Quadriga
Dichtungs-GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.379,00 |
18.681,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.378,00 |
18.680,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.526.628,20 |
2.399.535,98 |
| I.
Vorräte |
1.142.979,00 |
1.231.534,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.977,96 |
963.618,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
800.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
266.671,24 |
204.383,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
839,00 |
| Aktiva |
1.537.007,20 |
2.419.055,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.601,22 |
1.773.424,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
32.000,00 |
32.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.035,39 |
1.662.898,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.565,83 |
78.525,77 |
| B.
Rückstellungen |
482.423,00 |
453.828,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
897.982,98 |
191.803,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
147.266,05 |
159.805,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
750.716,93 |
31.997,94 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
716,93 |
29.810,75 |
| Passiva |
1.537.007,20 |
2.419.055,98 |
Anhang
1. Angaben zu Besonderheiten der
Form des Jahresabschlusses
(§ 265 Abs.1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Zur klaren und übersichtlichen Darstellung des
Jahresabschlusses schien es zweckmäßig, einige
Bilanzpositionen einzufügen bzw. deren Bezeichnung auf
die betrieblichen Belange anzupassen (vgl. § 265 Abs.
6 HGB). Dies gilt insbesondere für den Anlagespiegel,
aber auch für einige Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind
aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das
BilRUG angepasst und sind vergleichbar.
Nach den Größenklassenmerkmalen des §
267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs.2 HGB)
AKTIVA
Das
Anlagevermögen befindet sich im Eigentum der
Alfred Späh Holding GmbH & Co. KG. Die
Pachtzahlungen sind aus der Gewinn- und Verlustrechnung
unter Pacht bzw. Raumkosten ersichtlich.
Geringwerte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 Euro wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. Im Anlagespiegel (§ 268 Abs.2 HGB)
wurde die Fiktion unterstellt, dass im Jahr des Zugangs
bereits wieder der Abgang folgte.
Die übrigen Wirtschaftsgüter wurden mit der
gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Bewertung der
Warenbestände zu den Anschaffungskosten, ggfs. zu
niedrigeren Teilwerten. Die eigenen Erzeugnisse wurden mit
den Herstellungskosten bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
jeweiligen Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Ausfallrisiko, für
Skontoabzüge etc. wurde eine Pauschalwertberichtigung
gebildet.
Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten usw. ergaben sich aus
der Buchführung und stimmen mit den vorgelegten
Unterlagen überein.t
PASSIVA
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023
versicherungsmathematische Gutachten unter
Berücksichtigung der geltenden Bewertungsvorschriften
für
Pensionsverpflichtungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren, sogenannte projected unit
credit-Methode, erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz
von 1,83% sowie eine Gehaltssteigerung von 0,00% zugrunde
gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem
Jahr 2018 verwendet. Vom Wahlrecht nach Art.67 Abs.1 EGHGB
über die Verteilung des Zuführungsbetrags wurde
nicht Gebrauch gemacht.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen 10 Jahren und dem Ansatz der nach Maßgabe
des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen 7
Jahren beträgt 4.339,00 Euro. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag durch die geringere
Pensionsrückstellung führt zu einer
entsprechenden Ausschüttungssperre nach § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB
Die Steuerrückstellungen beinhalten Steuern vom
Einkommen und Ertrag, die am Bilanzstichtag noch nicht
veranlagt waren. Am Bilanzstichtag waren solche
Verpflichtungen nicht zu bilanzieren.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Höhere Tageswerte
lagen nicht vor.
3. Angaben und
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Weitere Angaben zu den
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr beträgt
897.982,98 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt
794.569,22 Euro.
Folgende Sicherungsarten und -formen sind mit den
Verbindlichkeiten verbunden:
- Sicherungsübereignung von
Warenbeständen;
- Abtretung von Forderungen gegenüber
Kunden;
- Eigentumsvorbehalte.
4.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
5.
Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)
Herr Alfred Späh, Kaufmann
Frau Sandra Späh, Betriebswirtin
Herr Wolfgang Hofmann, jun., Kaufmann
Sie sind stets alleinvertretungsberechtigt. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
6.
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
(§§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs. 3
GmbHG)
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
750.000,00 Euro gegenüber Gesellschaftern bzw.
gegenüber verbundenen Unternehmen.
7.
Sonstige Angaben
Die Quadriga Dichtungs-GmbH hat ihren Sitz in
Norderstedt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Kiel unter der Nummer HRB 1415 NO eingetragen.
Im Berichtsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich
21 Personen beschäftigt.
Gesellschafterin zu 75% und Konzernmutter ist die
Alfred Späh Holding GmbH & Co.KG in Scheer.
Norderstedt, den 8. März 2024
die Geschäftsführer
..........................................................................
gez. Alfred
Späh
gez. Sandra Späh
für die Alfred Späh Holding GmbH
& Co. KG
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...................................
gez. Wolfgang Hofmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2024
festgestellt.
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