steht bei der Landesbank Hessen-Thüringen eine Liquiditätskreditlinie zur Verfügung. 2.3. Vermögenslage Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse sind geordnet. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung angesetzt und bewertet. Die eigenen Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten am Bilanzstichtag bewertet (strenges Niederstwertprinzip). Nach der geplanten Zuführung des Bilanzgewinns 2015 in Höhe von 0,2 Mio EUR wird sich die Sicherheitsrücklage auf 10,0 Mio EUR erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Durch die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken verfügt die Sparkasse mit Feststellung des Jahresabschlusses 2015 über ein stärkeres Kernkapital. Es bestehen darüber hinaus weiterhin ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Das anrechenbare Ergänzungskapital besteht zum 31.12.2015 ausschließlich aus den Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die Eigenmittelanforderung gemäß der CRR wurde stets eingehalten. Das Verhältnis der Eigenmittel - bezogen auf die Summe der risikogewichteten Positionswerte per 31.12.2015 - übersteigt mit 21,3 % den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 8 % für die Gesamtkapitalquote deutlich. Im Laufe des Jahres ergab sich für die Gesamtkapitalquote eine Bandbreite von 21,3 % bis 22,5 %. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nutzt die Sparkasse bei der Eigenkapitalunterlegung der Kreditrisiken den Kreditrisiko-Standard-Ansatz (KSA) und der operationellen Risiken den Basisindikatoransatz (BIA). Zur Vermögenslage ist festzustellen, dass die Gesamtkapitalquote gemäß der CRR mit 21,3 % über dem Durchschnitt der hessischen Sparkassen von 20,2 % liegt. Der Anteil der Sicherheitsrücklage (einschließlich Bilanzgewinn) am Geschäftsvolumen beträgt 6,2 %. 2.4. Gesamtbeurteilung Die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse im Berichtsjahr war auf der Aktivseite geprägt von einem Zuwachs beim Kundenkreditvolumen und bei den Forderungen an Kreditinstituten sowie von starken Rückgängen bei den Kuponanleihen. Die Passivseite war gekennzeichnet von Zuwächsen bei den Spareinlagen und Sichteinlagen sowie von kräftigen Rückgängen bei den Sparkassenbriefen und institutionellen Einlagen sowie erwartete Fälligkeiten bei den nachrangigen Verbindlichkeiten. Hervorgerufen durch das hartnäckig anhaltende Niedrigzinsumfeld kam es bei den Kuponanleihen unter Berücksichtigung anstehender Fälligkeiten teilweise zu vorzeitigen Prolongationen und zur Ausweitung der Anlage in Schuldscheindarlehen, so dass entgegen der Planung ein zusätzlicher Refinanzierungsbedarf notwendig war. Das Geschäftsjahr 2015 war bestimmt von einem Rückgang des Zinsüberschusses. Die Geschäftsentwicklung der Sparkasse ist insgesamt ungünstig verlaufen, konnte jedoch unterjährig kontinuierlich verbessert werden, so dass zum Jahresende ein spürbar besseres Ergebnis als erwartet erzielt werden konnte. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3.1. Personalbereich Am 31.12.2015 beschäftigte die Sparkasse (ohne Vorstand) 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 39), darunter 14 Teilzeitkräfte und einem Auszubildenden. Dies entspricht auf Vollzeitkräfte umgerechnet einer Personalkapazität von 35 Bediensteten einschließlich Auszubildender (Vorjahr: 36). Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte sowie technischer Neuerungen bildeten auch im vergangenen Jahr gezielte Förderung, Weiterbildung und Höherqualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwerpunkte unserer Personalentwicklung. Die Sparkasse wendete im Geschäftsjahr (ohne anteilige Personalkosten) für 182 Schulungstage insgesamt 35 TEUR (Vorjahr: 265 Schulungstage und 49 TEUR) auf. B. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015 haben sich bis zur Aufstellung des Lageberichtes nicht ergeben. C. Risikobericht1. Risikomanagementgrundsätze 1.1. Risikomanagementziele Wie jede andere Branche ist auch die Kreditwirtschaft unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die es zu erkennen, zu vermeiden oder zu begrenzen gilt. Die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem für Kreditinstitute sind in § 25 a, b und c KWG festgelegt. Gemäß § 25a KWG ist der Vorstand der Stadtsparkasse Felsberg für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich. Sie umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat. Das Risikomanagement beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision. Dabei umfasst das interne Kontrollsystem aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken. Eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung der Sparkasse ist Voraussetzung. Diese Regelungen sind aus aufsichtsrechtlicher Sicht die mindestens erforderlichen organisatorischen Pflichten. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geben auf Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahmen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements vor und präzisieren die Anforderungen des § 25a KWG. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst darüber hinaus angemessene Regelungen, anhand derer sich die finanzielle Lage des Institutes jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt. Im Risikohandbuch der Sparkasse werden die Methoden, Verfahren, Instrumente und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements gemäß der Risikostrategie der Sparkasse in komprimierter Form dargestellt. Danach werden Risiken kontrolliert eingegangen, wenn die erwarteten Erträge aus risikobehafteten Geschäften deutlich über dem Verlustpotenzial liegen. Entwickelt sich das Ertrags-/Risiko-Verhältnis ungünstig, erfolgt - soweit möglich - eine Verringerung oder vollständige Kompensation der Risiken durch geeignete Steuerungsmaßnahmen. Die Risikopräferenz findet ihren Niederschlag bei der Festlegung der Risikotoleranzen für die wesentlichen Risiken. Das Risikomanagement hat das vorrangige Ziel, die für die Sparkasse wesentlichen Risiken rechtzeitig zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu bewältigen, um die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen. Es soll die Risiken des Sparkassenbetriebs transparent und dadurch steuerbar machen. 1.2. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess beinhaltet alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst gemäß den MaRisk unter anderem die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Dazu zählen die Prozesse zur Risikoerkennung, Risikobewertung, Risikomessung, Kommunikation der Risiken (Risikoreporting), Steuerung der Risiken sowie Risikokontrolle. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken verschafft sich der Vorstand regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse im Rahmen einer Risikoinventur und anhand des Risikohandbuches. Der Risikomanagementprozess beginnt mit der Risikoerkennung. Dabei werden die bestehenden Risiken der Sparkasse unter Berücksichtigung von Risiko- und Ertragskonzentrationen identifiziert und beschrieben sowie die Risikofaktoren der einzelnen Risikoarten festgestellt. Die Risikoerkennung wird ergänzt um die Frühwarnindikatoren. Diese sind für die frühzeitige Identifizierung der jeweiligen Risikoart abzuleiten und unterstützen eine rechtzeitige Information der Geschäftsleitung über negative Entwicklungen. Im Rahmen der Risikobewertung erfolgt die Analyse und Bewertung der Risiken. Die Risikobewertung orientiert sich dabei schwerpunktmäßig an der Risikobedeutung. Für die Risikobedeutung werden qualitative und quantitative Einschätzungen der einzelnen Risiken bezüglich ihrer Wesentlichkeit vorgenommen. Ebenfalls wird bei der Risikobewertung festgelegt, welche Risiken unter Berücksichtigung von Inter- und Intra-Risikokonzentrationen wesentlich sind, welche Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt und welche Risiken in den Risikomanagementprozess eingebunden werden. Eine quantitative Bewertung des Risikos orientiert sich am außergewöhnlichen Schadensausmaß und dessen Wirkung auf das nicht gebundene Risikodeckungspotential oberhalb der Liquidationsschwelle. Bei der Risikomessung geht es um die Ermittlung der für die Sparkasse aus den wesentlichen Risiken resultierenden Verlust- bzw. Vermögensminderungspotenziale und deren Abgleich mit den festgelegten Limiten. Grundsätzlich muss die Sparkasse die Strenge der Risikomessung individuell und konsistent zur Risikostrategie festlegen. Die gemessenen Risikowerte für den Risikofall und für die auf außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen basierenden Stresstests (aE-Stresstests) werden durch eine regelmäßige Berichterstattung dargestellt und in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Ergänzend erfolgt die Darstellung der Risiken in einem Risikoreporting. Dieses Reporting verfolgt als Zielsetzung, die Aufbereitung, Verdichtung und Kanalisierung der Daten aus der Risikomessung in Form eines systematischen internen Risikoreporting. Der Risikosteuerung obliegt die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierbei werden Simulationen der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung durchgeführt, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können und um die rechtzeitige, angemessene und effiziente Reaktion auf die Maßnahmen auslösende Entwicklungen zu erkennen. Die Risikokontrolle prüft die aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen nach Effizienz und Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Das Risikomanagement der Sparkasse bezieht sich auf alle für die Sparkasse wesentlichen Risiken unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen. Es umfasst in diesen Risikoarten alle Geschäftsbereiche der Sparkasse. Die wesentlichen Risiken der Sparkasse sind Adressenausfall-, Marktpreisrisiken inklusive Zinsänderungsrisiken sowie die operationellen Risiken und die Liquiditätsrisiken. Im Rahmen einer jährlichen Risikoinventur wird überprüft, ob bisher nicht einbezogene Risiken in ihrer Bedeutung gestiegen sind und gegebenenfalls in das Risikomanagementsystem der Sparkasse integriert werden müssen. 1.3. Risikomanagementorganisation Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die Festlegung angemessener Strategien, die laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung angemessener Kontrollverfahren und somit die Verantwortung für die wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich vom Vorstand über die Risikosituation in angemessener Weise schriftlich in Form eines Risikoreportings informiert. Ebenfalls ist ein Verfahren zur Ad-hoc-Berichterstattung an den Verwaltungsrat implementiert. Die Risikosteuerung hat die Aufgabe, die im Rahmen der Risikoerkennung und Risikoanalyse ermittelten Risiken/Risikokonzentrationen durch entsprechende Maßnahmen aktiv zu beeinflussen. Das von den Marktbereichen getrennte Risikocontrolling ist zuständig für eine sachgerechte Analyse und Beurteilung von Risiken und Risikokonzentrationen. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses verfolgt das Risikocontrolling das Ziel, die Risiken zu überwachen sowie die Planung zielorientiert an veränderte Bedingungen anzupassen. Eine stetige Kontrolle der Maßnahmen zur Risikosteuerung ist gewährleistet. Ausgangspunkt der Prüfung des Risikomanagementsystems ist die Risikostrategie. Die Interne Revision hat risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht. Die Interne Revision hat sich risikoorientiert mit den strategischen Aspekten und den internen Prozessen und Verfahren des Risikomanagements auseinanderzusetzen. Mögliche Schwachstellen oder Fehlentwicklungen sind aufzudecken und korrigierende Maßnahmen zu veranlassen. Die einem höheren Risiko unterliegenden Bereiche sind intensiver und häufiger zu prüfen als die weniger risikobehafteten Bereiche. Die konsequente Umsetzung des risikoorientierten Ansatzes erfordert eine systematische Risikoermittlung und -bewertung für die einzelnen Prüffelder. Auf ihrer Grundlage werden eine Prüfungsstrategie und ein Prüfungsprogramm entwickelt, in dem die Prüfungshandlungen konkretisiert werden. 1.4. Risikomanagementmethoden Die Begrenzung und Steuerung der eingegangenen Risiken erfolgt vorrangig handelsrechtlich orientiert auf Gesamtbankebene. Der Sparkasse stehen als Risikodeckungspotenzial neben dem für das laufende Jahr geplanten Ergebnis auch Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie Teile des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und die Reserven nach § 26a KWG a. F. zur Verfügung. Aus dem Risikodeckungspotenzial wird unter Berücksichtigung erwarteter Risiken und nach Abzug eines Risikopuffers die Verlustobergrenze mit 80 % festgelegt, aus der die Risikolimite für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken und operationelle Risiken definiert werden. Nach Abzug eines pauschalen Betrages für die operationellen Risiken sowie eines weiteren Risikopuffers wird die Verlustobergrenze zu 45 % auf die Adressenausfallrisiken, zu 45 % auf die Marktpreisrisiken und zu 10 % auf die Zinsänderungsrisiken verteilt. Die Liquiditätsrisiken werden außerhalb des Risikotragfähigkeitskonzeptes überwacht und gesteuert. Da die Sparkasse Risiko als Abweichung vom Erwartungswert definiert hat, werden im Limitsystem die über die Erwartungswerte hinausgehenden Risikowerte des Risikofalls erfasst. Die Summe der eingegangenen Risiken darf die Verlustobergrenze nicht überschreiten. Die Risikowerte werden in Summe und Relation zu den Limiten dargestellt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Ertrags- und Vermögenslage der Sparkasse erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Risikotragfähigkeit. Daraus resultiert eine monatliche Berichterstattung über die Risikotragfähigkeit und die Frühwarnindikatoren an den Vorstand. Sämtliche handelsrechtlich orientierten Limite wurden im Berichtsjahr eingehalten. Die regelmäßige Berichterstattung enthält neben dem Erwartungswert und dem Risikofall auch die Stresstests für außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse (aE-Stresstest). Die Sparkasse hat ein risikoartenübergreifendes aE-Stresstestszenario für alle wesentlichen Risikoarten und auf Basis eines historischen Ereignisses implementiert. Des Weiteren wurde ein reines risikoartenspezifisches Szenario für die Adressenausfallrisiken im Bereich der Eigengeschäfte auf Basis eines hypothetischen Ereignisses definiert. Die Ergebnisse aus den aE-Stresstests sind bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. Eine Kapitalunterlegung ist jedoch nicht gefordert. Durch die Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial und den Risikowerten aus den aE-Stresstests wird die Wirkung von aE-Stresstests auf die Risikotragfähigkeit verdeutlicht. Gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ist die Sparkasse verpflichtet, die aus Stresstests resultierenden Auswirkungen zur Überprüfung des individuellen Gefährdungspotenzials aufzuzeigen. Das Stresstestprogramm enthält neben dem bereits erwähnten Erwartungswert, den Risikofall und den beiden aE-Stresstests auch inverse Stresstests. Ziel der inversen Stresstests ist die Untersuchung, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Ergebnisse der inversen Stresstests werden bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit nicht berücksichtigt. Jedoch zeigen sie die Risikotreiber in den Bereichen der bonitätsbedingten Adressenausfallrisiken und Konzentrationsrisiken, die zu einer Existenzbedrohung in konjunkturellen Krisen führen können. Die nachfolgende Übersicht stellt das Risikotragfähigkeitskonzept in tabellarischer Form zum 31. Dezember 2015 dar.
In Ergänzung zur laufenden Sicherstellung der Risikotragfähigkeit wurde ein zukunftsorientierter Kapitalplanungsprozess implementiert, um auch die künftige Risikotragfähigkeit angemessen zu überwachen und zu planen. Ziel des Kapitalplanungsprozesses ist, einen möglichen Bedarf an Risikodeckungspotenzial frühzeitig zu identifizieren, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Eventuell erforderliche Maßnahmen können somit frühzeitig eingeleitet werden. Bei der letzten Überprüfung wurde der Sparkasse bestätigt, dass sie auch im Niedrigzinsumfeld langfristig über genügend Risikodeckungspotenzial verfügt. 1.5. Methoden zur Absicherung Im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements setzt die Sparkasse zur Absicherung der Risiken verschiedene Finanzinstrumente ein. Der Schwerpunkt lag bei den Anlagen in Wertpapieren sowie der Anlage und Aufnahme von Mitteln im Interbankengeschäft. Des Weiteren nutzt die Sparkasse derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken. 2. Risikomanagement der relevanten Risikoarten 2.1. Adressenausfallrisiken Adressenrisiken bezeichnen die Gefahr, dass der Kreditnehmer seinen Zins- und Kapitalrückzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt. Sämtliche Kreditgeschäfte unterliegen der Kreditrisikostrategie der Sparkasse. Um eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu schaffen, werden standardisierte Kreditvorlagen verwendet. Zur Risikoklassifizierung im gewerblichen Kundenkreditgeschäft setzt die Sparkasse das StandardRating, das ImmobiliengeschäftsRating und das KundenKompaktRating der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH ein. Im Privatkundengeschäft wird das KundenScoring der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH zur Bonitätsbeurteilung verwendet. Zu den Risikoreduzierungsmaßnahmen gehört die Zusammenarbeit mit der Schufa Holding AG. Bei risikorelevanten Engagements werden vor der Kreditvergabe zwingend Doppelvoten durch den Markt und die Marktfolge eingeholt. Dadurch wird das Ziel einer qualifizierten Bearbeitung risikobehafteter Engagements erreicht. Gleichzeitig werden auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Zur Quantifizierung der Adressenausfallrisiken setzt die Sparkasse ein Auswertungstool des SGVHT ein. Mit Hilfe dieses Tools können sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste ermittelt werden und somit auch ein möglicher Wertberichtigungsbedarf. Grundlage dieser Ermittlung ist der Blankoanteil der jeweiligen Forderungen, der mit der Ausfallwahrscheinlichkeit der jeweiligen Ratingnote aus dem Risikoklassifizierungsverfahren multipliziert wird. Für das Eigengeschäft leitet die Sparkasse das Verlustpotenzial ebenfalls anhand einer mathematischen Berechnung ab. Dazu wird der Marktwert eines Wertpapiers mit der Ausfallwahrscheinlichkeit des DSGV-Ratings multipliziert. Die ermittelten Werte fließen sowohl für das Kunden- als auch für das Eigengeschäft als Erwartungswert und Risikowert in das Limitsystem der Risikotragfähigkeitsberechnung ein. Über Ratingverschlechterungen werden die Auswirkungen auf die Adressenausfallrisiken sowohl im Kunden- als auch im Eigengeschäft simuliert. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung wird der Vorstand über die Adressenausfallrisiken im Eigen- und Kundenkreditgeschäft informiert. Falls notwendig, werden zeitnah sowohl risikoreduzierende Maßnahmen als auch die erforderlichen Schritte zur Forderungsbewertung durch den Vorstand eingeleitet. Zum 31.12.2015 ergibt sich für das Kundenkreditportfolio in Höhe von 119,0 Mio EUR nachfolgende Risikostruktur. Auf die Ratingklassen 1 bis 8, die eine mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres zwischen 0,01 % und 1,30 % aufweisen, entfällt ein Anteil von 81,3 % am Kundenkreditvolumen. Auf die Ratingklassen 9 bis 15 (C) mit einer mittleren Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,00 % bis 45,00 % entfällt ein Anteil von 16,5 % am Kundenkreditvolumen. 2,2 % des Kundenkreditvolumens entfallen auf die Ratingklassen 16 bis 18. Für die Kredite ab der Ratingklasse 16 ist bereits Risikovorsorge gebildet worden, die Engagements der Ratingklasse 18 befinden sich hingegen in Abwicklung. Lediglich ein sehr geringer Betrag (0,0 % des Kundenkreditvolumens) wurde nicht geratet. Die Sparkasse hat im Berichtsjahr ausreichend Risikovorsorge mittels Einzelwertberichtigungen getroffen, die zum Jahresende 2015 in Höhe von 1,1 Mio EUR bestanden. Dem latenten Kreditrisiko wurde durch angemessene Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Jahresende 2015 bestanden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 124 TEUR. Im Berichtsjahr wurde das Globallimit im Risikofall für die Adressenausfallrisiken, das monatlich überwacht wird, jederzeit eingehalten. Zum Jahresende betrugen die ermittelten Adressenausfallrisiken 589 TEUR für den Risikofall (Abweichung vom Erwartungswert). Die Limitauslastung für die Adressenausfallrisiken liegt bei ca. 56 %. 2.2. Marktpreisrisiken/Abschreibungsrisiken der Handelsgeschäfte Die Sparkasse agiert auf volatilen Märkten und übernimmt deshalb Risiken, welche sie grundsätzlich nicht vermeiden, aber identifizieren, steuern und überwachen kann. Hierzu gehören insbesondere die Marktpreisrisiken. Die Abschreibungsrisiken der Handelsgeschäfte bestehen aus dem zinsinduzierten Abschreibungsrisiko und dem Spreadrisiko. Das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko gibt potenzielle Verluste an, die durch Marktpreisschwankungen von Wertpapieren entstehen, die auf einer allgemeinen Veränderung des Zinsniveaus basieren. Das Spreadrisiko weist mögliche Verluste aus, die durch Veränderung der bonitätsbedingten Spreads bei unverändertem Rating eintreten. Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse im Rahmen des Spreadrisikos die Auswirkungen von erwarteten bzw. als möglich erachteten Credit-Spread-Veränderungen auf das GuV-orientierte Abschreibungspotenzial für den Erwartungswert, Risikofall und die aE-Stresstests. Zur Steuerung der Abschreibungsrisiken der Handelsgeschäfte verwendet die Sparkasse eine standardisierte Software des Rechenzentrums. Die Risiken der Eigengeschäfte werden regelmäßig auf Basis des aktuellen Zinsniveaus bewertet. Daneben werden die Auswirkungen unterschiedlicher Zins- und Spreadveränderungen simuliert. Sowohl die Hauszinsmeinung als auch weitere festgelegte Zinsszenarien und Spreadveränderungen der Sparkasse bilden die Grundlage für die Simulationsergebnisse. Zum Jahresende betrugen die auf dieser Grundlage ermittelten Marktpreisrisiken 613 TEUR für den Risikofall (Abweichung vom Erwartungswert). Die Limitauslastung für die Abschreibungsrisiken liegt zum Jahresende bei ca. 58 %. Der Vorstand wird zweimal im Monat über die Risikowerte für den Erwartungswert und Risikofall sowie für die aE-Stresstests informiert, da die Marktpreisrisiken von erhöhter Bedeutung für die Sparkasse sind. Das Globallimit für die Marktpreisrisiken im Risikofall wurde im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 2.3. Marktpreisrisiken/Zinsänderungsrisiken Die mit dem Eingang von Zinsänderungsrisiken beabsichtigte Erzielung von Fristentransformationsbeiträgen ist ein wesentlicher und notwendiger Geschäftsbereich der Sparkasse. Auf Grund von unterschiedlichen Beständen und Laufzeiten an festverzinslicher Aktiva und Passiva sowie eines Überhangs an variabel verzinslicher Passiva besteht bei dem GuV-orientierten Zinspannenrisiko die Gefahr einer deutlichen Verringerung der Zinsspanne bei einem Anstieg des Zinsniveaus (Zinsspannenrisiko). Das wertorientierte Zinsänderungsrisiko resultiert aus Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens- und Schuldposten infolge von Marktzinsveränderungen. Die Sparkasse betrachtet die Zinsänderungsrisiken handelsrechtlich und wertorientiert. Dabei liegt der Fokus auf der handelsrechtlichen Steuerung auf Gesamtbankebene. Die Sparkasse verwendet zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken eine standardisierte Software des Rechenzentrums. Zur Steuerung des handelsrechtlichen Zinsspannenrisikos setzt die Sparkasse auf Basis der Zinsbindungsbilanz unterschiedliche Geschäftsstruktur- und Zinsszenarien ein, um die Auswirkungen auf die Ertragslage zu simulieren und Steuerungsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Vierteljährlich werden für das GuV-orientierte Zinsspannenrisiko sowohl der Erwartungswert, der Risikofall und die aE-Stresstests sowie weitere Szenarien abgeleitet und dem Vorstand in einem standardisierten Zinsbuchreporting berichtet. Zum Jahresende bestanden GuV-orientierte Zinsspannenrisiken in Höhe von 1 TEUR im Risikofall. Die Limitauslastung für die Zinsänderungen liegt zum Jahresende 2015 bei ca. 0 %. Das Globallimit für die Zinsänderungsrisiken wurde im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Daneben erfolgt unter Risiko-Ertrags-Aspekten eine wertorientierte Steuerung des Zinsbuches. Mit einer zahlungsstromorientierten Portfoliobetrachtung wird die Vermögens- und Risikolage der Sparkasse gemessen und überwacht. Das Konzept der wertorientierten Zinsbuchsteuerung besteht somit aus der Messung der Performance und der Abschätzung des mit der Geschäftsstruktur verbundenen Risikos. Das wertorientierte Zinsänderungsrisiko des gesamten Zinsbuches wird auf Basis eines 95 %-igen Konfidenzniveaus für einen 63-tägigen Anlagehorizont mittels der vom DSGV empfohlenen Methode der modernen historischen Simulation errechnet. Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird zweifach limitiert, zum einen in Bezug zum absoluten Barwert des Zinsbuchvermögens (Risikolimit) und zum anderen als Abweichung von der definierten Benchmark (Abweichungslimit). Sowohl das Risikolimit als auch das Abweichungslimit waren im Berichtsjahr eingehalten. Der Vorstand wird monatlich über die Situation der barwertigen Zinsänderungsrisiken informiert. Quantitativ wird die Auswirkung einer von der Bankenaufsicht vorgegebenen unerwarteten Zinsänderung von +200 Basispunkten (BP) sowie -200 BP auf den Barwert dargestellt. Bei einem Zinsschock von +200 BP beträgt der Barwertverlust zum Jahresende 2015 4,0 Mio EUR und ergibt einen Wert von ca. -23 % bezogen auf die Eigenmittel nach CRR. Bei einer Ad-hoc-Zinsänderung von -200 BP ergibt sich ein Barwertgewinn von 2,4 Mio EUR und einen Wert von ca. +14 % bezogen auf die Eigenmittel nach CRR. 2.4. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten, verstanden. Die Sparkasse steuert die operationellen Risiken handelsrechtlich orientiert. In 2015 wurde der Risikomanagementprozess der operationellen Risiken überarbeitet. Die wesentliche Änderung ergibt sich im Bereich der Ex-Ante-Betrachtung, die über die Risikolandkarte abgebildet wird und zur Ermittlung des Erwartungswertes und Risikofalls dient. Anhand von diversen Szenarien werden jeweils die Eintrittswahrscheinlichkeit und die durchschnittliche Verlusthöhe bewertet. Das jährliche Verlustpotenzial ergibt sich aus der Multiplikation von durchschnittlicher Eintrittshäufigkeit und durchschnittlicher Verlusthöhe. Das jährliche Verlustpotenzial aller Szenarien stellt den Erwartungswert dar (erwartetes Verlustpotenzial). Für den Risikofall wurde für jedes Szenario ein realistischer Maximalverlust abgeleitet. Der Risikofall stellt das unerwartete Verlustpotenzial dar. Der Risikofall wird mittels eines Quantilwertes mit einem Konfidenzniveau von 95 % abgeleitet. Der realistische Maximalverlust ergibt den Risikowert für den Risikofall. Per 31.12.2015 beträgt der Risikowert für den Risikofall (Abweichung vom Erwartungswert) der operationellen Risiken 72 TEUR. Die Limitauslastung für die operationellen Risiken liegt bei ca. 65 %. Die Erfassung der Schadensfälle erfolgt in einer Datenbank anhand einer standardisierten Software des Rechenzentrums. Der Vorstand wird vierteljährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle unterrichtet. Monatlich wird der Vorstand im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung über die Risikowerte der operationellen Risiken informiert. Das Globallimit für die operationellen Risiken wurde im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 2.5. Liquiditätsrisiken Die Liquiditätsrisiken unterteilen sich in das Zahlungsfähigkeitsrisiko und in das Refinanzierungsrisiko. Für die Sparkasse bleibt aufgrund ihres Geschäftsmodells und ihrer Refinanzierungsstruktur das Zahlungsfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Betrachtung. Unter dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird die aktuelle und künftige Gefahr verstanden, dass die Sparkasse zahlungsunfähig wird und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Zahlungsfähigkeitsrisiko). Unter dem Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne wird das Refinanzierungsrisiko verstanden, dass bei einem Missverhältnis in der Laufzeit zwischen Aktiva und Passiva besteht, wenn infolge längerfristiger Verwendung von kürzerfristig zur Verfügung stehenden Mitteln im Aktivgeschäft oder durch geringe Platzierung von längerfristigen Einlagen der Refinanzierung nicht vorbehaltlos sichergestellt ist (Liquiditätsfristentransformation). Dabei besteht das Risiko in erster Linie in Preisrisiken, d. h. die benötigten Mittel können zwar kurzfristig und problemlos beschafft werden, allerdings gegebenenfalls zu ungünstigeren Konditionen. Die Betrachtung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis der künftig zu erwarteten Zahlungsströme. Damit ist eine vollständige Abbildung und Planung der Liquiditätssituation der Sparkasse möglich. Die Cash-Flow-basierten Liquiditätsübersichten werden anhand einer Standardsoftware des Rechenzentrums erstellt. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung zeigt die Sparkasse, wie lang sie unter den vorgegebenen Prämissen des Stresstestprogramms zahlungsfähig bleibt. Die Ergebnisse sind unterschiedlich lange Überlebensperioden (Survival Periods). Die Survival Period ist die Zeitspanne in Monaten, in der positive Liquiditätsüberhänge vorliegen. Das Liquiditätsmanagement enthält eine Fälligkeits- und Liquiditätsliste sowie Simulationen von Szenarien, die Auswirkungen auf die Survival Period darstellen. Im Risikohandbuch der Sparkasse wurden Schwellenwerte für die Survival Period festgelegt, um rechtzeitig Liquiditätsengpässe zu erkennen und Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Das Zahlungsfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotenzial begrenzt werden. Aufgrund der einwandfreien Bonität der Sparkasse und der Einbindung in den bestehenden leistungsfähigen Liquiditätsverbund der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, dem von anerkannten Ratingagenturen eine gute Finanzkraft bescheinigt wird, sowie der zur Zeit fehlenden technischen Möglichkeiten der Quantifizierung, wird eine Berücksichtigung im Rahmen der Risikotragfähigkeit nicht vorgenommen. Das Liquiditätsmanagement beinhaltet auch ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem des DSGV. Damit kann die Sparkasse das Refinanzierungsrisiko qualitativ und quantitativ beurteilen. Der überwiegende Anteil der Bilanzsumme besteht zum 31. Dezember 2015 aus Kundeneinlagen (62 %) und Eigenkapital (11 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Anteil von ca. 26 % bestehen zu ca. 46 % aus den Weiterleitungsdarlehen ohne Liquiditätswirkung, so dass ca. 14 % der Bilanzsumme für echte Refinanzierungen am Geld- und Kapitalmarkt übrig bleiben. Die Ergebnisse des einfachen Liquiditätskostenverrechnungssystems zeigen positive Liquiditätsbeiträge. Damit sind die Spreads der Aktivseite so eingepreist, dass diese die Spreads der Passivseite (Refinanzierung) abdecken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wurden Berechnungen unter veränderten Annahmen vorgenommen. Auch hier wurden positive Liquiditätsbeiträge ermittelt, so dass die Sparkasse das Refinanzierungsrisiko als unwesentlich bewertet. Der Vorstand wird im Rahmen einer vierteljährlichen Berichterstattung über die Liquiditätssituation der Sparkasse informiert. Die Berichterstattung enthält neben den aufsichtsrechtlichen Kennziffern gem. LiqV und CRR auch die verschiedenen Survival Periods aus dem Stresstestprogramm sowie die Ergebnisse aus dem einfachen Liquiditätskostenverrechnungssystem. Für Liquiditätsengpässe wurde ein Ad-hoc-Reporting eingeführt. Die festgelegten Schwellenwerte der Survival Period bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr für das gesamte Stresstestprogramm im grünen Bereich. Ein Liquiditätsengpass entstand im gesamten Berichtsjahr nicht. Erforderliche Maßnahmen und die daraus resultierende Risikokontrolle waren in 2015 nicht notwendig. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Survival Period für das Stresstestprogramm zum 31. Dezember 2015:
Die Liquiditätsverordnung war im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten. Der Liquiditätsbedarf der Sparkasse war jederzeit gedeckt und die Zahlungsbereitschaft permanent gegeben. Eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Verwaltungsrat erfolgte im Juni 2015 aufgrund der Unterschreitung des Schwellenwertes. 2.6. Sonstige Risiken Alle Risiken, die sich den Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken sowie den operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken nicht bzw. nicht eindeutig zuordnen lassen, stellen sogenannte sonstige Risiken dar. Für die sonstigen Risiken, die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als nicht wesentlich beurteilt werden, werden ausreichende Sicherheitspuffer in Höhe von mindestens 20 % des Risikodeckungspotentials vorgehalten. 3. Zusammenfassung der Risikolage Die Risikolage der Sparkasse wird über das Stresstestprogramm dargestellt. Das Stresstestprogramm der Sparkasse besteht aus dem Erwartungswert, dem Risikofall und den aE-Stresstests, die im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes betrachtet werden. Die vorhandenen Risikodeckungspotenziale und die bereitgestellten Globallimite für die einzelnen Risikoarten waren ausreichend und wurden eingehalten. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse war während des Berichtsjahres jederzeit gegeben, da das Risikodeckungspotenzial stets die wesentlichen Risiken überstiegen hat. Die Risikowerte des Erwartungswertes wurden bereits vom Risikodeckungspotenzial abgezogen. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen der Sparkasse zeigen mit ihrem Limitsystem, dass die Risikotragfähigkeit im Berichtsjahr für den Risikofall jederzeit uneingeschränkt gegeben war und die aE-Stresstests für die Sparkasse keine existenzielle Bedrohung darstellen. Der inverse Stresstest ergänzt das Stresstestprogramm. Dort steht die kritische Reflexion im Vordergrund und die Ergebnisse werden bei Beurteilung der Risikotragfähigkeit nicht berücksichtigt. Bei der Silobetrachtung der einzelnen Risikoarten wurden als Risikotreiber die bonitätsbedingten Adressrisiken und die Konzentrationsrisiken identifiziert, die zu einer Existenzbedrohung in Zeiten von Konjunkturkrisen führen können. Für die Marktpreisrisiken ergaben sich keine existenzgefährdenden Risikotreiber bei der Silobetrachtung. Bei der Kombination beider Risikoarten wird deutlich, dass bei extremen Parametern das zur Verfügung stehende Verlustpotenzial verbraucht ist. Ein gleichzeitiges Eintreten aller Parameter in den üblichen Konjunkturphasen erscheint allerdings als unwahrscheinlich. Der durchgeführte Kapitalplanungsprozess zeigt, dass die Sparkasse sowohl im Erwartungswert als auch in den adversen Szenarien im Risikofall und im Niedrigzinsumfeld langfristig über genügend Risikodeckungspotenzial verfügt, um auch zukünftig ihre Risiken tragen zu können. D. PrognoseberichtDie meisten makroökonomischen Prognosen zeichnen für Deutschland und für das Jahr 2016 ein positives Szenario. Gemäß den Prognosen der Deutschen Bundesbank und der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe liegt das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes bei ca. 1,8 %. Die Struktur des deutschen Wachstums könnte in 2016 ähnlich zu der aus 2015 ausfallen. Vor allem die Binnennachfrage gilt als robust und sollte das Wachstum tragen. Der Staatskonsum dürfte nochmals zulegen, wozu weiterhin die Ausgaben für die Flüchtlinge beitragen. Der private Konsum könnte ebenfalls wieder recht kräftig wachsen, da weiterhin eine gute Beschäftigungslage und steigende Einkommen bei niedrigem Preisauftrieb im Raum stehen. Für den deutschen Arbeitsmarkt erscheinen 2016 erneut Höchststände bei der Zahl der Erwerbstätigen möglich. Bei weiter, auch durch die Zuwanderung, steigendem Erwerbspersonenpotenzial könnte dies mit einer fast unveränderten Arbeitslosenquote einhergehen. Die Preisentwicklung in Deutschland und im Euroraum bleibt weiterhin gedrückt, auch durch die Anfang 2016 nochmals gesunkenen Ölpreise. Die Deutsche Bundesbank prognostiziert für 2016 eine Inflationsrate im Jahresverlauf von 1,1 %. Im Euroraum werden die Inflationsraten etwas schwächer gesehen und damit auch 2016 unter dem Ziel der EZB liegen, aber nahe bei 2 %. Die Deflationsgefahren schwinden damit immer weiter. Trotzdem könnte die EZB ihre Geldpolitik erneut ausweiten. Die expansive Geldpolitik der EZB könnte die Spannungen verschärfen. Insbesondere der Devisenmarkt und die internationalen Kapitalzuflüsse könnten davon beunruhigt werden. Die durchaus positiven Wirtschaftsaussichten stehen unter Vorbehalten. Die vorhandenen Krisen dürften sich nicht weiter zuspitzen und neue Krisenherde nicht entstehen. Auch die schwer einzuschätzenden wirtschaftlichen Entwicklungen in China sowie einiger Schwellenländer mahnen zur Vorsicht. [3] Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die stetig weiter steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden für die Sparkasse als auch für ihre Kunden im Geschäftsjahr 2016 weiterhin schwierig bleiben. Vor diesem Hintergrund bleibt die Erhaltung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Selbständigkeit das vorrangige Ziel der Stadtsparkasse Felsberg. Die Sparkasse orientiert sich an den genannten Zielen des Verbundkonzeptes der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen. Die Sparkasse hat sich, abhängig von ihrer individuellen Ausgangsbasis, Ziele gesteckt, die mit den Verbundzielen kompatibel sind. Der Offenlegungsbericht der Sparkasse nach § 26a KWG wird auf der Internetseite der Sparkasse (www.ssk-felsberg.de) veröffentlicht. Die folgenden Analysen beruhen auf Erwartungen der Sparkasse. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen. Wie bereits im Risikobericht dargestellt, verfügt die Sparkasse über Instrumente und Prozesse, um die Abweichungen von Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und zu steuern. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der Bestandsentwicklung über die Istwerte des Jahres 2015 sowie über die Planwerte des Jahres 2016.
Für das Jahr 2016 erwarten wir nach einem erneuten Zuwachs in 2015 eine weitere Erhöhung im Kundenkreditgeschäft. Dies spiegelt sich wider in der Prolongation und dem Neugeschäft an direkten Finanzierungen und der Wieder- bzw. Neuanlage der Schuldscheindarlehen von Unternehmen und kommunalen Institutionen. Die Kundeneinlagen werden sich nach dem Rückgang in 2015 stabilisieren. Im Eigengeschäft werden sich gemäß der Prognose der Sparkasse die eigenen Wertpapiere erhöhen und die Forderungen an Kreditinstitute durch die Verlagerung der Assetklassen (Schuldscheindarlehen Unternehmen/kommunal) auf weiterhin hohem Niveau reduzieren. Dabei beabsichtigt die Sparkasse, die Fälligkeiten der eigenen Wertpapiere in vollem Umfang zu prolongieren und auszuweiten. Der Bestand an Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten wird aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen nicht ausgeweitet. Es erfolgt wie bereits beschrieben eine Verlagerung in die ertragsstärkere Assetklasse (Schuldscheindarlehen Unternehmen/Kommunal). Die Eigenanlagen ergeben in der Summe eine Bestandserhöhung. Einen erhöhten Bestand prognostiziert die Sparkasse in 2016 bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Beteiligungen und die Sachanlagen werden nahezu unverändert erwartet. In der Gesamtheit führt diese Entwicklung zu einer Erhöhung der Bilanzsumme und des Geschäftsvolumens. Risiken für die geschäftliche Entwicklung ergeben sich bei ungünstiger konjunktureller Entwicklung mit negativen Auswirkungen auf die Unternehmensergebnisse, die Insolvenzen und das Konsumverhalten der Kunden sowie einem weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau. Chancen sind in einer deutlicheren konjunkturellen Belebung, einer schnelleren Stabilisierung der Finanzmärkte und der Lösung der europäischen Schuldenkrise mit einem steigenden Zinsniveau in Verbindung mit einer steileren Zinsstrukturkurve zu sehen. Die Sparkasse rechnet in 2016 mit einer weiterhin geordneten Finanz- und Vermögenslage. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der Ertragslage über die Istwerte des Jahres 2015 sowie über die Planwerte des Jahres 2016.
Auf Basis eines prognostizierten leicht höheren Zinsniveaus im Kapitalmarktbereich und einer steileren Zinsstrukturkurkurve rechnet die Sparkasse für das Jahre 2016 mit einer erneuten Minderung des Zinsüberschusses. Bei einer flachen und inversen Zinsstrukturkurve sieht die Sparkasse ein weiteres Zinsspannenrisiko. Des Weiteren sehen wir Risiken in einem Fortdauern des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes und dessen ungünstige Auswirkung auf den Zinsüberschuss und das Betriebsergebnis. Andererseits ergeben sich bei einer steileren Zinsstrukturkurve auf erhöhtem Niveau Chancen, Erträge aus Fristentransformationen zu generieren. Der Provisionsüberschuss wird sich leicht erhöhen. Ausschlaggebend dafür ist die Stabilisierung der Betriebserlöse auf dem Niveau des Vorjahres und Mehrerlöse im Bereich des Zahlungsverkehrs. Mit der Intensivierung des Vertriebes und des Vorantreibens der ganzheitlichen Beratung in allen Kundensegmenten auf Basis der Betreuungskonzeptionen des DSGV bietet das Provisionsgeschäft weitere Potenziale. Dagegen entsteht der Druck auf Margen und Provisionserlöse durch verschärfte Wettbewerbsangebote als Risikofaktor. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen werden sich im kommenden Jahr leicht erhöhen. Ursachen hierfür sind neben den steigenden Personalkosten u. a. notwendige Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen, Auslagerungen einzelner Bereiche und die IT-Kosten. Die weiterhin steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit entsprechendem Personal- und IT-Bedarf sowie ein erhöhter Investitionsbedarf am Hauptstellengebäude stellen zukünftig Risikofaktoren im Aufwandsbereich dar. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft wird durch die zur Stärkung der Zinsspanne über pari erworbenen Wertpapiere in dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld in den kommenden Jahren beeinflusst. Eine stärkere Erhöhung des Zinsniveaus über alle Laufzeitbänder würde das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft deutlicher belasten. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist schwer zu prognostizieren. Durch das Risikomanagement der Sparkasse wird angestrebt, die erkannten Risiken zu vermindern und neue Risiken zu vermeiden. Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Situation in dem strukturschwachen Geschäftsgebiet erwartet die Sparkasse für die Zukunft keine wesentliche Entlastung im Bereich der Risikovorsorge. Derzeit noch nicht vorhersehbare negative Entwicklungen einzelner Kreditnehmer können zu einem unerwarteten Risikobedarf führen. Eine positive Entwicklung bereits wertberichtigter Kreditnehmer kann das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft entlasten. Zusammenfassend erwartet die Sparkasse gemäß ihrer Planungsrechnung für das Jahr 2016 einen negativen Trend mit einem schwächeren Betriebsergebnis vor Bewertung. Auch das Betriebsergebnis nach Bewertung zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr schwächer, obwohl sich das Bewertungsergebnis in 2016 positiver entwickelt. Daraus resultieren eine leicht höhere Aufwandsquote sowie eine geringere Eigenkapitalrendite. Der Zinsüberschuss und damit auch das Betriebsergebnis werden aufgrund der anhaltend schwierigen exogenen Rahmenbedingungen auch in den Folgejahren auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau verbleiben. Die Organe der Stadtsparkasse Felsberg befassen sich daher intensiv mit der künftigen Entwicklung der Sparkasse. Statistischer Bericht nach § 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2015 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange 1. Mitarbeiter per 31.12.2015
2. Geschäftsstellennetz per 31.12.2015
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftung der Stadtsparkasse Felsberg
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung 1. Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenanzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagen a) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs 1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern im Geschäftsjahr
VI. Vermittelte Förderkredite im Geschäftsjahr
[1] Die Darstellung der gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen erfolgte mit Hilfe des
Geschäftsberichtes 2015 der Deutschen Bundesbank und
den Ausführungen des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes (DSGV).
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
AnhangA. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Stadtsparkasse Felsberg zum 31. Dezember 2015 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Den latenten Ausfallrisiken wird in Form von Pauschalwertberichtigungen, die entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung ermittelt werden, Rechnung getragen. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken bestehen zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Für die Ermittlung des beizulegenden Werts haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Dabei haben wir auch die Marktverhältnisse in zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag in unsere Beurteilung einbezogen. Da nach unserer Einschätzung für die von uns gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere aktive Märkte vorliegen, haben wir Börsenpreise oder sonstige Marktpreise zur Bewertung herangezogen. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Aufgrund der Änderung der RechKredV durch das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz haben wir die im Vorjahr im Aktivposten 7 ausgewiesenen Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die nicht operativ tätig sind, erstmals im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 einbezogen. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei einer Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. In Vorjahren angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen, die eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr hatten, werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in dem GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Im Vorjahr wurde der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes beim Passivposten 7a) abweichend zur diesjährigen Handhabung im GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Ausweisänderung haben wir vorgenommen, um die externe Rechnungslegung an die interne Steuerung anzupassen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2005G sowie sowohl ein individueller durchschnittlicher laufzeitabhängiger Marktzinssatz von 3,89 % und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 3,89 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Rentensteigerungen mit 1,5 % p. a.. Die Bewertung der Rückstellungen für Passivprodukte, z. B. aufgrund von während der Vertragslaufzeit steigenden Prämienansprüchen bei Ratensparverträgen, erfolgte im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 erstmals auf der Basis einer effektivzinskonstanten Verteilung der Aufwendungen. Durch diese Änderung der Bewertungsmethode wird ein verbesserter Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse gegeben. Im Vergleich mit der bisherigen Bewertungsmethode haben sich die Rückstellungen um 6 TEUR erhöht. Der Zinsüberschuss hat sich aufgrund des Methodenwechsels um 6 TEUR vermindert. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einen barwertorientierten Rückstellungstest durchgeführt und hierbei die IDW-Stellungnahme RS BFA 3 berücksichtigt. Im ersten Schritt haben wir den Überschuss des Barwerts des Bankbuchs über den Buchwert des Bankbuchs ermittelt. Vom Ergebnis dieser Ermittlung haben wir die Verwaltungsaufwendungen und Risikokosten abgezogen, die bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands des Bankbuchs erwartet werden. Nach unseren Ermittlungen hat sich kein Verpflichtungsüberschuss ergeben. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (so genannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommen bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Bei Zinsswaps werden die Zinszahlungen saldiert je Swap im GuV-Posten 1 oder 2 ausgewiesen. Im Vorjahr hatten wir einen Zinssaldo über alle bestehenden Swaps hinweg gebildet und einheitlich im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Mit dieser Ausweisänderung tragen wir der herrschenden Meinung in der handelsrechtlichen Kommentierung Rechnung. B. Angaben und Erläuterungen zur BilanzFristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. BEZIEHUNGEN ZU UNTERNEHMEN, MIT DENEN EIN BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS BESTEHT In den folgenden Posten sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
Die rückläufigen Forderungen an Beteiligungsunternehmen stehen im Zusammenhang mit der erfolgten Umgliederung von Einlagen an Kommanditgesellschaften aus dem Aktivposten 7 in den Aktivposten 6 (siehe Erläuterungen im Teil A). FORDERUNGEN AN DIE BZW. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER DER EIGENE(N) GIROZENTRALE Forderungen an die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:
BÖRSENFÄHIGE WERTPAPIERE
TREUHANDGESCHÄFTE Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS a) Finanzanlagen
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. b) Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs beinhalten auch die Abschreibungen, die auf im Berichtsjahr abgegangene Vermögensgegenstände entfallen. Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 0,1 Mio EUR auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE In den sonstigen Vermögensgegenständen sind als wesentliche Einzelposten 0,8 Mio EUR stille Beteiligungen bei der Landesbank Hessen-Thüringen enthalten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Nachrangige Vermögensgegenstände sind in folgenden Aktivposten enthalten:
NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN Für von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als haftendes Eigenkapital eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 18 TEUR angefallen. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Die von der Sparkasse begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten, die 10 % der Gesamtverbindlichkeiten übersteigen, wurden im Volumen von 77 TEUR nach den Vorgaben des KWG a. F. in der Zeit bis zum 31. Dezember 2011 begeben. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Sparkasse kann bei diesen nachrangigen Verbindlichkeiten nicht entstehen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die Sparkasse hat auf eine Anrechnung im Rahmen der Übergangsregelungen der CRR verzichtet. Die Sparkasse hat sich bei diesen Verbindlichkeiten ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs, frühestens zum Ende des fünften Geschäftsjahrs, das dem Ausgabejahr folgt, kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als aufsichtsrechtliche Eigenmittel im Sinne des KWG a. F. entfällt oder beeinträchtigt wird. Nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht steht der Sparkasse aufgrund der verminderten Anrechnung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel im Rahmen der Übergangsregelungen der CRR kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2015 in voller Höhe abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHEventualverbindlichkeiten und Andere Verpflichtungen In den Posten "Eventualverbindlichkeiten" und "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGZINSERTRÄGE Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (so genannte "Negativzinsen") sind in Höhe von 0,1 TEUR in den Zinserträgen enthalten. In den Zinserträgen sind erhaltene Ausgleichszahlungen von 49 TEUR (Vorjahr: 88 TEUR) für vorfristig aufgelöste Darlehen enthalten, die auch zugleich periodenfremd sind. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch belastet. ZINSAUFWENDUNGEN Für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangene Negativzinsen sind in Höhe von 8 TEUR in den Zinsaufwendungen enthalten. In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 81 TEUR (Vorjahr: 120 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Refinanzierungsdarlehen enthalten, die auch zugleich periodenfremd sind. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge und Investmentanteile). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten zu etwa 36 % auf Erträge aus dem Darlehensgeschäft ohne Zinscharakter und zu etwa 20 % auf Erträge aus einer stillen Beteiligung. PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN Die unter den Zinsaufwendungen dargestellten Ausgleichszahlungen stellen zugleich periodenfremde Aufwendungen dar. E. SONSTIGE ANGABENANGABE ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDEN Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps haben wir mithilfe eines anerkannten Bewertungsmoduls (SimCorpDimension) ermittelt. Hierbei werden u. a. Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, zu Grunde gelegt. NICHT AUS DER BILANZ ERSICHTLICHE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Zum Bilanzstichtag besteht auch weiterhin die Verpflichtung der Sparkasse gegenüber der Castra Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Vermietungs KG, neben der bestehenden Beteiligung eine zusätzliche Hafteinlage von 12,5 TEUR zu übernehmen, sofern dies von der Gesellschaft gefordert wird. Zweck dieser Gesellschaft ist die Finanzierung des Neubauprojektes der Finanz Informatik GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Neu aufgenommen wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen bis zum 31. Mai 2016 spätestens 20 Arbeitstage und ab dem 1. Juni 2016 spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin entschädigt werden. Daneben besteht die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherungsfunktion fort. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich die bankaufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel errechnen) erreicht sind. Die Einzahlungsverpflichtung eines Instituts bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGB Die Sparkasse ist Mitglied bei der für sie zuständigen Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirkes Kassel, deren Umlagesatz nach einem Abschnittsdeckungsverfahren berechnet wird. Die Zusatzversorgungskasse wird als Sondervermögen der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck (Versorgungskasse) geführt. Das Kassenvermögen der ZVK wird als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Anspruchsberechtigt gegen diese Kasse sind grundsätzlich alle aufgrund der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Sparkasse. Die Höhe der Versorgungszusage ist grundsätzlich nach der Dauer der Beschäftigung im öffentlichen Dienst gestaffelt. Es wird eine Erwerbsminderungs- sowie eine Alters- und Hinterbliebenenrente gewährt. Das Prinzip der Gesamtversorgung wurde im Jahr 2002 durch ein Betriebsrentensystem in Form des Punktemodells ersetzt. Der Umlagesatz beträgt derzeit 6,5 % der umlagepflichtigen Gehälter von 1,7 Mio EUR. Eine Änderung des Umlagesatzes ist derzeit für die Sparkasse nicht absehbar. Das Sanierungsgeld wurde für das Jahr 2015 in Höhe von 27 TEUR erhoben und wird sich für das Jahr 2016 nur geringfügig erhöhen. Eine Aufteilung der Versorgungsverpflichtungen auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und Rentenbezieher ist anhand der uns vorliegenden Daten der ZVK nicht möglich. Der Betrag der mittelbaren Pensionsverpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 2 EGHGB kann von der Sparkasse nicht zuverlässig quantifiziert werden, da die dafür maßgeblichen ZVK-Daten nicht zur Verfügung stehen. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2015 wie folgt dar:
Der Vorstandsvorsitzende hat gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Absatz 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich steigenden Prozentsatz. Renten werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Dem Vorstandsmitglied, Herrn Strack, wurde nach Ablauf seines Dienstvertrages, ein auf fünf Jahre befristetes, monatlich zu zahlendes Übergangsgeld zugesagt. Für die Verpflichtung wurde eine Rückstellung in ausreichendem Umfang gebildet. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2015 24 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 99 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 839 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANE Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 311 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 525 TEUR gewährt. Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Satz 1 Nr. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 60 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen und zu 29 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,125 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat
Mitglieder Dirk Becker, Prokurist, spangropharm GmbH & Co. KG, Spangenberg Evelyn Bode, Leiterin Gesamtbanksteuerung der Stadtsparkasse Felsberg Silke Böttcher, Hausfrau Jens Dippel, Kaufmännischer Leiter der Energie Gesellschaft Frankenberg, Frankenberg Wolfgang Pempe, Geschäftsführer Diakonie Main Tauber, Felsberg Sandra Ritschel, Leiterin Marktfolge Kredit der Stadtsparkasse Felsberg Klaus Stiegel, Bürgermeister a.D. Burkhard Stock, Leiter der Internen Revision der Stadtsparkasse Felsberg Vorstand
Felsberg, 29. April 2016 Stadtsparkasse Felsberg Der Vorstand Lange Strack ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄß § 26A ABS. 1 SATZ 2 KWG - "LÄNDERSPEZIFISCHE BERICHTERSTATTUNG"Die Stadtsparkasse Felsberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Felsberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Felsberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 4.381 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt zum Jahresende 33. Der Gewinn vor Steuern beträgt 538 TEUR. Unter Berücksichtigung der Steuern von 331 TEUR ergibt sich ein Nettogewinn von 207 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Felsberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtsparkasse Felsberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Stadtsparkasse Felsberg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtsparkasse Felsberg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Felsberg. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtsparkasse Felsberg und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 13. Mai 2016 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Alles, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesTätigkeitsbericht Der Verwaltungsrat nahm in 2015 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahr. Er wurde durch den Vorstand in fünf Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle besonderen Vorgänge unterrichtet. Genehmigung des Jahresabschlusses Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht für das Jahr 2015, der den Lagebericht enthält, vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Gewinnverwendungsbeschluss Der Jahresüberschuss von EUR 206.887,55 wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Felsberg, den 07. Juni 2016 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Volker Steinmetz |
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