Immobilien-
und Wohnraumausstattung Pretz GmbH
Kalbe/Milde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.166,38 |
7.936,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.693,00 |
1.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.473,38 |
6.935,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.703,85 |
24.294,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.500,04 |
846,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.203,81 |
23.448,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
80,00 |
80,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.950,23 |
32.310,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.619,92 |
16.544,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
9.020,51 |
33.604,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.075,84 |
24.584,17 |
| B.
Rückstellungen |
4.444,52 |
6.843,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.885,79 |
8.923,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
762,71 |
3.921,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.950,23 |
32.310,65 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach
den für kleine Kapitalgesellschaften i. S.
§ 267 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden. Zusatzangaben
werden nur gemacht, soweit sie für kleine
Kapitalgesellschaften
vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle
gemacht werden können.
Soweit Wahlrechtebei einzelnen Angaben
bestehen, die alternativ im
Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen
sind, erfolgt die Angabe in der Bilanz oder in
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 S.
2 und 288 Abs. 1 HGB finden Anwendung.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gem. § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB unverändert fortgeführt worden.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer um
planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich - soweit abnutzbare
Wirtschaftsgüter vorliegen -
planmäßiger Abschreibungen
angesetzt.
Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern nach
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird im Rahmen des
Wahlrechtes verzichtet.
Aktivierte Vermögensgegenstände,
für die die Ausschüttungssperre nach §
268 Abs. 8 HGB gilt, liegen nicht vor.
Von der Bewertungsfreiheit für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis Euro 410,00 wurde Gebrauch gemacht.
Bei Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum
Nennwert angesetzt.
Vorräte, Waren und teilfertige Arbeiten
wurden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2
HGB aktiviert. In die Herstellungskosten wurden die
Einzelkosten, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens,
soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bewertet. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen,
deren Ansatz aktivisch als Abschreibung bei den
jeweiligen Forderungspositionen erfolgt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt und
eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze
der vergangenen sieben Geschäftsjahre
verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank
gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei
Rückstellungen von untergeordneter
Bedeutung wurde auf die Berücksichtigung
von Preis- und Kostensteigerungen sowie die
Abzinsung gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit
verzichtet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Wenn Verbindlichkeiten in
Fremdwährung bestehen, deren Restlaufzeit nicht mehr
als ein Jahr beträgt, werden diese mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei
Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Verluste aus schwebenden Geschäften waren
nicht zu erwarten.
Aufwendungen für innerhalb von drei
Monaten nachzuholende Instandhaltungen und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren zum Jahresschluss nicht
zu erwarten.
Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB liegen nicht vor.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen des
Jahresabschlusses
Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrug
zum Bilanzstichtag 762,71 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 5.123,08
Euro.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war in 2010 Frau
Ina Pretz. Weitere Organe waren nicht bestellt.
Vorschüsse, Kredite und Darlehen an die
Geschäftsführerinbestanden nicht.
Kalbe / Milde, den 19.09.2011
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2011 festgestellt.
|