Famos HH GmbH & Co. KG IV
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gisela Margrit Friederike Maria von Aschwege seit 2.12.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gisela Margrit Friederike von Aschwege | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
GvA Grundstücks GmbH & Co. KGAufgelöst | 0.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GvA Verwaltungs GmbHKorschenbroichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31 Dezember 2012GvA Verwaltungs GmbH, KorschenbroichAKTIVA
Anhang 2012Allgemeine AngabenDie GvA Verwaltungs GmbH, Korschenbroich, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i, S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) an. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz). Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur BilanzVerbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Vermögenseinlage an der GvA Grundstücks GmbH & Co. KG beteiligt. Sonstige AngabenGeschäftsführerin im Geschäftsjahr war Frau Gisela von Aschwege, Diplom-Kauffrau. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.
gez. Gisela von Aschwege |
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