Gotta
Automobile Verwaltungs-GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.893,46 |
28.079,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.000,00 |
27.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.893,46 |
1.079,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.893,46 |
28.079,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.941,54 |
27.133,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.133,07 |
1.354,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
808,47 |
778,22 |
| B.
Rückstellungen |
951,92 |
946,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.893,46 |
28.079,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Vorliegender Jahresabschluss der Gotta Automobile
Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB
i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -BilMoG-)
aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Erleichterungsvorschriften (§§ 274a, 288
Abs. 1 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften
wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung hat auf eine
Darstellung der Ertragslage sowie der Vermögens- und
Finanzlage verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz1 HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) sowie Aufstellungserleichterungen
wurden im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
Geschäftsführung ausgeübt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
III. 1 Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern.
III. 2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die betrieblichen Erträge beinhalten die von der
KG erhaltene Haftungsvergütung sowie die Zinsen
für das Darlehen.
IV. Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung schlägt die
Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung
vor, den Bilanzgewinn i. H. v. € 2.941,54
(resultierend aus dem Jahresüberschuss i. H. v. €
808,47 und dem Gewinnvortrag i. H. v. € 2.133,07) auf
neue Rechnung vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
1) Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Herrn Dimitrios Chourdakis
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In
Ausübung des Wahlrechts gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der
Gesamtbezüge verzichtet.
Mörfelden-Walldorf, den 11. Juli 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2011 festgestellt.
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