PW Taunus Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Fleischer seit 5.12.2019 | Prokura |
Marzena Motz seit 5.12.2019 | Prokura |
Thomas Herbert seit 3.4.2019 | Geschäftsführer |
Wolfgang Kirschner seit 20.4.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
FAM EU Holdings (Lux) S.à r.l. | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HAGIM GmbH (vormals: H&A Global Investment Management GmbH)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31.12.2024AKTIVA scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2024scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20241. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main mit der Nummer HRB 108993 im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft verfügt seit dem 24. August 2018 nach § 32 Abs. 1 KWG über die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen und erbringt gemäß dem Gesellschaftszweck seit dem 1. Oktober 2018 Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG (bis 25.06.2021) / § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG (seit 26.06.2021) (Anlageberatung), § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG (bis 25.06.2021) / § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG (ab 26.06.2021) (Abschlussvermittlung), § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG (bis 25.06.2021) / § 2 Abs. 2 Nr. 9 WplG (seit 26.06.2021) (Finanzportfolioverwaltung) und sonstige Dienstleistungen, die mit diesen Finanzdienstleistungen zusammenhängen. Weiter verfügt die Gesellschaft seit dem 25. August 2021 zusätzlich über die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG (Anlagevermittlung) und sonstigen Dienstleistungen, die mit diesen Finanzdienstleistungen zusammenhängen. Mit der Gesellschafterversammlung vom 16. Januar 2023 wurde der Gegenstand des Unternehmens wie folgt angepasst: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG (Anlagevermittlung), § 2 Abs. 2 Nr. 4 WplG (Anlageberatung), § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG (Abschlussvermittlung) und § 2 Abs. 2 Nr. 9 WplG (Finanzportfolioverwaltung) und von sonstigen Dienstleistungen, die mit diesen Finanzdienstleistungen zusammenhängen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen und anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland. (Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 07. Februar 2023.) Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Munsbach, Luxemburg. Unmittelbares Mutterunternehmen ist die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG, die 51% der Anteile an der H&A Global Investment Management GmbH hält. Der Jahresabschluss der H&A Global Investment Management GmbH wird in den Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. einbezogen. Die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Luxemburg, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. wird im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2021, erstellt. Gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB sind die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs auf den Jahresabschluss anzuwenden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden wurden zu Nennwerten angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der immateriellen Anlagewerte erfolgt in der Regel über eine Nutzungsdauer von 3 bis 7 Jahren. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt in der Regel über eine Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000,00 werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben / Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand / Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen und nicht nach § 11 RechKredV anderen Posten zuzuordnen sind. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei den zurückgestellten Beträgen handelt es sich um die jeweils einzeln ermittelten Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Fremdwährungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs der Bankbelastung umgerechnet. Soweit zum Bilanzstichtag Forderungen und Verbindlichkeiten auf ausländische Währung lauten, wurde für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten die Vorgabe gemäß § 256a HGB beachtet. 3. Erläuterungen zur Jahresbilanz Forderungen Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen ausschließlich aus laufenden Bankguthaben sowie Guthaben aus Festgeldern. Die Forderungen an Kunden enthalten Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 460.000,00 (31.12.2023: EUR 486.967,10). Fristengliederung nach § 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV Die Forderungen an Kunden sind nicht durch Grundpfandrechte oder beliehene Wertpapiere besichert. Sie haben zum Bilanzstichtag folgende Restlaufzeiten: scroll
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens scroll
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Anteilsbesitz Die HAGIM hat als alleinige Gesellschafterin der HAGIM Private Markets (GP) S.à.r.l., Luxemburg (ehemals HAGIM Direct Lending (GP) S.à r.l., Namensänderung zum 23.09.2024) an diese am 29.02.2024 eine Patronatserklärung abgegeben. Die Verpflichtung aus dieser Erklärung ist begrenzt auf EUR 200.000,-. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene wichtige Einzelbeträge i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV betreffen kurzfristige Steuerforderungen in Höhe von EUR 1.091.326,93 (31.12.2023: EUR 1.508.477,27) sowie die langfristige Mietkaution in Höhe von EUR 214.331,00 (31.12.2023 EUR: 214.331,00). Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten in Fremdwährung in Höhe von insgesamt EUR 17.549,53 (31.12.2023 EUR: 46.489,58). Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene wichtige Einzelbeträge i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 161.703,41 (31.12.2023: EUR 142.196,07), wovon EUR 30.471,17 ( 31.12.2023 EUR 59.312,33 ) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 84.165,86 (31.12.2023: EUR 105.480,50). Rückstellungen Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von EUR 2.879.724,84 (31.12.2023: EUR 2.776.110,10), Abschluss- und Prüfungskosten EUR 64.500,00 (31.12.2023: EUR 68.500,00), volumenabhängige Vergütungen für Berater EUR 577.220,83 (31.12.2023 EUR 522.183,33) sowie ausstehende Rechnungen EUR 164.613,00 (31.12.2023: EUR 142.025,89). Eigenkapital Der Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von EUR 880.594,17 EUR wurde zusammen mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn 2022 in Höhe von EUR 2.864.634,97 gemäß Gesellschafterbeschluss an die beiden Gesellschafter ausgekehrt. Darüberhinaus wurde gemäß Gesellschafterbeschluss aus der Kapitalrücklage ein Betrag in Höhe von EUR 3.000.000,00 zum Zweck der Entnahme aus der Kapitalrücklage aufgelöst. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember bestehen folgende sonstigen finanziellen Verpflichtungen: scroll
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Ertragsgliederung Die Erträge aus Zinsen und Provisionen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt: scroll
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Die im Geschäftsjahr gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 5 RechKredV betreffen die Finanzportfolioverwaltung. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene wichtige Einzelbeträge i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV betreffen im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von EUR 167.187,47 (2023: EUR 163.957,61), aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für Informationsdienste/EDV-Leistungen/Rechtsberatung in Höhe von EUR 182.602,47 (2023: EUR 102.202,69), aus der Rückerstattung von Umsatzsteuer in Höhe von EUR 83.643,46 (2023: EUR 0,00), sowie aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 368.510,27 (2023: EUR 136.104,31). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesene wichtige Einzelbeträge i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV betreffen Aufwendungen für den Zugang zu einer Informationsplattform in Höhe von EUR 1.011,45 (2023: EUR 17.178,83). Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (2023: EUR 37,24) enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (2023: EUR 710,32) werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Aufwendungen aus der Abzinsung i.S.d. § 277 Absatz 5 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie im Vorjahr keine Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. 6. Sonstige Angaben Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 36. Darüber hinaus wurden für andere Bestätigungsleistungen TEUR 44 berechnet, hiervon TEUR 25 für die WpHG Prüfung und TEUR 19 für eine Prüfung gemäß ISAE. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 40 (2023: 40) Arbeitnehmer beschäftigt. scroll
Geschäftsführer Thomas Herbert, Frankfurt am Main, Geschäftsführer Portfoliomanagement - seit 3. April 2019 - Vorsitzender der Geschäftsführung - seit 1. März 2020 Dr. Wolfgang Kirschner, Augsburg, Geschäftsführer Finanzen, Operations, Vertrieb, Kredit-Risikomanagement, Product Controlling Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr EUR 816.420,00 (2023: EUR 1.181.401,81) betragen. Aufsichtsrat Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Christian Wrede, Königstein im Taunus, Geschäftsführender Gesellschafter - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats - bis 20. Dezember 2020 - Vorsitzender des Aufsichtsrats - seit 01. Januar 2024 Andrew John Zeissink, Hong Kong, China, Mitglied des Aufsichtsrats, General Manager - seit 10. Januar 2020 - Vorsitzender des Aufsichtsrats - von 21. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2023 - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats - seit 01. Januar 2024 Michael Bentlage, Lollar, Vorsitzender des Vorstands Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG - Vorsitzender des Aufsichtsrats - bis 20. Dezember 2020 - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats - seit 21. Dezember 2020 bis 31.Dezember 2023 Sijie Dong, Shanghai, China, Mitglied des Aufsichtsrats, General Manager Der Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts verantwortlich. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird in der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2024 in Höhe von EUR 3.471.995,09 vollständig auszuschütten. Nachtragsbericht Die Gesellschafter der HAGIM haben am 11.02.25 beschlossen, den Firmennamen auf HAGIM GmbH zu ändern. Der Eintrag ins Handelsregister ist noch nicht erfolgt.
Frankfurt am Main, den 30. April 2025 H&A Global Investment Management GmbH Die Geschäftsführung Thomas Herbert Dr. Wolfgang Kirschner Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241 Grundlagen und Geschäftssparten der Gesellschaft 1.1 Grundlagen Die H&A Global Investment Management GmbH (kurz: HAGIM) verfügt seit dem 24. August 2018 nach § 32 Abs. 1 KWG über die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach
und seit dem 25. August 2021 über die Erlaubnis nach
und von sonstigen Dienstleistungen, die mit diesen Finanzdienstleistungen zusammenhängen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Darüber hinaus darf die HAGIM nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Gemäß dem Gesellschaftszweck erbringt die Gesellschaft die Finanzdienstleistungen (i. bis iii.) seit dem 01.10.2018; seit dem 31.10.2018 unter der Firmenbezeichnung H&A Global Investment Management GmbH. Seit dem 25.08.2021 erbringt die HAGIM noch die Finanzdienstleistung der Anlagevermittlung (iv.). Die HAGIM ist ein der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) zugeordnetes Institut. Nach dem WpIG stuft sich die HAGIM als kleines Institut ein. Die beiden Gesellschafter, die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg, (FLH) sowie die FAM EU Holdings (Lux) S.à r.l. (FAM) haben am 10.05.2024 eine Entnahme aus den Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 3.000.000,00 beschlossen und zum 24.05.2024 umgesetzt. Der Anteil am Stammkapital der HAGIM in Höhe von insgesamt EUR 2.500.000,00 sowie an den Kapitalrücklagen beträgt unverändert für die FLH 51 % und für die FAM 49 %. Seit 20.11.2023 besteht zwischen der HAGIM und der FLH als herrschendem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag. 1.2 Geschäftssparten Die HAGIM konzentrierte sich im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen auf folgende Geschäftssparten:
Per Ende 2024 wurde für alle Mandate im Volumen von insgesamt EUR 14,74 Mrd. ausschließlich die Finanzportfolioverwaltung ausgeübt. Im Detail sind dies 6 individuelle Finanzportfoliomanagement-Mandate im Volumen von EUR 10,73 Mrd., das Portfoliomanagement für 32 Spezialfonds nach dem KAGB bei einer Luxemburger Verwaltungsgesellschaft im Volumen von EUR 2,85 Mrd. sowie das Portfoliomanagement für 8 Fonds bei einem Luxemburger AIFM im Volumen von EUR 1,16 Mrd. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Situation Die Inflationsraten sind in vielen Teilen der Welt rückläufig. Dies hat dazu geführt, dass in den wichtigsten Währungsräumen der Welt, einschließlich der USA und der Eurozone, die Leitzinsen im vergangenen Jahr 2024 signifikant gesenkt worden sind. In Folge dessen sind die Refinanzierungskosten als auch die Kreditrisikoaufschläge gesunken. Allerdings verbleiben in den Industrienationen die Inflationsraten teilweise über den Zielwerten der Zentralbanken. In China blieb die Geldpolitik expansiv, um die in den vergangenen Jahren geschwächte Wirtschaft weiter zu stabilisieren. In den USA hat sich das Wachstumstempo leicht verlangsamt, wird für 2024 jedoch auf 2,8 % geschätzt. Treiber sind eine weiterhin robuste Konsumnachfrage und eine Verbesserung der Lieferketten. Trotz eines leichten Anstiegs der Arbeitslosenquote bleibt der dortige Arbeitsmarkt stabil. Die Federal Reserve hat in der zweiten Jahreshälfte 2024 eine Zinssenkung um 100 Basispunkte vorgenommen, um die wirtschaftliche Dynamik zu stützen. Die Eurozone hat 2024 nach aktuellen Berechnungen ein Wachstum von 0,9 % erreicht, unterstützt durch rückläufige Energiepreise und den Abbau von Lagerbeständen in der Industrie. Während südliche Länder wie Spanien und Portugal weiterhin von einem starken Tourismus profitieren, bleibt das Wachstum in Nordeuropa verhalten. Die EZB hat ihren Leitzins im Gleichlauf mit der US Notenbank ebenfalls um 100 Basispunkte auf 3,0 % gesenkt, um Investitionen zu fördern und den privaten Konsum anzuregen. China zeigt Anzeichen einer stabilisierten Wirtschaft nach den Herausforderungen im Immobiliensektor. Die Regierung hat umfangreiche fiskalische Anreize und geldpolitische Lockerungen umgesetzt, wodurch das Wirtschaftswachstum für 2024 aktuellen Schätzungen nach 4,8 % erreicht hat. Die Konsumausgaben steigen langsam, da sich das Verbrauchervertrauen verbessert. Strukturelle Probleme im Immobiliensektor bestehen weiterhin. Globale Lieferketten haben sich weiter normalisiert und Frachtraten konnten sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder auf üblichen Niveaus einpendeln. Energiepreise sind nach dem deutlichen Rückgang im Vorjahr insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Europa leicht gestiegen. Gesamtwirtschaftliche Prognose Die globale Wirtschaft steht 2025 vor vielfältigen Chancen und Risiken. Positiv wirken sich die rückläufigen Inflationsraten und die zunehmend wachstumsfreundliche Geldpolitik aus. Zugleich wird laut OECD erwartet, dass die Digitalisierung, grüne Investitionen und strukturelle Reformen in vielen Ländern Wachstumsimpulse setzen. Risiken bestehen jedoch weiterhin. Geopolitische Spannungen, darunter der anhaltende Konflikt in Osteuropa und Unsicherheiten in der Indo-Pazifik-Region, könnten die Rohstoffmärkte belasten. Zudem könnten die von den USA nach der Wahl angekündigten handelspolitischen Maßnahmen zu erhöhten Risikoprämien an den Finanzmärkten führen. Die Gefahren einer resilienteren Inflation und unerwarteter Turbulenzen im Finanzsektor bleiben bestehen. In den USA könnten inflationäre Risiken zudem durch die Kombination aus höheren Zöllen und niedrigeren Steuern verstärkt werden. Diese Maßnahmen könnten zu einem kurzfristigen Anstieg der Nachfrage führen. Jedoch besteht das Risiko einer Lohn-Preis-Spirale, da Unternehmen höhere Kosten an Verbraucher weitergeben könnten. Insgesamt bleibt die Perspektive für ein "Soft Landing" der Weltwirtschaft intakt, unterstützt durch eine weiterhin solide Unternehmensfinanzierung und die gestiegene Anpassungsfähigkeit vieler Volkswirtschaften. 2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen Nach Angaben des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. hat die deutsche Fondsbranche im Jahr 2024 EUR 60 Mrd. neue Gelder eingesammelt. Dabei verharrten die Zuflüsse in offene Spezialfonds in Höhe von knapp EUR 34 Mrd. auf dem Vorjahresniveau, denn aufgrund gestiegener Zinsen erhöhten viele Institutionelle Investoren lieber ihre Direktanlagen in Anleihen guter Bonität. Geschlossene Fonds konnten EUR 3 Mrd. und offene Publikumsfonds EUR 36 Mrd. einwerben, wenngleich diese Zuwächse weit hinter den Spitzenwerten der Vorjahre liegen. Darüber hinaus sorgten die Kursgewinne im Jahr 2024 dafür, dass das verwaltete Vermögen von Spezial- und Publikumsfonds sowie Mandaten im Jahresvergleich um gut 8 % von EUR 4,2 Bio. auf EUR 4,5 Bio. stieg. Offene deutsche Spezialfonds sind mit einem Vermögen von EUR 2,2 Bio. die bedeutendste Fondsgruppe. Mit einem Anteil von gut 60 % stellen Altersvorsorgeeinrichtungen (EUR 774 Mrd.) und Versicherer (EUR 526 Mrd.) die volumengrößte Anlegergruppe dar. 2.3 Geschäftsverlauf Das von der HAGIM per Ende 2024 verwaltete Vermögen ist im Vorjahresvergleich um EUR 2,56 Mrd. auf EUR 14,74 Mrd. gestiegen. Etwa 82 % davon sind auf Mittelzuflüsse zurückzuführen, der Rest auf Kursgewinne. Angesichts der schwierigen Nachfragesituation haben sich die Bemühungen zur Vermittlung neuer Mandate insbesondere von Real-Estate- und Private Debt Fonds bei Institutionellen Anlegern noch nicht in Mittelzuflüssen niedergeschlagen. Jedoch konnte zum Ende des Jahres das First-Closing des neuen HAGIM Asian Infrastructure Funds mit einem Investment in Höhe von USD 72,7 Mio. erfolgen. Die per Ende 2024 verwalteten AuM i.H.v. 14.737 EUR betreffen ausschließlich die Finanzportfolioverwaltung und ausschließlich das Geschäft mit der Frankfurter Leben Gruppe. 2.4 Ertragslage und Ergebnisentwicklung Die Provisionserträge und damit das Provisionsergebnis der HAGIM sind im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 3.913 auf TEUR 17.850 gestiegen. Die Provisionserträge stammen mit TEUR 5.427 zu gut 30 % von inländischen Kunden und mit TEUR 12.423 von ausländischen. In den Provisionserträgen sind ausschließlich Erlöse für Finanzportfolioverwaltungs-Leistungen enthalten. Die gesamten Verwaltungsaufwendungen der HAGIM haben im Berichtsjahr TEUR 13.772 betragen und entfielen zu rund 48 % auf Personalaufwendungen und zu rund 52 % auf andere Verwaltungsaufwendungen. Das sonstige betriebliche Ergebnis beläuft sich auf TEUR 815 und entstammt im Wesentlichen Erträgen aus der Untervermietung von Büroräumen, der Auflösung von Rückstellungen sowie der Rückerstattung von Aufwendungen und Steuern. Die Gesellschaft konnte mit TEUR 3.472 im siebten Jahr ihres Bestehens erneut ein positives Jahresergebnis erzielen. 2.5 Vermögens- und Finanzlage Die HAGIM verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel, d.h. Bankguthaben und Festgelder bis 6 Monaten, in Höhe von TEUR 7.542. Demgegenüber steht kurzfristiges Fremdkapital (inkl. Rechnungsabgrenzungsposten) in Höhe von TEUR 3.934. Im gesamten Geschäftsjahr 2024 standen der Gesellschaft ausreichend liquide Mittel zur Verfügung. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf TEUR 11.963. Auf der Aktivseite setzt sie sich zusammen aus langfristigen Aktiva in Höhe von TEUR 181, darin enthalten sind Software in Höhe von TEUR 68, IT-Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 64 sowie Einbauten in fremde Grundstücke in Höhe von TEUR 49, sowie kurzfristige Aktiva in Höhe von TEUR 11.782. Auf der Passivseite umfasst die Bilanzsumme kurzfristiges Fremdkapital in Höhe von TEUR 3.934 sowie Eigenkapital in Höhe von TEUR 8.029. Die Eigenkapitalquote beträgt damit 67,1 %. 2.6 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Fokus der Geschäftssteuerung lag in folgenden finanziellen Leistungsindikatoren:
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognose- und Chancenbericht Angesichts der derzeitigen geopolitischen Umwälzungen (z.B. Sicherheits- und Handelspolitik der USA) und der damit verbundenen hohen Unwägbarkeit zur Entwicklung der Kapitalmärkte und der Inflation ist auch für das Jahr 2025 die Prognoseunsicherheit sehr hoch. Die Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2025 von einem Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen in Höhe von EUR 5,4 Mio. aus. Verglichen mit dem Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg um knapp 6%. Dieser beruht auf der Annahme, dass Ertragsrückgänge aus Abflüssen von Mandaten der Frankfurter Leben Gruppe (FLG) aufgrund deren Run-Off-Charakters durch Erträge aus Mittelzuflüssen von externen institutionellen Kunden überkompensiert werden können. Nach diesen Erwartungen wird das Volumen der verwalteten, beratenen und vermittelten Mandate zwar bei EUR 14.7 Mrd. verharren, aufgrund eines proportional höheren Anteils an Private Markets Mandaten wie z.B. einem neuen Real-Estate-Debt-Fonds und dem HAGIM Asia-Infrastructure-Fonds wird dennoch eine Verbesserung der Provisionserträge erwartet. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter wird sich nicht verändern. Im Vergleich zum Vorjahr wird von einem Anstieg der Personalkosten lediglich um 2 % auf EUR 6,8 Mio. ausgegangen. Die erwarteten anderen Verwaltungsaufwendungen werden ebenso unverändert zum Vorjahr bei EUR 4,7 Mio. liegen. Inflationsbedingt erhöhten Ausgaben für die notwendige Infrastruktur (wie z.B. Tools und Datenversorgung) und höheren Vertriebs- und Marketingaufwendungen stehen Einsparungen beim Bezug von Fremdleistungen sowie entfallende Restrukturierungsmaßnahmen gegenüber. Vor diesem Hintergrund dürfte sich ein Jahresüberschuss 2025 mit EUR 3,5 Mio. leicht über dem des Vorjahres ergeben. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagement Die HAGIM ist sich der eingegangenen Risiken bewusst und geht mit den Risiken verantwortungsbewusst um. Die Einhaltung professioneller Standards soll zur Risikosteuerung beitragen. Wenngleich die HAGIM selbst kein Risiko für eigene Rechnung eingeht, kann sie durch Beratung von Kunden oder die ihr eingeräumte Vollmacht für Vermögenswerte von Kunden bei Drittinstituten Risiken für Dritte und indirekt Regressrisiken für sich begründen. Soweit Risiken für Kunden eingegangen werden, verpflichtet sich die HAGIM diese Risiken zu kommunizieren und den Kunden über den Risikogehalt zu informieren. Wenngleich den Kunden nicht das Risiko jeder Vermögensdisposition dargelegt werden muss, wird die HAGIM für ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mandanten für die übertragenen Mandate sorgen. Die Geschäftsleitung steuert und verantwortet die Risiken der HAGIM. Dazu gehören folgende Aufgaben:
Der Risikomanagementprozess umfasst neu aufzunehmende Risiken und Messgrößen, weggefallene Risiken, sowie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassende Risiken und Messgrößen. Dieser wird kontinuierlich angewendet und besteht aus Folgenden elementaren Prozessschritten: Risikoidentifizierung, Risikoanalyse (Messung und Bewertung), Risikoreporting und Risikosteuerung (Risikovermeidung, Risikominderung, Risikoübertragung). Die Limits aus der Risikotragfähigkeitsberechnung werden zum Ende jedes Kalenderquartals von der Geschäftsleitung überprüft und ggf. neu evaluiert. Die Limitauslastung wird sowohl auf Einzelrisikoebene als auch auf Gesamtrisikoebene kontrolliert. Über ein Ampelsystem werden je nach Risikoart vordefinierte Eskalationsprozesse initiiert. Zur Überwachung und Kontrolle hat die HAGIM neben der Organisationseinheit „Governance, Risk & Compliance“ auch noch Mitarbeiter als Beauftragte für die Funktionen Interne Revision, Datenschutz, Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention und Koordination der Auslagerungskontrolle installiert. Zudem wurde zur Überwachung der Informationssicherheitsbelange ein Informationssicherheits-Gremium eingerichtet. 3.2.2 Risikoinventur und Risikobewertung 3.2.2.1 Marktrisiko Die HAGIM definiert das Marktrisiko als die Gefahr von unerwarteten Verlusten der von der Gesellschaft auf eigene Rechnung gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktvariablen, wie z.B. Wertpapierkurse, Zinssätze oder Wechselkurse. Die HAGIM ist nicht im Eigenhandel tätig. Vermögenswerte von Kunden nimmt sie nicht entgegen.
3.2.2.2 Adressrisiko Die HAGIM definiert das Adressrisiko als die Gefahr, dass eine Gegenpartei nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der HAGIM nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung der Bonität der Gegenpartei oder deren Zahlungsunfähigkeit entstehen kann. Es bezieht sich sowohl auf das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls einer Gegenpartei (Gegenparteiausfallrisiko) als auch auf Verlustgefahren, die auf Bonitätsänderungen der Gegenpartei zurückzuführen sind (Bonitätsrisiko).
Die Ermittlung des Adressrisikos erfolgt auf Basis des in der CRR, Artikel 122, definierten KSA-Ansatzes. 3.2.2.3 Liquiditätsrisiko Die HAGIM definiert das Liquiditätsrisiko als die Gefahr, dass gegenwärtige und künftige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht erfüllt werden können. Kurzfristig bedeutet dies das Fehlen von Liquidität und somit die Gefährdung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (d.h. Erfüllung von Verbindlichkeiten sofort bei Fälligkeit oder in absehbarer Zeit)
Aufgrund der kontinuierlichen Überwachung der Liquidität wird auf eine Ermittlung des Liquiditätsrisikos innerhalb der Risikotragfähigkeit verzichtet. Die regelmäßige Berichterstattung im Rahmen des Risikoreports umfasst einen Liquiditätsrisikoreport, der stichtagsbezogen Risikokennzahlen (z.B. Liquidity at Risk) ausweist. 3.2.2.4 Operationelles Risiko Die HAGIM definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten.
Das OpRisk-Limit entspricht dem im Risk-Self-Assessment (RSA) ermittelten Risikobetrag, basierend auf Eintrittshäufigkeiten und erwarteten Schadenshöhen für OpRisk-Ereignisse in der HAGIM. 3.2.2.5 Geschäftsrisiko Die HAGIM definiert das Geschäftsrisiko als die Gefahr unerwarteter Ergebnisschwankungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Wirtschafts- bzw. Produktumfeld.
Die Ermittlung des Ertragsrisikokapitals erfolgt mittels eines Stress-Test-Szenarios. Hierbei werden, ohne Berücksichtigung von Diversifikations- bzw. Korrelationseffekten, alle Assetklassen vordefinierten, hinreichend negativen Marktbewegungen ausgesetzt. Durch Multiplikation mit einem durchschnittlichen gewichteten Gebührensatz ergibt sich das erwartete Ertragsrisikokapital. Zusätzlich werden weitere Stress-Test-Szenarien durchgeführt (z.B. Mittelabfluss bei Mandatskündigung). Nachhaltigkeitsrisiken werden darin bereits berücksichtigt. 3.2.2.6 Nachhaltigkeitsrisiko Die HAGIM definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens haben können. Die BaFin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekte der bekannten Risikoarten.
3.2.3 Risikokontrolle und Risikosteuerung Die oben dargestellten Risiken mit Einfluss auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft werden von der Geschäftsleitung anhand eines vierteljährlichen Risikoberichts kontinuierlich überwacht, um mit den aufgeführten Risikomanagementstrategien passend (re-)agieren zu können. Insgesamt ergibt die Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation der HAGIM - selbst unter Einbeziehung der gegenwärtigen Krisensituationen in der Ukraine und Israel, dass keine Risiken bestehen bzw. erkennbar sind, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. 4 Zweigniederlassung Die HAGIM hatte zum Ende 2024 eine Zweigniederlassung in München, Stahlgruberring 52. In dieser Zweigniederlassung sind per Ende 2024 neun Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen Governance, Risk & Compliance, Finance & Business Operations, Investment Controlling & Middle Office sowie Geschäftsführung tätig.
Frankfurt am Main, den 30. April 2025 H&A Global Investment Management GmbH Die Geschäftsführung Thomas Herbert Dr. Wolfgang Kirschner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die H&A Global Investment Management GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der H&A Global Investment Management GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der H&A Global Investment Management GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 30. April 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG Nick Krey, Wirtschaftsprüfer Dr. Stefan Fischer, Wirtschaftsprüfer |
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