Eickhoff
Verwaltungs-GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.957,64 |
23.198,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.527,81 |
22.954,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.429,83 |
243,08 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
57.966,52 |
164.395,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.924,16 |
187.593,13 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.615,72 |
25.615,72 |
| II.
Verlustvortrag |
190.010,78 |
190.663,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
106.428,54 |
652,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
57.966,52 |
164.395,06 |
| B.
Rückstellungen |
3.680,00 |
3.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.244,16 |
184.113,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.924,16 |
187.593,13 |
Anhang
a.
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet. Außerdem wurden die diesbezüglichen
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Aus dem Jahresabschluss ergibt sich eine bilanzielle
Überschuldung, die nach Einschätzung der
Geschäftsleitung unbeachtlich ist, weil eine
Rangrücktrittserklärung vorliegt, die eine
materielle Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung
beseitigen soll. Die Bilanzierung erfolgt deshalb
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter
Fortführungsgesichtpunkten.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Eickhoff Verwaltungs-GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Es bestehen die folgenden Ausleihungen, Forderungen
und Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: € 54.700,00
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
davon aus Steuern: € 17.715,14 (€ 469,74)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0,00
(€ 0,00)
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Carsten Eickhoff, Metallbaumeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.2
Unbeschränkt haftender Gesellschafter (§ 285
Nr. 11a HGB)
Die Eickhoff Verwaltungs-GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Eickhoff Metallbau GmbH &
Co. KG, in Hannover.
4.3
Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 268 Abs.1 HGB)
Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.
5.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Hannover, den 25. Juni 2015
Eickhoff Verwaltungs-GmbH
(gez.: Carsten Eickhoff)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2015 festgestellt.
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