Knürr Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Nachtmann seit 11.11.2024 | Geschäftsführer |
Giovanna Moschetto seit 4.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Vertiv International GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vertiv Integrated Systems GmbHArnstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Abkürzungsverzeichnis
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. 1. PrüfungsauftragIn der Gesellschafterversammlung der Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, vom 26. August 2024 wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beauftragten uns daraufhin, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß den §§ 316 ff. HGB unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und den Lagebericht zu prüfen. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich an die Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, gerichtet und wurde nicht für Zwecke Dritter erstellt, gegenüber denen demnach weder eine Verantwortlichkeit für den Inhalt noch sonstige Pflichten bestehen. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 7 beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2024 maßgebend. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Zu den Voraussetzungen für eine Weitergabe an Dritte verweisen wir auf Nr. 6 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. 2. Wiedergabe des BestätigungsvermerksZu dem beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 4) und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 5) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 3. Grundsätzliche Feststellungen3.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen VertreterNach unserer Beurteilung sind die Darstellung und die Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter zutreffend und stehen mit den von uns im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Aus unserer Sicht sind im Lagebericht der gesetzlichen Vertreter folgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur künftigen Entwicklung des Unternehmens hervorzuheben: 1. Mit Wirkung zum 30. November 2023 wurde der Geschäftsbereich CRI der Vertiv Integrated an einen externen Dritten verkauft. Die Vertiv Integrated Systems GmbH übt seit 1. Dezember 2023 eine Holdingfunktion aus. 2. In dem Zeitraum Januar bis November 2023 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 19,4 Mio. Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu dem Vorjahr in Höhe von TEUR 101 ist hauptsächlich auf drei größere Projekte mit den Kunden ASTRID NV Brüssel, Belgien, Bulgarian Air Traffic Services Authority, Sofia, Bulgarien und BMW AG, München, zurückzuführen. 3. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 11.951 (i. V. TEUR 180) ist der Sondereffekt aus dem Verkauf das CRI-Geschäftes enthalten. Der Großteil der Sachanlagen und der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Vorratsvermögen wurden im Rahmen des Geschäftsbereichsverkaufs veräußert. 4. Im Rahmen der Geschäftsbereichsveräußerung wurden sämtliche zuvor in der Vertiv Integrated tätigen Mitarbeiter zum Käufer transferiert und die damit verbundenen Rückstellungen in der Vertiv Integrated aufgelöst. 5. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 13.945 (i. V. TEUR 985) erzielt. 6. Die Cashpool-Forderungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2023 um TEUR 11.704. Dieser Anstieg war im Wesentlichen mit dem Erhalt der ersten Teilzahlung für den Geschäftsbereichsverkauf zu erklären. 7. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich verbundener Unternehmen, verzeichneten im Berichtsjahr einen Anstieg in Höhe von TEUR 14.418. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zurückzuführen, die Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 beinhalten. 8. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2024 keine Umsatzerlöse. Es wurden auf die Holdingfunktion reduzierte sonstige betriebliche Aufwendungen, bspw. für die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Intercompany Kostenverrechnungen, getätigt. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Geschäftsführung eine Geschäftsentwicklung auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 erwartet. 9. Risiken der künftigen Entwicklung betreffen nach der Veräußerung des Geschäftsbereichs CRI primär die Risiken von Haltung von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem der Vertiv Gruppe integriert. Zentrale Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Planungs- und Controlling-Prozess, das konzerninterne Regelwerk, das Berichtswesen sowie das Risikofrühwarnsystem. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer in dieser vorangestellten Berichterstattung zu der Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung: Vermögens-, Finanz- und ErtragslageZu wesentlichen Aspekten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verweisen wir ergänzend auf die im Lagebericht enthaltenen Darstellungen. Zukünftige Entwicklung/Chancen und RisikenDie zukünftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft basiert auf der Holdingfunktion, die seit dem 1. Dezember 2023 ausgeübt wird. Es werden keine Umsatzerlöse aus operativen Geschäftstätigkeiten erwartet, sondern vielmehr Beteiligungsergebnisse aus den gehaltenen Beteiligungen. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein ähnlich positives Ergebnis wie im Jahr 2024 in Höhe von EUR 3,5 Mio. prognostiziert. Die Einschätzung stützt sich auf die stabile Entwicklung der verbundenen Unternehmen und die strategische Steuerung durch die Vertiv Gruppe. Bis zum September 2025 sind nur in geringem Maße Plan-Ist-Abweichungen zu verzeichnen. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung betreffen primär die Risiken aus dem Halten von Beteiligungen. Chancen bestehen primär in der stabilen Fortführung der Beteiligungen, gestützt durch das konzernweite Planungs-, Risk- und Kontrollsystem. 3.2. Beachtung von Vorschriften zur Rechnungslegung und von sonstigen RegelungenNach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir über bei der Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten (entspricht falschen Darstellungen aufgrund von Irrtümern) oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (entspricht falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen) sowie über schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (entspricht sonstigen Verstößen) zu berichten. Entgegen der Verpflichtung nach § 325 Abs. 1a HGB hat die Gesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht des Berichtsjahres als auch des Vorjahres sowie die sonst erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres offengelegt. Die Einreichung der Unterlagen zur Offenlegung des Vorjahresabschlusses im Unternehmensregister ist im Dezember 2024 erfolgt. Entgegen der Verpflichtung des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nicht innerhalb von 8 Monaten nach Geschäftsjahresende von den Gesellschaftern festgestellt. Der entsprechende Feststellungsbeschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 15. Januar 2024 gefasst. 4. Prüfungsdurchführung4.1. Gegenstand der PrüfungGegenstand der Abschlussprüfung sind der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und der Lagebericht. Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir beurteilt, ob die einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, ergänzende einschlägige Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Versicherungsschutzes waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen, sind nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob über die bilanzielle Fortführungsannahme hinaus der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder ob die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können. 4.2. Art und Umfang der PrüfungDie Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens sind im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" des Bestätigungsvermerks dargestellt. Ergänzend geben wir hierzu nachfolgend Informationen zur Prüfungsdurchführung und unserem Prüfungsansatz. Die Prüfungsarbeiten haben wir per Daten-Fernzugriff in unseren Büroräumen in den Monaten April bis September 2025 durchgeführt. Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung nach Art, Umfang und Ergebnis haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung nach Art, Umfang und Ergebnis haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. PrüfungsstrategieUnsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern erkannt werden, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken. Ausgangspunkt der Prüfung war der von EY GmbH & Co. KG, Stuttgart, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Zur Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte sowie der Vergleichsangaben haben wir den Prüfungsbericht des Vorjahresprüfers durchgesehen. Hierbei haben wir insbesondere die Bilanzidentität sowie die Anwendung zulässiger Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Ergänzend haben wir im Rahmen der laufenden Prüfung vorliegende Prüfungsnachweise verwendet sowie spezifische Prüfungshandlungen vorgenommen. Einzelne bedeutsame Sachverhalte haben wir unmittelbar mit dem Vorjahresprüfer erörtert. Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zu Grunde, der insbesondere auf Kenntnissen der Geschäftstätigkeit, einer Einschätzung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens sowie auf einer Analyse der Risikofelder basiert. Hierauf aufbauend haben wir eine an den Geschäftsrisiken ausgerichtete Prüfungsstrategie entwickelt. Ausgehend von einer Beurteilung der innewohnenden Risiken, des Kontrollumfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir ein Risikoprofil für den Jahresabschluss erstellt. Ergänzend haben wir Datenanalysen durchgeführt, um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren und Prüfungsrisiken einzuschätzen. Hierauf aufbauend haben wir Art und Umfang analytischer (Plausibilitätsbeurteilungen) und sonstiger einzelfallbezogener Prüfungshandlungen festgelegt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir Nachweise in bewusster Auswahl bzw. unter Heranziehung von Stichprobenverfahren eingeholt. Dabei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
Im Rahmen der Prüfung des Lageberichts haben wir die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. Dabei haben wir auch die zutreffende Darstellung von Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie die Plausibilität prognostischer Angaben geprüft. Nachweise und eingeholte Bestätigungen DritterFür den Nachweis und die Bewertung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen standen uns erstellte und zum Teil geprüfte Jahresabschlüsse sowie die Planungen und Unternehmensbewertungen der in den Finanzanlagen ausgewiesenen Unternehmen zur Verfügung. Der Vertrag über den Verkauf des CRI-Geschäfts wurde eingeholt. Saldenbestätigungen zur Überprüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Wege der Stichprobe und der bewussten Auswahl zum Bilanzstichtag eingeholt. Bankbestätigungen wurden lückenlos eingeholt. Den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lagen von Seiten der Gesellschaft lückenlos erstellte interne Saldenabstimmungen zu Grunde. Zur Überprüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir auf eine eigene Saldenbestätigungsaktion zum Bilanzstichtag verzichtet und ergänzende Nachweisprüfungen vorgenommen. Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten sowie Steuerberaterbestätigungen wurden eingeholt. Auskünfte, VollständigkeitserklärungAuskünfte erteilten uns die gesetzlichen Vertreter sowie die uns benannten Mitarbeiter. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns bereitwillig gegeben. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die weiteren nach ISA [DE] 450 erforderlichen Informationen (nicht korrigierte falsche Darstellungen) in einer schriftlichen Erklärung bestätigt. Hierin erklären die gesetzlichen Vertreter auch, dass sie ihrer Verantwortlichkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften nachgekommen sind. 4.3. UnabhängigkeitWir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung5.1. Ordnungsmäßigkeit der RechnungslegungNach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen ordnungsgemäß und entsprechen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z. B. Kostenrechnung zur Ermittlung der Herstellungskosten, Planungsrechnungen, Verträgen, Protokollen) entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in allen wesentlichen Belangen in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Wir haben zu unserer Prüfung den in Abschnitt 2. wiedergegebenen uneingeschränkten erteilt, der das Prüfungsergebnis in Bezug auf die nachfolgenden Aspekte beinhaltet:
Ergänzend zu den Ausführungen im Bestätigungsvermerk stellen wir fest: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden auf freiwilliger Basis in allen wesentlichen Belangen zutreffend nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des GmbHG sowie unter Beachtung ergänzender einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Angaben und Erläuterungen im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. 5.2. Gesamtaussage des JahresabschlussesDer Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB gehen wir nachfolgend in Ergänzung zur Darstellung im Anhang auf wesentliche Bewertungsgrundlagen und - sofern vorliegend - den Einfluss von Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, die Ausnutzung von Ermessensentscheidungen sowie auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Wesentliche BewertungsgrundlagenBilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind im Anhang dargestellt. Die Gesellschaft bewertet die Anteile an verbundenen Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Die Ermittlung der beizulegenden Werte basiert auf den für die jeweiligen Unternehmen vorliegenden Planungen. Den in die Planungen einfließenden Werten liegen zahlreiche Annahmen zu Grunde, sodass die Ermittlung der beizulegenden Werte ermessensabhängig ist. Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Auf Basis der vorliegenden Planzahlen und der bisherigen Realisierung erscheinen die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen sachgerecht. Sachverhaltsgestaltende MaßnahmenFolgende Sachverhalte haben sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich ausgewirkt: Die Vertiv Integrated GmbH hat das CRI-Geschäft zum 30. November 2023 an einen externen Dritten verkauft und übt seitdem eine Holdingfunktion aus. In dieser Funktion wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Umsatzerlöse mehr erzielt. Aus dem Verkauf das CRI-Geschäftes ist ein außergewöhnlicher Ertrag in Höhe von TEUR 11.861 entstanden. Ein wesentlicher Teil der Sachanlagen und der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände sowie ein Großteil des Vorratsvermögens wurden im Rahmen des Geschäftsbereichsverkaufs veräußert. Im Rahmen der Geschäftsbereichsveräußerung wurden sämtliche zuvor in der Vertiv Integrated tätigen Mitarbeiter zum Käufer transferiert und die damit verbundenen Rückstellungen in der Vertiv Integrated aufgelöst. Die Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, nimmt auf Basis eines Cash Management Agreements gemeinsam mit der Great River Finance Designated Activity Company, Dublin, Irland, und der Deutschen Bank AG an einer Zero Balancing Cash Pool Structure (ZBS) teil. Das Agreement, das seit dem 1. Dezember 2016 besteht, regelt den Ausgleich der täglichen Kontensalden innerhalb des Cash Pools. Gemäß dem Vertrag werden positive und negative Salden der beteiligten Konten automatisch auf null gestellt. Die Berechnungen, Zinsverteilungen sowie die operative Umsetzung der Transaktionen erfolgen durch die Deutsche Bank AG, Frankfurt. Hierbei bilanziert die Vertiv Integrated Systems GmbH keine liquiden Mittel, sondern ausschließlich entstandene Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Cash Pool. Der Vertrag wird durch regelmäßige Nachträge und Aktualisierungen an geänderte Anforderungen angepasst, wodurch die Funktions- und Rechtsfähigkeit des Cash-Pooling-Systems kontinuierlich abgesichert wird. 6. SchlussbemerkungDen vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Der Abfassung des Prüfungsberichts liegen die "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) zu Grunde.
Stuttgart, 19. September 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Christoph Brauchle, Wirtschaftsprüfer Boyan Filev, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. AnlagenBilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. AllgemeinesDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der vorliegende Abschluss ist nach den Regelungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB). Der Jahresabschluss wurde unter den Gesichtspunkten der Fortführungsprognose aufgestellt. Mit der herrschenden Gesellschafterin Vertiv-Holding GmbH, Arnstorf (vormals: Knürr-Holding GmbH) besteht seit dem 1. Oktober 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag (Vertrag vom 21. August 2013). Mit Wirkung zum 30. November 2023 wurde der Geschäftsbereich CRI (Control Room Infrastructure) der Vertiv Integrated Systems GmbH an einen externen Dritten verkauft. Die Vertiv Integrated Systems GmbH übt seit 01. Dezember 2023 eine Holdingfunktion aus. Somit ist die Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss des Vorjahres nur bedingt gegeben. II. RegisterinformationenDie Gesellschaft ist unter der Firma Vertiv Integrated Systems GmbH mit Sitz in Arnstorf im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRB 8459 eingetragen. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, angesetzt. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden zehn bis 50 Jahre und bei technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 23 Jahre. Geringwertige Anlagegüter (mit Anschaffungskosten bis zu 1.000 EUR) werden im Geschäftsjahr bei Zugang vollständig abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Diese bemessen sich an den zukünftigen Eigenkapitalgebern zufließenden Zahlungsströmen. Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Für Risiken aus Veralterung und Ungängigkeit wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit den direkt zurechenbaren Herstellungseinzelkosten sowie anteiligen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Bestandsrisiken bei den Vorräten, die sich aus Überreichweiten und geminderter Verwertbarkeit ergeben können, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die Reichweitenabschläge auf die Vorräte erfolgen entsprechend dem Vertiv-Konzernschema. Anhand verschiedener Kriterien werden Vorräte in drei Kategorien eingeteilt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Sämtliche Vorräte wurden zum 30. November 2023 als Teil einer Geschäftsbereichsveräußerung verkauft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen wird erkennbaren Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine pauschale Wertberichtigung berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung wird aus dem Verhältnis zwischen durchschnittlichen Abschreibungen der Forderungen und Nettoumsätzen aus den letzten drei Jahren und dem aktuellen Umsatz gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der Bewertung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Im Rahmen der Geschäftsbereichsveräußerung wurden sämtliche zuvor in der Vertiv Integrated Systems GmbH tätigen Mitarbeiter zum Käufer transferiert und die damit verbundenen Rückstellungen in der Vertiv Integrated Systems GmbH aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag angesetzt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden dabei höchstens zu Anschaffungskosten bewertet. Die ausgewiesene Währungsumrechnung enthält sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Latente Steuern werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages beim Organträger berücksichtigt. Sie resultieren überwiegend aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen bei den sonstigen Rückstellungen. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Vorjahres wurde nicht abgewichen. IV. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen im Geschäftsjahr 14,9 Mio. EUR wie auch im Jahr 2022. Die Minderheiten Beteiligung in Chuo Electronics Co Ltd, Tokyo, Japan, beträgt 1,4 Mio. EUR wie auch im Jahr 2022. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
RückstellungenIm Jahr 2023 werden Rückstellungen für Steuerverbindlichkeiten aus Vorperioden in Höhe von 0,3 Mio. EUR ausgewiesen (i. Vj. 0,5 Mio. EUR). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten und setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten die Ergebnisabführungen 2022 und 2023. V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten
Umsatzerlöse nach Sparten:Im Geschäftsjahr wurden die Umsatzerlöse ausschließlich in der Sparte Control Room Infrastructure (CRI) erzielt, wie auch im Jahr 2022. Sonstige betriebliche Erträge
Der außergewöhnliche Ertrag in Höhe von TEUR 11.861 resultiert aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs CRI (Control Room Infrastructure) der Vertiv Integrated Systems GmbH an einen externen Dritten zum 30. November 2023 wurde der. Die Vertiv Integrated Systems GmbH übt seit 1. Dezember 2023 eine Holdingfunktion aus. Die Verrechnungen Intercompany betreffen die Weiterberechnung von Leistungen an die anderen Gesellschaften im Unternehmensverbund. Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
VI. Sonstige AngabenSonstige finanzielle VerpflichtungenDie Miet- und Leasingverträge wurden im Rahmen des Geschäftsbereichsverkaufs mitverkauft bzw. aufgelöst. Mitarbeiter
Honorare des Abschlussprüfers
GeschäftsführungZu Geschäftsführern der Gesellschaft sind folgende Personen bestellt:
Keiner der genannten Geschäftsführer erhielt seine Bezüge von der Vertiv Integrated Systems GmbH. Die Bezüge werden in verbundenen Unternehmen geleistet, jedoch nicht an das berichtende Unternehmen weiterbelastet. KonzernDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Vertiv Holdings Co, Columbus/Ohio, USA, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Zur Erstellung eines Konzernabschlusses war die Vertiv Integrated Systems GmbH zum 31. Dezember 2023 nicht verpflichtet, da die "ORTRUD" Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnstorf, in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2023 den Konzernabschluss und Lagebericht der Vertiv Holdings Co, in deutscher Sprache mit befreiender Wirkung für die Gesellschaft offenlegt; dieser wird im Unternehmensregister offengelegt und ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Der Konzernabschluss der Vertiv Holdings Co ist nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (U.S. GAAP) aufgestellt. Durch die Einbeziehung der "ORTRUD" Verwaltungsgesellschaft mbH in den Konzernabschluss der Vertiv Holdings Co wird § 292 HGB in Verbindung mit § 291 HGB als befreiende Vorschrift angewendet und von der Aufstellung eines Konzernabschlusses der Vertiv Integrated Systems GmbH abgesehen. Der Konzernabschluss der Vertiv Holdings Co ist gem. § 292 Abs. 1 Nr. HGB mit einem nach deutschem Recht aufzustellenden Konzernabschluss gleichwertig. Ergänzende Erläuterungen entsprechend den Anforderungen nach § 292 HGB: Im Folgenden werden die wesentlichen von den deutschen Rechnungslegungsvorschriften abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erläutert. Grundsätzliche UnterschiedeDie Rechnungslegung nach U.S. GAAP unterscheidet sich von der nach dem deutschen HGB hinsichtlich ihrer Zielsetzung. Während die U.S. GAAP den Schwerpunkt auf die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für die Investoren legen, ist die HGB-Rechnungslegung von einer stärkeren Betonung des Gläubigerschutzes und Vorsichtsprinzips geprägt. Weiterhin sind Gesellschaften mit einer Börsennotierung in den USA verpflichtet, den Bilanzierungs- und Berichterstattungsanforderungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission - SEC) zu entsprechen. GliederungsvorschriftenDie Bilanzgliederung nach U.S. GAAP richtet sich bei den Vermögensgegenständen nach dem Grad ihrer Liquidierbarkeit, bei den Schulden nach der Restlaufzeit. Die Bilanzgliederung für deutsche handelsrechtliche Zwecke ist für Kapitalgesellschaften grundsätzlich in § 266 HGB definiert. Die Gliederung orientiert sich hier an der geplanten Verweildauer von Vermögensgegenständen im Unternehmen bzw. an der Unterscheidung nach Finanzierungsquellen wie Schulden und Eigenkapital. Immaterielle VermögensgegenständeNach U.S. GAAP werden gem. ASC 350, Intangibles - goodwill and other, immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung überprüft und gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben. Unter HGB werden Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kapitalkonsolidierung für Tochterunternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert werden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochterunternehmen verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Nach HGB wird ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Da die Erstkonsolidierungszeitpunkte bei den deutschen Mutterunternehmen und dem US Mutterunternehmen unterschiedlich sein können, könnten hieraus auch unterschiedliche Unterschiedsbeträge resultieren. SachanlagevermögenNach U.S. GAAP wurde das Sachanlagevermögen im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Vertiv Holdings Co (1. Dezember 2016) neubewertet und mit dieser Bewertung mit begrenzter Nutzungsdauer über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert abgeschrieben. Unter HGB wurden das Sachanlagevermögen nicht neubewertet; das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert, die sich bei dem Kauf bzw. Herstellung erstmalig ergeben haben, und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. FinanzanlagevermögenNach U.S. GAAP wurde das Finanzanlagevermögen im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Vertiv Holdings Co (1. Dezember 2016) neubewertet und mit dieser Bewertung angesetzt. Unter HGB wurde das Finanzanlagevermögen nicht neubewertet; die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert, die sich bei dem Kauf erstmalig ergeben haben. Übrige RückstellungenNach U.S. GAAP sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gem. ASC 450, Contingencies, nur zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Bei der Bewertung der Rückstellung nach U.S. GAAP ist der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite gleichwahrscheinlicher Werte der niedrigste Wert anzusetzen. Unter HGB sind Rückstellungen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips zu bewerten. Latente SteuernNach U.S. GAAP werden latente Steuern für die Bewertungsunterschiede zum deutschen Steuerrecht angesetzt. WährungseinheitAbweichend von § 244 HGB ist der befreiende Konzernabschluss nicht in Euro, sondern in US-Dollar (USD) aufgestellt. Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Arnstorf, den 12. September 2025 Vertiv Integrated Systems GmbH Giovanna Moschetto Heinz Nachtmann Entwicklung des Anlagevermögens der Vertiv Integrated Systems GmbH, Arnstorf, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der GesellschaftDie Vertiv Integrated Systems GmbH (Vertiv Integrated) mit ihrem Geschäftsbereich Control Room Infrastructure (CRI) in Arnstorf, entwickelte, plante und fertigte technische Arbeitsplätze und Arbeitsplatzausstattung für sicherheitskritische Infrastrukturen wie behördliche Leitstellen oder industrielle Kontrollräume. Dabei wurden Einzelprodukte, wie Spezialarbeitstische, und auch Komplettlösungen, angeboten. Diese Komplettlösungen enthielten u.a. den Konsolentisch, Raumbeleuchtung, Stromversorgung, Großbildmonitorwand, Umfeldmöblierung und KVM-Technik. Mit Wirkung zum 30. November 2023 wurde der Geschäftsbereich CRI der Vertiv Integrated Systems GmbH an einen externen Dritten verkauft. Die Vertiv Integrated Systems GmbH übt seit 01. Dezember 2023 eine Holdingfunktion aus. Geschäftsmodell der Vertiv Integrated bis zum 30. November 2023Die Vertiv Integrated konstruierte und fertigte ihre Produkte auftragsbezogen am Standort Arnstorf. Dabei verfügte das Unternehmen über eine eigene Blechfertigungsabteilung in der sowohl Prototypen als auch Kleinserien gefertigt wurden. Darüber hinaus wurden Materialien und Bauteile, insbesondere Holz-, Blech- und Aluminiumteile, von externen Lieferanten bezogen. Die Vertiv Integrated verfügte über eine eigene Vertriebsorganisation und generierte Umsätze im In- und Ausland sowohl mit Direktkunden als auch mit Vertriebspartnern. Da die Vertiv Integrated Systems GmbH seit dem 01. Dezember 2023 ausschließlich eine Holdingfunktion ausübt und keine eigene operative Geschäftstätigkeit verfolgt, sind spezifische Leistungsindikatoren nicht relevant und wurden nicht angegeben. Der Fokus liegt auf der strategischen Steuerung und Verwaltung der Beteiligungen. Forschung und EntwicklungDer Geschäftsbereich "CRI" der Vertiv Integrated besaß keine eigenständige Entwicklungsabteilung, sondern konstruierte kundenspezifische Lösungen auf Basis eines modularen Produktgruppenkonzepts. Demzufolge waren in der Vertiv Integrated keine Forschungs- und Entwicklungs-Mitarbeiter angestellt. TochtergesellschaftenDie Vertiv Integrated hält folgende Beteiligungen:
KonzernDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Vertiv Holdings Co, Columbus/Ohio, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). B. Wirtschaftsbericht1. GeschäftsverlaufBei der Planung des Budgets für das gesamte Geschäftsjahr 2023 ging der Geschäftsbereich "CRI" der Vertiv Integrated von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 19,5 Mio. aus. Tatsächlich konnten im Zeitraum Januar bis November 2023 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 19,4 Mio. realisiert werden. Das Wachstum in 2023 ist hauptsächlich auf drei größere Projekte mit den Kunden ASTRID NV Brüssel, Belgien, Bulgarian Air Traffic Services Authority, Sofia, Bulgarien und BMW AG, München, zurückzuführen. 2. ErtragslageDie Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 zeigt größtenteils Transaktionen, die aufgrund des Geschäftsbereichverkaufs über 11 Monate stattfanden und stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Der Anstieg der Umsatzerlöse um 101 TEUR ist hauptsächlich auf drei größere Projekte mit den Kunden ASTRID NV, Bulgarian AirTraffic Services Authority und BMW AG zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Sondereffekt aus dem Verkauf das CRI-Geschäftes enthalten. Die Material- und Personalaufwandsquote (Material- bzw. Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung) entwickelte sich in den letzten zwei Geschäftsjahren wie folgt:
Der Rückgang des Materialaufwands um 26,4% ist einerseits auf höhere Verkaufspreise am Markt, sowie andererseits auf verstärktes In-Sourcing im Bereich Blechbearbeitung und die Verlagerung der Mobile Montage von der Vertiv s.r.o. in Tschechien in die Vertiv Integrated Systems zurückzuführen. Insgesamt konnte in 2023 auch eine Entspannung auf der Einkaufspreis-Seite festgestellt werden. In Vorbereitung des Geschäftsverkaufs wurden in 2023 bereits bestimmte Funktionen personell erweitert, um diese Funktionen mit dem Geschäftsverkauf zu transferieren und dem Käufer ein selbstständiges Agieren zu ermöglichen. Zusätzlich führten auch das In-Sourcing und die Verlagerung der Mobile Montage zu einem geringfügigen Anstieg des Personalaufwands von 2,5%. Der Personalstand zum Ende des Jahres entwickelte sich wie folgt und spiegelt den Transfer der Mitarbeiter zum Käufer des CRI Geschäftes:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 13.946 (i. Vj. TEUR 985) erzielt. 3. VermögenslageDas Gesamtvermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag um TEUR 13.624 auf TEUR 42.727.
Ein wesentlicher Teil der Sachanlagen und der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände sowie ein Großteil der Vorräte wurden im Rahmen des Geschäftsbereichsverkaufs veräußert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich verbundener Unternehmen, erhöhten sich um TEUR 919, was primär durch Stichtagseffekte bedingt war. Die Cashpool-Forderungen erhöhten sich um TEUR 11.704 im Zusammenhang mit dem Erhalt der ersten Teilzahlung für den Geschäftsbereichsverkauf. Im Rahmen der Geschäftsbereichsveräußerung wurden sämtliche zuvor in der Vertiv Integrated tätigen Mitarbeiter zum Käufer transferiert und die damit verbundenen Rückstellungen in der Vertiv Integrated aufgelöst. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich verbundener Unternehmen, erhöhten sich um TEUR 14.418. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zurückzuführen, die Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 beinhalten. 4. FinanzlageDie Finanzierung der Gesellschaft erfolgt aus dem Eigenkapital, dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie konzernintern im Rahmen der bestehenden Cash-Pool-Vereinbarungen. Die zusammengefasste Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen aus dem Cash-Pool betragen zum Bilanzstichtag TEUR 20.939 (i. Vj. TEUR 9.235). Die Gesellschaft ist jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen, durch die Anbindung an den europäischen Cash-Pool, nachzukommen. Der Finanzmittelfonds besteht aus Forderungen aus Cash Pool:
C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognose für die Geschäftsjahr 2024 und folgende Jahre Geschäftsentwicklung der Vertiv Integrated Systems GmbHIm Geschäftsjahr 2023 generierte die Vertiv Integrated mit dem verbliebenen Geschäftsbereich "CRI" in den ersten 11 Monaten einen Umsatz von 19,4 Mio. EUR (Vj. 19,3 Mio. EUR) und erzielte ein positives Ergebnis vor Ergebnisabführung, das durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der Gesellschafterin ausgeglichen wird. Die Vertiv Integrated hat das CRI Geschäft inklusive Personalstand zum 30.11.2023 an einen externen Dritten verkauft und übt seitdem eine Holdingfunktion aus. In dieser Funktion wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Umsatzerlöse mehr erzielt. Es wurden auf die Holdingfunktion reduzierte sonstige betriebliche Aufwendungen, bspw. für die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Intercompany Kostenverrechnungen, getätigt. Die in 2023 aufgrund des CRI Verkaufs angestiegenen Cashpool Forderungen haben zu hohen Zinserträgen geführt, so dass die Gesellschaft in 2024 ein positives Ergebnis von 3,5 Mio. EUR vor Ergebnisabführung erzielt hat. Für das Geschäftsjahr 2025 wird aufgrund der Holdingfunktion eine ähnliche Geschäftsentwicklung wie in 2024 erwartet. 2. RisikomanagementDie Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem der Vertiv Gruppe integriert. Zentrale Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Planungs- und Controlling-Prozess, das konzerninterne Regelwerk, das Berichtswesen sowie das Risikofrühwarnsystem. Die Funktionsfähigkeit des internen Steuerungs- und Überwachungssystems als auch die Einhaltung der organisatorischen Sicherungsmaßnahmen werden kontinuierlich durch die interne Revision überprüft. Die Feststellungen aus diesen Prüfungen finden im kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung des Risikomanagementsystems Berücksichtigung. Das Risikomanagementsystem umfasst die Kontrolle und "Delegation of Authority" aller finanziellen Vorgänge und weiterer Bereiche und Vorgänge. Mit den installierten Instrumentarien der unternehmensinternen Kontrolle ist es möglich, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, sodass geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensfortbestandes getroffen werden können. 3. Risiken und ChancenIm Folgenden werden Chancen und Risiken die sich aus den Beteiligungen ergeben dargestellt, sowie Risiken für die Holdinggesellschaft, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht zwingend um eine vollständige Risikoauflistung. Etwaige Risiken, die uns momentan noch nicht bekannt sind, oder auch als unwesentlich eingestufte Risiken könnten sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken. Die verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden alle unter der Fortführungsprognose geführt und durch die EMEA-weite Ausrichtung auf ca. 4% Betriebsergebnis abgestellt. Dies führt zu Fortführung einer stabilen Bewertung der Finanzanlagen. Unvorhergesehene Ereignisse würden gegebenenfalls zu einer Teilabwertung eben dieser führen. Finanzwirtschaftliche RisikenLiquiditätsrisiko - Die Finanzierung der Vertiv Integrated und der anderen Unternehmen in der Gruppe erfolgt über den Konzernverbund und den damit verbundenen Cash-Pool. Die Notwendigkeit einer eigenen Kreditlinie zur Sicherstellung der Liquidität besteht für die Vertiv Integrated nicht. Währungsrisiko - Aufgrund unseres internationalen Geschäfts sind wir in unterschiedlichen Währungsräumen aktiv. Ein generelles Währungsrisiko der Vertiv Gruppe besteht insbesondere für den US-Dollar. Die Währungsrisiken werden systematisch zentral in der Vertiv Gruppe erfasst, analysiert und gesteuert. Der Umfang der Absicherung wird regelmäßig evaluiert und falls notwendig in Abstimmung mit der zentralen Treasury-Abteilung des Konzerns festgelegt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Währungsabsicherung abgeschlossen. Rechtliche Risiken aus Klagen und Ansprüchen DritterRechtliche Risiken können sich aus Klagen gegen die Vertiv Integrated ergeben. Um das Risiko möglichst gering zu halten, werden im Vorfeld alle wesentlichen Verträge durch eigene Justiziare geprüft. Bei Bedarf werden diese bei Rechtsstreitigkeiten durch externe Anwälte unterstützt. Risiko infolge externer EreignisseUnvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. der Ausbruch von Epidemien, schwerwiegende politische Verwerfungen, Störungen wichtiger Infrastrukturnetze wie Elektrizität und Kommunikation können kurzfristig zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen. Damit können Einschränkungen beim Personen- und Warenverkehr ebenso verbunden sein wie Einschränkungen der Geschäftstätigkeit. Ebenso geht damit ein konjunkturelles Risiko einher. Gesamtaussage zur RisikosituationInsgesamt sind die Risiken bei der Vertiv Integrated begrenzt und überschaubar und gefährden nicht den Fortbestand des Unternehmens. Es sind auch keine Risiken erkennbar, die zukünftig eine Bestandsgefährdung darstellen könnten. Organisatorisch wurden sämtliche Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über sich abzeichnende Risikosituationen Kenntnis zu erlangen und zeitnah gegensteuern zu können. Zusammenfassend sieht die Geschäftsführung derzeit keine Tatsachen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder dessen Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können.
Arnstorf, den 12. September 2025 Vertiv Integrated Systems GmbH Giovanna Moschetto Heinz Nachtmann Rechtliche und steuerliche Grundlagen1. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Beteiligungsverhältnisse
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 31.12.2023 EUR |
|
| Vertiv Holding GmbH, Arnstorf (vormals: Knürr-Holding GmbH) | 12.108.800,00 |
| ― |
Giovanna Moschetto, Kauffrau, Rovigo/Italien (seit 4. März 2019) |
| ― |
Giordano Albertazzi, Kaufmann, Florenz/Italien (ausgeschieden 13. April 2023) |
| ― |
Tim Holzapfel, Kaufmann, Straubing (ausgeschieden 22. November 2023) |
| ― |
Rainer Stiller, Kaufmann, Herrsching (seit 14. November 2023 & ausgeschieden 7. Oktober 2024) |
| ― |
Heinrich Nachtmann, Kaufmann, Aldersbach (seit 7. Oktober 2024) |
Herr Heinrich Nachtmann ist einzelvertretungsberechtigt.
Frau Giovanna Moschetto ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 8459 im Handelsregister beim Amtsgericht Arnstorf eingetragen. Ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug der Gesellschaft vom 11. August 2025 hat uns vorgelegen.
Auf der Gesellschafterversammlung vom 15. Januar 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| ― |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 |
| ― |
Entlastung der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2022 |
Mit der Gesellschafterin Vertiv Holding GmbH (frühere "Knürr-Holding GmbH", umfirmiert am 22. November 2023) besteht seit dem 1. Oktober 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag (Vertrag vom 21. August 2013). Darin verpflichtet sich Vertiv Integrated Systems zur Abführung des Jahresergebnisses an Vertiv Holding GmbH. Vertiv Holding GmbH, Arnstorf, verpflichtet sich ihrerseits zum Ausgleich eines während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrags.
Zwischen der Vertiv Integrated Systems, der Great River Finance Designated Activity Company, Dublin, Irland, und der Deutschen Bank AG besteht ein Cash Management Agreement. Dieses regelt den Betrieb einer Zero Balancing Cash Pool Structure (ZBS) zwischen den genannten Parteien.
Im Rahmen des Vertrags werden zum Tagesabschluss positive und negative Salden auf den beteiligten Konten automatisch auf null ausgeglichen. Die Berechnungen, Zinsverteilungen und die technische Abwicklung übernimmt die Deutsche Bank AG, Frankfurt.
Das Cash Management Agreement trat erstmals am 1. Dezember 2016 in Kraft. Es bleibt durch entsprechende Nachträge und Aktualisierungen aufrechterhalten, um veränderten Anforderungen angepasst zu werden.
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlägen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Vertiv Integrated Systems GmbH
Die unterzeichnende Gesellschafterin der vorgenannten Gesellschaft fasst hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme von Euro 42.727.307,81 wird mit 0 Euro festgestellt.
2. Der Geschäftsführung der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt.
3. Zu den Jahresabschlussprüfern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wird RMS Ebner Stolz, Stuttgart gewählt.
Arnstorf, den 17.09.2025
Vertiv Holding GmbH
Paolo Gattagrisa, Geschäftsführer/Managing Director
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
5 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Herstellung von Büromöbeln
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen