BMB The
Coating Company GmbH
Burgthann
OT Oberferrieden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.537.650,78 |
1.619.745,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.022,00 |
15.105,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.517.572,45 |
1.603.986,45 |
| III.
Finanzanlagen |
56,33 |
653,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.462.162,04 |
1.740.020,35 |
| I.
Vorräte |
103.982,91 |
668.551,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
546.617,61 |
265.383,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
811.561,52 |
806.085,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.590,43 |
31.740,65 |
| Summe
Aktiva |
3.029.403,25 |
3.391.506,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.798.276,34 |
1.825.219,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
77.000,00 |
77.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.748.219,72 |
1.842.256,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.943,38 |
94.036,59 |
| B.
Rückstellungen |
150.526,93 |
138.093,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.080.599,98 |
1.428.193,07 |
| Summe
Passiva |
3.029.403,25 |
3.391.506,20 |
Anhang
Der Jahresabschluss der BMB The Coating Company GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der Nummer HRB 11483 geführt. Sitz
der Gesellschaft ist Burgthann.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 46 Mitarbeiter.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Eine Anpassung bzw. Überleitungsrechnung der
Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres aufgrund des
§ 277 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) i.V. mit Art. 75
EGHGB war nicht erforderlich.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 741.881 Euro,
von einem bis fünf Jahren 168.475 Euro und von mehr
als fünf Jahren 150.840 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 458.436 Euro.
Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 9.352,95
Euro und sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 1.960,12 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung
des Jahresergebnisses.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 63 TEuro jährlich.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten in
Höhe von 14.249 Euro.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Manfred Band geführt.
Gez.Manfred Band
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 3.12.2024.
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