Apotheke im JosefCarree, Inh. Sara Hosenfeldt e.Kfr.
Selbe AdresseEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Dipl.-Kfm. Schulenburg seit 24.11.2025 | Geschäftsführer |
Christoph Prof. Dr. Hanefeld seit 5.4.2013 | Geschäftsführer |
Daniel Gohres seit 6.11.2009 | Prokura |
Karl-Heinz Dipl.-Kfm. Kuhle seit 19.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Elisabeth - Stiftung | 84.00% |
Katholische Kirchengemeinde St. Gertrud von Brabant | 16.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JosefCarree GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum 31.12.2023I. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenA. Allgemeine AngabenDie JosefCarree GmbH hat ihren Sitz in Bochum und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bochum, Reg. Nr. HRB 5983. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Dabei sind die Gesellschaften, an denen die St. Elisabeth-Stiftung Bochum mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, als verbundene Unternehmen berücksichtigt worden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeVor dem Hintergrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Katholisches Klinikum Bochum Holding gemeinnützigen GmbH wurden die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr, sofern nichts anderes erwähnt, unverändert angewandt: Anlagevermögen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der ausschließlich linearen Abschreibung wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € - ohne Umsatzsteuer - werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Folgejahr im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nominalbeträgen unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bilanziert. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. II. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den Anlagennachweis als Bestandteil dieses Anhangs. Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen, wie im Vorjahr, in voller Höhe auf Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen in Höhe von 42,6 T€ (Vorjahr 35,4 T€) auf Personalaufwendungen, in. Höhe von 5,5 T€ (Vorjahr: 5,5 T€) auf Jahresabschlussprüfungs- und Steuerberatungskosten und in Höhe von 23,1 T€ (Vorjahr: 17,9 T€) auf ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 982,6 T€ (Vorjahr: 328,6 T€) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 982,6 T€ (Vorjahr: 328,6 T€) enthalten, davon entfallen 4,5 T€ (Vorjahr: 3,5 T€) auf die Gesellschafterin. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Mietaufwendungen, Instandhaltungsaufwendungen, Verwaltungsaufwendungen, sowie Werbungskosten. IV. Sonstige AngabenAltersversorgung Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 400 T€ (Vorjahr: 516 T€). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 4.067,32 €. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 70 T€. Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der KZVK. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und Zusatzbeiträge der beteiligten Unternehmen finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtung bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Altersversorgung. Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden 16,00 Arbeitnehmer (Vorjahr: 17,25) beschäftigt. Geschäftsführung Als Geschäftsführer sind bestellt: Herr Prof. Dr. med. Christoph Hanefeld, medizinischer Geschäftsführer der Katholisches Klinikum Bochum Holding gemeinnützige GmbH Herr Dr. Christian Raible, kaufmännischer Geschäftsführer der Katholisches Klinikum Bochum Holding gemeinnützige GmbH Mitglieder des Aufsichtsrates
Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages finden die Vorschriften des AktG gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG auf den fakultativen Aufsichtsrat keine Anwendung. Der Aufsichtsrat erhält keine Bezüge. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird zum 31.12.2023 in den Konzernabschluss der Katholisches Klinikum Bochum Holding gemeinnützige GmbH, Bochum, einbezogen. Der Konzernabschluss wird Bundesanzeiger unter HRB 5638 veröffentlicht. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Bochum, 05.02.2024 Prof. Dr. med. C. Hanefeld, Geschäftsführer Dr. C. Raible, Geschäftsführer Anlagennachweis 2023
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