Gruber
GmbH
Olching
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| I.
Finanzanlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| C.
Umlaufvermögen |
299,48 |
2.295,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299,48 |
2.295,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.864,08 |
27.860,20 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.464,08 |
24.918,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
646,15 |
425,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
454,36 |
221,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.541,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.864,08 |
27.860,20 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie
für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind
und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum
Bilanzstichtag einschließlich der Angaben zu den
Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in der Anlage
Teil 3 dieses Berichtes dargestellt.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ihren
handelsrechtlichen Abschluss nach den geltenden
Vorschriften des HGB unter Beachtung steuerrechtlicher
Vorschriften aufgestellt und legt deshalb den
Jahresabschluß grundsätzlich unverändert
der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde. Eine von der
Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wird nicht erstellt.
Soweit die Bilanz Ansätze oder Beträge
enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht
entsprechen, werden diese durch außerbilanzielle
Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften
angepasst (§ 60 Abs. 2 EStDV).
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresfehlbetrages bzw. Überschusses. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
2.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BEWERTUNG UND GLIEDERUNG
2.1 Angaben zu den Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen
des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungen
erfolgten nach den Bestimmungen des § 250 HGB.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind, sofern
erforderlich, im Anhang angegeben.
Abweichungen von der Gliederungsstetigkeit
liegen nicht vor. Gleiche oder gleich gelagerte
Sachverhalte sind in unveränderter Weise wie im
Vorjahr dargestellt oder ausgewiesen.
Die in der Bilanz und GuV angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit denen des Berichtsjahres
vergleichbar. Eine Anpassung nicht vergleichbarer
Vorjahresbeträge war nicht erforderlich.
Gliederungsergänzungen waren im
Berichtsjahr nicht erforderlich.
2.2 Angaben zu den Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Gründe, die diesem
Ansatz entgegenstehen, waren nicht ersichtlich.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln und vorsichtig bewertet. Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
jedoch erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung der Bilanz bekannt wurden, sind
berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf
das gezeichnete Kapital werden auf der Aktivseite vor dem
Anlagevermögen gesondert ausgewiesen.
Die Finanzanlagen, die dem Geschäftsbetrieb
länger als ein Jahr dienen, sind mit ihren
Anschaffungskosten bzw. Nennwert oder soweit erforderlich
mit dem niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert,
dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko werden, sofern erforderlich,
Pauschalwertberichtigungen in steuerlich zulässiger
Höhe berücksichtigt. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Endgültig uneinbringliche Forderungen werden als
Forderungsverluste berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt. Fremdwährungen werden, soweit vorhanden,
zum Devisenbriefkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine
aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung
gegenüber Dritten besteht, die künftig
wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt.
Sie werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und
steuerlicher Rechtsprechung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein evtl. Disagio wird
gemäß § 250 Abs.3 HGB unter aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten erfasst
Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übernommen werden. Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fand nicht statt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und Unternehmen mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht sind, sofern
vorhanden, in der Bilanz gesondert ausgewiesen und im
Anhang erläutert.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen.
Handelsrechtliche Regelungen standen dem nicht entgegen.
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GUV
3.1 Bilanz
Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital
waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht eingefordert.
Die Laufzeiten und die Gliederung der
Verbindlichkeiten sind der nachfolgenden Aufstellung zu
entnehmen.
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
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Restlaufzeit
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Gesamtbetrag
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< 1 Jahr
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1 - 5 Jahre
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> 5 Jahre
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Verbindlichkeiten
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gegenüber
Kreditinstituten
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0 €
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0 €
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Verbindlichkeiten aus
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Lieferungen und
Leistungen
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0 €
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0 €
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|
sonstige
Verbindlichkeiten
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0 €
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0 €
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Gesamtsumme
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0 €
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0 €
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0 €
|
0 €
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Rückstellungen für latente
Steuerverpflichtungen waren im Berichtsjahr nicht zu
bilden, da sich keine Unterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz ergaben, die zu einem niedrigerem
Steueraufwand führen, der in den späteren
Geschäftsjahren durch einen entsprechend höheren
Steueraufwand ausgeglichen wird.
3.2 Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibung, die allein aufgrund
steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen werden, waren im
Berichtsjahr nicht zu verzeichnen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
4.
SONSTIGE ANGABEN
4.1 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB:
Die Gesellschaft hat als Komplementärin die
persönliche Haftung an der GruBau Baubetreuung GmbH
& Co KG, Olching, HRA 72 632 übernommen.
Weitere Haftungsverhältnisse i. S. § 251
HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus
Gewährleistungsverträgen und
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) waren nach
Angabe der Geschäftsleitung nicht vorhanden.
4.2 Mitglieder der Geschäftsführung:
Herr Franz Gruber, Kaufmann, Olching
4.3 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Zum Ende des Berichtsjahres bestanden keine
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
5.
ANTEILSBESITZ
Die Gesellschaft ist an keinen Unternehmen zu
mindestens 20% beteiligt:
6.
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Olching, den 16.10.2008
Franz Gruber
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