Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 8978
Eingetragen
20.9.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzWärme- und Kältehandel
Gegenstand
die Planung und Errichtung, der Erwerb, der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen in Rhede und Umgebung zwecks Gewinnung und Verkauf von elektrischer Energie aus Windkraft. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Windkraft Rhede GmbH

Rhede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 42.501,00 41.501,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
II. Finanzanlagen 42.500,00 41.500,00
B. Umlaufvermögen 844.411,64 1.168.900,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 325.011,85 235.710,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 519.399,79 933.189,58
Summe Aktiva 886.912,64 1.210.401,22

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 410.013,48 946.475,18
I. Gezeichnetes Kapital 25.004,00 700.000,00
II. Bilanzgewinn 385.009,48 246.475,18
B. Rückstellungen 399.941,24 196.542,50
C. Verbindlichkeiten 76.957,92 67.383,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 76.957,92 67.383,54
Summe Passiva 886.912,64 1.210.401,22

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Windkraft Rhede GmbH, Rhede (Amtsgericht Coesfeld, HR B 8978) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Es wurde die gleiche Darstellungsform wie im Vorjahr gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.

Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vor.

Es liegen keine bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, vor.

Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betreffen Nutzungsentschädigungen und betragen jährlich TEUR11.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.10.2023.

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