Signet
Wohnmöbel GmbH
Hochstadt
am Main (vormals: Düsseldorf)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.515.884,03 |
1.589.695,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.118.557,00 |
1.178.301,00 |
| II.
Sachanlagen |
397.327,03 |
411.394,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.562.609,32 |
2.587.079,01 |
| I.
Vorräte |
1.034.888,85 |
967.177,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
888.178,00 |
622.133,21 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.138,01 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
639.542,47 |
997.768,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.274,41 |
1.206,00 |
| Aktiva |
4.124.767,76 |
4.177.980,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.671.956,34 |
3.671.956,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.779.328,90 |
2.779.328,90 |
| III.
Bilanzgewinn |
867.627,44 |
867.627,44 |
| davon
Gewinnvortrag |
867.627,44 |
867.627,44 |
| B.
Rückstellungen |
266.319,00 |
283.936,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.492,42 |
222.087,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
186.492,42 |
222.087,57 |
| Passiva |
4.124.767,76 |
4.177.980,54 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Firma der Gesellschaft lautet Signet
Wohnmöbel GmbH. Der Sitz befindet sich in 96272
Hochstadt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
unter HRB 6859 beim Registergericht Coburg eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch
bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig
vorgenommen. Zuschüsse werden von den
Anschaffungskosten abgesetzt. Lag der am Bilanzstichtag
beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung auf diesen
Wert vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Der
aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wurde
entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von 15
Jahren abgeschrieben. Die Zahlungen für den
Geschäfts- und Firmenwert wurden geleistet, um die
Produktionsverfahren und die Vertriebsstruktur
übernehmen zu können. Die Schätzung der
Nutzungsdauer beruht zudem auf langjährigen
Kundenbeziehungen und den Absatz der gleichen Modelle am
Markt über Jahrzehnte hinweg.
Sachanlagen wurden mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die
Herstellungskosten der Sachanlagen wurden in Höhe der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert
dauerhaft niedriger, so wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung auf diesen
Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den
Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h.
bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs-Herstellungskosten
250,00 € (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen,
wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungs- Herstellungskosten mehr als 250,00 € und
bis 800,00 € betragen, wurden im Jahr des Zugangs als
Aufwand behandelt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Gebrauchte Vermögensgegenstände
wurden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem
höheren Abschreibungssatz angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit dem
letzten Einkaufspreis oder mit den niedrigeren Tageswerten
bewertet.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige
Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten bewertet.
In die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten
(Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne), angemessene
Teile der notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten
sowie des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des
Anlagevermögens einbezogen. Bei den unfertigen
Erzeugnissen und Leistungen wurde der niedrigere Wert
angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der
bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die
Herstellungskosten ist. Erkennbare Bestandsrisiken werden
angemessen berücksichtigt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen wurden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen wurden voll
abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wurde
ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in anerkannter
Höhe unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten
der Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden zum
Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne
rechtliche Verpflichtung wurden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig
ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
ausreichender Höhe.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen haben 0,00 € (Vorjahr EUR
0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €
ist in voller Höhe eingezahlt. Da im Wege der
Abspaltung mehr Aktivvermögen als Passivvermögen
eingebracht wurde, wurde der übersteigende Reingewinn
in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4
HGB eingestellt.
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag lagen keine wesentlichen nicht
aus der Bilanz ersichtlichen Haftungsverhältnisse i.
S. d. § 251 HGB vor.
Sontige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen in
Höhe von rd. T€ 908 (Vorjahr T€ 906) pro
Jahr. Davon sind T€ 880 (Vorjahr T€ 880)
gegenüber Gesellschaftern.
D.
SONSTIGE ANGABEN
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
84 (Vorjahr 80).
Mit Eintragung vom 16.03.2022 besteht ein
Gewinnabführungsvertrag mit der DeSign Verbund GmbH.
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
Herr Thomas Schlosser bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Thomas Schlosser, Geschäftsführer
gez. Holger Bitzer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 05.06.2024 festgestellt.
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