Pegasus Holding International GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Friedrich Fenner seit 3.1.2022 | Geschäftsführer |
Sarah Maria, geb. Blickle Dr. Blickle-Fenner seit 22.7.2016 | Geschäftsführer |
David Heinrich Dr. Blickle seit 22.7.2016 | Geschäftsführer |
Philipp-Immanuel Schweizer seit 22.7.2016 | Geschäftsführer |
Walter Wager seit 22.4.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sarah Blickle | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BW-Plast GmbHRosenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die für einzelne Posten der Bilanz geforderten Zusatzangaben in den Anhang übernommen. Der Jahresabschluss ist in Euro erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderers bestimmt ist. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Forderungen und Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; alle erkennbare Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Soweit die zu Grunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum Barwert mit dem Zinsfuß von 5,5 % p.a. angesetzt. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Soweit auf Grund von Kursänderungen erforderlich, werden Währungsforderungen auf den niedrigeren Kurs und Währungsverbindlichkeiten auf den höheren Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB beanstanden, sind diese unter der Bilanz gesondert aufgeführt. Angaben zur Bilanz § 42 GmbHG Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaft
§ 268 Abs. 4 HGB Gesamtbetrag der Forderungen von
mehr als einem Jahr
§ 268 Abs. 5 HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
bis zu einem Jahr
§ 285 Nr. 1a HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Sonstige Angaben § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Walter Wager (ab 22.4.2014)
Rosenfeld, den 03. Juli 2015 gez. Sülzle, gez. Wager Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2015 |
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