Agrargenossenschaft Apolda e.G.Liquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena GnR 100159
Eingetragen
27.1.1992
Branche
Betrieb von BaumschulenKreditinstitute des GenossenschaftssektorsKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Verwertung des genossenschaftlichen Vermögens zum Zwecke der Erhaltung des Mitgliedervermögens der ehem. LPG Apolda aus der diese eG hervorgegangen ist. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Agrargenossenschaft Apolda e.G.

Apolda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

31.12.2009

31.12.2008

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

5,00

5,00

II. Finanzanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.239,27

11.966,55

II. Wertpapiere

24.302,74

61.969,73

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

213.934,05

305.516,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.314,22

1.314,00

Summe Aktiva

241.796,28

380.772,89



PASSIVA

31.12.2009

31.12.2008

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

16.923,76

16.923,76

II. Bilanzgewinn

219.136,91

318.379,99

B. Rückstellungen

5.000,00

38.100,00

C. Verbindlichkeiten

735,61

7.369,14

Summe Passiva

241.796,28

380.772,89

ANHANG

Allgemeine Angaben

 

Grundlagen der Rechnungslegung

 

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des Genossenschaftsgesetzes aufgestellt.

 

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

 

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 

Die Wertansätze in der Bilanz der Agrargenossenschaft Apolda e.G. i.L. zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

 

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

 

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

 

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

 

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

 

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalgliederung zur Vermögensauseinandersetzung in Anlehnung an § 44 LAG ist in 1992 durchgeführt worden. Die zum Liquidationsbeginn verbleibenden Mitglieder sind an der zum Ende der Liquidation übrigen Vermögensmasse beteiligt.

Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt EUR 51,12 (DEM 100,00) je Mitglied. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

 

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

 

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen

 

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

 

  

Erläuterungen zur Bilanz

 

 

Anlagevermögen

 

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Auf die Anwendung der größenabhängigen Erleichterung nach §274 Nr. 1 wurde verzichtet.

 

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß §268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

 

  

 

 

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

 

 

Sonstige Vermögensgegenstände

2.239,27

 

11.966,55

 

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten.

 

 

Rückstellungen

 

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, die Prüfungskosten durch den Verband sowie übrige Rückstellungen im Zusammenhang mit der Liquidation der Genossenschaft.

 

  

Verbindlichkeiten

 

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich nach §268 Abs. 5 und §285 Satz 1 Nr. 1 HGB wie folgt:

 

 

 

Aufgliederung nach §266 Abs. 3 C. Verbindlichkeiten

Bilanzjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

 

Sonstige Verbindlichkeiten

735,61

735,61

0,00

 

Verbindlichkeiten Leistungen und Lieferungen

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

 

Vorjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

 

Sonstige Verbindlichkeiten

7.369,14

7.369,14

0,00

 

Verbindlichkeiten Leistungen und Lieferungen

0,00

0,00

0,00

 

 

Haftungsverhältnisse

 

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

 

 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

 

Sonstige Angaben

 

Personalstand

 

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

 

Geschäftsführung

 

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn RA Rolf-Peter Dröge, der als Liquidator die Genossenschaft vertritt. Er vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich alleine und ist von der Beschränkung des §181 BGB befreit.

 

Die letzte Generalversammlung fand am 13.05.2009 statt.

 

Der Aufsichtsrat wurde am 13.05.2009 wie folgt gewählt:

Vorsitzender: Erhardt Blochberger

Weitere Mitglieder: Fritz Kürbs und Harald Apel

 

Für das Geschäftsführungsorgan gemäß §285 Nr. 9c HGB zu machenden Angabe über gewährte Vorschüsse und Kredite sowie übernommene Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

 

Die Voraussetzungen des §264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§288 Satz 1 HGB, §264 Abs. 1 Satz 3, §274a Nr. 2 bis 5 HGB wurden in Anspruch genommen.

 

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

 

Apolda,

 

  

..........................................................................

Liquidator RA Rolf-Peter Dröge

 

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