Beteiligungsgesellschaften
THE RUGG-F GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 11, 42897 Remscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Hild seit 2.5.2022 | Geschäftsführer |
Dorina Hild seit 2.5.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
THE RUGG-F GmbHRemscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangVorbemerkung Die THE RUGG-F GmbH hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (Reg.Nr. HRB 32766). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Jahresabschluss I. Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte eingezahlt. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Abzinsungssatz wurde von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht und beträgt 1,87 % (Vorjahr 2,30 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 48.709,00 €. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung zunächst einmal gesperrt (§ 253 VI 2 HGB n.F.), es sei denn der beizulegende Wert der Vermögensgegenstände zur Saldierung von Pensionsrückstellungen übersteigt den Wert der Pensionsrückstellungen (aktivischer Überhang). Es ergeben sich Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.085 T€. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände in Form von Rückdeckungsversicherungen bzw. Abstandszahlngen gesichert. Diese Vermögenswerte aus den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und einem verpfändeten Wertpapierdepot wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die vorgenannten angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Bilanzansatz gliedert sich somit wie folgt auf: Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB 1.085 T€ abzgl. beizulegende Zeitwerte der VG gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB 1.049 T€ Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Rückstellung) 36 T€ Eine bislang bei einer anderen Gesellschaft bestehende Pensionsverpflichtung wurde mit Wirkung zum 30.12.2021 gemäß §§ 414f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übernommen. Mit In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung wurde die vorherige pensionsverpflichtete Gesellschaft von allen gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen gegenüber der versorgungsberechtigten Person befreit. Die Ansprüche der versorgungsberechtigten Person und die der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen richten sich ausschließlich und unmittelbar gegen unsere Gesellschaft (schuldbefreiende Übernahme). Für die Übernahme der Versorgungszusage zahlt die abgebende Gesellschaft einen einmaligen Betrag (Übertragungsbetrag) in bar, der dem zum Übertragungsstichtag ermittelten versicherungsmathematischen Barwert des Anrechtes auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entspricht. Bei Ermittlung der Steuern vom Einkommen und Ertrag wurde zwecks Ermittlung der Besteuerungsgrundlage das handelsrechtliche Ergebnis um die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Zuführungsbetrag (407 T€) erhöht. Dieser Betrag wurde sodann in eine steuerliche Rücklage umgewandelt. Diese Rücklage wird in 15 Raten beginnend im Geschäftsjahr 2021 (somit 27 T€ p.a.) aufgelöst. Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. VI. Umrechnungsgrundsätze Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren bzw. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Frau Dorina Hild (Industriekauffrau) vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Herr Sebastian Hild (Kaufmann) vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Den Geschäftsführern wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. IV. Angaben zu der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten Im Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 0 Personen beschäftigt.
Remscheid, den 06. Oktober 2023
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.10.2023. |
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