Agrargenossenschaft Apolda e.G.Liquidiert
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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Agrargenossenschaft Apolda e.G.ApoldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des Genossenschaftsgesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der Agrargenossenschaft Apolda e.G. i.L. zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalgliederung zur Vermögensauseinandersetzung in Anlehnung an § 44 LAG ist in 1992 durchgeführt worden. Die zum Liquidationsbeginn verbleibenden Mitglieder sind an der zum Ende der Liquidation übrigen Vermögensmasse beteiligt. Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt EUR 51,12 (DEM 100,00) je Mitglied. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Auf die Anwendung der größenabhängigen Erleichterung nach §274 Nr. 1 wurde verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß §268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, die Prüfungskosten durch den Verband sowie übrige Rückstellungen im Zusammenhang mit der Liquidation der Genossenschaft.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich nach §268 Abs. 5 und §285 Satz 1 Nr. 1 HGB wie folgt:
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn RA Rolf-Peter Dröge, der als Liquidator die Genossenschaft vertritt. Er vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich alleine und ist von der Beschränkung des §181 BGB befreit.
Die letzte Generalversammlung fand am 13.05.2009 statt.
Der Aufsichtsrat wurde am 13.05.2009 wie folgt gewählt: Vorsitzender: Erhardt Blochberger Weitere Mitglieder: Fritz Kürbs und Harald Apel
Für das Geschäftsführungsorgan gemäß §285 Nr. 9c HGB zu machenden Angabe über gewährte Vorschüsse und Kredite sowie übernommene Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.
Die Voraussetzungen des §264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§288 Satz 1 HGB, §264 Abs. 1 Satz 3, §274a Nr. 2 bis 5 HGB wurden in Anspruch genommen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Apolda,
.......................................................................... Liquidator RA Rolf-Peter Dröge
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