Pflegedienst VERITAS GmbHLiquidiert

Kleine Rheinstraße 16, 76661 Philippsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 250771
Eingetragen
22.5.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSonstige vollstationäre PflegeeinrichtungenSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Betrieb eines Pflegedienstes. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben und sich an solchen in jeder Form beteiligen, sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pflegedienst VERITAS GmbH

Philippsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 799,00 1.140,00
I. Sachanlagen 799,00 1.140,00
B. Umlaufvermögen 102.726,88 114.861,27
I. Vorräte 2.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.170,10 97.077,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 556,78 17.783,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.974,49 2.281,53
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 8.417,35 1.324,38
Summe Aktiva 113.917,72 119.607,18

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Verlustvortrag 28.324,38 15.239,12
III. Jahresfehlbetrag 7.092,97 13.085,26
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.417,35 1.324,38
B. Rückstellungen 18.560,00 15.880,00
C. Verbindlichkeiten 95.357,72 103.727,18
Summe Passiva 113.917,72 119.607,18

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Pflegedienst VERITAS GmbH zum 31.12.2019 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände TEUR 100 TEUR 30 TEUR 97 TEUR 35

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von TEUR 30 (im Vorjahr TEUR 35) ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR 95 TEUR 95 TEUR 0
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR 104 TEUR 104 TEUR 0

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Eta Abaffy-Heissler, Frau Maria Groeger und Frau Judith Jochem.

Eigenkapital

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen

mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insol-

venzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts wird auf die stillen Reserven im Anlagevermögen verwiesen, die höher sind als der aktivische Ausweis des Eigenkapitals.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.8.2022.

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