Tesch
Umwelttechnik GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
51.735,51 |
49.730,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.735,51 |
49.730,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.735,51 |
49.730,23 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.287,52 |
47.275,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.275,91 |
18.300,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.011,61 |
1.975,79 |
| B.
Rückstellungen |
2.077,69 |
2.070,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
370,30 |
384,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
370,30 |
384,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.735,51 |
49.730,23 |
Anhang
Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Personengesellschaft i. S. d.
§ 264 a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. d. §
275 (2) HGB aufgestellt worden.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Personengesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2018 einschließlich der
kumulierten Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe der jeweils zulässigen Nutzungsdauer
grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei Zugängen
im laufenden Wirtschaftsjahr wurde die Abschreibung
zeitanteilig ermittelt und entsprechend angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 410 EUR
nicht übersteigen, werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und sind im Anlagenspiegel als kumulierte
Abschreibungen dargestellt.
Die Vorräte wurden aus den vorgelegten
Inventurunterlagen übernommen, die auf einer
körperlichen Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag
basieren. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen, soweit nicht ein niedriger beizulegender
Wert vorliegt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen
erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 HGB. Dazu gehören die Materialeinzelkosten, die
Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung
sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten
wurden Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Der
Ansatz entspricht den steuerlichen Mindestherstellkosten
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung
mit R 6.3 EStR. Die Bewertung erfolgte verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2018 einschließlich der
kumulierten Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
Angaben zu den Restlaufzeiten
-
Verbindlichkeiten -
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Euro
370,30
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Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Klaus Tesch
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Haan, den 28.10.2019
Gez. Klaus Tesch
(Geschäftsführer)
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2019 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2019 festgestellt.
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